Linienbündel „HTK Mitte“ und „HTK Nord“

Verkehrsverband Hochtaunus (VHT)

Öffentliche Nahverkehrsleistungen im Bus- und AST-Verkehr im Hochtaunuskreis.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-02-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-12-10.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-12-10 Auftragsbekanntmachung
2015-12-17 Ergänzende Angaben
2016-04-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-12-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Menge oder Umfang:
2 366 584 Nutzwagenkilometer Bus p. a.;84 794 Besetztkilometer (geschätzt) AST p. a.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Verkehrsverband Hochtaunus (VHT)
Postanschrift: Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
Postleitzahl: 61352
Postort: Bad Homburg vor der Höhe

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-12-10 📅
Einreichungsfrist: 2016-02-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 242-439787
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 232-409128
ABl. S-Ausgabe: 242
Zusätzliche Informationen
— Zur Anwendung des Hessischen Präqualifikationsregisters (HPQR) siehe „Aufforderung zurAngebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ der Vergabeunterlagen; — Hinweis zu Ziffern III 2.1)-2.3): Sofern ein Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine(n) der in den Ziffern III.2.1)-2.3) genannten Nachweise und Erklärungen vorzulegen, hat er dies unter Angabe der Gründe der Vergabestelle vor der in Ziffer 1 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ genannten Frist für Fragen zu den Vergabeunterlagen mitzuteilen; — Die Vergabeunterlagen sind in Textform (Brief, Fax, E-Mail) unter Nennung des Unternehmens inkl. Adresse sowie eines Ansprechpartners inkl. Kontaktdaten (Telefon, Fax, E-Mail) abzufordern; — Hinweis: zwischen dem 21.12.2015 und dem 01.01.2016 eingehende Fragen zu den Vergabeunterlagen können eine verlängerte Antwortzeit benötigen. Nachr. HAD-Ref.: 990/263. Nachr. V-Nr/AKZ: 3432.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Öffentliche Nahverkehrsleistungen im Bus- und AST-Verkehr im Hochtaunuskreis.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: „HTK Mitte“
Kurze Beschreibung:
Linie Linienweg:— 50 Bad Homburg – Oberursel – Arnoldshain – Schmitten – Dorfweil – Brombach – Hunoldstal – Rod an der Weil;— 51 Bad Homburg – Oberursel – Oberreifenberg – Niederreifenberg – Schmitten – Dorfweil – Brombach – Hunoldstal – Neuweilnau – Rod an der Weil – Hasselbach;— 57 (Bad Homburg -) Oberursel – Oberreifenberg – Niederreifenberg – Großer Feldberg – Königstein;— 60 Königstein – Glashütten – Oberems – Seelenberg – Schmitten (- Arnoldshain) – Dorfweil – Neu-Anspach (- Westerfeld – Usingen);— 80 Königstein – Niederreifenberg – Oberreifenberg Arnoldshain – Schmitten – Dorfweil – Neu-Anspach (- Westerfeld – Usingen);— 81 Königstein – Glashütten – Oberems – Wüstems (- Niederems) – Reichenbach (- Steinfischbach) – Riedelbach – Neuweilnau – Rod an der Weil;— 83 (Königstein -) Schloßborn – Glashütten – Oberems;— 84 Falkenstein – Königstein Stadtmitte – Königstein Bahnhof (Stadtverkehr Königstein);— 85 Falkenstein – Königstein Stadtmitte – Königstein Bahnhof – Mammolshain – Kronberg (Stadtverkehr Königstein);— 86 (Seelenberg – Niederreifenberg -) Oberreifenberg – Arnoldshain – Schmitten (- Dorfweil – Brombach – Hunoldstal – Riedelbach).Das Linienbündel „HTK-Mitte“ bedient im Wesentlichen den westlichen und südlichen Teil des Hochtaunuskreises mit den Gemeinden Weilrod, Schmitten und Glashütten sowie im Rheingau-Taunus-Kreis die östlichen Teile der Gemeinde Waldems. Die Buslinien verbinden die Hochtaunusgemeinden mit den Städten Königstein, Kronberg, Oberursel und Bad Homburg und stellen dort Anschlüsse zum SPNV und zur U-Bahn her.Kernstück des Linienbündels „HTK-Mitte“ sind die Linien 50 und 51 von Bad Homburg über Schmitten nach Weilrod. In einem ITF-Konzept sind die hier verkehrenden Linien aufeinander abgestimmt. Das Fahrplankonzept berücksichtigt außerdem alle schulrelevanten Verkehrsströme mit Schwerpunkten in Weilrod, Neu-Anspach und Königstein. Touristische Bedeutung hat die Linie 57 über den Großen Feldberg.Grundsätzlich werden alle Linien (teilweise bestimmte Linienabschnitte) am Abend und/oder am Wochenende im AST-Betrieb bedient.
