Machbarkeitsstudie Bahnsteighöhenkonzept S-Bahn

Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR AöR)

Durchführung einer Machbarkeitsstudie für ein einheitliches Bahnsteighöhenkonzept von 76 cm für die S-Bahn Stationen im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) mit Gesamtbetrachtung von Auswirkungen auf das gesamte S-Bahnnetz in Nordrhein-Westfalen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-05.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-08-05 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-08-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Durchführbarkeitsstudie
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Durchführbarkeitsstudie 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR AöR)
Postanschrift: Augustastraße 1 (2. Etage – Empfang)
Postleitzahl: 45879
Postort: Gelsenkirchen
Kontakt
Internetadresse: http://www.vrr.de 🌏
E-Mail: zvs@vrr.de 📧
Telefon: +49 2091584363 📞
Fax: +49 2091584123363 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-08-05 📅
Einreichungsfrist: 2015-09-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 152-280636
ABl. S-Ausgabe: 152
Zusätzliche Informationen
Weitere Einzelheiten zur Machbarkeitsstudie. In Gesprächen zwischen dem Land NRW, den SPNV-Aufgabenträgern, DB Station&Service, DB Netz und Behindertenvertretern ist für NRW eine Zielbahnsteighöhe für S-Bahnsteige von 76 cm vereinbart worden. In dem Bahnsteiglängen- und höhenkonzept des Landes NRW ist daraufhin die Zielbahnsteighöhe von 76 cm für S-Bahnsteige festgelegt worden. Für dieses Konzept soll noch Mitte 2015 das Benehmen mit dem zuständigen Ausschuss des Landtags NRW hergestellt werden. Nachdem schon seit Dezember 2014 auf der S5/S8 Fahrzeuge mit einer Fußbodenhöhe von 80 cm eingesetzt sind, beabsichtigt der VRR als einen weiteren Schritt zur Umsetzung der neuen Zielbahnsteighöhe im Rahmen der anstehenden S-Bahnausschreibung 2019 für die Einführung eines neuen S-Bahnfahrzeugs eine einheitliche Bahnsteighöhe von 76 cm auch an allen Haltebahnsteigen der S2, S3 und S9 im Raum des Verkehrsverbunds VRR umzusetzen. Dieser Wunsch weicht vom aktuell gültigen Bahnsteighöhenkonzept der DB AG (Stand 2011) ab. Deshalb soll ein positiver Konzernvorstandsbeschluss der DB AG zur Anpassung des Bahnsteighöhenkonzepts für die S-Bahnbahnsteige in NRW erwirkt werden. Die beiden zentralen Bestandteile der Machbarkeitsstudie sind eine bauliche Machbarkeitsstudie mit Vergleich der Varianten Bahnsteigabsenkung oder Gleisanhebung für ca. 53 Stationen im VRR und auf der Basis von Kennwerten für weitere ca. 83 Stationen in NRW sowie ein Migrationskonzept, in dem aufgezeigt wird, in welchen Schritten die Umstellung auf ein einheitliches Bahnsteighöhenkonzept von 76 cm für alle S-Bahnlinien in NRW erfolgen kann. Ergänzt wird die Machbarkeitsstudie um ein zum Migrationskonzept passendes Finanzierungskonzept und die Erarbeitung von Beschlussvorlagen für einen Konzernvorstandsbeschluss der DB AG. Es gilt ausschließlich der Text dieser Veröffentlichung.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Durchführung einer Machbarkeitsstudie für ein einheitliches Bahnsteighöhenkonzept von 76 cm für die S-Bahn Stationen im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) mit Gesamtbetrachtung von Auswirkungen auf das gesamte S-Bahnnetz in Nordrhein-Westfalen.
Referenznummer: BVC15125
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Verbundgebiet des VRR.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in einem Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet und keine Umstände vorliegen, welche seine Zuverlässigkeit in Frage stellen könnten.
— Erklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialbeiträgen und Steuern nachgekommen ist, nach den Vorgaben des Landes, in dem es ansässig ist.
— Erklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe besteht. Der Bieter sichert zu, dass zum Zeitpunkt der Auftragsdurchführung eine ausreichende Deckung besteht bzw. im Falle der Auftragserteilung abgeschlossen wird (Das Vorlegen der Versicherungspolice ist nicht erforderlich).
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung über den Gesamt-Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren.
— Erklärung über den Umsatz des Unternehmens im Bereich Durchführung von Machbarkeitsstudien im Verkehrswesen (hinsichtlich Verknüpfung von bautechnischen, kaufmännischen und terminlichen Aspekten) in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Erklärung, dass das Unternehmen Kenntnisse über
einschlägiges Regelwerk, Normen, Richtlinien für die Planung und den Bau von Eisenbahninfrastruktur insbesondere für Stationen und Gleisanlagen hat. Dazu sind als Referenz Untersuchungen aus den letzten 5 Jahren aufzulisten, in denen die entsprechenden Normen und Richtlinien zur Anwendung gekommen sind unter Nennung von Auftraggeber, Name und Kontaktdaten des dortigen Ansprechpartners und kurzer inhaltlicher Beschreibung.
die bilanztechnische/anlagenbuchhalterische Erfassung und Bewertung der Buchwerte der Eisenbahninfrastruktur (insgesamt, in Teilen, als Anlagenklasse, Sachanlage) hat. Dazu sind als Referenz Beispiele aus den letzten 5 Jahren aufzulisten und Arbeitsproben beizufügen, in denen die entsprechenden Kenntnisse zur Anwendung gekommen sind unter Nennung von Auftraggeber, Name und Kontaktdaten des dortigen Ansprechpartner und kurzer inhaltlicher Beschreibung.
— Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten 5 Jahren vergleichbare Machbarkeitsstudien im Verkehrswesen (hinsichtlich Verknüpfung von bautechnischen, kaufmännischen und terminlichen Aspekten) erfolgreich realisiert hat unter Nennung von Auftraggeber, Name und Kontaktdaten des dortigen Ansprechpartners und kurzer inhaltlicher Beschreibung.
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— Erklärung, dass das Unternehmen ausreichende personelle Kapazitäten hat oder für den zeitlichen Rahmen der Erstellung der Machbarkeitsstudie vorhalten kann und, dass das für die Erstellung der Machbarkeitsstudie federführende Personal die Qualifikation und Erfahrung hat, um die Leistung vollumfänglich und termingerecht zu erbringen. Diese Qualifikation und Erfahrung ist durch entsprechende Referenzen zu belegen und soll sich mit den Anforderungen der Absätze 1 bis 3 decken.
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— Erklärung, dass die gesamte Abwicklung des Auftrags – gesprochen und geschrieben – ausschließlich in deutscher Sprache erfolgt.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bildung einer Bietergemeinschaft ist nur gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter bis zur Abgabe des Angebotes möglich.
Sonstige besondere Bedingungen:
Wir weisen darauf hin, dass die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG NRW) zu beachten sind (näheres siehe Vergabeunterlagen). Dazu sind Verpflichtungserklärungen hinsichtlich des Mindestlohns, der Frauenförderung und der ILO-Kernarbeitsnormen auszufüllen.
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Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Ute Geelhaar

