LV-Nr. L0286 – Lieferung von Flächenenteisungsmittel für Flugbetriebsflächen der Flughäfen Düsseldorf (DUS), Stuttgart (STR), Karlsruhe/Baden-Baden (FKB), Hamburg (HAM) und München (MUC)
Die zuständigen Gesellschaften der Flughäfen Düsseldorf, Stuttgart, Karlsruhe/Baden- Baden, Hamburg und München schreiben die Lieferung von flüssigem und gekörntem Flächenenteisungsmittel für die Wintersaisons 2015/2016 und optional 2016/2017 sowie 2017/2018 gemeinsam aus. Auf Auftragsgeberseite handelt es sich daher um fünf Auftraggeber, für die jeweils eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer abgeschlossen werden soll. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, kleinere Mengen zu Test- und Experimentalzwecken auch von konkurrierenden Anbietern zu erwerben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-05-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-04-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Enteisungsmittel
Menge oder Umfang:
Die Gesamtmenge der einzelnen Lose ist den jeweiligen Losangaben in Anhang B zu entnehmen.Achtung: Die Mengenangaben basieren auf Verbrauchswerten der Vergangenheit und können daher nur eine grobe Information über den zu erwartenden Verbrauch bieten. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für die genannten Mengen.
Die Gesamtmenge der einzelnen Lose ist den jeweiligen Losangaben in Anhang B zu entnehmen.Achtung: Die Mengenangaben basieren auf Verbrauchswerten der Vergangenheit und können daher nur eine grobe Information über den zu erwartenden Verbrauch bieten. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für die genannten Mengen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Enteisungsmittel📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen München GmbH
Postanschrift: Nordallee 25, München-Flughafen
Postleitzahl: 85356
Postort: München
Kontakt
E-Mail: vergabe@munich-airport.de📧
Fax: +49 8997561216 📠
Die Flughafen München GmbH vertritt die fünf Auftraggeber (Flughafen Hamburg GmbH, Flughafen Stuttgart GmbH, Baden- Airpark GmbH, Flughafen Düsseldorf GmbH und Flughafen München GmbH) im Rahmen der Verfahrensdurchführung des Teilnehmerwettbewerbs.
Nicht von der Vertretung umfasst sind behördliche oder gerichtliche Verfahren.
Die fünf Auftraggeber (Flughafen Hamburg GmbH, Flughafen Stuttgart GmbH, Baden- Airpark GmbH, Flughafen Düsseldorf GmbH und Flughafen München GmbH) werden nachfolgend aus Vereinfachungsgründen stets einheitlich als „der Auftraggeber“ bezeichnet.
a) Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB. Es wird ein Verhandlungsverfahren nach dem 4. Teil des GWB und der Sektorenverordnung (SektVO) durchgeführt.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
aa) Bewerbergemeinschaften:
Die unter Ziffer III. 2.1) bis Ziffer III. 2.3) b) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen; die unter Ziffer III.2.3) c) der vorliegenden Bekanntmachung genannten Eignungsvoraussetzungen (Referenzangaben) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bezogen auf dasjenige Gewerk, welches dieses Mitglied im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft ausführen wird, vorzulegen.
Für die Bewerbergemeinschaft ist darzustellen, wie die Aufteilung der Leistungsbe-reiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall vorgesehen ist.
Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gem. Ziffer III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen.
bb) Rückgriff auf Ressourcen Dritter:
Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften) oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte zu berufen, so muss er mit seiner Bewerbung die entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten – zusätzlich zum Bewerbungsbogen - vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird.
Die unter Ziffer III.2.2) bis III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft.
cc) Subunternehmer:
Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) im Auftragsfall die Hinzuziehung von Subunternehmern und möchte sich der Bewerber zum Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit dieser Subunternehmer berufen (vgl. Ziffer VI.3) b) bb) der vorliegenden Bekanntmachung), so hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag anzugeben, welche Leistungsbereiche von diesen Subunternehmern übernommen werden sollen; ferner sind die vorgesehenen Subunternehmer zu benennen und für diese die Eignungsnachweise entsprechend oben Ziffer VI.3) b), aa), bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Vorzulegen ist ferner – zusätzlich zum Bewerbungsbogen - die rechtsverbindliche Erklärung der benannten Subunternehmer über deren Zusicherung, im Fall der Beauftragung des Bewerbers die erklärten Subunternehmerleistungen als Subunternehmer zu erbringen.