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Linie Linienweg:
— 50 Bad Homburg – Oberursel – Arnoldshain – Schmitten – Dorfweil – Brombach – Hunoldstal – Rod an der Weil;
— 51 Bad Homburg – Oberursel – Oberreifenberg – Niederreifenberg – Schmitten – Dorfweil – Brombach – Hunoldstal – Neuweilnau – Rod an der Weil – Hasselbach;
— 57 (Bad Homburg -) Oberursel – Oberreifenberg – Niederreifenberg – Großer Feldberg – Königstein;
— 60 Königstein – Glashütten – Oberems – Seelenberg – Schmitten (- Arnoldshain) – Dorfweil – Neu-Anspach (- Westerfeld – Usingen);
— 80 Königstein – Niederreifenberg – Oberreifenberg Arnoldshain – Schmitten – Dorfweil – Neu-Anspach (- Westerfeld – Usingen);
— 81 Königstein – Glashütten – Oberems – Wüstems (- Niederems) – Reichenbach (- Steinfischbach) – Riedelbach – Neuweilnau – Rod an der Weil;
— 83 (Königstein -) Schloßborn – Glashütten – Oberems;
— 84 Falkenstein – Königstein Stadtmitte – Königstein Bahnhof (Stadtverkehr Königstein);
— 85 Falkenstein – Königstein Stadtmitte – Königstein Bahnhof – Mammolshain – Kronberg (Stadtverkehr Königstein);
— 86 (Seelenberg – Niederreifenberg -) Oberreifenberg – Arnoldshain – Schmitten (- Dorfweil – Brombach – Hunoldstal – Riedelbach).
Das Linienbündel „HTK-Mitte“ bedient im Wesentlichen den westlichen und südlichen Teil des Hochtaunuskreises mit den Gemeinden Weilrod, Schmitten und Glashütten sowie im Rheingau-Taunus-Kreis die östlichen Teile der Gemeinde Waldems. Die Buslinien verbinden die Hochtaunusgemeinden mit den Städten Königstein, Kronberg, Oberursel und Bad Homburg und stellen dort Anschlüsse zum SPNV und zur U-Bahn her.
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Kernstück des Linienbündels „HTK-Mitte“ sind die Linien 50 und 51 von Bad Homburg über Schmitten nach Weilrod. In einem ITF-Konzept sind die hier verkehrenden Linien aufeinander abgestimmt. Das Fahrplankonzept berücksichtigt außerdem alle schulrelevanten Verkehrsströme mit Schwerpunkten in Weilrod, Neu-Anspach und Königstein. Touristische Bedeutung hat die Linie 57 über den Großen Feldberg.
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Grundsätzlich werden alle Linien (teilweise bestimmte Linienabschnitte) am Abend und/oder am Wochenende im AST-Betrieb bedient.
