Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe beabsichtigt die Beauftragung von Architektenleistungen lt. HOAI für die Leistungsphasen 5-8 für die Sanierung im laufenden Schulbetrieb des 2. Bauabschnitts der LWL – Schule am Marsbruch (LWL-Förderschule für körperliche und motorische Entwicklung). Das Schulgebäude ist stark sanierungsbedürftig. Bei der Konstruktion handelt es sich um einen Stahlbetonskelettbau mit Flachdach. Die mit Waschbeton- bzw. Aluminiumplatten verkleidete Fassade ist minimal gedämmt, die alten Fenster sind noch einfach verglast und undicht. Das Dach ist in einem vergleichbar schlechten Zustand wie die Fassade. Darüber hinaus bestehen erhebliche brandschutztechnische Mängel. Die Haustechnik ist abgängig. Die Ausführung im 2. Bauabschnitt muss analog zum 1. Bauabschnitt erfolgen: Fassade mit Wärmedämmverbundsystem, Treppenhausfassaden als Pfosten-Riegel-Konstruktion, Aluminiumfenster mit Dreifachverglasung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-11-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-10-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Menge oder Umfang: Bruttogrundfläche: 4 660 m²;Bruttorauminhalt: 16 819 m³.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) – Bau- und Liegenschaftsbetrieb
Postanschrift: Warendorfer Str. 24
Postleitzahl: 48145
Postort: Münster
Kontakt
Internetadresse: http://www.lwl.org/LWL/Der_LWL/Aufgaben/Fachbereiche/Andere_Abteilungen/blb/🌏
E-Mail: lwl-blb.vergabestelle@lwl.org📧
Telefon: +49 2515913438📞
Fax: +49 2515913425 📠
1. Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben. Etwaige Kosten für die Erstellung der Bewerbungsunterlagen werden nicht erstattet.
2. Die Bewerbungsunterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag bzw. in Packpapier fest verpackt einzureichen. Der Name des VOF-Verfahrens ist mittels des gestellten Etiketts deutlich auf dem Umschlag/der Verpackung zu vermerken. „Offene“ Ordner können nicht akzeptiert werden.
3. Die Bewerbung ist nur und ausschließlich auf den von der Kontaktstelle ausgegebenen Formularen und ausschließlich Papierform möglich. Werden diese Formulare nicht genutzt, wird die Bewerbung ausgeschlossen. Die Kontaktstelle kann jedoch (nur ausdrücklich!) verlangen, dass zusätzlich zu den Papierunterlagen die Unterlagen als editierbare Datei zugemailt werden; dies gilt jedoch nur bei ausdrücklicher Anforderung durch die Kontaktstelle. Verbindlich sind in jedem Fall nur die Unterlagen in Papierform.
4. Sämtliche Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich einseitig zu bedrucken. Es ist ausschließlich das Format DIN-A4 (soweit nicht ausdrücklich für Pläne DIN-A3 zugelassen) zugelassen.
5. Sämtliche Bewerbungsunterlagen sind in einem sog. „Leitz-Ordner“ oder mit Schnellhefter, Schnellbinder (o. ä.) ohne Heftklammern, ohne weitere Binder u. ä. sowie ohne Trennstreifen/Register (zulässig dagegen: farbige Papiere mit max. 90 gr./qm) einzureichen (damit die Unterlagen schnell gescannt werden können). Es ist kopierfähiges Papier (keine dicken Kartons etc.) zu verwenden. Spiralbindungen u. ä. sind nicht zugelassen.
6. Es ist die vorgegebene Struktur einzuhalten und die Formulare sind entsprechend auszufüllen.
7. Wenn und soweit in den Übersichts-Formularen gemachte Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers, eine richtige/bessere Darstellung im Formular Referenz Detail heilt dies nicht. Sind in Übersichts-Formularen z. B. die Mindestkriterien nicht erfüllt/nicht angegeben, wird die Referenz nicht gewertet.
8. Die Vergabestelle behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden kurzen Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass die Vergabestelle von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren.
9. Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben in den Formularen gehen zu Lasten des Bewerbers. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden im Verfahren nicht berücksichtigt und auch nicht zurückgesandt.
10. Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft (ARGE) führen zum Ausschluss aller Beteiligten. Dies gilt auch dann, wenn Mehrfachbewerber als Subplaner vorgesehen sind. Beispielsweise Fachplanungsbüros dürfen also nicht bei verschiedenen Bewerbern als Subunternehmer teilnehmen. Sie müssen sich auf einen Bewerber festlegen.
