Los 1: Verladung, Beförderung und Entsorgung von ca. 4 800 t/a Filteraschen; Los 2: Verladung, Beförderung und Entsorgung von ca. 3200t/a Sprühtrocknersalzen
Los 1: Der Auftragnehmer übernimmt die Filterasche (AVV Nr. 19 01 13) aus der Müllverbrennungsanlage im AEZ Asdonkshof in Kamp-Lintfort ab Silo und garantiert die ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung auf der Grundlage eines Entsorgungsnachweises. Die Entsorgung hat nach einer ggf. durchgeführten Vorbehandlung der Abfälle endgültig durch eine untertägige Deponierung zu erfolgen. Die Deponie hat der Klasse IV der Deponieverordnung entsprechen. Los 2:Der Auftragnehmer übernimmt die Sprühtrocknersalze (AVV Nr. 19 01 07) aus der Müllverbrennungsanlage im AEZ Asdonkshof in Kamp-Lintfort ab Silo und garantiert die ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung auf der Grundlage eines Entsorgungsnachweises. Die Entsorgung hat nach einer ggf. durchgeführten Vorbehandlung der Abfälle endgültig durch eine untertägige Deponierung zu erfolgen. Die Deponie hat der Klasse IV der Deponieverordnung zu entsprechen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-04-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-02-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-02-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang:
Ca. 4 800 t pro Jahr Filteraschen (Los 1) und ca. 3 200 t pro Jahr Sprühtrocknersalze (Los 2).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreis Weseler Abfallgesellschaft mbH & Co. KG
Postanschrift: Graftstr. 25
Postleitzahl: 47475
Postort: Kamp-Lintfort
Kontakt
Internetadresse: http://www.aez-asdonkshof.de🌏
E-Mail: prior@aez-asdonkshof.de📧
Telefon: +49 2842940225📞
Fax: +49 2842940100 📠
Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat die in den Vergabeunterlagen unter Ziffer 2.1.10 geforderten Angaben/Unterlagen/Nachweise der Angebotsteile III bis VI vorzulegen. Für die Nachweise zur finanziellen, wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit (Angebotsteile IV und V) kommt es auf die Leistungsfähigkeit der gesamten Bietergemeinschaft an, d. h. es reicht, wenn die Bietergemeinschaft insgesamt den Leistungsnachweis erbringt.
Der Auftraggeber behält sich vor, auf die getrennte Vergabe von Fachlosen zu verzichten, wenn hierdurch das günstigste wirtschaftliche Verhältnis zwischen den gewünschten Leistungen und den angebotenen Preisen erzielt wird.
Die Vergabestelle hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW) zu beachten. In der Folge haben Bieter die nach diesem Gesetz erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben.
Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat mit dem Angebotsvordruck folgende Verpflichtungserklärungen (Vordrucke in Vergabeunterlagen enthalten) ausgefüllt und unterschrieben einzureichen:
— Zur Tariftreue gemäß § 4 TVgG-NRW.
— Zur Durchführung oder Einleitung von Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie i. S. d. § 19 Abs. 1 TVgG-NRW.
Sollte der Bieter oder ein Mitglied der Bietergemeinschaft nicht der Anlagenbetreiber der in der Eigenspezifikation vom Bieter benannten Entsorgungsanlage(n) sein, sind die vom jeweiligen Anlagenbetreiber ausgefüllten und unterschriebenen o. g. Verpflichtungserklärungen mit dem Angebot einzureichen.
Möchte sich ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner oder ihrer Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten vollständig oder zum Teil eines Nachunternehmers oder anderer Unternehmen (Dritte) bedienen, ist dies ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm oder diesem Unternehmen bestehenden Verbindung zulässig.
Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat die in den Vergabeunterlagen unter Ziffer 2.1.10 geforderten Angaben/Unterlagen/Nachweise der Angebotsteile III bis VI vorzulegen. Für die Nachweise zur finanziellen, wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit (Angebotsteile IV und V) kommt es auf die Leistungsfähigkeit der gesamten Bietergemeinschaft an, d. h. es reicht, wenn die Bietergemeinschaft insgesamt den Leistungsnachweis erbringt.
Der Auftraggeber behält sich vor, auf die getrennte Vergabe von Fachlosen zu verzichten, wenn hierdurch das günstigste wirtschaftliche Verhältnis zwischen den gewünschten Leistungen und den angebotenen Preisen erzielt wird.
Die Vergabestelle hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW) zu beachten. In der Folge haben Bieter die nach diesem Gesetz erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben.
Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat mit dem Angebotsvordruck folgende Verpflichtungserklärungen (Vordrucke in Vergabeunterlagen enthalten) ausgefüllt und unterschrieben einzureichen:
— Zur Tariftreue gemäß § 4 TVgG-NRW.
— Zur Durchführung oder Einleitung von Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie i. S. d. § 19 Abs. 1 TVgG-NRW.
Sollte der Bieter oder ein Mitglied der Bietergemeinschaft nicht der Anlagenbetreiber der in der Eigenspezifikation vom Bieter benannten Entsorgungsanlage(n) sein, sind die vom jeweiligen Anlagenbetreiber ausgefüllten und unterschriebenen o. g. Verpflichtungserklärungen mit dem Angebot einzureichen.
Möchte sich ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner oder ihrer Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten vollständig oder zum Teil eines Nachunternehmers oder anderer Unternehmen (Dritte) bedienen, ist dies ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm oder diesem Unternehmen bestehenden Verbindung zulässig.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Los 1: Der Auftragnehmer übernimmt die Filterasche (AVV Nr. 19 01 13) aus der Müllverbrennungsanlage im AEZ Asdonkshof in Kamp-Lintfort ab Silo und garantiert die ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung auf der Grundlage eines Entsorgungsnachweises. Die Entsorgung hat nach einer ggf. durchgeführten Vorbehandlung der Abfälle endgültig durch eine untertägige Deponierung zu erfolgen. Die Deponie hat der Klasse IV der Deponieverordnung entsprechen.
Los 1: Der Auftragnehmer übernimmt die Filterasche (AVV Nr. 19 01 13) aus der Müllverbrennungsanlage im AEZ Asdonkshof in Kamp-Lintfort ab Silo und garantiert die ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung auf der Grundlage eines Entsorgungsnachweises. Die Entsorgung hat nach einer ggf. durchgeführten Vorbehandlung der Abfälle endgültig durch eine untertägige Deponierung zu erfolgen. Die Deponie hat der Klasse IV der Deponieverordnung entsprechen.
Los 2:Der Auftragnehmer übernimmt die Sprühtrocknersalze (AVV Nr. 19 01 07) aus der Müllverbrennungsanlage im AEZ Asdonkshof in Kamp-Lintfort ab Silo und garantiert die ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung auf der Grundlage eines Entsorgungsnachweises. Die Entsorgung hat nach einer ggf. durchgeführten Vorbehandlung der Abfälle endgültig durch eine untertägige Deponierung zu erfolgen. Die Deponie hat der Klasse IV der Deponieverordnung zu entsprechen.
Los 2:Der Auftragnehmer übernimmt die Sprühtrocknersalze (AVV Nr. 19 01 07) aus der Müllverbrennungsanlage im AEZ Asdonkshof in Kamp-Lintfort ab Silo und garantiert die ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung auf der Grundlage eines Entsorgungsnachweises. Die Entsorgung hat nach einer ggf. durchgeführten Vorbehandlung der Abfälle endgültig durch eine untertägige Deponierung zu erfolgen. Die Deponie hat der Klasse IV der Deponieverordnung zu entsprechen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Entsorgung von Filteraschen aus der Müllverbrennungsanlage im AEZ Asdonkshof
Kurze Beschreibung:
Los 1: Verladung, Beförderung und Entsorgung von…
… FilteraschenDie durchschnittliche Jahresmenge der zu entsorgenden Filteraschen und beträgt ca. 4 800 t/a. Die Aschen fallen als Filteraschen aus dem E-Filter an. Sie werden für jede Verbrennungslinie in einem Aschesilo mit einem jeweiligen Volumen von 200 m³ gesammelt. Eine Aufbereitung der Filteraschen findet nicht statt. Die Filteraschen können nur in Silofahrzeugen abgeholt werden.Der Auftragnehmer übernimmt die Filterasche (AVV Nr. 19 01 13) aus der Müllverbrennungsanlage im AEZ Asdonkshof in Kamp-Lintfort ab Silo und garantiert die ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung auf der Grundlage eines Entsorgungsnachweises. Die Entsorgung hat nach einer ggf. durchgeführten Vorbehandlung der Abfälle endgültig durch eine untertägige Deponierung zu erfolgen. Die Deponie hat der Klasse IV der Deponieverordnung entsprechen.