Menge oder Umfang: Die Leistungen können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 21 Fahrzeugen (7 Standardbusse, niederflur Bn1; 12 Standardbusse, niederflur Bn2; 2 Midibusse, niederflur MBn) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr gem. Anlage zum Verkehrsvertrag „Kalkulationsgrundlagen“ mit gerundeten 1 343 208 Nkm (Nutzwagenkilometern) p. a. sowie gerundeten 43 153 Fahrplanstunden p. a. erbracht werden. Die Entfernungen wurden an Hand digitaler Kartengrundlagen vermessen.Auf Grund der Beschulung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge werden nachfragebedingte Fahrplananpassungen zum Schulstandort Riedelbach erforderlich sein. Die Fahrpläne sind noch nicht fertig gestellt. Der Auftragnehmer hat dessen ungeachtet bei Betriebsstart ein weiteres Fahrzeug Solobus, niederflur (Bn2) bereit zu stellen. Dieses ist in der obigen Angabe zur Fahrzeuganzahl nicht enthalten, jedoch zu kalkulieren.Die Leistungen im AST-Verkehr können fahrplanmäßig mit 4 Fahrzeugen (Pkw; Großraum-Pkw sind zugelassen) und geschätzten 22 379 Besetztkilometern (Bkm) p. a. erbracht werden. Der Auftraggeber ist befugt, den Einsatz von bis zu 2 weiteren Fahrzeugen zu bestellen. Es ist mindestens 1 Fahrzeug vorzuhalten, in dem eine Sitzendbeförderung von Fahrgästen im Rollstuhl ohne Umsetzen erfolgen kann.
Die Leistungen können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 21 Fahrzeugen (7 Standardbusse, niederflur Bn1; 12 Standardbusse, niederflur Bn2; 2 Midibusse, niederflur MBn) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr gem. Anlage zum Verkehrsvertrag „Kalkulationsgrundlagen“ mit gerundeten 1 343 208 Nkm (Nutzwagenkilometern) p. a. sowie gerundeten 43 153 Fahrplanstunden p. a. erbracht werden. Die Entfernungen wurden an Hand digitaler Kartengrundlagen vermessen.
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Auf Grund der Beschulung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge werden nachfragebedingte Fahrplananpassungen zum Schulstandort Riedelbach erforderlich sein. Die Fahrpläne sind noch nicht fertig gestellt. Der Auftragnehmer hat dessen ungeachtet bei Betriebsstart ein weiteres Fahrzeug Solobus, niederflur (Bn2) bereit zu stellen. Dieses ist in der obigen Angabe zur Fahrzeuganzahl nicht enthalten, jedoch zu kalkulieren.
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Die Leistungen im AST-Verkehr können fahrplanmäßig mit 4 Fahrzeugen (Pkw; Großraum-Pkw sind zugelassen) und geschätzten 22 379 Besetztkilometern (Bkm) p. a. erbracht werden. Der Auftraggeber ist befugt, den Einsatz von bis zu 2 weiteren Fahrzeugen zu bestellen. Es ist mindestens 1 Fahrzeug vorzuhalten, in dem eine Sitzendbeförderung von Fahrgästen im Rollstuhl ohne Umsetzen erfolgen kann.
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Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: „HTK Nord“
Kurze Beschreibung:
Linie Linienweg:— 59 Grävenwiesbach – Hundstadt – Wilhelmsdorf – Usingen – Hausen – Neu-Anspach – Wehrheim – Köppern – Friedrichsdorf;— 61 Neu-Anspach – Westerfeld – Usingen – Merzhausen – Altweilnau – Neuweilnau – Riedelbach;— 62 Usingen – Merzhausen – Altweilnau – Oberlauken – Niederlauken – Gemünden – Emmershausen – Rod an der Weil – Hasselbach (– Cratzenbach – Riedelbach);— 63 Neu-Anspach – Obernhain – Wehrheim – Pfaffenwiesbach – Friedrichsthal – Wernborn – Eschbach – Usingen;— 64 Neu-Anspach – Obernhain – Wehrheim – Pfaffenwiesbach – Friedrichsthal – Wernborn – Eschbach – Usingen – Westerfeld – Neu-Anspach;— 65 Merzhausen – Wilhelmsdorf – Usingen – Eschbach – Michelbach – Wernborn – Kransberg – Friedrichsthal;— 66 Usingen – Eschbach – Michelbach;— 67 Usingen Bahnhof – Hochtaunus-Kliniken – Musikerviertel – Schleichenbach – Usingen Bahnhof;— 68 Grävenwiesbach – Mönstadt – Heinzenbach – Laubach – Naunstadt – Hundstadt – Grävenwiesbach;— 69 Neu-Anspach – Hausen – Merzhausen – Altweilnau – Oberlauken – Niderlauken – Laubach – Naunstadt – Grävenwiesbach – Mönstadt – Heinzenberg – Winden – Emmershausen – Rod an der Weil;— 82 (Cratzenbach – Rod an der Weil – Neuweilnau -) Riedelbach – Mauloff – Finsterntal – Treisberg – Hunoldstal – Rod am Berg – Hausen – Neu-Anspach (- Westerfeld – Usingen);— n34 Bad Homburg – Wehrheim – Usingen – Neu-Anspach – Bad Homburg.Das Linienbündel „HTK-Nord“ bedient im Wesentlichen den nördlichen und östlichen Teil des Hochtaunuskreises mit den Städten Wehrheim, Usingen und Neu-Anspach sowie den Gemeinden Weilrod und Grävenwiesbach. Alle Linien sind im Rahmen eines ITF auf die Schienenstrecke der Taunusbahn ausgerichtet. Daneben bedienen sie alle schulrelevanten Beziehungen in diesem Gebiet mit Schwerpunkten in Neu-Anspach, Weilrod und Usingen.Touristische Bedeutung hat der Hessenpark, der durch die Linie 63 angebunden wird. Außer den Linien 59, 65 und n34 werden alle Linien am Abend und/oder am Wochenende im AST-Betrieb bedient.Zwei Linien (66 und 67) werden ausschließlich im AST-Betrieb gefahren.