11. Die Bewerbung selbst muss zwingend bei der Kontaktstelle eingereicht werden.
12. Maßgeblich ist der fristgerechte Eingang der Unterlagen bei der Kontaktstelle in schriftlicher Form (Post, Paketdienst, Kurier, persönliche Abgabe), auf die fristgerechte Absendung kommt es nicht an. Fax oder E-Mail sind nicht ausreichend.
13. Angaben zum Umsatz können zunächst durch Eigenerklärung erfolgen. Die Umsätze sind aber auf Aufforderung durch die Vergabestelle durch geeignete Unterlagen nachzuweisen, neben Jahresabschluss z. B. auch einer Bestätigung des Steuerberaters. Hinweis 14 bleibt unberührt.
14. Soweit lediglich Angaben/Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln (auch nach dem Verfahren) entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein [bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als diese Bekanntmachung, soweit aus Inhalt und Zweck des Nachweises nichts anderes folgt, wie z. B. bei Prüfungszeugnissen].
15. Bewerbergemeinschaften (ARGE):
a. Bewerbergemeinschaften (ARGE) haben mit der Bewerbung eine Erklärung aller Mitglieder abzugeben, dass sie eine ARGE bilden wollen und im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften mit bevollmächtigtem Vertreter. Der bevollmächtigte Vertreter ist zu benennen (Formular „ARGE-Erklärung“).
b. Jedes ARGE-Mitglied muss das Formular „Bewerbererklärung“ ausfüllen und die dort geforderten Nachweise erbringen.
c. Es ist rechtliche Identität zwischen Bewerber und späterem Vertragspartner erforderlich. Im Verfahren tritt mit der Bewerbung [Teilnahmeantrag] grundsätzlich Bindung hinsichtlich der Zusammensetzung einer ARGE und/oder benannter Subunternehmer ein; Änderungen setzen eine Zustimmung der Vergabestelle voraus, die von einer weiteren Eignungsprüfung abhängig gemacht werden kann, ein Anspruch darauf besteht nicht.
d. Bei einer ARGE sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, deren vorgesehener Leistungsbereich von der jeweiligen Anforderung betroffen ist, die Aufteilung der Leistungsbereiche ist anzugeben.
16. Subunternehmer:
a. Will ein Bewerber [auch als Mitglied einer ARGE] sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen (z. B. Subplaner), so ist der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht, z. B. durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten, hier: „Formular Subplaner-Erklärung“; in diesem Fall sind auch für den Dritten die für den Bewerber erforderlichen Erklärungen bzw. Nachweise vorzulegen.
b. Jeder Subplaner muss das Formular Bewerbererklärung ausfüllen und die dort geforderten Nachweise erbringen.
c. Es ist rechtliche Identität zwischen Bewerber-Struktur (ARGE, Einbeziehung von Subplanern usw.) und Struktur des späteren Vertragspartners erforderlich. Im Verfahren tritt mit der Bewerbung (Teilnahmeantrag) grundsätzlich Bindung hinsichtlich der Zusammensetzung benannter Subunternehmer ein; Änderungen setzen eine Zustimmung der Vergabestelle voraus, die von einer weiteren Eignungsprüfung abhängig gemacht werden kann, ein Anspruch darauf besteht nicht.
17. Anfragen, Nachfragen etc. zum laufenden Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion des Vergabemarktplatzes zu führen.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYYG01Q7.
1. Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben. Etwaige Kosten für die Erstellung der Bewerbungsunterlagen werden nicht erstattet.
2. Die Bewerbungsunterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag bzw. in Packpapier fest verpackt einzureichen. Der Name des VOF-Verfahrens ist mittels des gestellten Etiketts deutlich auf dem Umschlag/der Verpackung zu vermerken. „Offene“ Ordner können nicht akzeptiert werden.
3. Die Bewerbung ist nur und ausschließlich auf den von der Kontaktstelle ausgegebenen Formularen und ausschließlich Papierform möglich. Werden diese Formulare nicht genutzt, wird die Bewerbung ausgeschlossen. Die Kontaktstelle kann jedoch (nur ausdrücklich!) verlangen, dass zusätzlich zu den Papierunterlagen die Unterlagen als editierbare Datei zugemailt werden; dies gilt jedoch nur bei ausdrücklicher Anforderung durch die Kontaktstelle. Verbindlich sind in jedem Fall nur die Unterlagen in Papierform.
