Lieferung von Scannern „Kodak i5200“

IT. Niedersachsen

Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von 60 Scannern „Kodak i5200“ mit USB-Anschlusskabel (Länge: 2 Meter) für die Finanzämter im Land Niedersachsen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-12-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-23.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-10-23 Auftragsbekanntmachung
2016-03-08 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2015-10-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Scannerdokumentenzuführung
Menge oder Umfang:
Die Gesamtmenge beträgt 60 Scanner „Kodak i5200“ mit USB-Anschlusskabel, zum Anschluss und Betrieb der Scanner an den jeweiligen Arbeitsplatzcomputern mit einer Länge von 2 Metern. USB 3.0/- USB 2.0-Anschluss muss vorhanden sein.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Scannerdokumentenzuführung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: IT. Niedersachsen
Postanschrift: Göttinger Chaussee 259
Postleitzahl: 30459
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.it.niedersachsen.de 🌏
E-Mail: patrick.bobbert@it.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 51198987127 📞
Fax: +49 51198984913 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-10-23 📅
Einreichungsfrist: 2015-12-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-10-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 209-379129
ABl. S-Ausgabe: 209
Zusätzliche Informationen
Die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise behält sich die Vergabestelle gem. § 19 EG Abs. 2 VOL/A vor.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von 60 Scannern „Kodak i5200“ mit USB-Anschlusskabel (Länge: 2 Meter) für die Finanzämter im Land Niedersachsen.
Referenznummer: 02800-497/15
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: NIedersachsen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Siehe Vergabeunterlagen die unter I.1) (Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen) genannter Stelle heruntergeladen werden können.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Siehe Vergabeunterlagen die unter I.1) (Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen) genannter Stelle heruntergeladen werden können.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Siehe Vergabeunterlagen die unter I.1) (Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen) genannter Stelle heruntergeladen werden können.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-02-29 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Patrick Bobbert
Name: Die Unterlagen werden auf der Homepage: http:vergabe.niedersachsen.de unter „Ausschreibungen“, „IT-Leistungen“ zum Abruf bereitgestellt.
URL der Dokumente: http://vergabe.niedersachsen.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 02800-497/15

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg – Vergabekammer
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB).
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Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
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Quelle: OJS 2015/S 209-379129 (2015-10-23)
Ergänzende Angaben (2016-03-08)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-03-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-03-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 050-082416
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 209-379129
ABl. S-Ausgabe: 50
Quelle: OJS 2016/S 050-082416 (2016-03-08)