Zusätzliche Informationen
a) Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB. Es wird ein Ver-handlungsverfahren nach dem 4. Teil des GWB und der Sektorenverordnung (SektVO) durchgeführt.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
aa) Bewerbergemeinschaften:
Die unter Ziffer III.2.1) bis Ziffer III. 2.3) b) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen; die unter Ziffer III.2.3) c) der vorliegenden Bekanntmachung genannten Eignungsvoraussetzungen (Referenzangaben) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bezogen auf die Leistungsbereiche, welches dieses Mitglied im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft ausführen wird, vorzulegen.
Für die Bewerbergemeinschaft ist darzustellen, wie die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall vorgesehen ist.
Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gem. Ziffer III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen.
bb) Rückgriff auf Ressourcen Dritter:
Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften) oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte zu berufen, so sind die unter Ziffer III.2.2) bis III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Eigenerklärungen für die Dritten nur insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit der Dritten erfolgt. Es wird klargestellt, dass es im Falle einer teilweisen Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter nicht erforderlich ist, alle unter Ziffer III.2.2) bis III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Eigenerklärungen für die Dritten vorzulegen. Die Vorlage der Nachweise und Eigenerklärungen nach Ziffer III.2.1) (Zuverlässigkeit/persönliche Lage) ist nicht erforderlich.
Zusätzlich zu den vorgenannten Nachweisen und Eigenerklärungen sowie zu einem ggf. vorgegebenen Bewerbungsbogen hat der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
In Bezug auf die Kriterien für die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) können die Bewerber jedoch nur die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn diese die Arbeiten ausführen beziehungsweise die Dienstleistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (Artikel 79 Abs. 1 Sektorenrichtlinie 2014/25/EU). In diesem Fall sind die nachfolgenden Ausführungen unter Ziffer VI.3) b) cc) zu beachten.
Soll im Hinblick auf Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, so ist gegenwärtig vorgesehen, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften (Artikel 79 Abs. 1 Sektorenrichtlinie 2014/25/EU).
cc) Nachunternehmer:
Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) im Auf-tragsfall die Hinzuziehung von Nachunternehmern und möchte sich der Bewerber zum Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit dieser Nachunternehmer berufen (vgl. Ziffer VI.3) b) bb) der vorliegenden Bekanntmachung), so hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag anzugeben, welche Leistungsbereiche von diesen Nachunternehmern übernommen werden sollen. Die vorgesehenen Nachunternehmer sind zu benennen.
Die unter Ziffer III.2.2) bis III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Eigenerklärungen sind für die Nachunternehmer nur insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf deren Leistungsfähigkeit erfolgt. Es wird klargestellt, dass es im Falle einer teilweisen Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit von Nachunternehmern nicht erforderlich ist, alle unter Ziffer III.2.2) bis III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Eigenerklärungen für die Nachunternehmer vorzulegen. Die Vorlage der Nachweise und Eigenerklärungen nach Ziffer III.2.1) (Zuverlässigkeit/persönliche Lage) ist nicht erforderlich.
Zusätzlich zu den vorgenannten Nachweisen und Eigenerklärungen sowie zu einem ggf. vorgegebenen Bewerbungsbogen hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Nachunternehmer nachgewiesen wird.
c) Die Teilnahmeanträge und weitergehende Korrespondenz sind in deutscher Sprache abzufassen. Einem Schriftstück, das in einer anderen Sprache eingereicht wird, ist eine beglaubigte oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigte Übersetzung beizufügen.
d) Hinweise für die Form und die Zusammenstellung der Teilnahmeanträge:
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist bei der Kontaktstelle nach Ziffer I.1) der vorliegenden Bekanntmachung in Textform anzufordern. Es sind in der Anforderung zwei E-Mail-Adressen zu benennen, an die der Bewerbungsbogen zu übermitteln ist. Nur die Informationen entsprechend der voranstehenden Vorgaben (Bewerbungsbogen einschließlich dort erwähnter Anlagen) werden für die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4) im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) eingehen. Der Umschlag ist mit dem Hinweis „Teilnahmewettbewerb für Vergabeverfahren D1953 – Generalplanerleistungen Brückenbauwerk Verkehrsknoten West 0“ zu versehen. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig.
