Linienbündel „411: Fritzlar, Gudensberg“ und „415: Wabern, Felsberg, Fritzlar“

Nahverkehr Schwalm-Eder GmbH

Öffentliche Nahverkehrsleistungen im Bereich des Schwalm-Eder-Kreises:
Los 1, Linienbündel „411: Fritzlar, Gudensberg“: Verkehrsleistungen auf den Linien 401, 402 und 404;
Los 2, Linienbündel „415: Wabern, Felsberg, Fritzlar“: Verkehrsleistungen auf den Linien 424, 452, 454, 456, 457 und 459.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-02-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-12-17.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-12-17 Auftragsbekanntmachung
2016-04-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-12-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Nahverkehr Schwalm-Eder GmbH
Postanschrift: Parkstraße 6
Postleitzahl: 34576
Postort: Homberg (Efze)

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-12-17 📅
Einreichungsfrist: 2016-02-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 247-449941
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 115-196310
ABl. S-Ausgabe: 247
Zusätzliche Informationen
— Zur Anwendung des Hessischen Präqualifikationsregisters (HPQR) siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe; — Hinweis zu Ziffern III 2.1)-2.3): Sofern ein Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine der in den Ziffern III.2.1)-2.3) genannten Nachweise und Erklärungen vorzulegen, so hat er dies unter Angabe der Gründe der Vergabestelle vor der in Ziffer 1 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ genannten Frist für Fragen zu den Vergabeunterlagen mitzuteilen;. — Die Vergabeunterlagen sind in Textform (Brief, Fax, E-Mail) unter Nennung des Unternehmens inkl. Adresse sowie eines Ansprechpartners inkl. Kontaktdaten (Telefon, Fax, E-Mail) abzufordern; — Bei persönlicher Abholung der Vergabeunterlagen ist im Vorfeld mit der IGDB GmbH ein Abholungstermin zu vereinbaren. Nachr. HAD-Ref.: 990/268. Nachr. V-Nr/AKZ: 3519.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Öffentliche Nahverkehrsleistungen im Bereich des Schwalm-Eder-Kreises:
Los 1, Linienbündel „411: Fritzlar, Gudensberg“: Verkehrsleistungen auf den Linien 401, 402 und 404;
Los 2, Linienbündel „415: Wabern, Felsberg, Fritzlar“: Verkehrsleistungen auf den Linien 424, 452, 454, 456, 457 und 459.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Linienbündel „411: Fritzlar, Gudensberg“
Kurze Beschreibung:
Linie 401 Niedenstein-Fritzlar;Linie 402 Edermünde-Gudensberg-Fritzlar;Linie 404 Haddamar-Wehren-Lohne-Züschen.Das Bündel umfasst Verkehre mit lokalem Charakter. Die Linien verbinden Ortsteile der Kommunen Edermünde, Fritzlar, Gudensberg und Niedenstein. Die Linien übernehmen die Schülerbeförderung aus diesen Bereichen zu den Schulstandorten Fritzlar, Gudensberg und Niedenstein.
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Linie 401 Niedenstein-Fritzlar;
Linie 402 Edermünde-Gudensberg-Fritzlar;
Linie 404 Haddamar-Wehren-Lohne-Züschen.
Das Bündel umfasst Verkehre mit lokalem Charakter. Die Linien verbinden Ortsteile der Kommunen Edermünde, Fritzlar, Gudensberg und Niedenstein. Die Linien übernehmen die Schülerbeförderung aus diesen Bereichen zu den Schulstandorten Fritzlar, Gudensberg und Niedenstein.
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Menge oder Umfang: Die Leistungen im Busverkehr können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 13 Fahrzeugen (10 Standardbusse Kat. B, 3 Gelenkbusse Kat. B) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr gem. Anlage zum Angebotsschreiben „Vorgaben und Hinweise zur Angebotskalkulation“ mit gerundeten 184 775 Nkm (Nutzwagenkilometern) sowie 5.369 Fahrplanstunden erbracht werden.Die Leistungen im AST-Verkehr können zu Betriebsstart mit 1 Fahrzeug (Kleinbus) und geschätzten 11 700 Besetztkilometern erbracht werden.
