Auftragsgegenstand ist die Lieferung von: 1. BHV1 gB ELISA-Testkits (Los 1), 2. BHV1 gE ELISA-Testkits (Los 2), 3. BHV1 Nativ-Milch ELISA-Testkits (Los 3), 4. BVD rRT-PCR-Testkits (Los 4), 5. BVD Ag ELISA-Testkits (Los 5), 6. Brucellose ELISA-Testkits für Blutuntersuchungen (Los 6), 7. Leukose ELISA-Testkits für Blutuntersuchungen (Los 7), 8. Brucellose ELISA-Testkits für Tankmilchuntersuchungen (Los 8), 9. Leukose ELISA-Testkits für Tankmilchuntersuchungen (Los 9) für den Einsatz in Sanierungsverfahren/Überwachungsprogrammen bei Rindern. Die Testkits sind nach Abruf an folgende Empfänger zu liefern: Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper (CVUA-RRW), Deutscher Ring 100, 47798 Krefeld, Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Westfalen (CVUA-Westfalen), Zur Taubeneiche 10-12, 59821 Arnsberg, Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland-Emscher-Lippe (CVUA MEL), Joseph-König-Str. 40, 48147 Münster, Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe (CVUA-OWL), Westerfeldstr. 1, 32758 Detmold. Die Testkits sind innerhalb einer Lieferfrist von max. 5 Arbeitstagen (Montag bis Freitag ohne Feiertage) ab dem Eingang der Bestellung beim Auftragnehmer an die o. g. Untersuchungseinrichtungen zu liefern. Die Anzahl der jährlich zu liefernden Testkits unterliegt Schwankungen und richtet sich nach dem Bedarf der Untersuchungseinrichtungen. Eine Mindestabnahmemenge wird weder garantiert noch vereinbart. Rein nachrichtlich wird mitgeteilt, dass in den Jahren 2013 und 2014 pro Jahr ca.: 230 000 Untersuchungen mit BHV1 gB Testkits, 125 000 Untersuchungen mit BHV1- gE Testkits, 18 000 BHV1 Einzel- bzw. Tankmilch Untersuchungen, 400 000 Ohrstanzproben und 7.000 Blutproben mit BVD RT-PCR-Testkits, 50 000 Untersuchungen mit BVD-Ag ELISA Testkits, 25 000 Untersuchungen mit Brucellose Testkits von Blutproben, 25 000 Untersuchungen mit Leukose Testkits von Blutproben durchgeführt wurden. Die Brucellose- und Leukose-Untersuchungen von Tankmilchproben erfolgen im 3-Jahresrhythmus und sind in Nordrhein-Westfalen das nächste Mal im Frühjahr 2016 vorgesehen und danach wieder im Herbst 2018. Dabei sind bei einer Poolmöglichkeit der Tankmilchproben von bis zu 250 Tieren bei der Brucellose Untersuchung ca. 2 800 Untersuchungen (gepoolte Proben) bzw. bei bis zu 150 Tieren bei der Leukose Untersuchung ca. 3 800 Untersuchungen (gepoolte Proben) zu erwarten. Die Auftraggeberin weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei den vorstehend genannten Zahlen um Schätzungen handelt. Eine Mindestanzahl an Untersuchungen wird weder garantiert noch vereinbart. In der Zwischenzeit werden nur vereinzelt Milchproben untersucht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-11-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-09.
Auftragsbekanntmachung (2015-10-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Diagnoseausrüstung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Diagnoseausrüstung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen -Tierseuchenkasse-
Postanschrift: Nevinghoff 6
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
1) Die Vergabeunterlagen können per E-Mail unter der Adresse hummel@baumeister.org angefordert werden.
2) Das Angebot ist schriftlich und in deutscher Sprache abzufassen und in einfacher Ausfertigung in Papierform einzureichen. Auf elektronischen Weg (Fernschreiben, Telegramm, Telebrief, Telex, Telefax, E-Mail etc.) übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
3) Das Angebot muss in einem fest verschlossenen, undurchsichtigen Umschlag mit der Aufschrift „Angebot für die Lieferung von Testkits für Rinder im Zeitraum 1.3.2016 bis 28.2.2019. Nicht öffnen! Vergabeverfahren!“ eingereicht werden. Das Angebot ist an folgende Anschrift zu senden: Baumeister Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Königsstraße 51-53, 48143 Münster, zu Händen Frau Hummel.
