Gegenstand der Ausschreibung „Ablösung Umgebung Internet Service Provider – Loadbalancer“ im IT.Niedersachsen. IT.Niedersachsen unterhält als Dienstleister für die IuK Infrastruktur der Behörden der niedersächsischen Landesverwaltung Anbindungen an das Internet über 2 Internetserviceprovider (ISP). Über einen Loadbalancer in redundanter Ausführung wird die Funktion der Lastverteilung hochverfügbar realisiert. Die derzeitigen Systeme Loadbalancer sind veraltet und folgende Funktionen auf eine aktuelle Hardware zu migrieren: — Ein- und ausgehende Lastverteilung des internen Verkehrs der niedersächsischen Dienststellen mit dem Internet; — Verfügbarkeitsprüfung der ISPs und Berücksichtigung eines Providerausfalles bei der Lastverteilung; — Funktion eines autoritativen DNS-Servers/DNS-Zonen-Zuständigkeit; — Netzadressumsetzung (NAT); — Abbilden einer Hochverfügbarkeit der Systeme Loadbalancer durch Clusterbildung; — Schutzfunktion gegen Distributed Denial of Service (DDoS). Die Detailpläne der Netzinfrastruktur im IT.Niedersachsen sind vertraulich und werden nicht ausgegeben. Die Netzkonfiguration findet vor Ort im IT.Niedersachsen mit Unterstützung der Fachabteilung Netzinfrastruktur statt. Der Auftraggeber (AG) gewährt den Zugang zu den Systemen und sorgt für den Netzanschluss der Systeme.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-12-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-28.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Netzwerke📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: IT.Niedersachsen
Postanschrift: Göttinger Chaussee 259
Postleitzahl: 30459
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://vergabe.niedersachsen.de🌏
E-Mail: kai-sven.wingerath@it.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 5111203843📞
Fax: +49 5111204913 📠
Die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise behält sich die Vergabestelle gem. § 19 EG Abs. 2 VOL/A vor.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung „Ablösung Umgebung Internet Service Provider – Loadbalancer“ im IT.Niedersachsen.
IT.Niedersachsen unterhält als Dienstleister für die IuK Infrastruktur der Behörden der niedersächsischen Landesverwaltung Anbindungen an das Internet über 2 Internetserviceprovider (ISP). Über einen Loadbalancer in redundanter Ausführung wird die Funktion der Lastverteilung hochverfügbar realisiert. Die derzeitigen Systeme Loadbalancer sind veraltet und folgende Funktionen auf eine aktuelle Hardware zu migrieren:
IT.Niedersachsen unterhält als Dienstleister für die IuK Infrastruktur der Behörden der niedersächsischen Landesverwaltung Anbindungen an das Internet über 2 Internetserviceprovider (ISP). Über einen Loadbalancer in redundanter Ausführung wird die Funktion der Lastverteilung hochverfügbar realisiert. Die derzeitigen Systeme Loadbalancer sind veraltet und folgende Funktionen auf eine aktuelle Hardware zu migrieren:
— Ein- und ausgehende Lastverteilung des internen Verkehrs der niedersächsischen Dienststellen mit dem Internet;
— Verfügbarkeitsprüfung der ISPs und Berücksichtigung eines Providerausfalles bei der Lastverteilung;
— Funktion eines autoritativen DNS-Servers/DNS-Zonen-Zuständigkeit;
— Netzadressumsetzung (NAT);
— Abbilden einer Hochverfügbarkeit der Systeme Loadbalancer durch Clusterbildung;
— Schutzfunktion gegen Distributed Denial of Service (DDoS).
Die Detailpläne der Netzinfrastruktur im IT.Niedersachsen sind vertraulich und werden nicht ausgegeben. Die Netzkonfiguration findet vor Ort im IT.Niedersachsen mit Unterstützung der Fachabteilung Netzinfrastruktur statt. Der Auftraggeber (AG) gewährt den Zugang zu den Systemen und sorgt für den Netzanschluss der Systeme.
Die Detailpläne der Netzinfrastruktur im IT.Niedersachsen sind vertraulich und werden nicht ausgegeben. Die Netzkonfiguration findet vor Ort im IT.Niedersachsen mit Unterstützung der Fachabteilung Netzinfrastruktur statt. Der Auftraggeber (AG) gewährt den Zugang zu den Systemen und sorgt für den Netzanschluss der Systeme.
Dauer: 4 Monate
Referenznummer: 02800-511/15
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hannover.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Siehe Vergabeunterlagen die unter I.1) (Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen) genannter Stelle heruntergeladen werden können.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Siehe Vergabeunterlagen die unter I.1) (Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen) genannter Stelle heruntergeladen werden können.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Siehe Vergabeunterlagen die unter I.1) (Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen) genannter Stelle heruntergeladen werden können.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Siehe Vergabeunterlagen die unter I.1) (Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen) genannter Stelle heruntergeladen werden können.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Siehe Vergabeunterlagen die unter I.1) (Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen) genannter Stelle heruntergeladen werden können.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-02-29 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Kai Wingerath
Name: Die Unterlagen werden auf der Homepage: http://vergabe.niedersachsen.de unter „Ausschreibungen“, „IT-Leistungen“ zum Abruf bereit gestellt.
Postanschrift: Keine Angabe
Postort: Keine Angabe
URL der Dokumente: http://vergabe.niedersachsen.de🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 02800-511/15
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg – Vergabekammer
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschänkungen – GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschänkungen – GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.