Die Teilnahmeanträge können bei persönlicher Abgabe bei der Kontaktstelle gem. Ziffer I.1 ausschließlich während der Geschäftszeiten (Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitag von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr) abgegeben werden.
Den Teilnahmeanträgen sind außerdem elektronische Kopien aller in Papierform übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z. B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Papierfassungen uneingeschränkt identisch sind. Sofern mit dem Original des Teilnahmeantrags weniger Unterlagen abgegeben wurden, als auf dem Datenträger vorzufinden sind, gilt im Zweifelsfall die Einreichung in Papierform vorrangig. Der Auftraggeber weist die Bewerber/Bewerbergemeinschaft daher darauf hin, dass ausschließlich die eingereichten Papierfassungen des eingereichten Teilnahmeantrags für die Prüfung maßgeblich sind.
e) Erläuterungen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs:
aa) Formelle Prüfung der Teilnahmeanträge:
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Eigenerklärungen zunächst auf Vollständigkeit prüfen. Der Auftraggeber behält sich vor, nach § 19 Abs. 3 SektVO fehlende Nachweise und Eigenerklärungen nachzufordern. Verzichtet der Auftraggeber auf das Nachfordern von Nachweisen und Eigenerklärungen, werden unvollständige Teilnahmeanträge ausgeschlossen.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.2 der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich nicht übereinstimmen.
bb) Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der inhaltlichen Mindestvorgaben sowie auf Nachweis der grundsätzlichen Eignung
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen Teilnahmeanträge (ggf. nach Nachforderung fehlender Erklärungen und Nachweise, s. o.) inhaltlich prüfen. Die Prüfung bezieht sich auf die Einhaltung etwaiger in Ziffer III.2.1) bis III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung genannter Mindestanforderungen. Soweit Mindestanforderungen gestellt werden, müssen diese bei allen Kooperationsformen nach Ziffer VI.3) b) der vorliegenden Bekanntmachung von den beteiligten Unternehmen insgesamt erfüllt werden. Die jeweils gemachten Angaben werden addiert. Teilnahmeanträge, die die ggf. genannten Mindestanforderungen nicht einhalten, werden nicht berücksichtigt.
Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den in Ziffer III.2.1) bis III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung genannten Nachweise und Eigenerklärungen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
cc) Bewertung der Teilnahmeanträge:
Der Auftraggeber wird bei einer größeren Anzahl grundsätzlich geeigneter Bewerber höchstens 5 Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern.
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich die vorliegend geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, als vom Auftraggeber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebots einzuladenden Bewerber auswählen, die nach den vorgelegten Angaben/Unterlagen zur Referenzlage im Vergleich zu ihren Mitbewerbern in besonderer Weise geeignet erscheinen, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht zu erbringen.
Diese Auswahl erfolgt anhand der Angaben zur Referenzlage gem. Ziffer III.2.3) der Bekanntmachung. Dabei werden nur die Referenzen betrachtet, die die Mindestanforderungen an die Vergleichbarkeit nach Ziffer III.2.3) erfüllen.
Zur Bewertung der Teilnahmeanträge wird der Auftraggeber die Referenzlage gemäß Ziffer III.2.3) Buchstabe c) nach den nachfolgenden Kriterien bewerten, wobei es nicht auf die Anzahl der Referenzen, sondern deren Vergleichbarkeit mit dem ausgeschriebenen Projekt ankommt. Soweit ein Bewerber für einen Bereich mehrere Referenzen benennt, wird der Auftraggeber für diesen Bereich sämtliche benannten Referenzen nach den nachfolgenden Kriterien bewerten und hieraus bei jedem Kriterium für diesen Bereich einen Mittelwert „ermitteln“. Diese Mittelwerte sind Grundlage der Beurteilung durch den Auftraggeber, welche Bewerber in besonderer Weise geeignet erscheinen, die zu vergebende Leistung vertragsgerecht zu erbringen.