4) Es gilt deutsches Recht. Verfahrenssprache ist deutsch.
1) Die Vergabeunterlagen können per E-Mail unter der Adresse hummel@baumeister.org angefordert werden.
2) Das Angebot ist schriftlich und in deutscher Sprache abzufassen und in einfacher Ausfertigung in Papierform einzureichen. Auf elektronischen Weg (Fernschreiben, Telegramm, Telebrief, Telex, Telefax, E-Mail etc.) übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
3) Das Angebot muss in einem fest verschlossenen, undurchsichtigen Umschlag mit der Aufschrift „Angebot für die Lieferung von Testkits für Rinder im Zeitraum 1.3.2016 bis 28.2.2019. Nicht öffnen! Vergabeverfahren!“ eingereicht werden. Das Angebot ist an folgende Anschrift zu senden: Baumeister Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Königsstraße 51-53, 48143 Münster, zu Händen Frau Hummel.
4) Es gilt deutsches Recht. Verfahrenssprache ist deutsch.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist die Lieferung von:
1. BHV1 gB ELISA-Testkits (Los 1),
2. BHV1 gE ELISA-Testkits (Los 2),
3. BHV1 Nativ-Milch ELISA-Testkits (Los 3),
4. BVD rRT-PCR-Testkits (Los 4),
5. BVD Ag ELISA-Testkits (Los 5),
6. Brucellose ELISA-Testkits für Blutuntersuchungen (Los 6),
7. Leukose ELISA-Testkits für Blutuntersuchungen (Los 7),
8. Brucellose ELISA-Testkits für Tankmilchuntersuchungen (Los 8),
9. Leukose ELISA-Testkits für Tankmilchuntersuchungen (Los 9)
für den Einsatz in Sanierungsverfahren/Überwachungsprogrammen bei Rindern.
Die Testkits sind nach Abruf an folgende Empfänger zu liefern:
Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper (CVUA-RRW),
Deutscher Ring 100,
47798 Krefeld,
Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Westfalen (CVUA-Westfalen),
Zur Taubeneiche 10-12,
59821 Arnsberg,
Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland-Emscher-Lippe (CVUA MEL),
Joseph-König-Str. 40,
48147 Münster,
Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe (CVUA-OWL),
Westerfeldstr. 1,
32758 Detmold.
Die Testkits sind innerhalb einer Lieferfrist von max. 5 Arbeitstagen (Montag bis Freitag ohne Feiertage) ab dem Eingang der Bestellung beim Auftragnehmer an die o. g. Untersuchungseinrichtungen zu liefern.
Die Anzahl der jährlich zu liefernden Testkits unterliegt Schwankungen und richtet sich nach dem Bedarf der Untersuchungseinrichtungen. Eine Mindestabnahmemenge wird weder garantiert noch vereinbart.
Rein nachrichtlich wird mitgeteilt, dass in den Jahren 2013 und 2014 pro Jahr ca.:
230 000 Untersuchungen mit BHV1 gB Testkits,
125 000 Untersuchungen mit BHV1- gE Testkits,
18 000 BHV1 Einzel- bzw. Tankmilch Untersuchungen,
400 000 Ohrstanzproben und 7.000 Blutproben mit BVD RT-PCR-Testkits,
50 000 Untersuchungen mit BVD-Ag ELISA Testkits,
25 000 Untersuchungen mit Brucellose Testkits von Blutproben,
25 000 Untersuchungen mit Leukose Testkits von Blutproben
durchgeführt wurden.