4. Sämtliche Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich einseitig zu bedrucken. Es ist ausschließlich das Format DIN-A4 (soweit nicht ausdrücklich für Pläne DIN-A3 zugelassen) zugelassen.
5. Sämtliche Bewerbungsunterlagen sind in einem sog. „Leitz-Ordner“ oder mit Schnellhefter, Schnellbinder (o. ä.) ohne Heftklammern, ohne weitere Binder u. ä. sowie ohne Trennstreifen/Register (zulässig dagegen: farbige Papiere mit max. 90 gr./qm) einzureichen (damit die Unterlagen schnell gescannt werden können). Es ist kopierfähiges Papier (keine dicken Kartons etc.) zu verwenden. Spiralbindungen u. ä. sind nicht zugelassen.
6. Es ist die vorgegebene Struktur einzuhalten und die Formulare sind entsprechend auszufüllen.
7. Wenn und soweit in den Übersichts-Formularen gemachte Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers, eine richtige/bessere Darstellung im Formular Referenz Detail heilt dies nicht. Sind in Übersichts-Formularen z. B. die Mindestkriterien nicht erfüllt/nicht angegeben, wird die Referenz nicht gewertet.
8. Die Vergabestelle behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden kurzen Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass die Vergabestelle von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren.
9. Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben in den Formularen gehen zu Lasten des Bewerbers. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden im Verfahren nicht berücksichtigt und auch nicht zurückgesandt.
10. Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft (ARGE) führen zum Ausschluss aller Beteiligten. Dies gilt auch dann, wenn Mehrfachbewerber als Subplaner vorgesehen sind. Beispielsweise Fachplanungsbüros dürfen also nicht bei verschiedenen Bewerbern als Subunternehmer teilnehmen. Sie müssen sich auf einen Bewerber festlegen.
11. Die Bewerbung selbst muss zwingend bei der Kontaktstelle eingereicht werden.
12. Maßgeblich ist der fristgerechte Eingang der Unterlagen bei der Kontaktstelle in schriftlicher Form (Post, Paketdienst, Kurier, persönliche Abgabe), auf die fristgerechte Absendung kommt es nicht an. Fax oder E-Mail sind nicht ausreichend.
13. Angaben zum Umsatz können zunächst durch Eigenerklärung erfolgen. Die Umsätze sind aber auf Aufforderung durch die Vergabestelle durch geeignete Unterlagen nachzuweisen, neben Jahresabschluss z. B. auch einer Bestätigung des Steuerberaters. Hinweis 14 bleibt unberührt.
14. Soweit lediglich Angaben/Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln (auch nach dem Verfahren) entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein [bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als diese Bekanntmachung, soweit aus Inhalt und Zweck des Nachweises nichts anderes folgt, wie z. B. bei Prüfungszeugnissen].
15. Bewerbergemeinschaften (ARGE):
a. Bewerbergemeinschaften (ARGE) haben mit der Bewerbung eine Erklärung aller Mitglieder abzugeben, dass sie eine ARGE bilden wollen und im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften mit bevollmächtigtem Vertreter. Der bevollmächtigte Vertreter ist zu benennen (Formular „ARGE-Erklärung“).
b. Jedes ARGE-Mitglied muss das Formular „Bewerbererklärung“ ausfüllen und die dort geforderten Nachweise erbringen.
c. Es ist rechtliche Identität zwischen Bewerber und späterem Vertragspartner erforderlich. Im Verfahren tritt mit der Bewerbung [Teilnahmeantrag] grundsätzlich Bindung hinsichtlich der Zusammensetzung einer ARGE und/oder benannter Subunternehmer ein; Änderungen setzen eine Zustimmung der Vergabestelle voraus, die von einer weiteren Eignungsprüfung abhängig gemacht werden kann, ein Anspruch darauf besteht nicht.
d. Bei einer ARGE sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, deren vorgesehener Leistungsbereich von der jeweiligen Anforderung betroffen ist, die Aufteilung der Leistungsbereiche ist anzugeben.
