LV-Nr. 2.15 Baureinigung

Stadt Ochsenfurt

Generalsanierung und Erweiterung der Grund- und Mittelschule Ochsenfurt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-01-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-11-23.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-11-23 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-11-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäudereinigung
Menge oder Umfang:
Ca. 3 200 m2 Grobreinigung/Zwischenreinigung während der Bauzeit;ca. 3 600 m2 Feinreinigung Räume, Flure, TPH;ca. 190 m2 Glasreinigung innen;ca. 660 m2 Fassadenreinigung Alu/Glas.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gebäudereinigung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Ochsenfurt
Postanschrift: Hauptstraße 42
Postleitzahl: 97199
Postort: Ochsenfurt
Kontakt
Internetadresse: http://www.ochsenfurt.de 🌏
Telefon: +49 9331970 📞
Fax: +49 93319752 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-11-23 📅
Einreichungsfrist: 2016-01-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-11-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 230-417392
ABl. S-Ausgabe: 230
Zusätzliche Informationen
Das LV ist ausschließlich als Download erhältlich unter: http://www.auftraege.bayern.de Ein Versand der Unterlagen in Papierform erfolgt nicht.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Generalsanierung und Erweiterung der Grund- und Mittelschule Ochsenfurt.
Menge oder Umfang:
Ca. 3 200 m
ca. 3 600 m
ca. 190 m
ca. 660 m
Referenznummer: LV-Nr. 2.15 Baureinigung
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Fabrikstraße 1, 97199 Ochsenfurt.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Vorlage von Nachweisen/Angaben durch den Bieter und ggf. auch für Nachunternehmen nach § 6 EG (3) VOB/A 2012. Ansonsten siehe Vergabeunterlagen. Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 EG (3) VOB/A 2012), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vorlage von Nachweisen/Angaben durch den Bieter und ggf. auch für Nachunternehmen nach § 6 EG (3) VOB/A 2012. Ansonsten siehe Vergabeunterlagen. Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 EG (3) VOB/A 2012), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Vorlage von Nachweisen/Angaben durch den Bieter und ggf. auch für Nachunternehmen nach § 6 EG (3) VOB/A 2012. Ansonsten siehe Vergabeunterlagen. Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 EG (3) VOB/A 2012), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme (brutto) – sofern die Auftragssumme mindestens 250 000 EUR (netto) beträgt. Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 v. H. der Abrechnungssumme einschl. Nachträge (brutto).
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungen nach § 16 VOB/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften mit gesamtschuldnerischer Haftung jedes einzelnen Bietergemeinschaftsmitgliedes mit bevollmächtigtem Vertreter für die Gesamtbaumaßnahme werden zugelassen.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Beim Download der Unterlagen auf www.auftraege.bayern.de fallen Gebühren an – siehe Internetseite.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-01-15 📅
Öffnungsort: Stadt Ochsenfurt, Bauamt, Raum 103, Hauptstraße 39, 97199 Ochsenfurt.
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Ochsenfurt, Bauamt, Raum 103, Hauptstraße 39, 97199 Ochsenfurt.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren:
Bei der Öffnung der Angebote dürfen Bieter und ihre Bevollmächtigten anwesend sein.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Name: Stadt Ochsenfurt
Postanschrift: Hauptstraße 39
Kontaktperson: Bauamt
Telefon: +49 9331983030 📞
Fax: +49 9331983032715 📠
URL für weitere Informationen: www.ochsenfurt.de 🌏
Name: http://www.auftraege.bayern.de
Postanschrift: http://www.auftraege.bayern.de
Postort: http://www.auftraege.bayern.de
URL der Teilnahme: www.ochsenfurt.de 🌏
URL der Dokumente: www.ochsenfurt.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-04-01 📅
Datum des Endes: 2017-05-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: LV-Nr. 2.15 Baureinigung
Zusätzliche Informationen
Das LV ist ausschließlich als Download erhältlich unter: http://www.auftraege.bayern.de
Ein Versand der Unterlagen in Papierform erfolgt nicht.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken | Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Telefon: +49 981531277 📞
Internetadresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de 🌏
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf Antrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller (a) den Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und nicht gegenüber der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB unverzüglich (7 Tage) gerügt hat oder (b) Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht innerhalb der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung bei der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 bzw. Nr. 3 GWB gerügt hat. Der Nachprüfungsantrag ist außerdem gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2015/S 230-417392 (2015-11-23)