Die Leistungen im Busverkehr können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 13 Fahrzeugen (10 Standardbusse Kat. B, 3 Gelenkbusse Kat. B) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr gem. Anlage zum Angebotsschreiben „Vorgaben und Hinweise zur Angebotskalkulation“ mit gerundeten 184 775 Nkm (Nutzwagenkilometern) sowie 5.369 Fahrplanstunden erbracht werden.
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Die Leistungen im AST-Verkehr können zu Betriebsstart mit 1 Fahrzeug (Kleinbus) und geschätzten 11 700 Besetztkilometern erbracht werden.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Linienbündel „415: Wabern, Felsberg, Fritzlar“
Kurze Beschreibung:
Linie 424 Homberg (Efze)-Singlis-Homberg
(Efze);Linie 452 Stadtverkehr Fritzlar (AST-Verkehr);Linie 454 Fritzlar-Züschen-Heimarshausen (AST-Verkehr);Linie 456 Fritzlar-Obermöllrich-Rothhelmshausen;Linie 457 Gemeindeverkehr Wabern;Linie 459 Fritzlar-Rothhelmshausen-Fritzlar (AST-Verkehr).Die Linie 424 stellt in Form eines Ringverkehrs für die Ortschaften Caßdorf, Lendorf, Lembach, Mühlhausen, Singlis und Uttershausen Verbindungen zum Mittelzentrum Homberg (Efze) mit seinen Schulstandorten her. Das Anruf-Sammel-Taxi der Linie 452 bietet regelhaft Verbindungen im gesamten Stadtgebiet Fritzlars an. Die Linie 454 verbindet als Anruf-Sammel-Taxi die Ortsteile Geismar, Haddamar, Lohne, Wehren, Züschen regelhaft mit dem Kernort Fritzlar und dem Naumburger Ortsteil Heimarshausen. Die Linie 456 umfasst schulrelevante Fahrten von/zu den Schulen in Fritzlar und Obermöllrich. Die Linie 457 sorgt für Verbindungen aus den Ortsteilen in das Grundzentrum Wabern. Die Linie übernimmt die Beförderung aus diesem Bereich zu der Schule am Reiherwald in Wabern und zu den Kindergärten in Uttershausen und Falkenberg. Die Linie 459 verbindet als Anruf-Sammel-Taxi die Ortsteile Rothhelmshausen und Ungedanken regelhaft mit dem Kernort Fritzlar.
(Efze);
Linie 452 Stadtverkehr Fritzlar (AST-Verkehr);
Linie 454 Fritzlar-Züschen-Heimarshausen (AST-Verkehr);
Linie 456 Fritzlar-Obermöllrich-Rothhelmshausen;
Linie 457 Gemeindeverkehr Wabern;
Linie 459 Fritzlar-Rothhelmshausen-Fritzlar (AST-Verkehr).
Die Linie 424 stellt in Form eines Ringverkehrs für die Ortschaften Caßdorf, Lendorf, Lembach, Mühlhausen, Singlis und Uttershausen Verbindungen zum Mittelzentrum Homberg (Efze) mit seinen Schulstandorten her. Das Anruf-Sammel-Taxi der Linie 452 bietet regelhaft Verbindungen im gesamten Stadtgebiet Fritzlars an. Die Linie 454 verbindet als Anruf-Sammel-Taxi die Ortsteile Geismar, Haddamar, Lohne, Wehren, Züschen regelhaft mit dem Kernort Fritzlar und dem Naumburger Ortsteil Heimarshausen. Die Linie 456 umfasst schulrelevante Fahrten von/zu den Schulen in Fritzlar und Obermöllrich. Die Linie 457 sorgt für Verbindungen aus den Ortsteilen in das Grundzentrum Wabern. Die Linie übernimmt die Beförderung aus diesem Bereich zu der Schule am Reiherwald in Wabern und zu den Kindergärten in Uttershausen und Falkenberg. Die Linie 459 verbindet als Anruf-Sammel-Taxi die Ortsteile Rothhelmshausen und Ungedanken regelhaft mit dem Kernort Fritzlar.
