Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat die in den Vergabeunterlagen unter Ziffer 2.1.10 geforderten Angaben/Unterlagen/Nachweise der Angebotsteile III bis VI vorzulegen. Für die Nachweise zur finanziellen, wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit (Angebotsteile IV und V) kommt es auf die Leistungsfähigkeit der gesamten Bietergemeinschaft an, d. h. es reicht, wenn die Bietergemeinschaft insgesamt den Leistungsnachweis erbringt.