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— 59 Grävenwiesbach – Hundstadt – Wilhelmsdorf – Usingen – Hausen – Neu-Anspach – Wehrheim – Köppern – Friedrichsdorf;
— 61 Neu-Anspach – Westerfeld – Usingen – Merzhausen – Altweilnau – Neuweilnau – Riedelbach;
— 62 Usingen – Merzhausen – Altweilnau – Oberlauken – Niederlauken – Gemünden – Emmershausen – Rod an der Weil – Hasselbach (– Cratzenbach – Riedelbach);
— 63 Neu-Anspach – Obernhain – Wehrheim – Pfaffenwiesbach – Friedrichsthal – Wernborn – Eschbach – Usingen;
— 64 Neu-Anspach – Obernhain – Wehrheim – Pfaffenwiesbach – Friedrichsthal – Wernborn – Eschbach – Usingen – Westerfeld – Neu-Anspach;
— 65 Merzhausen – Wilhelmsdorf – Usingen – Eschbach – Michelbach – Wernborn – Kransberg – Friedrichsthal;
— 66 Usingen – Eschbach – Michelbach;
— 67 Usingen Bahnhof – Hochtaunus-Kliniken – Musikerviertel – Schleichenbach – Usingen Bahnhof;
— 68 Grävenwiesbach – Mönstadt – Heinzenbach – Laubach – Naunstadt – Hundstadt – Grävenwiesbach;
— 69 Neu-Anspach – Hausen – Merzhausen – Altweilnau – Oberlauken – Niderlauken – Laubach – Naunstadt – Grävenwiesbach – Mönstadt – Heinzenberg – Winden – Emmershausen – Rod an der Weil;
— 82 (Cratzenbach – Rod an der Weil – Neuweilnau -) Riedelbach – Mauloff – Finsterntal – Treisberg – Hunoldstal – Rod am Berg – Hausen – Neu-Anspach (- Westerfeld – Usingen);
— n34 Bad Homburg – Wehrheim – Usingen – Neu-Anspach – Bad Homburg.
Das Linienbündel „HTK-Nord“ bedient im Wesentlichen den nördlichen und östlichen Teil des Hochtaunuskreises mit den Städten Wehrheim, Usingen und Neu-Anspach sowie den Gemeinden Weilrod und Grävenwiesbach. Alle Linien sind im Rahmen eines ITF auf die Schienenstrecke der Taunusbahn ausgerichtet. Daneben bedienen sie alle schulrelevanten Beziehungen in diesem Gebiet mit Schwerpunkten in Neu-Anspach, Weilrod und Usingen.
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Touristische Bedeutung hat der Hessenpark, der durch die Linie 63 angebunden wird. Außer den Linien 59, 65 und n34 werden alle Linien am Abend und/oder am Wochenende im AST-Betrieb bedient.
Zwei Linien (66 und 67) werden ausschließlich im AST-Betrieb gefahren.
