LV-Nr. U0707 – Instandhaltung Bodenbordstromversorgung Satellit

Flughafen München GmbH

Vollinstandhaltung stationäre Bodenbordstromversorgung Satellit inkl. aller Ersatz- und Verschleißteilen
Die Anlagen für die stationäre Bodenbordstromversorgung (SBA) im Satellit werden voraussichtlich im April 2016 in Betrieb genommen und entsprechen den geforderten qualitativen und sicherheitstechnischen Anforderungen des Flughafenbetriebes.
Die Bestandsdokumentation umfasst ca. 20 Ordner und wird dem Auftragnehmer mit Erteilung des Auftrages zur Verfügung gestellt. Die Dokumentation insgesamt steht dem Bieter auf Wunsch zur Einsichtnahme bei der Terminal 2 Gesellschaft am Flughafen München zur Verfügung.
Die Versorgung der 40 Andienvorrichtungen erfolgt zentral über zwei Umformerzentralen mit dynamischen Umformern.
Die Umformerzentralen stellen eine Leistung von 2,52 MVA zur Verfügung.
Die Einspeisung der Umformerzentralen erfolgt jeweils über zwei 1 600 kVA Niederspannungstransformatoren.
Die Schnittstelle befindet sich an den Abgangsklemmen der jeweiligen Transformatoren.
Die 400 Hz Umformerzentralen bestehen je Anlage aus vier rotierenden, bürstenlosen 50/400 Hz Frequenzumformern mit deren Systemsteuerfeldern.
Die Eingangsspannung der Umformer beträgt 400V/50 Hz, die Ausgangsspannung 960V/400 Hz.
Die Steuerung der Umformer erfolgt über speicherprogrammierbare Steuerungen (SPS) in der Programmiersprache Step7. Die SPS jedes einzelnen Umformers übernimmt Startfolge, Schwellwerterfassung, Anlauf- und Nachlaufzeiten der Umformer. Der Datenaustausch zwischen den SPS erfolgt über digitale Ein- und Ausgänge. Die Synchronisierung der Umformer erfolgt durch Analogbausteine.
Aus jeder der 2 Umformerzentralen werden über eine 960 V Verteileranlage die Spannungskompensationseinrichtungen an den Flugzeugabstellpositionen gespeist.
Die Spannungskompensationen stabilisieren die 400 Hz Versorgungsspannung für die angeschlossenen Flugzeuge. Die Eingangsspannung der Spannungskompensation beträgt 960V/400 Hz, die Ausgangsspannung 200/115 V 400 Hz ± 3 V (gemäß DFS 400).
Die dem Abspanntransformator nachgeschaltete Spannungsabfallkompensation arbeitet elektronisch und basiert auf dem Subtraktionsprinzip. Um auch bei unsymmetrischer Last die Spannungstoleranzen von ± 3 V am Stecker zu gewährleisten, ist für jede Phase eine getrennte Regelung eingebaut. Diese Regelung erhält über ein 400 Hz Kabel integrierten Messleitungen die aktuellen Spannungswerte vom Flugzeugstecker.
An den Flugzeugabstellpositionen sind Andienvorrichtungen installiert.
Für die Übertragung im Bereich der 400 Hz Netze sind sowohl 7-adrige symmetrisch aufgebaute Kabel mit integrierten Steuerleitungen als auch spezielle Einzeladern mit integrierten Steueradern eingesetzt.
Der Anschluss und die Versorgung der Flugzeuge erfolgt über spezielle 400 Hz Stecksysteme.
Die Durchführung der Instandhaltungsleistungen hat nach den spezifischen Belangen des Flughafens insbesondere unter Einhaltung folgender Bedingungen zu erfolgen.
