Lieferung von Reinigungs- und Hygienematerial

Polizeipräsidium Oberfranken

Lieferung von Reinigungs- und Hygienematerial an sämtliche Dienststellen in den Dienstbereichen der Polizeipräsidien
— Mittelfranken
— München
— Niederbayern
— Oberbayern Nord
— Oberbayern Süd
— Oberfranken
— Oberpfalz
— Schwaben Süd-West
— Unterfranken.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-06-30.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-06-30 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-06-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Handreiniger
Menge oder Umfang:
Belieferung sämtlicher Dienststellen in den Zuständigkeitsbereichen der Polizeipräsidien Mittelfranken, München, Niederbayern, Oberbayern-Nord und -Süd, Oberfranken, Oberpfalz, Schwaben Süd-West sowie Unterfranken mit Reinigungs- und Hygienematerial.1 212 000
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Gesamtwert des Auftrags: 1 212 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Handreiniger 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Polizeipräsidium Oberfranken
Postanschrift: Ludwig-Thoma-Straße 4
Postleitzahl: 95447
Postort: Bayreuth
Kontakt
Internetadresse: http://www.polizei.bayern.de/oberfranken/ 🌏
E-Mail: pp-ofr.einkauf@polizei.bayern.de 📧
Telefon: +49 9215061691 📞
Fax: +49 9215061699 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-06-30 📅
Einreichungsfrist: 2015-09-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-07-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 127-232171
ABl. S-Ausgabe: 127