c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
d) Hinweis für die Form und Zusammenstellung der Teilnahmeanträge:
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist bei der Kontaktstelle nach Ziffer I.1) der vorliegenden Bekanntmachung in Textform anzufordern. Es sind in der Anforderung zwei E-Mail-Adressen zu benennen, an die der Bewerbungsbogen zu übermitteln ist. Werden keine E-Mail-Adressen benannt, so kann der Bewerbungsbogen auch per Telefax oder per Post übermittelt werden. Dies kann aber zu Verzögerungen in der Übermittlung führen. Der Auftraggeber empfiehlt daher eine Benennung von einer oder zwei E-Mail-Adressen. Nur die Informationen entsprechend der voranstehenden Vorgaben (Bewerbungsbogen einschließlich dort erwähnter Anlagen) werden für die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Der Bewerbungsbogen ist ausgedruckt und an den bezeichneten Stellen unterschrieben dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Im Bewerbungsbogen ist anzugeben, ob sich der Bewerber auf alle Lose oder nur einzelne Lose bewirbt.
Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4) im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1 eingehen. Der Umschlag ist mit dem Hinweis „Teilnahmewettbewerb für Vergabeverfahren [L0286 Flächenenteisung]– Nicht öffnen“ zu versehen. Die Teilnahmeanträge können bei persönlicher Abgabe bei der Kontaktstelle gem. Ziffer I.1) ausschließlich während der Geschäftszeiten abgegeben werden. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig. Die vom Bieter erstellten Bewerbungsunterlagen sind zusätzlich zur Papierform (Schriftform) in digitaler Form als pdf-File auf CD-ROM abzugeben.
e) Erläuterungen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs:
aa) Formelle Prüfung der Teilnahmeanträge: Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Eignung (Eignungsvoraussetzungen) zunächst auf Vollständigkeit prüfen. Der Auftraggeber behält sich vor, nach § 19 Abs. 3 SektVO fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Verzichtet der Auftraggeber auf das Nachfordern, werden unvollständige Teilnahmeanträge ausgeschlossen. Dies gilt auch für Teilnahmeanträge, die ggf. nach einer Nachforderung weiterhin unvollständig sind.
Inhaltliche Defizite vorgelegter Nachweise und Erklärungen führen bei der formellen Prüfung nicht zwingend zum Ausschluss des Teilnahmeantrags, sondern werden im Rahmen der grundsätzlichen Eignungsfeststellung (nachfolgend bb)) berücksichtigt und haben bei einer ggf. erforderlichen Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgend dargestellten Grundsätze Abwertungen zur Folge.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.2 der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Erklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich übereinstimmen.
bb) Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der inhaltlichen Mindestvorgaben sowie auf Nachweis der grundsätzlichen Eignung
Der Auftraggeber wird die vollständigen Teilnahmeanträge (ggf. nach Nachforderung fehlender Erklärungen und Angaben, s.o.) inhaltlich darauf prüfen, ob die in Ziffer III.1) bis III.3) der vorliegenden Bekanntmachung ggf. enthaltenen Mindestvorgaben eingehalten werden. Auf Ziffer VI.3 b) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen.
Teilnahmeanträge, die ggf. benannte Mindestanforderungen nicht einhalten werden nicht berücksichtigt. Dies gilt auch für Teilnahmeanträge, bei denen – ohne dass für die jeweiligen Nachweise und Erklärungen Mindestbedingungen formuliert wurden – die grundsätzliche Eignung aufgrund der jeweiligen Erklärungsinhalte nicht bejaht werden kann.
cc) Bewertung der Teilnahmeanträge:
Der Auftraggeber wird bei einer größeren Anzahl gleichwertiger Bewerber den Kreis der zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber auf höchstens 10 je Los beschränken. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber je Los grundsätzlich die vorliegend geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, als vom Auftraggeber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber für jedes Los die zur Abgabe eines Angebots einzuladenden Bewerber auswählen, welche die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die in dieser Bekanntmachung benannten Eignungsvoraussetzungen bewerten und gewichten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1 000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1 000 Punkten entfallen maximal 800 Punkte auf die Eignungsvoraussetzungen gemäß Ziffer III.2.3), wobei hiervon maximal 600. Punkte auf die Referenzangaben nach Ziffer III.2.3) c) entfallen, maximal 100Punkte entfallen auf die Eignungsvoraussetzungen gemäß Ziffer III.2.2).