Die Brucellose- und Leukose-Untersuchungen von Tankmilchproben erfolgen im
3-Jahresrhythmus und sind in Nordrhein-Westfalen das nächste Mal im Frühjahr 2016 vorgesehen und danach wieder im Herbst 2018. Dabei sind bei einer Poolmöglichkeit der Tankmilchproben von bis zu 250 Tieren bei der Brucellose Untersuchung ca. 2 800 Untersuchungen (gepoolte Proben) bzw. bei bis zu 150 Tieren bei der Leukose Untersuchung ca. 3 800 Untersuchungen (gepoolte Proben) zu erwarten. Die Auftraggeberin weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei den vorstehend genannten Zahlen um Schätzungen handelt. Eine Mindestanzahl an Untersuchungen wird weder garantiert noch vereinbart.
3-Jahresrhythmus und sind in Nordrhein-Westfalen das nächste Mal im Frühjahr 2016 vorgesehen und danach wieder im Herbst 2018. Dabei sind bei einer Poolmöglichkeit der Tankmilchproben von bis zu 250 Tieren bei der Brucellose Untersuchung ca. 2 800 Untersuchungen (gepoolte Proben) bzw. bei bis zu 150 Tieren bei der Leukose Untersuchung ca. 3 800 Untersuchungen (gepoolte Proben) zu erwarten. Die Auftraggeberin weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei den vorstehend genannten Zahlen um Schätzungen handelt. Eine Mindestanzahl an Untersuchungen wird weder garantiert noch vereinbart.
In der Zwischenzeit werden nur vereinzelt Milchproben untersucht.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: BHV1 gB ELISA-Testkits
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist die Lieferung von BHV1 gB ELISA-Testkits für den Einsatz in Sanierungsverfahren/Überwachungsprogrammen bei Rindern.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: BHV1 gE ELISA-Testkits
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist die Lieferung von BHV1 gE ELISA-Testkits für den Einsatz in Sanierungsverfahren/Überwachungsprogrammen bei Rindern.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: BHV1 Nativ-Milch ELISA-Testkits
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist die Lieferung von BHV1 Nativ-Milch ELISA-Testkits für den Einsatz in Sanierungsverfahren/Überwachungsprogrammen bei Rindern.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: BVD rRT-PCR-Testkits
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist die Lieferung von BVD rRT-PCR-Testkits für den Einsatz in Sanierungsverfahren/Überwachungsprogrammen bei Rindern.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: BVD Ag ELISA-Testkits
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist die Lieferung von BVD Ag ELISA-Testkits für den Einsatz in Sanierungsverfahren/Überwachungsprogrammen bei Rindern.
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Brucellose ELISA-Testkits für Blutuntersuchungen
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist die Lieferung von Brucellose ELISA-Testkits für Blutuntersuchungen für den Einsatz in Sanierungsverfahren/Überwachungsprogrammen bei Rindern.
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Leukose ELISA-Testkits für Blutuntersuchungen
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist die Lieferung von Leukose ELISA-Testkits für Blutuntersuchungen für den Einsatz in Sanierungsverfahren/Überwachungsprogrammen bei Rindern.
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Brucellose ELISA-Testkits für Tankmilchuntersuchungen
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist die Lieferung von Brucellose ELISA-Testkits für Tankmilchuntersuchungen für den Einsatz in Sanierungsverfahren/Überwachungsprogrammen bei Rindern.
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Leukose ELISA-Testkits für Tankmilchuntersuchungen
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist die Lieferung von Leukose ELISA-Testkits für Tankmilchuntersuchungen für den Einsatz in Sanierungsverfahren/Überwachungsprogrammen bei Rindern.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeberin steht die Option zu, den Rahmenvertrag durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer einmal um ein weiteres Jahr zu verlängern. Das vorstehend genannte Optionsrecht muss spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit ausgeübt werden.
Der Auftraggeberin steht die Option zu, den Rahmenvertrag durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer einmal um ein weiteres Jahr zu verlängern. Das vorstehend genannte Optionsrecht muss spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit ausgeübt werden.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland, Nordrhein-Westfalen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind folgende Eignungsnachweise vorzulegen:
Ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate).
Eine Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde (Vordruck), in der der Bieter folgende Angaben zu machen hat:
— Geschäftssitz, Rechtsform und Gründungsjahr des Bieters,
— Gesamtumsätze in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2014, 2013, 2012),
— Umsätze in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2014, 2013, 2012), die mit Leistungen erwirtschaftet worden sind, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
— Name und berufliche Qualifikation der Person, die für die Ausführung der Leistung verantwortlich sein soll.