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Menge oder Umfang: Die Leistungen im Busverkehr können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 5 Fahrzeugen (Standardbusse Kat. B) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr gem. Anlage zum Angebotsschreiben „Vorgaben und Hinweise zur Angebotskalkulation“ mit gerundeten 147 120 Nkm (Nutzwagenkilometern) sowie 4 561 Fahrplanstunden erbracht werden.Die Leistungen im AST-Verkehr können zu Betriebsstart mit 4 Fahrzeugen (Kleinbusse) und geschätzten 61 000 Besetztkilometern p.a. (Linien 424, 454, 457 und 459) sowie geschätzten 11 000 Besetztkilometern p. a. (Linie 452) erbracht werden.
Die Leistungen im Busverkehr können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 5 Fahrzeugen (Standardbusse Kat. B) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr gem. Anlage zum Angebotsschreiben „Vorgaben und Hinweise zur Angebotskalkulation“ mit gerundeten 147 120 Nkm (Nutzwagenkilometern) sowie 4 561 Fahrplanstunden erbracht werden.
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Die Leistungen im AST-Verkehr können zu Betriebsstart mit 4 Fahrzeugen (Kleinbusse) und geschätzten 61 000 Besetztkilometern p.a. (Linien 424, 454, 457 und 459) sowie geschätzten 11 000 Besetztkilometern p. a. (Linie 452) erbracht werden.
Beschreibung der Optionen:
Von Seiten des Auftraggebers besteht je Los jeweils ein Optionsrecht auf Verlängerung der Betriebslaufzeit von 1 x 3 Jahren bis 13.12.2025, d. h. bis einschl. Samstag vor dem international vereinbarten Fahrplanwechsel der Fahrplanperiode 2026.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Referenznummer: 3519

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Bietererklärung zur Zuverlässigkeit (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage D zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden);
— Selbsteinschätzung: Darlegung zu kommunalwirtschaftsrechtlichen Bestimmungen (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage E zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden);
— Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (vgl. § 7 EG Abs. 8 VOL/A), sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (fürausländische Bieter: oder vergleichbar). (Dieser Nachweis kann als Kopie erfolgen). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen;
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— Nachweis der fachlichen Eignung i. S. des § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. § 3 PBZugV:
Kopie einer Bescheinigung über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6 PBZugV;
oder
Kopie einer Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit KOM bzw. einer Genehmigungsurkunde für den Verkehr mit Mietomnibussen oder mit Mietwagen. Die Befristung der Laufzeit der erteilten Genehmigung darf nicht vor dem in Ziffer IV.3.4) genannten Datum der Angebotsabgabe enden;
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Kopie einer EU-Lizenz entsprechend der VO (EG) Nr. 1073/2009, erforderlichenfalls zzgl. deutscher Übersetzung. Die Befristung der Laufzeit der erteilten Genehmigung darf nicht vor dem in Ziffer IV.3.4) genannten Datum der Angebotsabgabe enden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Bietererklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage C zum Angebotsschreiben, der Vordruck ist zu verwenden);
— Angabe von erbrachten Busverkehrsleistungen (keine Rufbus-/AST-Verkehre) im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (falls in Deutschland erbracht: gem. § 42 PBefG; nicht: gem. §§ 43-49PBefG; Verkehrsleistungen gem. §§ 43-49 PBefG werden nicht berücksichtigt) seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (1.1.) der letzten 3 vollen Kalenderjahre vor dem in Ziffer IV.3.4) genannten Datum der Angebotsabgabe (sowie ggf. Auflistung der bereits beauftragten künftig zu erbringenden Verkehrsleistungen). Es ist mindestens eine erbrachte Verkehrsleistung anzugeben, die benannte Anzahl braucht die im Vordruck geforderte Anzahl nicht zu überschreiten. Die angegebenen Leistungen sollten einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters ermöglichen. Neben der Angabe von Busverkehrsleistungen als Konzessionsinhaber (auch als Teil einer Bietergemeinschaft) ist auch die Angabe von Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig (Detaillierte Anforderung an die zu erteilenden Angaben siehe Anlage G zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden).