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die einzelnen nach Ziffer III.2.2) bis III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen bewertet. Die Bewertung der benannten Eignungsnachweise wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
— 5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt,
— 4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen,
— 3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen,
— 2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen,
— 1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen,
— 0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jeden Nachweis oder jede Erklärung erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden.
f) Die in Ziffer II.3 enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
g) Die auf der Grundlage der Wertung der eingereichten Teilnahmeanträge zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber erhalten zeit- und inhaltsgleich die Vergabeunterlagen für die Angebotsbearbeitung.
h) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
i) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 6.5.2015 in schriftlicher Form bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) vorliegen.
j) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
k) Es können Bewerbungen für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose abgegeben werden.
l) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von 3 zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los.
m) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber zeitgleich zur Abgabe eines Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote zwingend ausschließen, die die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen nicht erfüllen. In allen anderen Fällen, in denen geforderte Erklärungen, Angaben oder Unterlagen, nicht, nicht ordnungsgemäß oder ausschließlich in digitaler Form dem in Schriftform einzureichenden Angebot beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber einen Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung – ggf. mehrfach – fehlende Unterlagen nach § 19 Abs. 3 SektVO nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Vertragsverhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Vergabeverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf der Grundlage der vorab benannten Zuschlagskriterien samt deren Gewichtung phasenweise zu verringern.
Die Flughafen München GmbH vertritt die fünf Auftraggeber (Flughafen Hamburg GmbH, Flughafen Stuttgart GmbH, Baden- Airpark GmbH, Flughafen Düsseldorf GmbH und Flughafen München GmbH) im Rahmen der Verfahrensdurchführung des Teilnehmerwettbewerbs.
Nicht von der Vertretung umfasst sind behördliche oder gerichtliche Verfahren.
Die fünf Auftraggeber (Flughafen Hamburg GmbH, Flughafen Stuttgart GmbH, Baden- Airpark GmbH, Flughafen Düsseldorf GmbH und Flughafen München GmbH) werden nachfolgend aus Vereinfachungsgründen stets einheitlich als „der Auftraggeber“ bezeichnet.
a) Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB. Es wird ein Verhandlungsverfahren nach dem 4. Teil des GWB und der Sektorenverordnung (SektVO) durchgeführt.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
aa) Bewerbergemeinschaften:
Die unter Ziffer III. 2.1) bis Ziffer III. 2.3) b) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen; die unter Ziffer III.2.3) c) der vorliegenden Bekanntmachung genannten Eignungsvoraussetzungen (Referenzangaben) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bezogen auf dasjenige Gewerk, welches dieses Mitglied im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft ausführen wird, vorzulegen.
Für die Bewerbergemeinschaft ist darzustellen, wie die Aufteilung der Leistungsbe-reiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall vorgesehen ist.
Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gem. Ziffer III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen.
bb) Rückgriff auf Ressourcen Dritter:
Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften) oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte zu berufen, so muss er mit seiner Bewerbung die entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten – zusätzlich zum Bewerbungsbogen - vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird.
Die unter Ziffer III.2.2) bis III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft.
cc) Subunternehmer:
Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) im Auftragsfall die Hinzuziehung von Subunternehmern und möchte sich der Bewerber zum Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit dieser Subunternehmer berufen (vgl. Ziffer VI.3) b) bb) der vorliegenden Bekanntmachung), so hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag anzugeben, welche Leistungsbereiche von diesen Subunternehmern übernommen werden sollen; ferner sind die vorgesehenen Subunternehmer zu benennen und für diese die Eignungsnachweise entsprechend oben Ziffer VI.3) b), aa), bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Vorzulegen ist ferner – zusätzlich zum Bewerbungsbogen - die rechtsverbindliche Erklärung der benannten Subunternehmer über deren Zusicherung, im Fall der Beauftragung des Bewerbers die erklärten Subunternehmerleistungen als Subunternehmer zu erbringen.
c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
d) Hinweis für die Form und Zusammenstellung der Teilnahmeanträge:
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist bei der Kontaktstelle nach Ziffer I.1) der vorliegenden Bekanntmachung in Textform anzufordern. Es sind in der Anforderung zwei E-Mail-Adressen zu benennen, an die der Bewerbungsbogen zu übermitteln ist. Werden keine E-Mail-Adressen benannt, so kann der Bewerbungsbogen auch per Telefax oder per Post übermittelt werden. Dies kann aber zu Verzögerungen in der Übermittlung führen. Der Auftraggeber empfiehlt daher eine Benennung von einer oder zwei E-Mail-Adressen. Nur die Informationen entsprechend der voranstehenden Vorgaben (Bewerbungsbogen einschließlich dort erwähnter Anlagen) werden für die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Der Bewerbungsbogen ist ausgedruckt und an den bezeichneten Stellen unterschrieben dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Im Bewerbungsbogen ist anzugeben, ob sich der Bewerber auf alle Lose oder nur einzelne Lose bewirbt.
Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4) im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1 eingehen. Der Umschlag ist mit dem Hinweis „Teilnahmewettbewerb für Vergabeverfahren [L0286 Flächenenteisung]– Nicht öffnen“ zu versehen. Die Teilnahmeanträge können bei persönlicher Abgabe bei der Kontaktstelle gem. Ziffer I.1) ausschließlich während der Geschäftszeiten abgegeben werden. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig. Die vom Bieter erstellten Bewerbungsunterlagen sind zusätzlich zur Papierform (Schriftform) in digitaler Form als pdf-File auf CD-ROM abzugeben.
e) Erläuterungen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs:
aa) Formelle Prüfung der Teilnahmeanträge: Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Eignung (Eignungsvoraussetzungen) zunächst auf Vollständigkeit prüfen. Der Auftraggeber behält sich vor, nach § 19 Abs. 3 SektVO fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Verzichtet der Auftraggeber auf das Nachfordern, werden unvollständige Teilnahmeanträge ausgeschlossen. Dies gilt auch für Teilnahmeanträge, die ggf. nach einer Nachforderung weiterhin unvollständig sind.
Inhaltliche Defizite vorgelegter Nachweise und Erklärungen führen bei der formellen Prüfung nicht zwingend zum Ausschluss des Teilnahmeantrags, sondern werden im Rahmen der grundsätzlichen Eignungsfeststellung (nachfolgend bb)) berücksichtigt und haben bei einer ggf. erforderlichen Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgend dargestellten Grundsätze Abwertungen zur Folge.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.2 der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Erklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich übereinstimmen.
bb) Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der inhaltlichen Mindestvorgaben sowie auf Nachweis der grundsätzlichen Eignung
Der Auftraggeber wird die vollständigen Teilnahmeanträge (ggf. nach Nachforderung fehlender Erklärungen und Angaben, s.o.) inhaltlich darauf prüfen, ob die in Ziffer III.1) bis III.3) der vorliegenden Bekanntmachung ggf. enthaltenen Mindestvorgaben eingehalten werden. Auf Ziffer VI.3 b) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen.
Teilnahmeanträge, die ggf. benannte Mindestanforderungen nicht einhalten werden nicht berücksichtigt. Dies gilt auch für Teilnahmeanträge, bei denen – ohne dass für die jeweiligen Nachweise und Erklärungen Mindestbedingungen formuliert wurden – die grundsätzliche Eignung aufgrund der jeweiligen Erklärungsinhalte nicht bejaht werden kann.
cc) Bewertung der Teilnahmeanträge:
Der Auftraggeber wird bei einer größeren Anzahl gleichwertiger Bewerber den Kreis der zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber auf höchstens 10 je Los beschränken. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber je Los grundsätzlich die vorliegend geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, als vom Auftraggeber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber für jedes Los die zur Abgabe eines Angebots einzuladenden Bewerber auswählen, welche die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die in dieser Bekanntmachung benannten Eignungsvoraussetzungen bewerten und gewichten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1 000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1 000 Punkten entfallen maximal 800 Punkte auf die Eignungsvoraussetzungen gemäß Ziffer III.2.3), wobei hiervon maximal 600. Punkte auf die Referenzangaben nach Ziffer III.2.3) c) entfallen, maximal 100Punkte entfallen auf die Eignungsvoraussetzungen gemäß Ziffer III.2.2).
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die einzelnen nach Ziffer III.2.2) bis III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen bewertet. Die Bewertung der benannten Eignungsnachweise wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
— 5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt,
— 4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen,
— 3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen,
— 2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen,
— 1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen,
— 0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jeden Nachweis oder jede Erklärung erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden.
f) Die in Ziffer II.3 enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
g) Die auf der Grundlage der Wertung der eingereichten Teilnahmeanträge zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber erhalten zeit- und inhaltsgleich die Vergabeunterlagen für die Angebotsbearbeitung.
h) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
i) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 6.5.2015 in schriftlicher Form bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) vorliegen.
j) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
k) Es können Bewerbungen für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose abgegeben werden.
l) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von 3 zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los.
m) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber zeitgleich zur Abgabe eines Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote zwingend ausschließen, die die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen nicht erfüllen. In allen anderen Fällen, in denen geforderte Erklärungen, Angaben oder Unterlagen, nicht, nicht ordnungsgemäß oder ausschließlich in digitaler Form dem in Schriftform einzureichenden Angebot beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber einen Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung – ggf. mehrfach – fehlende Unterlagen nach § 19 Abs. 3 SektVO nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Vertragsverhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Vergabeverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf der Grundlage der vorab benannten Zuschlagskriterien samt deren Gewichtung phasenweise zu verringern.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die zuständigen Gesellschaften der Flughäfen Düsseldorf, Stuttgart, Karlsruhe/Baden- Baden, Hamburg und München schreiben die Lieferung von flüssigem und gekörntem Flächenenteisungsmittel für die Wintersaisons 2015/2016 und optional 2016/2017 sowie 2017/2018 gemeinsam aus.
Die zuständigen Gesellschaften der Flughäfen Düsseldorf, Stuttgart, Karlsruhe/Baden- Baden, Hamburg und München schreiben die Lieferung von flüssigem und gekörntem Flächenenteisungsmittel für die Wintersaisons 2015/2016 und optional 2016/2017 sowie 2017/2018 gemeinsam aus.
Auf Auftragsgeberseite handelt es sich daher um fünf Auftraggeber, für die jeweils eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer abgeschlossen werden soll.
Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, kleinere Mengen zu Test- und Experimentalzwecken auch von konkurrierenden Anbietern zu erwerben.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Lieferung von Flächenenteisungsmittel für Flugbetriebsflächen der Flughäfen Düsseldorf (DUS), Stuttgart (STR), Karlsruhe/Baden-Baden (FKB) und Hamburg (HAM).
Kurze Beschreibung:
Lieferung von ca. 3 800 t flüssigem Enteisungsmittel auf Kaliumformiat-Basis (triazolfrei) je Saison.
Menge oder Umfang:
Lieferung von ca. 3 800 t flüssigem Enteisungsmittel auf Kaliumformiat-Basis (triazolfrei), zugelassen und kombinierbar mit Enteisungsmittel gem. Los 2, je Saison.
Davon entfallen voraussichtlich auf:
— die Flughafen Stuttgart GmbH 1 000 t,
— die Flughafen Düsseldorf GmbH 1 500 t,
— die Baden- Airpark GmbH 200 t,
— die Flughafen Hamburg GmbH 1 100 t.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Lieferung von Flächenenteisungsmittel für Flugbetriebsflächen der Flughäfen Stuttgart (STR) und Hamburg (HAM).
Kurze Beschreibung:
Lieferung von ca. 550 t gekörntem Enteisungsmittel für die Flughafen Stuttgart GmbH und die Flughafen Hamburg GmbH.
Menge oder Umfang:
Lieferung von ca. 550 t gekörntem Enteisungsmittel auf Natriumformiat-Basis (triazolfrei), zugelassen und kombinierbar mit Enteisungsmittel gem. Los 1 und Los 5, je Saison.
— die Flughafen Stuttgart GmbH 300 t,
— die Flughafen Hamburg GmbH 250 t.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Lieferung von Flächenenteisungsmittel für Flugbetriebsflächen des Flughafen München (MUC)
Kurze Beschreibung: Lieferung von flüssigem Enteisungsmittel für die Flughafen München GmbH.
Menge oder Umfang:
Lieferung von ca. 2 700 t flüssigem Enteisungsmittel auf Kaliumformiat-Basis (triazolfrei), vom Bayrischen Landesamt für Umwelt (LfU) zur Verwendung am Flughafen München zugelassen und kombinierbar mit Enteisungsmittel gem. Los 4, je Saison für die Flughafen München GmbH.