Bereich A: Generalplanertätigkeit [Gewichtung: 200 Punkte]:
A1: Das Referenzprojekt hat ein Baukostenvolumen von mehr als 20 000 000 EUR;
A2: Das Referenzprojekt ist auf Grund seiner Komplexität höher als Honorarzone III der Objektliste der HOAI (2013), Anlage 12, Ziffer 12.2 Gruppe 6 mindestens der Honorarzone III eingeordnet;
A3: Im Referenzprojekt wurde auch der Leistungsbereich Baulogistik mit bearbeitet:
A5: Erbrachte Leistungsphasen (nach HOAI) im Generalplanermodell (idealerweise Leistungsphasen nach HOAI 2-8);
A6: Das Referenzprojekt ist eine Brücke über eine in Betrieb befindliche Bahnanlage, sowie eine mehrstreifige autobahnähnliche Straße.
Bereich B: Objektplanung für Ingenieurbauwerke/Tragwerksplanung Brücken [Gewichtung: 400 Punkte]:
B1: Das Referenzprojekt hat ein Baukostenvolumen von mehr als 20 000 000 EUR;
B2: Bei dem Referenzprojekt wurden auch über die Mindestanforderung hinaus weitere Lph. nach HOAI erbracht;
B3: Das Referenzprojekt ist mindestens in der Honorarzone III der Objektliste der HOAI (2013), Anlage 12, Ziffer 12.2 Gruppe 6 mindestens der Honorarzone III eingeordnet;
B6: Besondere Umstände der Leistungserbringung wie etwa laufender Betrieb, Bauen im baulichen und technischen Bestand.
Bereich C: Bauoberleitung und örtlichen Bauüberwachung (Gewichtung: 200 Punkte):
C1: Das Referenzprojekt hat ein Baukostenvolumen von mehr als 20 000 000 EUR:
C2: Das Referenzprojekt ist eine vergleichbare Brücke;
C3: Besondere Umstände der Leistungserbringung wie etwa laufender Betrieb, Bauen im baulichen und technischen Bestand.
Bereich D: Baulogistik-Planung ( Gewichtung: 200 Punkte):
D1: Das Referenzprojekt hat ein Baukostenvolumen von mehr als 20 000 000 EUR
D2: Bei dem Referenzprojekt wurden noch weitere Leistungsphasen nach AHO Heft 25 erbracht;
D3: Die Baumaßnahme hatte auch einen Eingriff in den baulichen und technischen Bestand oder wurde während des laufenden Betriebs abgewickelt.
Der Auftraggeber behält sich vor, die zuvor benannten Bewertungsaspekte unterschiedlich zu gewichten.
f) Die in Ziffer II.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
g) Die auf der Grundlage der Wertung der eingereichten Teilnahmeanträge zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber erhalten zeit- und inhaltsgleich die Vergabeunterlagen für die Angebotsbearbeitung.
Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens von den Bietern vorgelegten Unterlagen, Erklärungen, etc. gehen in das Eigentum des Auftraggebers über. Der Auftraggeber und seine Berater werden mit den Unterlagen vertraulich umgehen.
h) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
i) Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 4.11.2015 per E-Mail der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) übersendet werden.
j) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
k) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen.
l) Der Auftraggeber beabsichtigt, für dieses Beschaffungsvorhaben (s. oben Ziffer II.1.5)) Projektsteuerungsleistungen ausschreiben. Der Auftragnehmer des hier ausgeschriebenen Auftrags (s. oben Ziffer II.1.1)) oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen kann nicht zugleich mit der Projektsteuerung für dieses Beschaffungsvorhaben (s. oben Ziffer II.1.5)) beauftragt werden. Dies gilt für alle Beteiligungsformen auf Seiten des Auftragnehmers der Projektsteuerungsleistungen, die im Auftragsfall beim Auftraggeber die Besorgnis eines Interessenkonflikts auslösen (z. B. Einzelauftragnehmer, Mitglied einer Ingenieurgemeinschaft oder Nachunternehmer).