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oder
(ggf. ergänzend): falls seit Beginn der o. g. letzten 3 vollen Kalenderjahre keine aussagekräftigen Angaben gemacht werden können: sofern ein Bieter aufgrund fehlender Referenzen die Leistungsfähigkeit seines Unternehmens nicht nachweisen kann, kann er sich der Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens bedienen (vgl. § 7 EG Abs. 9 VOL/A). Das andere Unternehmen hat eine Kopie der Anlage G zum Angebotsschreiben vollständig auszufüllen und zu zeichnen. In diesem Fall ist das Kopieren der Anlage G zum Angebotsschreiben zulässig. Das Unternehmen muss ferner eine Verpflichtungserklärung in Form einer verbindlichen Zusage abgeben, die der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorzulegen ist. Die Verpflichtungserklärung muss Aussagen beinhalten, dass das Know-How, ggf. notwendige technischen Geräteund Einrichtungen sowie die notwendigen personellen Kapazitäten des anderen Unternehmens dem Bieter über die gesamte Vertragslaufzeit für den vertragsgegenständlichen Verkehr uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Die Verpflichtungserklärung ist auch notwendig, sofern es sich bei dem anderen Unternehmen um ein Unternehmen handelt, dass mit dem Bieter in einem Konzern verbunden ist. Innerhalb einer Bietergemeinschaft ist keine Verpflichtungserklärung notwendig;
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— Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes im Original oder als beglaubigte Kopie. Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten (die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen);
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— Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit im Original oder als beglaubigte Kopie (die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein). Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuern entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern. Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen (im Original oder als beglaubigte Kopie), in der die Betriebsstätte, die den gegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen/Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Ist der Bieter der Auffassung, dass er in einem Los die ausschreibungsgegenständlichen Leistungen im Busverkehr mit einer geringeren Anzahl an Fahrzeugen als die o. g. bzw. die in den Anlagen zum Muster des jeweiligen Verkehrsvertrages ausgewiesene Anzahl an Fahrzeugen erbringen kann, so hat er die Vergabestelle im Rahmen seines Angebotes für das jeweilige Los darüber unter Nachweisführung (Angabe der Anzahl der kalkulierten Fahrzeuge sowie Abgabe der verbindlichen, dem Angebot zu Grunde liegenden Umlaufplanung) in Kenntnis zu setzen.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Zur Sicherung der Leistungspflicht und des lückenlosen Weiterbetriebs im Falle einer Betriebsaufnahme durch Dritte sowie zur Durchsetzung aller bestehenden und künftigen, auch bedingten und befristeten Ansprüche des Auftraggebers aus dem Verkehrsvertrag einschließlich nachvertraglicher Abwicklungspflichten muss der erfolgreiche Bieter (Gewinner der Ausschreibung) je Los nach § 11 EG Abs. 4 VOL/A Sicherheitsleistungen in Höhe von 5 v. H. des Netto-Gesamt-Auftragswertes des Busverkehrs eines durchschnittlichen Kalenderjahres (Berechnungsgrundlage: Planungsstand zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe) bereit stellen.
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Die Sicherheitsleistung ist durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat,der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers zu erbringen.Die Bürgschaftserklärung ist schriftlich mit der ausdrücklichen Bestimmung abzugeben, dass die Bürgschaft deutschem Recht unterliegt und unbedingt und unbefristet sowie selbstschuldnerisch unter Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit, der Anfechtung und der Vorausklage erfolgt.
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Die Sicherheitsleistung ist spätestens 14 Tage nach der durch den Auftraggeber erfolgten Vertragszeichnung zu erbringen.
Die Rückgabe der Sicherheitsleistung erfolgt nach Entfallen des Sicherungszwecks. Dieser umfasst insbesondere die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sowie die Durchsetzung finanzieller Ansprüche des Auftraggebers einschließlich nachvertraglicher Abwicklungspflichten. Hierunter fällt insbesondere die Sicherstellung eines Ersatzverkehrs, falls der Auftragnehmer die vertraglich vereinbarte Verkehrsleistung nicht mehr erbringen kann. Der Sicherungszweck entfällt spätestens nach Abwicklung der letzten Zahlungen nach Beendigung des Verkehrsvertrages.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach § 17 VOL/B soweit im Verkehrsvertrag nebst Anlagen nicht etwas anderes geregelt ist.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist zulässig.