Darüber hinaus hat der Bieter in der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde (Vordruck) zu versichern, dass keine schweren Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellen, und dass keine Person, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist, wegen einer der in § 6 EG Abs. 4 VOL/A genannten Straftaten rechtskräftig verurteilt ist.
Darüber hinaus hat der Bieter in der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde (Vordruck) zu versichern, dass keine schweren Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellen, und dass keine Person, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist, wegen einer der in § 6 EG Abs. 4 VOL/A genannten Straftaten rechtskräftig verurteilt ist.
Außerdem hat der Bieter in der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde (Vordruck) zu bestätigen,
— dass er sein Gewerbe angemeldet hat und die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt,
— dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und er sich nicht in Liquidation befindet,
— dass die Angaben und Erklärungen in dieser Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde (Vordruck) richtig sind.
Bietergemeinschaften haben die vorgenannten Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen; für die Eignung kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an. Für Nachunternehmer sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise nur dann mit dem Angebot (ansonsten nur auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin) vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 7 EG Abs. 9 VOL/A zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten des Nachunternehmers bedient. Auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 7 EG Abs. 9 VOL/A vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Nachunternehmen) verpflichtet, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter diesem mit seinen Fähigkeiten zur Verfügung zu stehen.
Bietergemeinschaften haben die vorgenannten Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen; für die Eignung kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an. Für Nachunternehmer sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise nur dann mit dem Angebot (ansonsten nur auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin) vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 7 EG Abs. 9 VOL/A zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten des Nachunternehmers bedient. Auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 7 EG Abs. 9 VOL/A vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Nachunternehmen) verpflichtet, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter diesem mit seinen Fähigkeiten zur Verfügung zu stehen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind folgende Eignungsnachweise vorzulegen:
Eine Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde (Vordruck), in der der Bieter folgende Angaben zu machen hat:
— Geschäftssitz, Rechtsform und Gründungsjahr des Bieters,
— Gesamtumsätze in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2014, 2013, 2012),
— Umsätze in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2014, 2013, 2012), die mit Leistungen erwirtschaftet worden sind, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
— Name und berufliche Qualifikation der Person, die für die Ausführung der Leistung verantwortlich sein soll.
Darüber hinaus hat der Bieter in der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde (Vordruck) zu versichern, dass keine schweren Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellen, und dass keine Person, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist, wegen einer der in § 6 EG Abs. 4 VOL/A genannten Straftaten rechtskräftig verurteilt ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Darüber hinaus hat der Bieter in der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde (Vordruck) zu versichern, dass keine schweren Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellen, und dass keine Person, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist, wegen einer der in § 6 EG Abs. 4 VOL/A genannten Straftaten rechtskräftig verurteilt ist.
Außerdem hat der Bieter in der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde (Vordruck) zu bestätigen,
— dass er sein Gewerbe angemeldet hat und die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt,
— dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und er sich nicht in Liquidation befindet,
— dass die Angaben und Erklärungen in dieser Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde (Vordruck) richtig sind.
Bietergemeinschaften haben die vorgenannten Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen; für die Eignung kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an. Für Nachunternehmer sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise nur dann mit dem Angebot (ansonsten nur auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin) vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 7 EG Abs. 9 VOL/A zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten des Nachunternehmers bedient. Auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 7 EG Abs. 9 VOL/A vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Nachunternehmen) verpflichtet, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter diesem mit seinen Fähigkeiten zur Verfügung zu stehen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bietergemeinschaften haben die vorgenannten Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen; für die Eignung kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an. Für Nachunternehmer sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise nur dann mit dem Angebot (ansonsten nur auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin) vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 7 EG Abs. 9 VOL/A zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten des Nachunternehmers bedient. Auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 7 EG Abs. 9 VOL/A vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Nachunternehmen) verpflichtet, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter diesem mit seinen Fähigkeiten zur Verfügung zu stehen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind folgende Eignungsnachweise vorzulegen:
Eine Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde (Vordruck), in der der Bieter folgende Angaben zu machen hat:
— Geschäftssitz, Rechtsform und Gründungsjahr des Bieters,
— Gesamtumsätze in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2014, 2013, 2012),
— Umsätze in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2014, 2013, 2012), die mit Leistungen erwirtschaftet worden sind, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
— Name und berufliche Qualifikation der Person, die für die Ausführung der Leistung verantwortlich sein soll.