— Flughafenbenutzungsordnung;
— Interne Richtlinien des Auftraggebers;
— Angaben in der Dokumentation;
— Reduzierung von Anlagenstörungen;
— Betriebszeiten der Anlagen 24 Stunden 7 Tagewoche einschließlich Samstag, Sonntag und Feiertage;
— Die Erreichbarkeit des Personals zur Störungsbeseitigung ist ganzjährig zu gewährleisten;
— Reaktionszeit zur Störbeseitigung und Instandsetzung: Montag bis Freitag von 7:00 bis 16:00 Uhr nach 30 Minuten außerhalb dieser Zeiten nach 1 Stunde und Samstag, Sonn- und Feiertagen nach 1 Stunde (Rufbereitschaft);
— Sicherstellung der uneingeschränkten Betriebssicherheit;
— Die stationären Bodenbordstromversorgungsanlagen befinden sich im Sicherheitsbereich des Flughafens.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-12-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-11-04.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-11-04 Auftragsbekanntmachung
2016-04-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-11-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur und Wartung von elektrischen Maschinen, Geräten und zugehörigen Einrichtungen
Menge oder Umfang:
Vollinstandhaltung inkl. aller Ersatz- und Verschleißteile von:— 2 Stück Umformerzentralen:— Gesamtleistung 2,52 MVA Fabrikat Lechmotoren— mit je 4 rotierenden Frequenzumformern mit deren Schaltanlagen, Abluftanlagen und Zentraleneinrichtung— 40 Stück Spannungsabfallkompensationen— Fabrikat Lechmotoren— 23 Stück Not-Halt Zentralen für den Maschinenverbund der Abfertigungsposition— Fabrikat Schneider— 40 Stück Anschlüsse 400 Hz— Cable-Coil Fabrikat Cavotec.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reparatur und Wartung von elektrischen Maschinen, Geräten und zugehörigen Einrichtungen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen München GmbH
Postanschrift: Nordallee 25; München-Flughafen
Postleitzahl: 85356
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.munich-airport.de 🌏
E-Mail: vergabe@munich-airport.de 📧
Fax: +49 8997561216 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-11-04 📅
Einreichungsfrist: 2015-12-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-11-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 216-395022
ABl. S-Ausgabe: 216
Zusätzliche Informationen
a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB. Es wird ein Verhandlungsverfahren nach dem 4. Teil des GWB und der Sektorenverordnung (SektVO) durchgeführt. Der Auftraggeber wird im vorliegenden Vergabeverfahren durch die Flughafen München GmbH vertreten. b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren: aa) Bewerbergemeinschaften: Die unter Ziffer III.2.1) bis Ziffer III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Eigenerklärungen (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Eignungsvoraussetzungen, die ganz oder teilweise nur von einzelnen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft erfüllt werden (beispielsweise Referenzangaben oder die Benennung von Personen im Rahmen des Personaleinsatzkonzepts) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft nur vom jeweiligen Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. So sind Referenzangaben nur bezogen auf die Leistungen zu machen, welche das jeweilige Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall ausführen wird. Für die Bewerbergemeinschaft ist darzustellen, wie die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall vorgesehen ist. Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gem. Ziffer III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen. bb) Rückgriff auf Ressourcen Dritter: Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften) oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte zu berufen, so sind die unter Ziffer III.2.2) bis III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Eigenerklärungen für die Dritten nur insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit der Dritten erfolgt. Es wird klargestellt, dass es im Falle einer teilweisen Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter nicht erforderlich ist, alle unter Ziffer III.2.2) bis III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Eigenerklärungen für die Dritten vorzulegen. Die Vorlage der Nachweise und Eigenerklärungen nach Ziffer III.2.1) (Zuverlässigkeit/persönliche Lage) ist nicht erforderlich. Zusätzlich zu den vorgenannten Nachweisen und Eigenerklärungen sowie zu einem ggf. vorgegebenen Bewerbungsbogen hat der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. cc) Subunternehmer: Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) im Auftragsfall die Hinzuziehung von Subunternehmern und möchte sich der Bewerber zum Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit dieser Subunternehmer berufen (vgl. Ziffer VI.3) b) bb) der vorliegenden Bekanntmachung), so hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag anzugeben, welche Leistungsbereiche von diesen Subunternehmern übernommen