16. Subunternehmer:
a. Will ein Bewerber [auch als Mitglied einer ARGE] sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen (z. B. Subplaner), so ist der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht, z. B. durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten, hier: „Formular Subplaner-Erklärung“; in diesem Fall sind auch für den Dritten die für den Bewerber erforderlichen Erklärungen bzw. Nachweise vorzulegen.
b. Jeder Subplaner muss das Formular Bewerbererklärung ausfüllen und die dort geforderten Nachweise erbringen.
c. Es ist rechtliche Identität zwischen Bewerber-Struktur (ARGE, Einbeziehung von Subplanern usw.) und Struktur des späteren Vertragspartners erforderlich. Im Verfahren tritt mit der Bewerbung (Teilnahmeantrag) grundsätzlich Bindung hinsichtlich der Zusammensetzung benannter Subunternehmer ein; Änderungen setzen eine Zustimmung der Vergabestelle voraus, die von einer weiteren Eignungsprüfung abhängig gemacht werden kann, ein Anspruch darauf besteht nicht.
17. Anfragen, Nachfragen etc. zum laufenden Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion des Vergabemarktplatzes zu führen.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYYG01Q7.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe beabsichtigt die Beauftragung von Architektenleistungen lt. HOAI für die Leistungsphasen 5-8 für die Sanierung im laufenden Schulbetrieb des 2. Bauabschnitts der LWL – Schule am Marsbruch (LWL-Förderschule für körperliche und motorische Entwicklung).
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe beabsichtigt die Beauftragung von Architektenleistungen lt. HOAI für die Leistungsphasen 5-8 für die Sanierung im laufenden Schulbetrieb des 2. Bauabschnitts der LWL – Schule am Marsbruch (LWL-Förderschule für körperliche und motorische Entwicklung).
Das Schulgebäude ist stark sanierungsbedürftig. Bei der Konstruktion handelt es sich um einen Stahlbetonskelettbau mit Flachdach. Die mit Waschbeton- bzw. Aluminiumplatten verkleidete Fassade ist minimal gedämmt, die alten Fenster sind noch einfach verglast und undicht. Das Dach ist in einem vergleichbar schlechten Zustand wie die Fassade. Darüber hinaus bestehen erhebliche brandschutztechnische Mängel. Die Haustechnik ist abgängig.
Das Schulgebäude ist stark sanierungsbedürftig. Bei der Konstruktion handelt es sich um einen Stahlbetonskelettbau mit Flachdach. Die mit Waschbeton- bzw. Aluminiumplatten verkleidete Fassade ist minimal gedämmt, die alten Fenster sind noch einfach verglast und undicht. Das Dach ist in einem vergleichbar schlechten Zustand wie die Fassade. Darüber hinaus bestehen erhebliche brandschutztechnische Mängel. Die Haustechnik ist abgängig.
Die Ausführung im 2. Bauabschnitt muss analog zum 1. Bauabschnitt erfolgen: Fassade mit Wärmedämmverbundsystem, Treppenhausfassaden als Pfosten-Riegel-Konstruktion, Aluminiumfenster mit Dreifachverglasung.
Menge oder Umfang:
Bruttogrundfläche: 4 660 m²;
Bruttorauminhalt: 16 819 m³.
Dauer: 33 Monate
Referenznummer: VOF-35
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 44287 Dortmund.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschussgründen gemäß § 4 VOF.
2. Angaben über die rechtliche und/oder wirtschaftliche Verknüpfung zu anderen Büros oder Unternehmen.
3. Angaben zur beabsichtigten Zusammenarbeit mit anderen Büros/Unternehmen bzw. zum beabsichtigten Anteil der Unterauftragsvergabe (VOF § 5).
4. Nachweis über die berufliche Befähigung des Bewerbers und/oder der Führungskräfte des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Nachweis der Berufszulassung (Kammereintragung, Bauvorlageberechtigung).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Angaben des Umsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre bezogen auf Planungsleistungen.
2. Angaben des spezifischen Umsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre bezogen auf v. g. Planungsleistungen zur Sanierung von Gebäuden wie bei dieser Maßnahme.
3. Angabe der Personalstärke (nur Architekten/Ingenieure/Techniker) des Bewerbers für Planer und Bauleiter mit Angabe der Vollzeitstellen (> 38 h/Woche).
Mindeststandards:
Mindestkriterium zu 3.: Personalstärke: mind. 2 Berufsträger (Architekten/Ingenieure/Techniker) in Vollzeit (> 38 h/Woche), davon 1 Planer, 1 Bauleiter, notwendig; liegt dies nicht vor, wird die Bewerbung sofort ausgeschlossen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen der LP 5 und 8 für Vorhaben gleicher oder ähnlicher Art (siehe II.1.5)) mit Angabe von:
a) Objektbezeichnung,
b) Bauherr,
c) Nennung des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit aktueller Telefonnummer,
d) Leistungszeit,
e) erbrachter Leistungsumfang,
d) Einsatz von Dritten, Wertumfang der Baumaßnahme.
