Marienhaus Klinikum St. Elisabeth Neuwied, Modernisierung Bettentrakt, Teilbauabschnitt 2.1 - Bauteil A, Raumluft-, Kälte-, MSR-Technische Anlagen

Marienhaus Kliniken GmbH

Raumluft-, Kälte-, MSR-Technische Anlagen
Erweiterung der vorhandenen Anlagen der Mess-Steuer-Regelungsanlagen (MSR) und Gebäudeleittechnik (GLT) Fabrikat HONEYWELL.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-05-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-08.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-04-08 Auftragsbekanntmachung
2015-09-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-04-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von Lüftungs- und Klimaanlagen
Menge oder Umfang:
2 St. Lüftungsanlagen je V = 10.000 m3/hCa. 1.230 m2 Lüftungskanäle einschl. FormteileCa. 820 lfdm Rundrohr einschl. FormteileCa. 550 lfdm Installation Kälteverrohrung2 Schältschränke (Lüftung, Heizung)ca. 10.000 lfdm VerkabelungAusführungszeit: Ca. Okt. 2015 bis Dez. 2016Die Arbeitsausführung erfolgt über mehrere Stockwerke.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation von Lüftungs- und Klimaanlagen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Marienhaus Kliniken GmbH
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 59
Postleitzahl: 56564
Postort: Neuwied
Kontakt
Internetadresse: http://www.marienhaus-klinikum.de 🌏
Telefon: +49 2631821340 📞
Fax: +49 2631821243 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-04-08 📅
Einreichungsfrist: 2015-05-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-04-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 071-125615
ABl. S-Ausgabe: 71
Zusätzliche Informationen
Landestariftreuegesetz – LTTG findet Anwendung. Das Gesetz regelt die Tariftreue und die Mindestentgelte bei öffentlichen Aufträgen in Rheinland-Pfalz und betrifft alle Unternehmer und Nachunternehmer ab einem geschätzten Auftragswert von 20 000 EUR. Bei der unter Ziffer II 1.5 genannten MSR-Anlage und GLT-Anlage handelt es sich um vorhandene Anlagen, welche erweitert werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Raumluft-, Kälte-, MSR-Technische Anlagen
Erweiterung der vorhandenen Anlagen der Mess-Steuer-Regelungsanlagen (MSR) und Gebäudeleittechnik (GLT) Fabrikat HONEYWELL.
Menge oder Umfang:
2 St. Lüftungsanlagen je V = 10.000 m
Ca. 1.230 m
Ca. 820 lfdm Rundrohr einschl. Formteile
Ca. 550 lfdm Installation Kälteverrohrung
2 Schältschränke (Lüftung, Heizung)
ca. 10.000 lfdm Verkabelung
Ausführungszeit: Ca. Okt. 2015 bis Dez. 2016
Die Arbeitsausführung erfolgt über mehrere Stockwerke.
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: IA10
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Neuwied.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eintragungen in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung). Soweit
zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern deren Angebote in die engere Wahl kommen,
die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eintragungen in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung).
Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eintragungen in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung).
Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme einschl. der Nachträge, sofern die
Auftragssumme mindestens 250 000 EUR ohne Umsatzsteuer beträgt; Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe
von 3 % der Abrechnungssumme.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungen erfolgen nach § 16 VOB/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Schutzgebühr ist auf das Konto der Kommunalbau Rheinland-Pfalz GmbH bei der BW
Bank (IBAN DE82600501017401502100) BIC-/SWIFTCode: SOLADEST600 einzuzahlen.
Scheck- und Barzahlung sind ausgeschlossen. In der Schutzgebühr ist die Mehrwertsteuer enthalten. Eine
Rückerstattung der Kosten erfolgt in keinem Fall. Aus versandtechnischen Gründen sind unbedingt Postleitzahl, Bestimmungsort, Straße und Haus Nr. anzugeben. Der schriftlichen Anforderung bei der Kommunalbau ist der
Einzahlungsbeleg beizufügen.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-05-26 📅
Öffnungsort: Neuwied.
Ort des Eröffnungstermins: Neuwied.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieter und deren Bevollmächtigte.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Kaufmännische Direktorin
Frau Claudia Hoffmann
Name: Kommunalbau Rheinland-Pfalz GmbH
Postanschrift: Löwenhofstraße 6
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Kontaktperson: Gerhard Ulrich
Telefon: +49 6131234922 📞
E-Mail: gerhard.ulrich@lbbw-im.de 📧
Fax: +49 6131234949 📠
URL für weitere Informationen: http://www.kommunalbau.de 🌏
Telefon: +49 613123490 📞
URL der Dokumente: http://www.kommunalbau.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Landestariftreuegesetz – LTTG findet Anwendung.
Das Gesetz regelt die Tariftreue und die Mindestentgelte bei öffentlichen Aufträgen in Rheinland-Pfalz und
betrifft alle Unternehmer und Nachunternehmer ab einem geschätzten Auftragswert von 20 000 EUR.
Bei der unter Ziffer II 1.5 genannten MSR-Anlage und GLT-Anlage handelt es sich um vorhandene Anlagen, welche erweitert werden.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftsstraße
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55118
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131160 📞
Internetadresse: http://www.mwkel.rlp.de/Vergabekammer 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Auftrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2.
§ 101 a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2015/S 071-125615 (2015-04-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-09-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 518 636,53 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-09-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 175-317663
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 71-125615
ABl. S-Ausgabe: 175
Zusätzliche Informationen
Landestariftreuegesetz – LTTG findet Anwendung. Das Gesetz regelt die Tariftreue und die Mindestentgelte bei öffentlichen Aufträgen in Rheinland-Pfalz und betrifft alle Unternehmer und Nachunternehmer ab einem geschätzten Auftragswert von 20 000 EUR. Bei der unter Ziffer II.1.5) genannten MSR-Anlage und GLT-Anlage handelt es sich um vorhandene Anlagen, welche erweitert werden.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-07-10 📅
Name: Klaus Heuser GmbH
Postanschrift: August-Borsig-Straße 9
Postort: Koblenz
Postleitzahl: 56070
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Auftrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101 a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2015/S 175-317663 (2015-09-08)