Markterkundungs- und Interessenbekundungsverfahren zur Breibandversorgung für 107 Ortsgemeinden im Landkreis Altenkirchen

Landkreis Altenkirchen

Der Landkreis Altenkirchen beabsichtigt, die flächendeckende Breitbandversorgung mit 50 Mbit/s, mind. aber 30 Mbit/s nach den Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.1.2013 und der Rahmenregelung der Bundesregierung zur Bereitstellung von Leerrohren (Kabelschutzrohren) durch die öffentliche Hand zur Herstellung einer Breitbandversorgung (Bundesrahmenregelung Leerrohre) für 107 Ortsgemeinden (ca. 45 700 HH), inklusive deren Industrie- und Gewerbegebiete sicherzustellen. Die dazu notwendige Infrastruktur umfasst beispielhaft die Vernetzung von ca. 540 Kabelverzweigern in 107 Ortsgemeinden von Altenkirchen.
Es gibt bereits Leerrohr (LR) in den Kommunen. Die vorhandene LR-Infrastruktur kann abgefragt werden.
Im genannten Gebiet bereits anbietende Unternehmen werden gebeten, aktuelle Übersichten der Versorgung mit mind. 30 Mbit/s zur Verfügung zu stellen.
Interessierte Unternehmen, die den Ausbau der Breitbandversorgung innerhalb der nächsten drei Jahre für Altenkirchen mit Bandbreiten nach NGA verpflichtend übernehmen möchten, werden gebeten, nach Maßgabe dieser Bekanntmachung ihr Interesse zu bekunden. Dabei ist eine Versorgung von 50 Mbit/s, mind. aber 30 Mbit/s sicherzustellen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die interessierten privaten Unternehmen für die Breitbandversorgung ohne öffentliche Zuschüsse einzustehen haben.
Eine Liste aller teilnehmenden Ortsgemeinden mit Angabe der Verbandsgemeinde, der Haushaltszahlen sowie eine Schätzung der Anzahl Kabelverzweiger ist im Feld „VI.3) Zusätzliche Angaben“ aufgeführt.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-03-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-02-10.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-02-10 Auftragsbekanntmachung
2016-01-11 Ergänzende Angaben