Die Gesamtdarstellung sollte 3 A4-Seiten oder 2 A3-Seiten nicht überschreiten.
2. Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen zu LP 6 und 7 für Vorhaben bei öffenlichen Auftraggebern mit Angabe wie 1.
3. Darlegung und Nachweis, wie die örtliche Präsens des Projektteams über die Bauzeit sichergestellt wird.
4. Name und berufliche Qualifikation sowie Referenz (Nennung der Maßnahme und des Ansprechpartners) der Projektleitung und Bauleitung.
5. Erklärung zur Anzahl der Beschäftgiten im Büro, gegliedert nach Berufsgruppen.
6. Erfahrungen und vorgesehene Maßnahmen des Bewerbers zur Qualitäts-, Termin- und Kostensicherung.
7. Erläuterung zur technischen Büroausstattung mit Nennung der verwendeten Software für den Datenaustausch (Gewährleistung der GAEBSchnittstelle/Austausch mit AutoCAD 2011).
8. Angabe nach Auftragsanteil/Leistungen, für den der Bewerber möglicherweise einen Unterauftrag zu erteilen beabsichtigt. Benennung der hierfür vorgesehenen Büros mit Büro- und Mitarbeiterprofil entsprechend der vom Bewerber geforderten Nachweise.
Mindeststandards:
Voraussetzung zu 1. Für die Wertung der erbrachten Leistungen (aber kein Ausschlußkriterium/Mindestkriterium) sind nur Gebäude, die der Spezifikation gemäß II.1.5) entsprechen, zugelassen. Liegt dies nicht vor, wird die Referenz nicht gewertet.
Voraussetzung zu 2. Für die Wertung eines Projekts (aber kein Ausschlußkriterium/Mindestkriterium): werden nur Referenzen gewertet, bei welchen die Vergabe nach VOB/A oder VOB/A EG erfolgt ist und die Leistungsphasen 6 und 7 im Referenzzeitraum erbracht wurden.
Voraussetzung zu 2. Für die Wertung eines Projekts (aber kein Ausschlußkriterium/Mindestkriterium): werden nur Referenzen gewertet, bei welchen die Vergabe nach VOB/A oder VOB/A EG erfolgt ist und die Leistungsphasen 6 und 7 im Referenzzeitraum erbracht wurden.
Voraussetzung zu 3. Der Baubetrieb muss werktäglich überwacht werden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von 1 500 000 EUR für Personenschäden und 250 000 EUR für sonstige Schäden. (Alternativ: Vorlage einer verbindlichen und unbedingten Erklärung des Versicherers zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbung, worin der Versicherer sich bereit erklärt, bei Auftragserteilung die Haftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen abzuschließen.).
Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von 1 500 000 EUR für Personenschäden und 250 000 EUR für sonstige Schäden. (Alternativ: Vorlage einer verbindlichen und unbedingten Erklärung des Versicherers zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbung, worin der Versicherer sich bereit erklärt, bei Auftragserteilung die Haftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen abzuschließen.).
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: HOAI 2013.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese in die Rechtsform einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
1. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los zu treffen, § 10 Abs. 3 VOF.
1. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los zu treffen, § 10 Abs. 3 VOF.
2. Matrix zur Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer:
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: VOF-35
Zusätzliche Informationen
1. Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben. Etwaige Kosten für die Erstellung der Bewerbungsunterlagen werden nicht erstattet.
2. Die Bewerbungsunterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag bzw. in Packpapier fest verpackt einzureichen. Der Name des VOF-Verfahrens ist mittels des gestellten Etiketts deutlich auf dem Umschlag/der Verpackung zu vermerken. „Offene“ Ordner können nicht akzeptiert werden.
2. Die Bewerbungsunterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag bzw. in Packpapier fest verpackt einzureichen. Der Name des VOF-Verfahrens ist mittels des gestellten Etiketts deutlich auf dem Umschlag/der Verpackung zu vermerken. „Offene“ Ordner können nicht akzeptiert werden.
