Lieferung von Reinigungsmitteln und -geräten (Rahmenvertrag 13 Lose)

Stadt Freiburg im Breisgau – Vergabemanagement

Lieferung von Reinigungsmitteln und Reinigungsgeräten zur Durchführung der Reinigung verschiedener Gebäude der Stadt Freiburg, Rahmenvertrag zur Deckung des Jahresbedarfes 2015 - 2019.Los 1: Besen und Bürstenwaren, Los 2: Reinigungsgeräte, Los 3: Tücher, Los 4: Behälter und Abfallsäcke, Los 5: Pad-Scheiben, Los 6: Fußbodenreinigungsmittel und Fußbodenpflegemittel, Los 7: Pflegemittel und Reinigungsmittel, Los 8: Waschmittel und Spülmittel, Los 9: Sanitärmittel und Desinfektionsmittel, Los 10 Papierprodukte, Los 11: Diverse Produkte, Los 12: Handwaschseifen, Los 13: Loba-Produkte.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-05-08.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-05-08 Auftragsbekanntmachung
2015-07-30 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2015-07-31 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-05-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigungsmittel
Menge oder Umfang: Genaue Angaben zur Gesamtmenge und Umfang siehe II.1.5.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reinigungsmittel 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Freiburg im Breisgau – Vergabemanagement
Postanschrift: Berliner Allee 1
Postleitzahl: 79114
Postort: Freiburg
Kontakt
E-Mail: vergabemanagement@stadt.freiburg.de 📧
Telefon: +49 7612014083 📞
Fax: +49 7612014089 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-05-08 📅
Einreichungsfrist: 2015-06-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-05-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 092-165159
ABl. S-Ausgabe: 92
Zusätzliche Informationen
Bewerberanfragen möglich bis spätestens 15.6.2015/12:00 Uhr. Ergänzung zu II.1.8: Es ist freigestellt, ob Angebote für ein, für mehrere oder für alle Lose abgegeben werden.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Reinigungsmitteln und Reinigungsgeräten zur Durchführung der Reinigung verschiedener Gebäude der Stadt Freiburg, Rahmenvertrag zur Deckung des Jahresbedarfes 2015 - 2019.Los 1: Besen und Bürstenwaren, Los 2: Reinigungsgeräte, Los 3: Tücher, Los 4: Behälter und Abfallsäcke, Los 5: Pad-Scheiben, Los 6: Fußbodenreinigungsmittel und Fußbodenpflegemittel, Los 7: Pflegemittel und Reinigungsmittel, Los 8: Waschmittel und Spülmittel, Los 9: Sanitärmittel und Desinfektionsmittel, Los 10 Papierprodukte, Los 11: Diverse Produkte, Los 12: Handwaschseifen, Los 13: Loba-Produkte.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Besen und Bürstenwaren
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Reinigungsgeräte -Feuchtwischgeräte/-Bez
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Tücher
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Behälter und Abfallsäcke
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Pad-Scheiben
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Fußbodenreinigungs- und Pflegemittel
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Pflege- und Reinigungsmittel
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Wasch-und Spülmittel
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Sanitär- und Desinfektoionsmittel
Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: Papierprodukte
Losnummer: 11
Bezeichnung des Loses: Diverse Produkte
Losnummer: 12
Bezeichnung des Loses: Handwaschseifen
Losnummer: 13
Bezeichnung des Loses: Loba-Produkte
Referenznummer: 2015000595
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freiburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Nachweise zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
gem. § 6 Abs. 5 a) bis d) VOL/A (Insolvenzverfahren, Liquidation, keine schwere Verfehlung, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen).
Umsatz vergleichbarer Leistungen und Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre.
Erklärungen und Nachweise gem. VHB-Formular 124 (Eigenerklärung zur Eignung):
Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten drei Geschäftsjahre.
Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderliche Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle / IHK.
Eintragung in das Berufsregister und Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft.
Angaben zur Beschäftigtenzahl.
Erklärung, dass in den letzten 2 Jahren keine Freiheitsstrafen oder Geldbußen aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, auferlegt wurden.
Gewerbezentralregisterauszug bzw. Führungszeugnis
(2) bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz:
(2a) Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen und
(2b) die Namen der Nachunternehmer
(2c) Nachweise zur Eignung des Nachunternehmers (entsprechend der geforderten Nachweise des Bieters bzw. gem. Ausschreibungsunterlagen)
(3) bei vorgesehener Bietergemeinschaft (BG):
Erklärung mit Angabe der Mitglieder; des geschäftsführenden Mitglieds, welches die BG rechts-verbindlich vertritt sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften;
(4) Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Mindestentgelten und Mindestarbeitsbedingungen;
(5) Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen;
(6) Nachweis der Zufahrtsberechtigung in die Umweltzone der Stadt Freiburg (z.B. Eigenerklärung);
Die Nachweise zu Ziffern (2a) und (3) sind mit Angebotsabgabe, die übrigen spätestens auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
Fehlende mit Angebotsabgabe geforderte Erklärungen und Nachweise führen zum zwingenden Ausschluss des Angebots (kein Nachreichen möglich!).
Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Soweit in den Ausschreibungsunterlagen Formblätter vorgesehen sind, sind diese zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Bescheinigungen bestätigen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind vergleichbare Nachweise des Herkunftslandes zugelassen.
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Die Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Von allen vorgesehenen Nachunternehmern sind die Erklärungen und Nachweise auf Verlangen vorzulegen.
Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Nachweise gem. Formbl. 001 Stadt FR.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe III.2.1.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe III.2.1.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlungen nach § 17 VOL/B, den Besonderen, Weiteren Besonderen und Zusätzlichen Vertragsbedingungen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit vollmächtigtem Vertreter.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Sie haben die Möglichkeit der elektronischen Angebotsabgabe.
Bezügl. Transaktionskosten siehe "Deutsche eVergabe - Leistungsübersicht und Preisliste für bietende Unternehmen". Die Unterlagen können nicht mehr in Papierform angefordert und ausgegeben werden. Weitere Informationen und diese Bekanntmachung finden Sie unter:
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Die Vergabeunterlagen können 5 Tage nach Absendung der Bekanntmachung (siehe VI.5) heruntergeladen werden.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-07-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-06-18 📅
Öffnungsort (Organisation): Stadt Freiburg i. Br. - Vergabemanagement
Öffnungsort (Stadt): Freiburg
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Anschrift: Berliner Allee 1