… Filteraschen
Die durchschnittliche Jahresmenge der zu entsorgenden Filteraschen und beträgt ca. 4 800 t/a. Die Aschen fallen als Filteraschen aus dem E-Filter an. Sie werden für jede Verbrennungslinie in einem Aschesilo mit einem jeweiligen Volumen von 200 m³ gesammelt. Eine Aufbereitung der Filteraschen findet nicht statt. Die Filteraschen können nur in Silofahrzeugen abgeholt werden.
Die durchschnittliche Jahresmenge der zu entsorgenden Filteraschen und beträgt ca. 4 800 t/a. Die Aschen fallen als Filteraschen aus dem E-Filter an. Sie werden für jede Verbrennungslinie in einem Aschesilo mit einem jeweiligen Volumen von 200 m³ gesammelt. Eine Aufbereitung der Filteraschen findet nicht statt. Die Filteraschen können nur in Silofahrzeugen abgeholt werden.
Der Auftragnehmer übernimmt die Filterasche (AVV Nr. 19 01 13) aus der Müllverbrennungsanlage im AEZ Asdonkshof in Kamp-Lintfort ab Silo und garantiert die ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung auf der Grundlage eines Entsorgungsnachweises. Die Entsorgung hat nach einer ggf. durchgeführten Vorbehandlung der Abfälle endgültig durch eine untertägige Deponierung zu erfolgen. Die Deponie hat der Klasse IV der Deponieverordnung entsprechen.
Der Auftragnehmer übernimmt die Filterasche (AVV Nr. 19 01 13) aus der Müllverbrennungsanlage im AEZ Asdonkshof in Kamp-Lintfort ab Silo und garantiert die ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung auf der Grundlage eines Entsorgungsnachweises. Die Entsorgung hat nach einer ggf. durchgeführten Vorbehandlung der Abfälle endgültig durch eine untertägige Deponierung zu erfolgen. Die Deponie hat der Klasse IV der Deponieverordnung entsprechen.
Menge oder Umfang: Ca. 4 800 Tonnen/Jahr.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Entsorgung von Sprühtrocknersalzen aus der Müllverbrennungsanlage im AEZ Asdonkshof
Kurze Beschreibung:
Los 2 Verladung, Beförderung und Entsorgung von…
… SprühtrocknersalzenDie neutralisierten Abwässer werden in einem Sprühtrockner eingedampft. Die anfallenden Reaktionssalze werden über pneumatische und mechanische Transporter dem Rückstandssilo zugeführt und können nur in Silofahrzeuge gefüllt werden. Die gesamte Menge der zu entsorgenden Sprühtrocknersalze beträgt ca. 3 200 t/a.Der Auftragnehmer übernimmt die Sprühtrocknersalze (AVV Nr. 19 01 07) aus der Müllverbrennungsanlage im AEZ Asdonkshof in Kamp-Lintfort ab Silo und garantiert die ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung auf der Grundlage eines Entsorgungsnachweises. Die Entsorgung hat nach einer ggf. durchgeführten Vorbehandlung der Abfälle endgültig durch eine untertägige Deponierung zu erfolgen. Die Deponie hat der Klasse IV der Deponieverordnung zu entsprechen.
… Sprühtrocknersalzen
Die neutralisierten Abwässer werden in einem Sprühtrockner eingedampft. Die anfallenden Reaktionssalze werden über pneumatische und mechanische Transporter dem Rückstandssilo zugeführt und können nur in Silofahrzeuge gefüllt werden. Die gesamte Menge der zu entsorgenden Sprühtrocknersalze beträgt ca. 3 200 t/a.
Die neutralisierten Abwässer werden in einem Sprühtrockner eingedampft. Die anfallenden Reaktionssalze werden über pneumatische und mechanische Transporter dem Rückstandssilo zugeführt und können nur in Silofahrzeuge gefüllt werden. Die gesamte Menge der zu entsorgenden Sprühtrocknersalze beträgt ca. 3 200 t/a.
Der Auftragnehmer übernimmt die Sprühtrocknersalze (AVV Nr. 19 01 07) aus der Müllverbrennungsanlage im AEZ Asdonkshof in Kamp-Lintfort ab Silo und garantiert die ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung auf der Grundlage eines Entsorgungsnachweises. Die Entsorgung hat nach einer ggf. durchgeführten Vorbehandlung der Abfälle endgültig durch eine untertägige Deponierung zu erfolgen. Die Deponie hat der Klasse IV der Deponieverordnung zu entsprechen.
