Ausgeschrieben wird die All-inclusive-Stromlieferung (Ökostrom) an ca. 195 Abnahmestellen mit und ohne registrierende Leistungsmessung des Kreises Warendorf, der Städte Drensteinfurt und Sendenhorst, der Gemeinden Everswinkel und Beelen. Für das Abwasserwerk Sendenhorst wird die All-inclusive-Stromlieferung (Normalstrom) an ca. 66 Abnahmestellen ausgeschrieben. Die voraussichtliche Liefermenge beträgt in 2016 ca. 5,58 Mio kWh/Jahr und ab 2017 ca. 7,01 Mio. kWh/Jahr. Die Stromlieferung wird für den Lieferzeitraum vom 1. Januar 2016, 0:00 Uhr, bis zum 31.12.2018, 24:00 Uhr, ausgeschrieben. Abweichend hierzu wird die Stromlieferung für die Stadt Sendenhorst und das Abwasserwerk Sendenhorst vom 1. Januar 2017, 0:00 Uhr bis zum 31.12.2018, 24:00 Uhr ausgeschrieben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-11.
Auftragsbekanntmachung (2015-08-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Menge oder Umfang:
“Die voraussichtliche Liefermenge beträgt in 2016 ca. 5,58 Mio kWh/Jahr und ab 2017 ca. 7,01 Mio. kWh/Jahr.” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreis Warendorf – Der Landrat
Postanschrift: Waldenburger Straße 2
Postleitzahl: 48231
Postort: Warendorf
Kontakt
E-Mail: bernhard.groepper@kreis-warendorf.de📧
Telefon: +49 2581532069📞
Fax: +49 2581532097 📠
“Die von den Bietern angebotenen Stromlieferpreise werden zur Vermeidung von Bindefristrisiken während der Angebotsphase und bis kurz nach Zuschlagserteilung...”
Die von den Bietern angebotenen Stromlieferpreise werden zur Vermeidung von Bindefristrisiken während der Angebotsphase und bis kurz nach Zuschlagserteilung indiziert. Einzelheiten sind in der Leistungsbeschreibung dargestellt. Die Stromlieferverträge verlängern sich um jeweils ein weiteres Jahr (2019 bzw. 2020), wenn sie nicht gekündigt werden. Bei Verlängerung der Stromlieferverträge ist eine Preisanpassung an die Entwicklung der Börsenpreise zu 4 Stichtagen in 2018 für das Lieferjahr 2019 bzw. zu 4 Stichtagen in 2019 für das Lieferjahr 2020 vorgesehen. Einzelheiten sind im Stromliefervertrag geregelt.
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Quelle: OJS 2015/S 157-288348 (2015-08-11)