Darüber hinaus hat der Bieter in der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde (Vordruck) zu versichern, dass keine schweren Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellen, und dass keine Person, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist, wegen einer der in § 6 EG Abs. 4 VOL/A genannten Straftaten rechtskräftig verurteilt ist.
Darüber hinaus hat der Bieter in der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde (Vordruck) zu versichern, dass keine schweren Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellen, und dass keine Person, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist, wegen einer der in § 6 EG Abs. 4 VOL/A genannten Straftaten rechtskräftig verurteilt ist.
Außerdem hat der Bieter in der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde (Vordruck) zu bestätigen,
— dass er sein Gewerbe angemeldet hat und die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt,
— dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und er sich nicht in Liquidation befindet,
— dass die Angaben und Erklärungen in dieser Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde (Vordruck) richtig sind.
Eine Eigenerklärung (Vordruck) über bereits erbrachte, mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Aufträge aus den Jahren 2012 bis 2014 (Referenzen). Für die Referenzen gelten folgende Mindestanforderungen (Ausschlusskriterium):
— Für jedes Los, zu dem ein Angebot abgegeben wird, ist jeweils mindestens ein eigener Referenzauftrag aus den Jahren 2012 bis 2014 über vergleichbare Leistungen mit einem vergleichbaren Auftragswert anzugeben.
— Bei den Losen 1, 2 und 3 muss Gegenstand des Referenzauftrags jeweils die Lieferung von Tierdiagnostik für BHV1-Untersuchungen sein.
— Bei den Losen 4 und 5 muss Gegenstand des Referenzauftrags jeweils die Lieferung von Tierdiagnostik für BVD-Untersuchungen sein.
— Bei den Losen 6 und 8 muss Gegenstand des Referenzauftrags jeweils die Lieferung von Tierdiagnostik für Brucellose-Untersuchungen sein.
— Bei den Losen 7 und 9 muss Gegenstand des Referenzauftrags jeweils die Lieferung von Tierdiagnostik für Leukose-Untersuchungen sein.
Zu jeder Referenz sind Name und Anschrift des Referenzauftraggebers, der Ansprechpartner mit Telefonnummer, der Leistungszeitraum sowie der Nettoauftragswert anzugeben. Die erbrachte Leistung ist kurz zu skizzieren.
Bietergemeinschaften haben die vorgenannten Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen; für die Eignung kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an. Für Nachunternehmer sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise nur dann mit dem Angebot (ansonsten nur auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin) vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 7 EG Abs. 9 VOL/A zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten des Nachunternehmers bedient. Auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 7 EG Abs. 9 VOL/A vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Nachunternehmen) verpflichtet, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter diesem mit seinen Fähigkeiten zur Verfügung zu stehen.
Bietergemeinschaften haben die vorgenannten Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen; für die Eignung kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an. Für Nachunternehmer sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise nur dann mit dem Angebot (ansonsten nur auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin) vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 7 EG Abs. 9 VOL/A zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten des Nachunternehmers bedient. Auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 7 EG Abs. 9 VOL/A vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Nachunternehmen) verpflichtet, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter diesem mit seinen Fähigkeiten zur Verfügung zu stehen.
Mindeststandards:
Für die Referenzen gelten folgende Mindestanforderungen (Ausschlusskriterium):
— Für jedes Los, zu dem ein Angebot abgegeben wird, ist jeweils mindestens ein eigener Referenzauftrag aus den Jahren 2012 bis 2014 über vergleichbare Leistungen mit einem vergleichbaren Auftragswert anzugeben.
— Bei den Losen 1, 2 und 3 muss Gegenstand des Referenzauftrags jeweils die Lieferung von Tierdiagnostik für BHV1-Untersuchungen sein.