Erforderliche Rechtsform bei Auftragserteilung:
— Arbeitsgemeinschaft in Form einer BGB-Gesellschaft oder einer dieser nach ausländischem Recht vergleichbaren Rechtsform;
— Auftragserteilung nur an ein federführendes und bevollmächtigtes Mitglied der Gemeinschaft; gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder.
Eine entsprechende Erklärung ist für den Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft gemäß Anlage F zum Angebotsschreiben „Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft“ abzugeben (vgl. hierzu auch Ziffer 12 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“).
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Die Bildung von Bietergemeinschaften nach Angebotsabgabe ist unzulässig.
Bieter, die sich im Rahmen einer Bietergemeinschaft an dieser Ausschreibung beteiligen, können darüber hinaus kein eigenständiges Angebot für das gleiche Los einreichen. Falls derartige Angebote eingehen sollten, würde dies zwingend sowohl zum Ausschluss des Angebotes des betreffenden Einzelbieters als auch – bei Kenntnis der Bietergemeinschaft vom Angebot des Einzelbieters – des Angebotes der Bietergemeinschaft führen.
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Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Empfänger: IGDB GmbH,
Kontonummer: 46131314,
Bankleitzahl: 50652124 bei der Sparkasse Langen-Seligenstadt,
IBAN DE90506521240046131314,
BIC HELADEF1SLS.
Verwendungszweck (bitte immer mit angeben!): Linienbündel „411 und 415“;
Preis enthält 19 % Mehrwertsteuer;
Zum Erhalt der Vergabeunterlagen bitte die Informationen gem. Ziffer VI.3) beachten.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-04-08 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Name: IGDB GmbH
Postanschrift: Im Steingrund 3
Postort: Dreieich
Postleitzahl: 63303
Kontaktperson: Herrn Fiedler
Telefon: +49 61035067220 📞
E-Mail: ausschreibung@igdb.de 📧
Fax: +49 61035067121 📠
URL für weitere Informationen: http://www.igdb.de 🌏
URL der Dokumente: http://www.igdb.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-08-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-06-15 📅
2013-06-18 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 3519
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2013/S 115-196310
2013/S 116-198027
Zusätzliche Informationen
— Zur Anwendung des Hessischen Präqualifikationsregisters (HPQR) siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe;
— Hinweis zu Ziffern III 2.1)-2.3): Sofern ein Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine der in den Ziffern III.2.1)-2.3) genannten Nachweise und Erklärungen vorzulegen, so hat er dies unter Angabe der Gründe der Vergabestelle vor der in Ziffer 1 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ genannten Frist für Fragen zu den Vergabeunterlagen mitzuteilen;.
Mehr anzeigen
— Die Vergabeunterlagen sind in Textform (Brief, Fax, E-Mail) unter Nennung des Unternehmens inkl. Adresse sowie eines Ansprechpartners inkl. Kontaktdaten (Telefon, Fax, E-Mail) abzufordern;
— Bei persönlicher Abholung der Vergabeunterlagen ist im Vorfeld mit der IGDB GmbH ein Abholungstermin zu vereinbaren.
Nachr. HAD-Ref.: 990/268.
Nachr. V-Nr/AKZ: 3519.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 247-449941 (2015-12-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-04-06)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 069-120948
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 247-449941
ABl. S-Ausgabe: 69
Zusätzliche Informationen
Nachr. HAD-Ref.: 990/285; nachr. V-Nr/AKZ: 3519.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (100)

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-04-01 📅
Name: DB Busverkehr Hessen GmbH
Postanschrift: Neustadt 26
Postort: Gießen
Postleitzahl: 35390
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Name: Frölich Bus GmbH
Postanschrift: Malsfelder Straße 22
Postort: Melsungen
Postleitzahl: 34212

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Quelle: OJS 2016/S 069-120948 (2016-04-06)
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