Lieferung von ca. 2 700 t flüssigem Enteisungsmittel auf Kaliumformiat-Basis (triazolfrei), vom Bayrischen Landesamt für Umwelt (LfU) zur Verwendung am Flughafen München zugelassen und kombinierbar mit Enteisungsmittel gem. Los 4, je Saison für die Flughafen München GmbH.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Aus wasserrechtlichen Gründen dürfen nach dem geltenden Planfeststellungsbeschluss für den Flughafen München nur bestimmte Flächenenteisungsmittel auf dem Flughafen München eingesetzt werden. Am Flughafen München eingesetzte Flächenenteisungsmittel bedürfen daher einer Zulassung durch das Luftamt Südbayern (LAS). Grundlage dieser Zulassung ist die positive Einzelfallbeurteilung des Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) für das jeweilige Enteisungsmittel. Es gilt deshalb das Folgende:
Aus wasserrechtlichen Gründen dürfen nach dem geltenden Planfeststellungsbeschluss für den Flughafen München nur bestimmte Flächenenteisungsmittel auf dem Flughafen München eingesetzt werden. Am Flughafen München eingesetzte Flächenenteisungsmittel bedürfen daher einer Zulassung durch das Luftamt Südbayern (LAS). Grundlage dieser Zulassung ist die positive Einzelfallbeurteilung des Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) für das jeweilige Enteisungsmittel. Es gilt deshalb das Folgende:
Bereits durch das LAS zugelassene Flächenenteisungsmittel:
Die Bewerber müssen die aktuelle Rezeptur des für das Angebot vorgesehene Enteisungsmittel dem LfU vorlegen. Erforderlich ist eine Bestätigung des LfU, dass die vorgelegte Rezeptur übereinstimmt mit der Rezeptur von bereits zugelassenen Enteisungsmitteln. Die entsprechende Bestätigung ist zwingende Eignungsvoraussetzung und soll mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, spätestens jedoch mit Abgabe der Angebote. Auskünfte welche Enteisungsmittel bereits durch das LAS zugelassen sind, erteilt bei Bedarf die Kontaktstelle gem. Ziffer I.1 dieser Bekanntmachung (vgl. auch Ziffer VI.3) i) der Bekanntmachung).
Die Bewerber müssen die aktuelle Rezeptur des für das Angebot vorgesehene Enteisungsmittel dem LfU vorlegen. Erforderlich ist eine Bestätigung des LfU, dass die vorgelegte Rezeptur übereinstimmt mit der Rezeptur von bereits zugelassenen Enteisungsmitteln. Die entsprechende Bestätigung ist zwingende Eignungsvoraussetzung und soll mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, spätestens jedoch mit Abgabe der Angebote. Auskünfte welche Enteisungsmittel bereits durch das LAS zugelassen sind, erteilt bei Bedarf die Kontaktstelle gem. Ziffer I.1 dieser Bekanntmachung (vgl. auch Ziffer VI.3) i) der Bekanntmachung).
(Noch) nicht durch das LAS zugelassene Flächenenteisungsmittel:
Diese können für den ausgeschriebenen Zeitraum (vgl. Ziffer II.1.5), II.2.2) und II.3) der Bekanntmachung) nicht berücksichtigt werden. Einen Antrag auf Zulassung eines neuen Enteisungsmittels am Flughafen München kann ausschließlich der Flughafen München beim LAS stellen. Sofern deshalb beabsichtigt ist, für einen späteren Lieferzeitraum als den ausgeschriebenen nicht durch das LAS zugelassene Flächenenteisungsmittel anzubieten, ist dem Auftraggeber Flughafen München GmbH zuvor rechtzeitig eine Probe des Enteisungsmittels zu übermitteln. Die Flughafen München GmbH wird das neue Enteisungsmittel dann auf seine Wirksamkeit testen; diese Tests können jedoch nur unter Realbedingungen in der Wintersaison vorgenommen werden. Ohne Überprüfung der Wirksamkeit des Mittels kann der Antrag auf Zulassung des Mittels durch die Flughafen München GmbH nicht gestellt werden. Nähere Auskünfte erteilt die Kontaktstelle gem. Ziffer I.1 dieser Bekanntmachung.
Diese können für den ausgeschriebenen Zeitraum (vgl. Ziffer II.1.5), II.2.2) und II.3) der Bekanntmachung) nicht berücksichtigt werden. Einen Antrag auf Zulassung eines neuen Enteisungsmittels am Flughafen München kann ausschließlich der Flughafen München beim LAS stellen. Sofern deshalb beabsichtigt ist, für einen späteren Lieferzeitraum als den ausgeschriebenen nicht durch das LAS zugelassene Flächenenteisungsmittel anzubieten, ist dem Auftraggeber Flughafen München GmbH zuvor rechtzeitig eine Probe des Enteisungsmittels zu übermitteln. Die Flughafen München GmbH wird das neue Enteisungsmittel dann auf seine Wirksamkeit testen; diese Tests können jedoch nur unter Realbedingungen in der Wintersaison vorgenommen werden. Ohne Überprüfung der Wirksamkeit des Mittels kann der Antrag auf Zulassung des Mittels durch die Flughafen München GmbH nicht gestellt werden. Nähere Auskünfte erteilt die Kontaktstelle gem. Ziffer I.1 dieser Bekanntmachung.