— Bei den Losen 4 und 5 muss Gegenstand des Referenzauftrags jeweils die Lieferung von Tierdiagnostik für BVD-Untersuchungen sein.
— Bei den Losen 6 und 8 muss Gegenstand des Referenzauftrags jeweils die Lieferung von Tierdiagnostik für Brucellose-Untersuchungen sein.
— Bei den Losen 7 und 9 muss Gegenstand des Referenzauftrags jeweils die Lieferung von Tierdiagnostik für Leukose-Untersuchungen sein.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) einzureichen,
— in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufgeführt sind und in der der für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Auftrag ist ausschließlich mit Waren auszuführen, die unter Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen im Sinne des § 18 Abs. 1 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind. Die Bieter haben mit dem Angebot eine entsprechende Verpflichtungserklärung nach § 18 TVgG NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen abzugeben.
Der Auftrag ist ausschließlich mit Waren auszuführen, die unter Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen im Sinne des § 18 Abs. 1 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind. Die Bieter haben mit dem Angebot eine entsprechende Verpflichtungserklärung nach § 18 TVgG NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen abzugeben.
Bei der Ausführung des Auftrags sind gemäß § 19 TVgG NRW Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie im eigenen Unternehmen durchzuführen oder einzuleiten sowie das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten. Diese Verpflichtung gilt nur für Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten, ausschließlich der zu ihrer Ausbildung Beschäftigten. Die Bieter haben mit dem Angebot eine entsprechende Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie abzugeben.
Bei der Ausführung des Auftrags sind gemäß § 19 TVgG NRW Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie im eigenen Unternehmen durchzuführen oder einzuleiten sowie das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten. Diese Verpflichtung gilt nur für Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten, ausschließlich der zu ihrer Ausbildung Beschäftigten. Die Bieter haben mit dem Angebot eine entsprechende Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie abzugeben.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 3
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-01-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Name: Baumeister Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Postanschrift: Königsstraße 51-53
Postleitzahl: 48143
Kontaktperson: Frau Hummel
Telefon: +49 2514848831📞
E-Mail: hummel@baumeister.org📧
Fax: +49 2514848880 📠
URL für weitere Informationen: www.baumeister.org🌏
URL der Dokumente: www.baumeister.org🌏
URL der Teilnahme: www.baumeister.org🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-03-01 📅
Datum des Endes: 2019-02-28 📅
Zusätzliche Informationen
1) Die Vergabeunterlagen können per E-Mail unter der Adresse hummel@baumeister.org angefordert werden.
2) Das Angebot ist schriftlich und in deutscher Sprache abzufassen und in einfacher Ausfertigung in Papierform einzureichen. Auf elektronischen Weg (Fernschreiben, Telegramm, Telebrief, Telex, Telefax, E-Mail etc.) übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
2) Das Angebot ist schriftlich und in deutscher Sprache abzufassen und in einfacher Ausfertigung in Papierform einzureichen. Auf elektronischen Weg (Fernschreiben, Telegramm, Telebrief, Telex, Telefax, E-Mail etc.) übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
3) Das Angebot muss in einem fest verschlossenen, undurchsichtigen Umschlag mit der Aufschrift „Angebot für die Lieferung von Testkits für Rinder im Zeitraum 1.3.2016 bis 28.2.2019. Nicht öffnen! Vergabeverfahren!“ eingereicht werden. Das Angebot ist an folgende Anschrift zu senden: Baumeister Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Königsstraße 51-53, 48143 Münster, zu Händen Frau Hummel.
3) Das Angebot muss in einem fest verschlossenen, undurchsichtigen Umschlag mit der Aufschrift „Angebot für die Lieferung von Testkits für Rinder im Zeitraum 1.3.2016 bis 28.2.2019. Nicht öffnen! Vergabeverfahren!“ eingereicht werden. Das Angebot ist an folgende Anschrift zu senden: Baumeister Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Königsstraße 51-53, 48143 Münster, zu Händen Frau Hummel.
4) Es gilt deutsches Recht. Verfahrenssprache ist deutsch.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: http://www.bezreg-muenster.de🌏
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101 a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.