werden sollen. Die vorgesehenen Subunternehmer sind zu benennen. Die unter Ziffer III.2.2) bis III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Eigenerklärungen sind für die Subunternehmer nur insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf deren Leistungsfähigkeit erfolgt. Es wird klargestellt, dass es im Falle einer teilweisen Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit von Subunternehmern nicht erforderlich ist, alle unter Ziffer III.2.2) bis III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Eigenerklärungen für die Subunternehmer vorzulegen. Die Vorlage der Nachweise und Eigenerklärungen nach Ziffer III.2.1) (Zuverlässigkeit/persönliche Lage) ist nicht erforderlich. Zusätzlich zu den vorgenannten Nachweisen und Eigenerklärungen sowie zu einem ggf. vorgegebenen Bewerbungsbogen hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der Subunternehmer vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der der Subunternehmer nachgewiesen wird. c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung. d) Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist bei der Kontaktstelle nach Ziffer I.1) der vorliegenden Bekanntmachung in Textform anzufordern. Es sind in der Anforderung zwei E-Mail-Adressen zu benennen, an die der Bewerbungsbogen zu übermitteln ist. Nur die Informationen entsprechend der voranstehenden Vorgaben (Bewerbungsbogen einschließlich dort erwähnter Anlagen) werden für die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform (eigenhändig unterschrieben und im Original) bis zum Schlusstermin für deren Eingang, der in Ziffer IV.3.4) genannte Zeitpunkt maßgeblich ist, im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) eingehen. Der Umschlag ist mit dem Hinweis „Teilnahmewettbewerb für Vergabeverfahren U0707 – Instandhaltung Bodenbordstromversorgung]– Nicht öffnen“ zu versehen. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig. Die Teilnahmeanträge können bei persönlicher Abgabe bei der Kontaktstelle gem. Ziffer I.1) ausschließlich während der Geschäftszeiten (Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitag von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr) abgegeben werden. Den Teilnahmeanträgen sind außerdem elektronische Kopien aller in Papierform übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z. B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Papierfassungen uneingeschränkt identisch sind. Sofern mit dem Original des Teilnahmeantrags weniger Unterlagen abgegeben wurden, als auf dem Datenträger vorzufinden sind, gilt im Zweifelsfall die Einreichung in Papierform vorrangig. Der Auftraggeber weist die Bewerber/Bewerbergemeinschaft daher darauf hin, dass ausschließlich die eingereichten Papierfassungen des eingereichten Teilnahmeantrags für die Prüfung maßgeblich sind. e) aa) Formale Prüfung der Teilnahmeanträge: Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Eigenerklärungen zunächst auf Vollständigkeit prüfen. Der Auftraggeber behält sich vor, nach § 19 Abs. 3 SektVO fehlende Nachweise und Eigenerklärungen nachzufordern. Verzichtet der Auftraggeber auf das Nachfordern von Nachweisen und Eigenerklärungen, werden unvollständige Teilnahmeanträge ausgeschlossen. Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.2) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen en nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angeben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich nicht übereinstimmen. bb) Prüfen der Teilnahmeanträge auf Einhaltung etwaiger Mindestanforderungen sowie die grundsätzliche Eignung: Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen Teilnahmeanträge (ggf. nach Nachforderung fehlender Erklärungen und Nachweise, s. o.) inhaltlich prüfen. Die Prüfung bezieht sich auf die Einhaltung etwaiger in Ziffer III.2.1) bis III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung genannter Mindestanforderungen. Soweit nach Ziffer III.2.2) Mindestanforderungen gestellt werden, müssen diese bei allen Kooperationsformen nach Ziffer VI.3) b) der vorliegenden Bekanntmachung von den beteiligten Unternehmen insgesamt erfüllt werden. Die jeweils gemachten Angaben werden addiert. Teilnahmeanträge, die die ggf. genannten Mindestanforderungen nicht einhalten, werden nicht berücksichtigt. Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den in Ziffer III.2.1) bis III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung genannten Nachweise und Eigenerklärungen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt. cc) Bewertung der Teilnahmeanträge: Der Auftraggeber wird bei einer größeren Anzahl grundsätzlich geeigneter Bewerber den Kreis der zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber auf höchstens 5 beschränken. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich die vorliegend geforderten Eignungsvoraussetzungen nach voranstehender Ziffer VI.3) e) bb) erfüllen, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebots einzuladenden Bewerber auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1 000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1 000 Punkten entfallen — maximal 800 Punkte auf die Eignungsvoraussetzungen gemäß Ziffer III.2.3), wobei hiervon maximal 400 Punkte auf die Referenzangaben nach Ziffer III.2.3) entfallen, — maximal 200 Punkte entfallen auf die Eignungsvoraussetzungen gemäß Ziffer III.2.2). Bei der Bewertung der Referenzangaben werden folgende Angaben bewertet: — Vergleichbarkeit der Art der Leistungen; — Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen; — Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen. Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten Eignungsvoraussetzungen bewertet. Die Bewertung der benannten Eignungsnachweise wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen: — 5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt, — 4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen, — 3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen, — 2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen, — 1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen, — 0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben. Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einem oder mehreren Bewertungskriterien gemäß dem voranstehenden Bewertungsmaßstab 0 oder 1 Punkt erhalten. Die Entscheidung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze. Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jeden Nachweis oder jede Eigenerklärung erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann. Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen. Die Entscheidung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze. Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der der Bewertung unterzogenen Nachweise und Eigenerklärungen jeweils gesondert und unterschiedlich zu gewichten. Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen. Liegt beispielsweise eine Begrenzung auf 5 Bewerber vor und ist die 5. Rangstelle nach der Bewertungsmatrix doppelt belegt, so wird der Auftraggeber 6 Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern. f) Die in Ziffer II.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt und Anpassung und Aktualisierung. g) Die auf der Grundlage der Wertung der eingereichten Teilnahmeanträge zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber erhalten zeit- und inhaltsgleich die Vergabeunterlagen für die Angebotsbearbeitung. h) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers. i) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 4.11.2015, 10:00 Uhr in schriftlicher Form bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) vorliegen. j) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird. k) Sofern losweise Vergabe: Es können Bewerbungen für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose abgegeben werden. l) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von 3 zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los. m) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens: Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber zeitgleich zur Abgabe eines Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote zwingend ausschließen, die die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen nicht erfüllen. In allen anderen Fällen, in denen geforderte Erklärungen, Angaben oder Unterlagen, nicht, nicht ordnungsgemäß oder ausschließlich in digitaler Form dem in Schriftform einzureichenden Angebot beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber einen Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung – ggf. mehrfach – fehlende Unterlagen nach § 19 Abs. 3 SektVO nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Vertragsverhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Vergabeverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf der Grundlage der vorab benannten Zuschlagskriterien samt deren Gewichtung phasenweise zu verringern.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 1
Kurze Beschreibung:
Vollinstandhaltung stationäre Bodenbordstromversorgung Satellit inkl. aller Ersatz- und Verschleißteilen
Die Anlagen für die stationäre Bodenbordstromversorgung (SBA) im Satellit werden voraussichtlich im April 2016 in Betrieb genommen und entsprechen den geforderten qualitativen und sicherheitstechnischen Anforderungen des Flughafenbetriebes.
Die Bestandsdokumentation umfasst ca. 20 Ordner und wird dem Auftragnehmer mit Erteilung des Auftrages zur Verfügung gestellt. Die Dokumentation insgesamt steht dem Bieter auf Wunsch zur Einsichtnahme bei der Terminal 2 Gesellschaft am Flughafen München zur Verfügung.
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Die Versorgung der 40 Andienvorrichtungen erfolgt zentral über zwei Umformerzentralen mit dynamischen Umformern.
Die Umformerzentralen stellen eine Leistung von 2,52 MVA zur Verfügung.