3. Die Bewerbung ist nur und ausschließlich auf den von der Kontaktstelle ausgegebenen Formularen und ausschließlich Papierform möglich. Werden diese Formulare nicht genutzt, wird die Bewerbung ausgeschlossen. Die Kontaktstelle kann jedoch (nur ausdrücklich!) verlangen, dass zusätzlich zu den Papierunterlagen die Unterlagen als editierbare Datei zugemailt werden; dies gilt jedoch nur bei ausdrücklicher Anforderung durch die Kontaktstelle. Verbindlich sind in jedem Fall nur die Unterlagen in Papierform.
3. Die Bewerbung ist nur und ausschließlich auf den von der Kontaktstelle ausgegebenen Formularen und ausschließlich Papierform möglich. Werden diese Formulare nicht genutzt, wird die Bewerbung ausgeschlossen. Die Kontaktstelle kann jedoch (nur ausdrücklich!) verlangen, dass zusätzlich zu den Papierunterlagen die Unterlagen als editierbare Datei zugemailt werden; dies gilt jedoch nur bei ausdrücklicher Anforderung durch die Kontaktstelle. Verbindlich sind in jedem Fall nur die Unterlagen in Papierform.
4. Sämtliche Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich einseitig zu bedrucken. Es ist ausschließlich das Format DIN-A4 (soweit nicht ausdrücklich für Pläne DIN-A3 zugelassen) zugelassen.
5. Sämtliche Bewerbungsunterlagen sind in einem sog. „Leitz-Ordner“ oder mit Schnellhefter, Schnellbinder (o. ä.) ohne Heftklammern, ohne weitere Binder u. ä. sowie ohne Trennstreifen/Register (zulässig dagegen: farbige Papiere mit max. 90 gr./qm) einzureichen (damit die Unterlagen schnell gescannt werden können). Es ist kopierfähiges Papier (keine dicken Kartons etc.) zu verwenden. Spiralbindungen u. ä. sind nicht zugelassen.
5. Sämtliche Bewerbungsunterlagen sind in einem sog. „Leitz-Ordner“ oder mit Schnellhefter, Schnellbinder (o. ä.) ohne Heftklammern, ohne weitere Binder u. ä. sowie ohne Trennstreifen/Register (zulässig dagegen: farbige Papiere mit max. 90 gr./qm) einzureichen (damit die Unterlagen schnell gescannt werden können). Es ist kopierfähiges Papier (keine dicken Kartons etc.) zu verwenden. Spiralbindungen u. ä. sind nicht zugelassen.
6. Es ist die vorgegebene Struktur einzuhalten und die Formulare sind entsprechend auszufüllen.
7. Wenn und soweit in den Übersichts-Formularen gemachte Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers, eine richtige/bessere Darstellung im Formular Referenz Detail heilt dies nicht. Sind in Übersichts-Formularen z. B. die Mindestkriterien nicht erfüllt/nicht angegeben, wird die Referenz nicht gewertet.
7. Wenn und soweit in den Übersichts-Formularen gemachte Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers, eine richtige/bessere Darstellung im Formular Referenz Detail heilt dies nicht. Sind in Übersichts-Formularen z. B. die Mindestkriterien nicht erfüllt/nicht angegeben, wird die Referenz nicht gewertet.
8. Die Vergabestelle behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden kurzen Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass die Vergabestelle von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren.
8. Die Vergabestelle behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden kurzen Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass die Vergabestelle von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren.
9. Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben in den Formularen gehen zu Lasten des Bewerbers. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden im Verfahren nicht berücksichtigt und auch nicht zurückgesandt.
9. Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben in den Formularen gehen zu Lasten des Bewerbers. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden im Verfahren nicht berücksichtigt und auch nicht zurückgesandt.
10. Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft (ARGE) führen zum Ausschluss aller Beteiligten. Dies gilt auch dann, wenn Mehrfachbewerber als Subplaner vorgesehen sind. Beispielsweise Fachplanungsbüros dürfen also nicht bei verschiedenen Bewerbern als Subunternehmer teilnehmen. Sie müssen sich auf einen Bewerber festlegen.
10. Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft (ARGE) führen zum Ausschluss aller Beteiligten. Dies gilt auch dann, wenn Mehrfachbewerber als Subplaner vorgesehen sind. Beispielsweise Fachplanungsbüros dürfen also nicht bei verschiedenen Bewerbern als Subunternehmer teilnehmen. Sie müssen sich auf einen Bewerber festlegen.