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Reinigungs- und Hygienematerial an sämtliche Dienststellen in den Dienstbereichen der Polizeipräsidien
— Mittelfranken
— München
— Niederbayern
— Oberbayern Nord
— Oberbayern Süd
— Oberfranken
— Oberpfalz
— Schwaben Süd-West
— Unterfranken.
Menge oder Umfang:
Belieferung sämtlicher Dienststellen in den Zuständigkeitsbereichen der Polizeipräsidien Mittelfranken, München, Niederbayern, Oberbayern-Nord und -Süd, Oberfranken, Oberpfalz, Schwaben Süd-West sowie Unterfranken mit Reinigungs- und Hygienematerial.
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Referenznummer: PV 4/EK – 8014/9510
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Ca. 47 Anlieferstellen im Regierungsbezirk Mittelfranken
ca. 143 Anlieferstellen im Stadtgebiet u. Landkreis München
ca. 47 Anlieferstellen im Regierungsbezirk Niederbayern
ca. 42 Anlieferstellen Regierungsbezirk Oberbayern Nord
ca. 58 Anlieferstellen im Regierungsbezirk Oberbayern Süd
ca. 42 Anlieferstellen im Regierungsbezirk Oberfranken
ca. 48 Anlieferstellen im Regierungsbezirk Oberpfalz
ca. 37 Anlieferstellen im Regierungsbezirk Schwaben-Südwest
ca. 40 Anlieferstellen im Regierungsbezirk Unterfranken.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Gesetzestreue werden gem. § 97 Abs. 4a GWB i. V. m. § 7 Abs. 4 VOL/A-EG Eignungsnachweise, die durch Präqualifikationssysteme erworben wurden, zugelassen.
Das Polizeipräsidium Oberfranken akzeptiert grundsätzlich zu diesem Zweck die Bescheinigung der Eintragung in der PQ-VOL-Datenbank (PQ-VOL ist eine bundesweite einheitliche, allgemein zugängliche Datenbank mit Unternehmen, deren Eignungsnachweise vorgelagert und auftragsunabhängig geprüft wurden, wobei das ABZ Bayern e.V. innerhalb dieses Systems die für Bayern zuständige Zertifizierungsstelle ist).
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Das Polizeipräsidium Oberfranken behält sich jedoch vor, einzelne Nachweise oder Erklärungen bei Bedarf auch bei Vorliegen der Bescheinigung gemäß PQ-VOL-Datenbank zu fordern.
Erklärungen/Nachweise von Einzelanbietern
1. Referenzliste von Auftraggebern, bei denen der Bieter vergleichbare Leistungen (Lieferung von Reinigungs- und Hygienematerial) – in einer vergleichbaren Größenordnung (ca. 300.000 EUR/Jahr) – erbringt oder erbracht hat. Die Referenzen sollten sich auf die letzten 3 Jahre beziehen.
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2. Erklärung zum Unterauftragnehmer
3. Verpflichtungserklärung gemäß § 7 EG Abs. 9 VOL/A
4. Erklärung zu Sozialbeiträgen/Insolvenzverfahren gemäß § 6 EG Abs.6 Buchst. a, b, d VOL/A i. V. m. § 7 EG Abs. 7 VOL/A
5. Erklärung zum Umsatz bezogen auf den Gesamtumsatz und auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (für die letzten 3 Geschäftsjahre) gem. § 7 EG Abs. 2 Buchst. d VOL/A
6. Erklärung zur Zuverlässigkeit gem. § 6 Abs. 4 VOL/A-EG
7. Erklärung zur Zuverlässigkeit gemäß § 6 Abs. 6 Buchst. c VOL/A-EG
8. Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung gem. § 7 EG Abs. 2 Buchst. b VOL/A mit folgenden Deckungssummen:
— Personenschäden 3 000 000 EUR
— Sach- und Umweltschäden 1 500 000 EUR
— Vermögensschäden 200 000 EUR
9. Erklärung zu gewerblichen Schutzrechten gem. § 16 EG Abs. 5 VOL/A
10. Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit
11.Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist.
Erklärungen, welche eine Bietergemeinschaft insgesamt vorlegen muss:
1. Referenzliste von Auftraggebern, bei denen der Bieter vergleichbare Leistungen (Lieferung von Reinigungs- und Hygienematerial) in einer vergleichbaren Größenordnung (ca. 300.000 EUR/Jahr) erbringt oder erbracht hat. Die Referenzen müssen auf die letzten 3 Jahre Bezug nehmen.
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3. Verpflichtungserklärung gem. § 7 EG Abs. 9 VOL/A
4. ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters, mit einer von allen Mitgliedern unterzeichneten Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt
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Nachweis/Erklärungen, welches jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft vorlegen muss:
— Erklärungen analog Einzelbieter (Ziffer 4., 6.-10.)
— Nachweis über den Eintrag ins Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe 2.1.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlungsbedingungen:
Die Zahlungsfrist beträgt grundsätzlich 30 Tage. Die Zahlungsfrist für die Inanspruchnahme vereinbarter Skonti (Skontofrist) beträgt 21 Tage. Die Zahlungs- und Skontofrist beginnen mit dem Eingang der ordnungsgemäßen Rechnung, frühestens jedoch mit Ablauf des Tages, an dem alle die Zahlung begründenden Voraussetzungen (ordnungsgemäße Lieferung und ggf. erfolgreiche Güteprüfung und/oder Abnahme) vorliegen. Als Tag der Zahlung gilt der Tag der Absendung des Überweisungsauftrages an das Zahlungsinstitut des Auftraggebers. Die Zahlung erfolgt im Überweisungsverkehr auf ein vom Auftragnehmer schriftlich zu benennendes Konto.
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Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-10-26 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Sachgebiet PV 4/Sachbereich Einkauf
Herrn Seidel

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-12-01 📅
Datum des Endes: 2019-11-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: PV 4/EK – 8014/9510

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dass dieser einer fristgemäßen Rüge im Sinne des § 107 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB nicht abgeholfen hat, zulässig. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Nr. 2 GWB.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Polizeipräsidium Oberfranken
Postanschrift: Ludwig-Thoma-Straße 4
Postort: Bayreuth
Postleitzahl: 95447
Quelle: OJS 2015/S 127-232171 (2015-06-30)