Menge oder Umfang: Die Leistungen können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 27 Fahrzeugen (8 Standardbusse, niederflur Bn1; 19 Standardbusse, niederflur Bn2) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr gem. Anlage zum Verkehrsvertrag „Kalkulationsgrundlagen“ mit gerundeten 1 023 376 Nkm (Nutzwagenkilometern) p. a. sowie gerundeten 32 220 Fahrplanstunden p. a. erbracht werden. Die Entfernungen wurden an Hand digitaler Kartengrundlagen vermessen.Die Leistungen im AST-Verkehr können fahrplanmäßig mit 6 Fahrzeugen (Pkw; Großraum-Pkw sind zugelassen) und geschätzten 62 415 Besetztkilometern (Bkm) p. a. erbracht werden. Der Auftraggeber ist befugt, den Einsatz von bis zu 3 weiteren Fahrzeugen zu bestellen. Es ist mindestens 1 Fahrzeug vorzuhalten, in dem eine Sitzendbeförderung von Fahrgästen im Rollstuhl ohne Umsetzen erfolgen kann.
Die Leistungen können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 27 Fahrzeugen (8 Standardbusse, niederflur Bn1; 19 Standardbusse, niederflur Bn2) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr gem. Anlage zum Verkehrsvertrag „Kalkulationsgrundlagen“ mit gerundeten 1 023 376 Nkm (Nutzwagenkilometern) p. a. sowie gerundeten 32 220 Fahrplanstunden p. a. erbracht werden. Die Entfernungen wurden an Hand digitaler Kartengrundlagen vermessen.
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Die Leistungen im AST-Verkehr können fahrplanmäßig mit 6 Fahrzeugen (Pkw; Großraum-Pkw sind zugelassen) und geschätzten 62 415 Besetztkilometern (Bkm) p. a. erbracht werden. Der Auftraggeber ist befugt, den Einsatz von bis zu 3 weiteren Fahrzeugen zu bestellen. Es ist mindestens 1 Fahrzeug vorzuhalten, in dem eine Sitzendbeförderung von Fahrgästen im Rollstuhl ohne Umsetzen erfolgen kann.
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2 366 584 Nutzwagenkilometer Bus p. a.;
84 794 Besetztkilometer (geschätzt) AST p. a.
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption: 1 x 2 Jahre bis 12.12.2026.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Referenznummer: 3432

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Bietererklärung zur Zuverlässigkeit (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage D zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden);
— Selbsteinschätzung: Darlegung zu kommunalwirtschaftsrechtlichen Bestimmungen (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage E zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden);
— Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (vgl. § 7 EG Abs. 8 VOL/A), sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). (Dieser Nachweis kann als Kopie erfolgen). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen;
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— Nachweis der fachlichen Eignung i. S. des § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. § 3 PBZugV:
Kopie einer Bescheinigung über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6 PBZugV;
oder
Kopie einer Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit KOM bzw. einer Genehmigungsurkunde für den Verkehr mit Mietomnibussen oder mit Mietwagen. Die Befristung der Laufzeit der erteilten Genehmigung darf nicht vor dem in Ziffer IV.3.4) genannten Datum der Angebotsabgabe enden;
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Kopie einer EU-Lizenz entsprechend der VO (EG) Nr. 1073/2009, erforderlichenfalls zzgl. deutscher Übersetzung. Die Befristung der Laufzeit der erteilten Genehmigung darf nicht vor dem in Ziffer IV.3.4) genannten Datum der Angebotsabgabe enden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Bietererklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage C zum Angebotsschreiben, der Vordruck ist zu verwenden);
— Angabe von erbrachten Busverkehrsleistungen (keine Rufbus-/AST-Verkehre) im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (falls in Deutschland erbracht: gem. § 42 PBefG; nicht: gem. §§ 43-49 PBefG; Verkehrsleistungen gem. §§ 43-49 PBefG werden nicht berücksichtigt) seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (1.1.) der letzten 3 vollen Kalenderjahre vor dem in Ziffer IV.3.4) genannten Datum der Angebotsabgabe (sowie ggf. Auflistung der bereits beauftragten künftig zu erbringenden Verkehrsleistungen). Es ist mindestens eine erbrachte Verkehrsleistung anzugeben, die benannte Anzahl braucht die im Vordruck geforderte Anzahl nicht zu überschreiten. Die angegebenen Leistungen sollten einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters ermöglichen. Neben der Angabe von Busverkehrsleistungen als Konzessionsinhaber (auch als Teil einer Bietergemeinschaft) ist auch die Angabe von Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig (Detaillierte Anforderung an die zu erteilenden Angaben siehe Anlage G zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden).