11. Die Bewerbung selbst muss zwingend bei der Kontaktstelle eingereicht werden.
12. Maßgeblich ist der fristgerechte Eingang der Unterlagen bei der Kontaktstelle in schriftlicher Form (Post, Paketdienst, Kurier, persönliche Abgabe), auf die fristgerechte Absendung kommt es nicht an. Fax oder E-Mail sind nicht ausreichend.
13. Angaben zum Umsatz können zunächst durch Eigenerklärung erfolgen. Die Umsätze sind aber auf Aufforderung durch die Vergabestelle durch geeignete Unterlagen nachzuweisen, neben Jahresabschluss z. B. auch einer Bestätigung des Steuerberaters. Hinweis 14 bleibt unberührt.
13. Angaben zum Umsatz können zunächst durch Eigenerklärung erfolgen. Die Umsätze sind aber auf Aufforderung durch die Vergabestelle durch geeignete Unterlagen nachzuweisen, neben Jahresabschluss z. B. auch einer Bestätigung des Steuerberaters. Hinweis 14 bleibt unberührt.
14. Soweit lediglich Angaben/Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln (auch nach dem Verfahren) entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein [bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als diese Bekanntmachung, soweit aus Inhalt und Zweck des Nachweises nichts anderes folgt, wie z. B. bei Prüfungszeugnissen].
14. Soweit lediglich Angaben/Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln (auch nach dem Verfahren) entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein [bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als diese Bekanntmachung, soweit aus Inhalt und Zweck des Nachweises nichts anderes folgt, wie z. B. bei Prüfungszeugnissen].
15. Bewerbergemeinschaften (ARGE):
a. Bewerbergemeinschaften (ARGE) haben mit der Bewerbung eine Erklärung aller Mitglieder abzugeben, dass sie eine ARGE bilden wollen und im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften mit bevollmächtigtem Vertreter. Der bevollmächtigte Vertreter ist zu benennen (Formular „ARGE-Erklärung“).
a. Bewerbergemeinschaften (ARGE) haben mit der Bewerbung eine Erklärung aller Mitglieder abzugeben, dass sie eine ARGE bilden wollen und im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften mit bevollmächtigtem Vertreter. Der bevollmächtigte Vertreter ist zu benennen (Formular „ARGE-Erklärung“).
b. Jedes ARGE-Mitglied muss das Formular „Bewerbererklärung“ ausfüllen und die dort geforderten Nachweise erbringen.
c. Es ist rechtliche Identität zwischen Bewerber und späterem Vertragspartner erforderlich. Im Verfahren tritt mit der Bewerbung [Teilnahmeantrag] grundsätzlich Bindung hinsichtlich der Zusammensetzung einer ARGE und/oder benannter Subunternehmer ein; Änderungen setzen eine Zustimmung der Vergabestelle voraus, die von einer weiteren Eignungsprüfung abhängig gemacht werden kann, ein Anspruch darauf besteht nicht.
c. Es ist rechtliche Identität zwischen Bewerber und späterem Vertragspartner erforderlich. Im Verfahren tritt mit der Bewerbung [Teilnahmeantrag] grundsätzlich Bindung hinsichtlich der Zusammensetzung einer ARGE und/oder benannter Subunternehmer ein; Änderungen setzen eine Zustimmung der Vergabestelle voraus, die von einer weiteren Eignungsprüfung abhängig gemacht werden kann, ein Anspruch darauf besteht nicht.
d. Bei einer ARGE sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, deren vorgesehener Leistungsbereich von der jeweiligen Anforderung betroffen ist, die Aufteilung der Leistungsbereiche ist anzugeben.
16. Subunternehmer:
a. Will ein Bewerber [auch als Mitglied einer ARGE] sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen (z. B. Subplaner), so ist der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht, z. B. durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten, hier: „Formular Subplaner-Erklärung“; in diesem Fall sind auch für den Dritten die für den Bewerber erforderlichen Erklärungen bzw. Nachweise vorzulegen.
a. Will ein Bewerber [auch als Mitglied einer ARGE] sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen (z. B. Subplaner), so ist der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht, z. B. durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten, hier: „Formular Subplaner-Erklärung“; in diesem Fall sind auch für den Dritten die für den Bewerber erforderlichen Erklärungen bzw. Nachweise vorzulegen.
b. Jeder Subplaner muss das Formular Bewerbererklärung ausfüllen und die dort geforderten Nachweise erbringen.
