Linie 853 (Stadtverkehr Borken)
Kreis Borken c/o Zweckverband SPNV Münsterland Fachbereich Bus
Durchführung von Leistungen der Personenbeförderung im Linienverkehr als Gesamtleistung (heutige Linie 853).
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-11-27.
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2015-11-27 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2015-11-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Entfällt
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreis Borken c/o Zweckverband SPNV Münsterland Fachbereich Bus
Postanschrift: Schorlemerstraße 26
Postleitzahl: 48143
Postort: Münster
Kontakt
Telefon: +49 251413444 📞
Fax: +49 251413449 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-11-27 📅
Einreichungsfrist: 2016-04-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 233-422724
ABl. S-Ausgabe: 233
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Linie 853 (Stadtverkehr Borken).
Dienstleistungskategorie: 05
Kurze Beschreibung:
Dauer: 95 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreis Borken.
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Armin Hilger
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-08-24 📅
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Quelle: OJS 2015/S 233-422724 (2015-11-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Entfällt
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreis Borken c/o Zweckverband SPNV Münsterland Fachbereich Bus
Postanschrift: Schorlemerstraße 26
Postleitzahl: 48143
Postort: Münster
Kontakt
Telefon: +49 251413444 📞
Fax: +49 251413449 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-11-27 📅
Einreichungsfrist: 2016-04-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 233-422724
ABl. S-Ausgabe: 233
Zusätzliche Informationen
Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i.Vm. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach dieser Vorabbekanntmachung bei der Bezirksregierung Münster als zuständiger Genehmigungsbehörde zu stellen. Mit dem beabsichtigten Dienstleistungsauftrag für die Gesamtleistung sind insbesondere die unter nachstehendem Link dargestellten Anforderungen im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG verbunden: http://www.zvmbus.info/index.php/Bekanntmachungen.html. Die Linie gilt als Gesamtleistung im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG, d. h. eigenwirtschaftliche Anträge, die sich auf alle Verkehrsleistungen auf der Linie beziehen, sind zulässig, während eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen der Linie beziehen, gemäß § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen sind.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Linie 853 (Stadtverkehr Borken).
Dienstleistungskategorie: 05
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Leistungen der Personenbeförderung im Linienverkehr als Gesamtleistung (heutige Linie 853).
Menge oder Umfang: 55.000 Nutzwagenkilometer/Jahr in Festbedienung.
Dauer: 95 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreis Borken.
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Armin Hilger
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-08-24 📅
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i.Vm. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach dieser Vorabbekanntmachung bei der Bezirksregierung Münster als zuständiger Genehmigungsbehörde zu stellen. Mit dem beabsichtigten Dienstleistungsauftrag für die Gesamtleistung sind insbesondere die unter nachstehendem Link dargestellten Anforderungen im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG verbunden: http://www.zvmbus.info/index.php/Bekanntmachungen.html. Die Linie gilt als Gesamtleistung im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG, d. h. eigenwirtschaftliche Anträge, die sich auf alle Verkehrsleistungen auf der Linie beziehen, sind zulässig, während eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen der Linie beziehen, gemäß § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen sind.
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