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stalter, Daniela
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-08-01 📅
Datum des Endes: 2019-07-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2015000595
Zusätzliche Informationen
Bewerberanfragen möglich bis spätestens 15.6.2015/12:00 Uhr.
Ergänzung zu II.1.8:
Es ist freigestellt, ob Angebote für ein, für mehrere oder für alle Lose abgegeben werden.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 7219260 📞
Internetadresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de 🌏
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist nach § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Nachprüfungsverfahren) -GWB- unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i.S.d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind.
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Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postleitzahl: 79247
Internetadresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de 🌏
Quelle: OJS 2015/S 092-165159 (2015-05-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-07-30)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Freiburg im Breisgau
Postort: Freiburg im Breisgau

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-07-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 148-273277
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 92-165159
ABl. S-Ausgabe: 148

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freiburg i.Br.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-07-28 📅
Name: Marco GmbH & Co. KG
Postanschrift: Riegelerstr. 1
Postort: Malterdingen
Postleitzahl: 79364
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist nach § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Nachprüfungsverfahren) -GWB- unzulässig, soweit:
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i. S. d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind. Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Internetadresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de 🌏
Quelle: OJS 2015/S 148-273277 (2015-07-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-07-31)
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-07-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 149-275291
ABl. S-Ausgabe: 149

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freiburg im Breisgau.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden -Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i. S. d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind. Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2015/S 149-275291 (2015-07-31)