Der Auftragnehmer übernimmt die Sprühtrocknersalze (AVV Nr. 19 01 07) aus der Müllverbrennungsanlage im AEZ Asdonkshof in Kamp-Lintfort ab Silo und garantiert die ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung auf der Grundlage eines Entsorgungsnachweises. Die Entsorgung hat nach einer ggf. durchgeführten Vorbehandlung der Abfälle endgültig durch eine untertägige Deponierung zu erfolgen. Die Deponie hat der Klasse IV der Deponieverordnung zu entsprechen.
Menge oder Umfang: Ca. 3 200 Tonnen /Jahr.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat mit dem Angebotsvordruck folgende Angaben/Unterlagen einzureichen, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu prüfen:
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. § 6 EG Abs. 4 und Abs. 6 VOL/A (Vordruck in Vergabeunterlagen enthalten),
— Eigenerklärung i. S. d. § 16 Abs. 5 Satz 1 TVgG-NRW, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 13 Abs. 1 TVgG-NRW nicht vorliegen (Vordruck in Vergabeunterlagen enthalten).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Angebotsvordruck folgende Angaben/Unterlagen einzureichen:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit dieser Entsorgungsleistungen betrifft, die mit der der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit mit dem Angebotsvordruck folgende Angaben/Unterlagen einzureichen:
— Referenzliste für Los 1 und/oder Los 2 für die Entsorgung von Abfällen mit der Abfallschlüsselnummer AVV Nr. 190113 und/oder AVV 190107 bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre möglichst unter Angabe des Namens und der Kontaktdaten des Referenzgebers.
— Referenzliste für Los 1 und/oder Los 2 für die Entsorgung von Abfällen mit der Abfallschlüsselnummer AVV Nr. 190113 und/oder AVV 190107 bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre möglichst unter Angabe des Namens und der Kontaktdaten des Referenzgebers.
— Gültiges Zertifikat der Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für die durchzuführenden Tätigkeiten und bezogen auf die in der Eigenspezifikation benannten Entsorgungsanlagen.
Der Bieter kann sich für Teile der durchzuführenden Tätigkeiten auch auf die Zertifizierung von Nachunternehmern/Dritten berufen, diese im Angebot benennen und deren Zertifikate beifügen.
Sollte der Bieter/ein Mitglied der Bietergemeinschaft nicht Betreiber der benannten Entsorgungsanlage(n) sein, kann sich der Bieter auf die Zertifizierung(en) der benannten Entsorgungsanlage(n) berufen und deren Zertifikate beifügen.
Sollte(n) aus einem stichhaltigen Grund die benannte(n) Entsorgungsanlage(n) nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert sein, ist vom Bieter, der Grund für das Nichtvorliegen der Zertifizierung anzugeben und ein gleichwertiger Nachweis ggf. als Eigenerklärung einzureichen. Mit diesem Nachweis ggf. der Eigenerklärung soll die Überprüfung der Erfordernisse nach § 7 Entsorgungsfachbetriebsverordnung (EfbV) ermöglicht sein. D. h., er enthält Angaben über die gültige behördliche Genehmigung, die erforderliche Überwachung und Kontrolle, die Führung eines Betriebstagebuches, die notwendige Zuverlässigkeit und Sach- und Fachkunde des Personals und der für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen und den ausreichenden Versicherungsschutz.
Sollte(n) aus einem stichhaltigen Grund die benannte(n) Entsorgungsanlage(n) nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert sein, ist vom Bieter, der Grund für das Nichtvorliegen der Zertifizierung anzugeben und ein gleichwertiger Nachweis ggf. als Eigenerklärung einzureichen. Mit diesem Nachweis ggf. der Eigenerklärung soll die Überprüfung der Erfordernisse nach § 7 Entsorgungsfachbetriebsverordnung (EfbV) ermöglicht sein. D. h., er enthält Angaben über die gültige behördliche Genehmigung, die erforderliche Überwachung und Kontrolle, die Führung eines Betriebstagebuches, die notwendige Zuverlässigkeit und Sach- und Fachkunde des Personals und der für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen und den ausreichenden Versicherungsschutz.
— Auf gesonderte schriftliche Aufforderung der Vergabestelle sind ggf. Auszüge aus den Genehmigungsunterlagen der benannten Entsorgungsanlage(n) nachzureichen, aus denen die genehmigten Abfallschlüssel, ggf. Auflagen und Gültigkeit hervorgehen.