Die Einspeisung der Umformerzentralen erfolgt jeweils über zwei 1 600 kVA Niederspannungstransformatoren.
Die Schnittstelle befindet sich an den Abgangsklemmen der jeweiligen Transformatoren.
Die 400 Hz Umformerzentralen bestehen je Anlage aus vier rotierenden, bürstenlosen 50/400 Hz Frequenzumformern mit deren Systemsteuerfeldern.
Die Eingangsspannung der Umformer beträgt 400V/50 Hz, die Ausgangsspannung 960V/400 Hz.
Die Steuerung der Umformer erfolgt über speicherprogrammierbare Steuerungen (SPS) in der Programmiersprache Step7. Die SPS jedes einzelnen Umformers übernimmt Startfolge, Schwellwerterfassung, Anlauf- und Nachlaufzeiten der Umformer. Der Datenaustausch zwischen den SPS erfolgt über digitale Ein- und Ausgänge. Die Synchronisierung der Umformer erfolgt durch Analogbausteine.
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Aus jeder der 2 Umformerzentralen werden über eine 960 V Verteileranlage die Spannungskompensationseinrichtungen an den Flugzeugabstellpositionen gespeist.
Die Spannungskompensationen stabilisieren die 400 Hz Versorgungsspannung für die angeschlossenen Flugzeuge. Die Eingangsspannung der Spannungskompensation beträgt 960V/400 Hz, die Ausgangsspannung 200/115 V 400 Hz ± 3 V (gemäß DFS 400).
Die dem Abspanntransformator nachgeschaltete Spannungsabfallkompensation arbeitet elektronisch und basiert auf dem Subtraktionsprinzip. Um auch bei unsymmetrischer Last die Spannungstoleranzen von ± 3 V am Stecker zu gewährleisten, ist für jede Phase eine getrennte Regelung eingebaut. Diese Regelung erhält über ein 400 Hz Kabel integrierten Messleitungen die aktuellen Spannungswerte vom Flugzeugstecker.
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An den Flugzeugabstellpositionen sind Andienvorrichtungen installiert.
Für die Übertragung im Bereich der 400 Hz Netze sind sowohl 7-adrige symmetrisch aufgebaute Kabel mit integrierten Steuerleitungen als auch spezielle Einzeladern mit integrierten Steueradern eingesetzt.
Der Anschluss und die Versorgung der Flugzeuge erfolgt über spezielle 400 Hz Stecksysteme.
Die Durchführung der Instandhaltungsleistungen hat nach den spezifischen Belangen des Flughafens insbesondere unter Einhaltung folgender Bedingungen zu erfolgen.
— Flughafenbenutzungsordnung;
— Interne Richtlinien des Auftraggebers;
— Angaben in der Dokumentation;
— Reduzierung von Anlagenstörungen;
— Betriebszeiten der Anlagen 24 Stunden 7 Tagewoche einschließlich Samstag, Sonntag und Feiertage;
— Die Erreichbarkeit des Personals zur Störungsbeseitigung ist ganzjährig zu gewährleisten;
— Reaktionszeit zur Störbeseitigung und Instandsetzung: Montag bis Freitag von 7:00 bis 16:00 Uhr nach 30 Minuten außerhalb dieser Zeiten nach 1 Stunde und Samstag, Sonn- und Feiertagen nach 1 Stunde (Rufbereitschaft);
— Sicherstellung der uneingeschränkten Betriebssicherheit;
— Die stationären Bodenbordstromversorgungsanlagen befinden sich im Sicherheitsbereich des Flughafens.