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: BVC15125
Zusätzliche Informationen
Weitere Einzelheiten zur Machbarkeitsstudie.
In Gesprächen zwischen dem Land NRW, den SPNV-Aufgabenträgern, DB Station&Service, DB Netz und Behindertenvertretern ist für NRW eine Zielbahnsteighöhe für S-Bahnsteige von 76 cm vereinbart worden. In dem Bahnsteiglängen- und höhenkonzept des Landes NRW ist daraufhin die Zielbahnsteighöhe von 76 cm für S-Bahnsteige festgelegt worden. Für dieses Konzept soll noch Mitte 2015 das Benehmen mit dem zuständigen Ausschuss des Landtags NRW hergestellt werden.
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Nachdem schon seit Dezember 2014 auf der S5/S8 Fahrzeuge mit einer Fußbodenhöhe von 80 cm eingesetzt sind, beabsichtigt der VRR als einen weiteren Schritt zur Umsetzung der neuen Zielbahnsteighöhe im Rahmen der anstehenden S-Bahnausschreibung 2019 für die Einführung eines neuen S-Bahnfahrzeugs eine einheitliche Bahnsteighöhe von 76 cm auch an allen Haltebahnsteigen der S2, S3 und S9 im Raum des Verkehrsverbunds VRR umzusetzen. Dieser Wunsch weicht vom aktuell gültigen Bahnsteighöhenkonzept der DB AG (Stand 2011) ab. Deshalb soll ein positiver Konzernvorstandsbeschluss der DB AG zur Anpassung des Bahnsteighöhenkonzepts für die S-Bahnbahnsteige in NRW erwirkt werden.
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Die beiden zentralen Bestandteile der Machbarkeitsstudie sind eine bauliche Machbarkeitsstudie mit Vergleich der Varianten Bahnsteigabsenkung oder Gleisanhebung für ca. 53 Stationen im VRR und auf der Basis von Kennwerten für weitere ca. 83 Stationen in NRW sowie ein Migrationskonzept, in dem aufgezeigt wird, in welchen Schritten die Umstellung auf ein einheitliches Bahnsteighöhenkonzept von 76 cm für alle S-Bahnlinien in NRW erfolgen kann. Ergänzt wird die Machbarkeitsstudie um ein zum Migrationskonzept passendes Finanzierungskonzept und die Erarbeitung von Beschlussvorlagen für einen Konzernvorstandsbeschluss der DB AG.
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Es gilt ausschließlich der Text dieser Veröffentlichung.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514111691 📞
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 102 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 107 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind in der Regel innerhalb von drei Tagen, jedoch aber unverzüglich nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer IV.3.4) beim Auftraggeber zu rügen.
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Quelle: OJS 2015/S 152-280636 (2015-08-05)