— Für den Fall, dass der Bieter/ein Mitglied Bietergemeinschaft nicht Betreiber der benannten Entsorgungsablage(n) ist, ist vom Bieter zwingend eine Bereitschaftserklärung des Anlagenbetreibers zur Annahme der Abfälle beizufügen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Im Auftragsfall: Vertragserfüllungsbürgschaft in Form einer selbstschuldnerischen unbefristeten Bankbürgschaft in Höhe 25 000 EUR je Los.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Mit der Bezeichnung „Bieter“ sind in diesen Ausschreibungsunterlagen auch Bietergemeinschaften gemeint.
Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung (Original) abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet wird. Die Erklärung muss die Verpflichtung enthalten, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und dass jedes Mitglied als Gesamtschuldner haftet. Ein Muster der Erklärung ist in den Vergabeunterlagen enthalten.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung (Original) abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet wird. Die Erklärung muss die Verpflichtung enthalten, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und dass jedes Mitglied als Gesamtschuldner haftet. Ein Muster der Erklärung ist in den Vergabeunterlagen enthalten.
Es ist unzulässig, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bieter ein Angebot abzugeben. Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein Bieter an verschiedenen Bietergemeinschaften beteiligt.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-05-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-04-20 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Frau Prior
Internetadresse: www.aez-asdonkshof.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-06-01 📅
Datum des Endes: 2017-05-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2010-09-24 📅
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2010/S 186-284222
Zusätzliche Informationen
Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat die in den Vergabeunterlagen unter Ziffer 2.1.10 geforderten Angaben/Unterlagen/Nachweise der Angebotsteile III bis VI vorzulegen. Für die Nachweise zur finanziellen, wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit (Angebotsteile IV und V) kommt es auf die Leistungsfähigkeit der gesamten Bietergemeinschaft an, d. h. es reicht, wenn die Bietergemeinschaft insgesamt den Leistungsnachweis erbringt.
Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat die in den Vergabeunterlagen unter Ziffer 2.1.10 geforderten Angaben/Unterlagen/Nachweise der Angebotsteile III bis VI vorzulegen. Für die Nachweise zur finanziellen, wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit (Angebotsteile IV und V) kommt es auf die Leistungsfähigkeit der gesamten Bietergemeinschaft an, d. h. es reicht, wenn die Bietergemeinschaft insgesamt den Leistungsnachweis erbringt.
Der Auftraggeber behält sich vor, auf die getrennte Vergabe von Fachlosen zu verzichten, wenn hierdurch das günstigste wirtschaftliche Verhältnis zwischen den gewünschten Leistungen und den angebotenen Preisen erzielt wird.
Die Vergabestelle hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW) zu beachten. In der Folge haben Bieter die nach diesem Gesetz erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben.
Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat mit dem Angebotsvordruck folgende Verpflichtungserklärungen (Vordrucke in Vergabeunterlagen enthalten) ausgefüllt und unterschrieben einzureichen:
— Zur Tariftreue gemäß § 4 TVgG-NRW.
— Zur Durchführung oder Einleitung von Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie i. S. d. § 19 Abs. 1 TVgG-NRW.
Sollte der Bieter oder ein Mitglied der Bietergemeinschaft nicht der Anlagenbetreiber der in der Eigenspezifikation vom Bieter benannten Entsorgungsanlage(n) sein, sind die vom jeweiligen Anlagenbetreiber ausgefüllten und unterschriebenen o. g. Verpflichtungserklärungen mit dem Angebot einzureichen.
Sollte der Bieter oder ein Mitglied der Bietergemeinschaft nicht der Anlagenbetreiber der in der Eigenspezifikation vom Bieter benannten Entsorgungsanlage(n) sein, sind die vom jeweiligen Anlagenbetreiber ausgefüllten und unterschriebenen o. g. Verpflichtungserklärungen mit dem Angebot einzureichen.
Möchte sich ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner oder ihrer Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten vollständig oder zum Teil eines Nachunternehmers oder anderer Unternehmen (Dritte) bedienen, ist dies ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm oder diesem Unternehmen bestehenden Verbindung zulässig.
Möchte sich ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner oder ihrer Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten vollständig oder zum Teil eines Nachunternehmers oder anderer Unternehmen (Dritte) bedienen, ist dies ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm oder diesem Unternehmen bestehenden Verbindung zulässig.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2114753131📞
Fax: +49 2114753989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftragsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-05-08 📅
Name: Mineral Plus GmbH
Postanschrift: Stollenstr. 12-16
Postort: Gladbeck
Postleitzahl: 45966
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: christian.hennes@mineralplus.de📧
Internetadresse: http://www.mineralplus.de🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Referenz Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 49-085401
2015/S 63-110875
Quelle: OJS 2015/S 097-176082 (2015-05-19)