Menge oder Umfang:
Vollinstandhaltung inkl. aller Ersatz- und Verschleißteile von:
— 2 Stück Umformerzentralen:
— Gesamtleistung 2,52 MVA Fabrikat Lechmotoren
— mit je 4 rotierenden Frequenzumformern mit deren Schaltanlagen, Abluftanlagen und Zentraleneinrichtung
— 40 Stück Spannungsabfallkompensationen
— Fabrikat Lechmotoren
— 23 Stück Not-Halt Zentralen für den Maschinenverbund der Abfertigungsposition
— Fabrikat Schneider
— 40 Stück Anschlüsse 400 Hz
— Cable-Coil Fabrikat Cavotec.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Referenznummer: LV-Nr. U0707
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen München.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Eigenerklärung des Bewerbers,
aa) dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder mangels Masse abgelehnt worden ist, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 1 SektVO;
bb) dass er sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet; vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 2 SektVO;
cc) dass er die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung nicht verletzt oder verletzt hat, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 3 SektVO;
dd) dass er keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 4 SektVO;
ee) dass keine schwere Verfehlung nachweislich vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Bewerbers oder einer Person, die für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO; ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, die für die Führung der Geschäfte verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelten Person vorliegt, § 21 Abs. 2 SektVO;
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ff) dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
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b) Ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers soll vorgelegt werden, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist. Der Handelsregisterauszug soll nicht älter als 6 Monate sein (maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung.)
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Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3) d) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Auf Ziffer VI.3) b) und Ziffer VI.3) e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen. Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bewerbers nach voranstehender Ziffer III.2.1) a) sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung über den Umsatz (Euro, netto) des Bewerbers, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Alternative: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (Euro, netto) des Bewerbers, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Mindestbedingung: Der angegebene jährliche Umsatz für vergleichbare Leistungen darf im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre nicht unter 200 000 EUR pro Jahr (ohne Umsatzsteuer) liegen. Für die Einhaltung der vorgenannten Mindestbedingung werden bei allen Kooperationsformen nach Ziffer VI.3) b) der vorliegenden Bekanntmachung die Angaben der hierzu benannten Bieter addiert.
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Auf Ziffer VI.3) b) und Ziffer VI.3) e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3) d) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Benennung der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl, welche im Geschäftsbereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt;
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b) Darstellung der Maßnahmen zur Einhaltung der Qualitätssicherung/des Qualitätsmanagements, beispielsweise Zertifizierungen nach DIN EN ISO 9001;
c) Angaben zu realisierten oder in der Realisierung befindlichen Referenzprojekten aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Ziffer II.1.5) und II.2) der vorliegenden Bekanntmachung) vergleichbare Instandhaltungsleistungen durchgeführt wurden. Als vergleichbar angesehen werden Leistungen der Instandhaltung für flughafenspezifische Anlagen mit hohem Elektroanteil, z. B. mobile Fluggastbrücken;
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Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:
— Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse;
— Bezeichnung und Standort des Referenzobjekts;
— Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen, insbesondere mit Benennung der besonderen Umstände der Leistungserbringung wie etwa, Leistungserbringung im Sicherheitsbereich oder unter vergleichbaren Beschränkungen des Zutritts;
— Zeitraum der Leistungserbringung;
— Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
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Auf Ziffer VI.3) b) und Ziffer VI.3) e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss – zusätzlich zum Bewerbungsbogen nach Ziffer VI.3) d) der vorliegenden Bekanntmachung – eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.
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Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Vollinstandhaltung stationäre Bodenbordstromversorgung Satellit;
Sachkundig im Bereich 400 Hz Bodenbordstromversorgungsanlagen (Maschinentechnik, Stromverteilung, Leistungselektronik, Steuerungstechnik) mit Benennung einer verantwortlichen Elektrofachkraft gemäß VDE 01000 sowie VDE 0105.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 5
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Renate Lohmair

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-05-01 📅
Datum des Endes: 2021-04-30 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
Name: Wie oben
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 107 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Wie oben Ziffer VI.4.1)
Quelle: OJS 2015/S 216-395022 (2015-11-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-04-20)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Art des Auftrags: Bauleistung

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Terminal 2 Gessellschaft mbH & Co. oHG
Postanschrift: Terminalstraße Nord 1, München – Flughafen
Kontakt
Fax: +49 89975-61216 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 080-142903
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 216-395022
ABl. S-Ausgabe: 80
Quelle: OJS 2016/S 080-142903 (2016-04-20)