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Oder
(ggf. ergänzend): falls seit Beginn der o. g. letzten 3 vollen Kalenderjahre keine aussagekräftigen Angaben gemacht werden können: sofern ein Bieter aufgrund fehlender Referenzen die Leistungsfähigkeit seines Unternehmens nicht nachweisen kann, kann er sich der Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens bedienen (vgl. § 7 EG Abs. 9 VOL/A). Das andere Unternehmen hat eine Kopie der Anlage G zum Angebotsschreiben vollständig auszufüllen und zu zeichnen. In diesem Fall ist das Kopieren der Anlage G zum Angebotsschreiben zulässig. Das Unternehmen muss ferner eine Verpflichtungserklärung in Form einer verbindlichen Zusage abgeben, die der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorzulegen ist. Die Verpflichtungserklärung muss Aussagen beinhalten, dass das Know-How, ggf. notwendige technischen Geräte und Einrichtungen sowie die notwendigen personellen Kapazitäten des anderen Unternehmens dem Bieter über die gesamte Vertragslaufzeit für den vertragsgegenständlichen Verkehr uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Die Verpflichtungserklärung ist auch notwendig, sofern es sich bei dem anderen Unternehmen um ein Unternehmen handelt, dass mit dem Bieter in einem Konzern verbunden ist. Innerhalb einer Bietergemeinschaft ist keine Verpflichtungserklärung notwendig;
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— Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes im Original oder als beglaubigte Kopie. Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten (die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen);
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— Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit im Original oder als beglaubigte Kopie (die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein). Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuer entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern. Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen (im Original oder als beglaubigte Kopie), in der die Betriebsstätte, die den gegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen/Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Ist der Bieter der Auffassung, dass er die ausschreibungsgegenständlichen Leistungen mit einer geringeren Anzahl an Fahrzeugen als die o. g. bzw. die in den Anlagen zum Muster des Verkehrsvertrages ausgewiesene Anzahl an Fahrzeugen erbringen kann, so hat er die Vergabestelle im Rahmen seines Angebotes darüber unter Nachweisführung (Angabe der Anzahl der kalkulierten Fahrzeuge sowie Abgabe der verbindlichen, dem Angebot zu Grunde liegenden Umlaufplanung) in Kenntnis zu setzen.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Zur Sicherung der Leistungspflicht und des lückenlosen Weiterbetriebs im Falle einer Betriebsaufnahme durch Dritte sowie zur Durchsetzung aller bestehenden und künftigen, auch bedingten und befristeten Ansprüche des Auftraggebers aus dem Verkehrsvertrag einschließlich nachvertraglicher Abwicklungspflichten muss der erfolgreiche Bieter (Gewinner der Ausschreibung) nach § 11 EG Abs. 4 VOL/A je Los Sicherheitsleistungen in Höhe von 5 v. H. des Netto-Gesamt-Auftragswertes des Busverkehrs eines durchschnittlichen Kalenderjahres (Planungsstand: zum Zeitpunkt des Termins der Angebotsabgabe gem. Ziffer IV.3.4) bereit stellen.
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Die Sicherheitsleistung ist durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers zu erbringen. Die Bürgschaftserklärung ist schriftlich mit der ausdrücklichen Bestimmung abzugeben, dass die Bürgschaft deutschem Recht unterliegt und unbedingt und unbefristet sowie selbstschuldnerisch unter Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit, der Anfechtung und der Vorausklage erfolgt. Die Sicherheitsleistung ist spätestens 14 Tage nach der durch den Auftraggeber erfolgten Vertragszeichnung zu erbringen.