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung: Lieferung von gekörntem Enteisungsmittel für die Flughafen München GmbH.
Menge oder Umfang:
Lieferung von ca. 300 t gekörntem Enteisungsmittel auf Natriumformiat-Basis (triazolfrei), vom LfU zur Verwendung am Flughafen München zugelassen und kombinierbar mit Enteisungsmittel gem. Los 3, je Saison für die Flughafen München GmbH.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Diese können für den ausgeschriebenen Zeitraum (vgl. Ziffer II.1.5), II.2.2) und II.3) der Bekanntmachung) nicht berücksichtigt werden. Einen Antrag auf Zulassung eines neuen Enteisungsmittels am Flughafen München kann ausschließlich der Flughafen München beim LAS stellen. Sofern deshalb beabsichtigt ist, für einen späteren Lieferzeitraum als den ausgeschriebenen nicht durch das LAS zugelassene Flächenenteisungsmittel anzubieten, ist dem Auftraggeber Flughafen München GmbH zuvor rechtzeitig eine Probe des Enteisungsmittels zu übermitteln. Die Flughafen München GmbH wird das neue Enteisungsmittel dann auf seine Wirksamkeit testen; diese Tests können jedoch nur unter Realbedingungen in der Wintersaison vorgenommen werden. Ohne Überprüfung der Wirksamkeit des Mittels kann der Antrag auf Zulassung des Mittels durch die Flughafen München GmbH nicht gestellt werden. Nähere Auskünfte erteilt die Kontaktstelle gem. Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung.
Diese können für den ausgeschriebenen Zeitraum (vgl. Ziffer II.1.5), II.2.2) und II.3) der Bekanntmachung) nicht berücksichtigt werden. Einen Antrag auf Zulassung eines neuen Enteisungsmittels am Flughafen München kann ausschließlich der Flughafen München beim LAS stellen. Sofern deshalb beabsichtigt ist, für einen späteren Lieferzeitraum als den ausgeschriebenen nicht durch das LAS zugelassene Flächenenteisungsmittel anzubieten, ist dem Auftraggeber Flughafen München GmbH zuvor rechtzeitig eine Probe des Enteisungsmittels zu übermitteln. Die Flughafen München GmbH wird das neue Enteisungsmittel dann auf seine Wirksamkeit testen; diese Tests können jedoch nur unter Realbedingungen in der Wintersaison vorgenommen werden. Ohne Überprüfung der Wirksamkeit des Mittels kann der Antrag auf Zulassung des Mittels durch die Flughafen München GmbH nicht gestellt werden. Nähere Auskünfte erteilt die Kontaktstelle gem. Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Lieferung von Flächenenteisungsmittel für Flugbetriebsflächen des Flughafen Stuttgart (STR)
Kurze Beschreibung:
Lieferung von flüssigem Enteisungsmittel mit den Hauptbestandteilen Polyole und Acetat (triazolfrei) oder Polyole und Formiat (triazolfrei) je Saison für die Flughafen Stuttgart GmbH.
Menge oder Umfang:
Lieferung von ca. 500 t flüssigem Enteisungsmittel mit den Hauptbestandteilen Polyole und Acetat (triazolfrei) oder Polyole und Formiat (triazolfrei), zugelassen und kombinierbar mit Enteisungsmittel gem. Los 2, je Saison für die Flughafen Stuttgart GmbH.
Lieferung von ca. 500 t flüssigem Enteisungsmittel mit den Hauptbestandteilen Polyole und Acetat (triazolfrei) oder Polyole und Formiat (triazolfrei), zugelassen und kombinierbar mit Enteisungsmittel gem. Los 2, je Saison für die Flughafen Stuttgart GmbH.
Die Gesamtmenge der einzelnen Lose ist den jeweiligen Losangaben in Anhang B zu entnehmen.
Achtung: Die Mengenangaben basieren auf Verbrauchswerten der Vergangenheit und können daher nur eine grobe Information über den zu erwartenden Verbrauch bieten. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für die genannten Mengen.
Beschreibung der Optionen:
Sofern und soweit im Rahmen des Verhandlungsverfahrens ein Festpreis für mehrere Jahre gefunden werden kann, behält der Auftraggeber sich vor, optional zwei mal 1 Jahr Verlängerung mit zu vergeben. Ansonsten wird nur die Wintersaison 2015/2016 vergeben.