c. Es ist rechtliche Identität zwischen Bewerber-Struktur (ARGE, Einbeziehung von Subplanern usw.) und Struktur des späteren Vertragspartners erforderlich. Im Verfahren tritt mit der Bewerbung (Teilnahmeantrag) grundsätzlich Bindung hinsichtlich der Zusammensetzung benannter Subunternehmer ein; Änderungen setzen eine Zustimmung der Vergabestelle voraus, die von einer weiteren Eignungsprüfung abhängig gemacht werden kann, ein Anspruch darauf besteht nicht.
c. Es ist rechtliche Identität zwischen Bewerber-Struktur (ARGE, Einbeziehung von Subplanern usw.) und Struktur des späteren Vertragspartners erforderlich. Im Verfahren tritt mit der Bewerbung (Teilnahmeantrag) grundsätzlich Bindung hinsichtlich der Zusammensetzung benannter Subunternehmer ein; Änderungen setzen eine Zustimmung der Vergabestelle voraus, die von einer weiteren Eignungsprüfung abhängig gemacht werden kann, ein Anspruch darauf besteht nicht.
17. Anfragen, Nachfragen etc. zum laufenden Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion des Vergabemarktplatzes zu führen.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 107 GWB:
Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt…
… unberührt.Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 107 GWB:
… unberührt.
Quelle: OJS 2015/S 203-368968 (2015-10-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-08-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Kurze Beschreibung:
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe beabsichtigt die Beauftragung von Architektenleistungen lt. HOAI für die Leistungsphasen 5-8 für die Sanierung im laufenden Schulbetrieb des 2. Bauabschnitts der LWL? Schule am Marsbruch (LWL-Förderschule für körperliche und motorische Entwicklung).
Das Schulgebäude ist stark sanierungsbedürftig. Bei der Konstruktion handelt es sich um einen Stahlbetonskelettbau mit Flachdach. Die mit Waschbeton- bzw. Aluminiumplatten verkleidete Fassade ist minimal gedämmt, die alten Fenster sind noch einfach verglast und undicht. Das Dach ist in einem vergleichbar schlechten Zustand wie die Fassade. Darüber hinaus bestehen erhebliche brandschutztechnische Mängel. Die Haustechnik ist abgängig.
Die Ausführung im 2. Bauabschnitt muss analog zum 1. Bauabschnitt erfolgen: Fassade mit Wärmedämmverbundsystem, Treppenhausfassaden als Pfosten-Riegel-Konstruktion, Aluminiumfenster mit Dreifachverglasung.
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe beabsichtigt die Beauftragung von Architektenleistungen lt. HOAI für die Leistungsphasen 5-8 für die Sanierung im laufenden Schulbetrieb des 2. Bauabschnitts der LWL? Schule am Marsbruch (LWL-Förderschule für körperliche und motorische Entwicklung).
Das Schulgebäude ist stark sanierungsbedürftig. Bei der Konstruktion handelt es sich um einen Stahlbetonskelettbau mit Flachdach. Die mit Waschbeton- bzw. Aluminiumplatten verkleidete Fassade ist minimal gedämmt, die alten Fenster sind noch einfach verglast und undicht. Das Dach ist in einem vergleichbar schlechten Zustand wie die Fassade. Darüber hinaus bestehen erhebliche brandschutztechnische Mängel. Die Haustechnik ist abgängig.
Die Ausführung im 2. Bauabschnitt muss analog zum 1. Bauabschnitt erfolgen: Fassade mit Wärmedämmverbundsystem, Treppenhausfassaden als Pfosten-Riegel-Konstruktion, Aluminiumfenster mit Dreifachverglasung.
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) Bau- und Liegenschaftsbetrieb
Kontakt
Internetadresse: http://www.lwl.org/LWL/portal/🌏
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe beabsichtigt die Beauftragung von Architektenleistungen lt. HOAI für die Leistungsphasen 5-8 für die Sanierung im laufenden Schulbetrieb des 2. Bauabschnitts der LWL? Schule am Marsbruch (LWL-Förderschule für körperliche und motorische Entwicklung).
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe beabsichtigt die Beauftragung von Architektenleistungen lt. HOAI für die Leistungsphasen 5-8 für die Sanierung im laufenden Schulbetrieb des 2. Bauabschnitts der LWL? Schule am Marsbruch (LWL-Förderschule für körperliche und motorische Entwicklung).
Bruttogrundfläche: 4 660 m
Bruttorauminhalt: 16 819 m
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: LWL – Förderschulzentrum.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-02-15 📅
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Quelle: OJS 2016/S 169-304095 (2016-08-29)