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Die Rückgabe der Sicherheitsleistung erfolgt nach Entfallen des Sicherungszwecks. Dieser umfasst insbesondere die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sowie die Durchsetzung finanzieller Ansprüche des Auftraggebers einschließlich nachvertraglicher Abwicklungspflichten. Hierunter fällt insbesondere die Sicherstellung eines Ersatzverkehrs, falls der Auftragnehmer die vertraglich vereinbarte Verkehrsleistung nicht mehr erbringen kann. Der Sicherungszweck entfällt spätestens nach Abwicklung der letzten Zahlungen nach Beendigung des Verkehrsvertrages.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach § 17 VOL/B, soweit im Verkehrsvertrag nebst Anlagen nicht etwas anderes geregelt ist.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist zulässig.
Erforderliche Rechtsform bei Auftragserteilung:
— Arbeitsgemeinschaft in Form einer BGB-Gesellschaft oder einer dieser nach ausländischem Recht vergleichbaren Rechtsform;
— Auftragserteilung nur an ein federführendes und bevollmächtigtes Mitglied der Gemeinschaft; gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder.
Eine entsprechende Erklärung ist für den Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft gemäß Anlage F zum Angebotsschreiben „Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft“ abzugeben. Die Bildung von Bietergemeinschaften nach Angebotsabgabe ist unzulässig.
Bieter, die sich im Rahmen einer Bietergemeinschaft an dieser Ausschreibung beteiligen, können darüber hinaus kein eigenständiges Angebot für das gleiche Los einreichen. Falls derartige Angebote eingehen sollten, würde dies zwingend sowohl zum Ausschluss des Angebotes des betreffenden Einzelbieters als auch – bei Kenntnis der Bietergemeinschaft vom Angebot des Einzelbieters – des Angebotes der Bietergemeinschaft führen.
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Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-04-15 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Name: IGDB GmbH
Postanschrift: Im Steingrund 3
Postort: Dreieich
Postleitzahl: 63303
Kontaktperson: Herrn Lips
Telefon: +49 61035067110 📞
E-Mail: ausschreibung@igdb.de 📧
Fax: +49 61035067121 📠
URL für weitere Informationen: http://www.igdb.de 🌏
URL der Dokumente: http://www.igdb.de 🌏
Telefon: +49 610350670 📞
URL der Teilnahme: http://www.igdb.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-12-11 📅
Datum des Endes: 2024-12-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-12-02 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 3432
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 232-409128
Zusätzliche Informationen
— Zur Anwendung des Hessischen Präqualifikationsregisters (HPQR) siehe „Aufforderung zurAngebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ der Vergabeunterlagen;
— Hinweis zu Ziffern III 2.1)-2.3): Sofern ein Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine(n) der in den Ziffern III.2.1)-2.3) genannten Nachweise und Erklärungen vorzulegen, hat er dies unter Angabe der Gründe der Vergabestelle vor der in Ziffer 1 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ genannten Frist für Fragen zu den Vergabeunterlagen mitzuteilen;
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— Die Vergabeunterlagen sind in Textform (Brief, Fax, E-Mail) unter Nennung des Unternehmens inkl. Adresse sowie eines Ansprechpartners inkl. Kontaktdaten (Telefon, Fax, E-Mail) abzufordern;
— Hinweis: zwischen dem 21.12.2015 und dem 01.01.2016 eingehende Fragen zu den Vergabeunterlagen können eine verlängerte Antwortzeit benötigen.
Nachr. HAD-Ref.: 990/263.
Nachr. V-Nr/AKZ: 3432.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2015/S 242-439787 (2015-12-10)
Ergänzende Angaben (2015-12-17)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-12-17 📅
Einreichungsfrist: 2016-02-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 247-449616
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 242-439787
ABl. S-Ausgabe: 247
Quelle: OJS 2015/S 247-449616 (2015-12-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-04-15)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 077-137761
ABl. S-Ausgabe: 77
Zusätzliche Informationen
Busverkehr: 50 % der Nutzwagenkilometer p. a., AST-Verkehr: 100 % p. a.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis 100 %

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-03-29 📅
Name: HLB Hessenbus GmbH
Postanschrift: Am Hauptbahnhof 18
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60329
Land: Deutschland 🇩🇪

Ergänzende Informationen
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Quelle: OJS 2016/S 077-137761 (2016-04-15)
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