Sofern und soweit im Rahmen des Verhandlungsverfahrens ein Festpreis für mehrere Jahre gefunden werden kann, behält der Auftraggeber sich vor, optional zwei mal 1 Jahr Verlängerung mit zu vergeben. Ansonsten wird nur die Wintersaison 2015/2016 vergeben.
Referenznummer: L0286 - Flächenenteisungsmittel
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Flughäfen Düsseldorf (DEA11), Stuttgart (DE111), Karlsruhe/Baden-Baden (DE124), Hamburg (DE600) und München (DE21A).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) Eigenerklärung des Bewerbers,
aa) dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder mangels Masse abgelehnt worden ist, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 1 SektVO;
bb) dass er sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet; vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 2 SektVO;
cc) dass er die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung nicht verletzt oder verletzt hat, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 3 SektVO;
dd) dass er keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 4 SektVO;
ee) dass keine schwere Verfehlung nachweislich vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Bewerbers oder einer Person, die für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO; ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, die für die Führung der Geschäfte verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelten Person vorliegt, § 21 Abs. 2 SektVO;
ee) dass keine schwere Verfehlung nachweislich vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Bewerbers oder einer Person, die für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO; ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, die für die Führung der Geschäfte verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelten Person vorliegt, § 21 Abs. 2 SektVO;
ff) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend).
ff) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend).
Bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Anforderungen wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3) d) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Auf Ziffer VI.3) b) und Ziffer VI.3) e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen. Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bewerbers nach voranstehender Ziffer III.2.1) a) sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen.
Auf Ziffer VI.3) b) und Ziffer VI.3) e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen. Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bewerbers nach voranstehender Ziffer III.2.1) a) sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
A) Eigenerklärung über den Umsatz (ohne Umsatzsteuer) des Bewerbers, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Auf Ziffer VI.3) b) und Ziffer VI.3) e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens samt Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens, insbesondere für die Zuständigkeiten, in die die hier ausgeschriebenen Leistungen fallen;
b) Darstellung der Maßnahmen zur Einhaltung der Qualitätssicherung/des Qualitätsmanagements, beispielsweise Zertifizierungen;
c) Angaben zu realisierten Referenzprojekten aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Ziffer II.1.5) und II.2) der vorliegenden Bekanntmachung) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden. Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:
c) Angaben zu realisierten Referenzprojekten aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Ziffer II.1.5) und II.2) der vorliegenden Bekanntmachung) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden. Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:
— Name des Auftraggebers;
— Kontaktdaten des Auftraggebers: Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse;
— Bezeichnung und Standort des Referenzprojekts/-Objekts;
— Zeitraum der Leistungserbringung;
— Gesamtauftragswert bzw. Jahresauftragswert (in EUR, netto);
— Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen mit folgenden Angaben: Typ der gelieferten Enteisungsmittel mit Angabe der Hauptbestandteile;
— Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen mit folgenden Angaben: Liefermengen pro Saison und Gesamt, gegliedert nach Typ der gelieferten Enteisungsmittel; Lieferzeitraum;
— Darstellung der besonderen Umstände der Leistungserbringung zur Beurteilung der Vergleichbarkeit;
— Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Subunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
— Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Subunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
Auf die besonderen Eignungsanforderungen für das Los Nr. 3 und Los Nr. 4 des Flughafens München wird verwiesen.
Auf Ziffer VI.3) b) und Ziffer VI. 3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss – zusätzlich zum Bewerbungsbogen nach Ziffer VI.3) d) der vorliegenden Bekanntmachung – eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss – zusätzlich zum Bewerbungsbogen nach Ziffer VI.3) d) der vorliegenden Bekanntmachung – eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.
Sonstige besondere Bedingungen: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 1
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (Berechnung s. VI.3)) (50)
2. Konzept zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit einschl. Haftungsregelungen (50)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Flughafen München GmbH -Beschaffung-
Frau Renate Lohmair
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-10-01 📅
Datum des Endes: 2016-09-30 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 107 Abs. 3 GWB wird verwiesen.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig:
1) soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101a Abs. 1. Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Wie oben, Ziffer VI.4.1)
Wiederkehrender Auftrag
Mai 2016.
Quelle: OJS 2015/S 083-148423 (2015-04-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-04-08) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Postanschrift: Nordallee 25, München – Flughafen
Kontakt
Internetadresse: http://www.munich-airport.de🌏
Fax: +49 89975-61216 📠