Markterkundungs- und Interessenbekundungsverfahren zur Breibandversorgung für die Verbandsgemeinde Linz am Rhein mit ihren sechs Ortsgemeinden Dattenberg, Kasbach-Ohlenberg, Leubsdorf, Ockenfels, Sankt Katharinen, Vettelschoß und der Stadt Linz am Rhein

Verbandsgemeinde Linz am Rhein

Die Verbandsgemeinde beabsichtigt, die flächendeckende Breitbandversorgung mit mind. 30 Mbit/s für 95 % der Haushalte und möglichst für mindestens 75 % der Haushalte 50 Mbit/s und mehr nach der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung für eine Stadt und 6 Ortsgemeinden (ca. 11 200 HH), inklusive deren Industrie- und Gewerbegebiete sicherzustellen.
Aus diesem Grunde wird ein Markterkundungs- und nicht förmliches Interessenbekundungsverfahren durchgeführt.
Im genannten Gebiet bereits anbietende Unternehmen werden gebeten, aktuelle Übersichten der derzeitigen Up- und Downloadraten detailliert darzustellen sowie ihre Ausbaupläne einschließlich Mobilfunk für die nächsten drei Jahre im Zielgebiet oder Teilen dessen offenzulegen und mitzuteilen, ob der Aufbau eines NGA-Netzes innerhalb des relevanten Zeitraums durch die Nutzung bestehender alternativer Infrastrukturen oder die Inanspruchnahme vorabregulierter Vorleistungen oder eines bezuschussten Darlehens erfolgen wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass am Markterkundungsverfahren teilnehmende Unternehmen eigene Infrastrukturen der Bundesnetzagentur zur Aufnahme in den Infrastrukturatlas mitteilen müssen. Die Unternehmen erklären sich über das zentrale Online-Portal www.breitbandausschreibungen.de einverstanden, die vorhandenen Infrastrukturdaten im Infrastrukturatlas des Bundes zur Nutzung im Auswahlverfahren freizugeben und stimmen der Veröffentlichung durch die Bewilligungsbehörde zu.
Die Ergebnisse der Markterkundung werden über das zentrale Online-Portal www.breitbandausschreibungen.de veröffentlicht. Teilnehmende Unternehmen erklären sich dazu ausdrücklich bereit.
Darüber hinaus werden interessierte Unternehmen gebeten, ihr Interesse an einer Breitbanderschließung im o. g. Sinne zu bekunden und mitzuteilen, welche Leistungen der öffentlichen Hand aus ihrer Sicht für die Erschließung erforderlich sind.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-12-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-11-06.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-11-06 Auftragsbekanntmachung
2016-01-11 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2015-11-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunikationsinfrastruktur
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kommunikationsinfrastruktur 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Verbandsgemeinde Linz am Rhein
Postanschrift: Am Schoppbüchel 5
Postleitzahl: 53545
Postort: Linz am Rhein
Kontakt
Internetadresse: http://www.vg-linz.de 🌏
E-Mail: dagmar.stirba@vg-linz.de 📧
Telefon: +49 2644560170 📞
Fax: +49 264456018970 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-11-06 📅
Einreichungsfrist: 2015-12-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-11-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 218-398111
ABl. S-Ausgabe: 218
Zusätzliche Informationen
Liste teilnehmende Städte bzw. Ortsgemeinden: Stadt/Ortsgemeinde Einwohner Haushalte Anzahl KVz: Dattenberg 1.510 919 9; Kasbach-Ohlenberg 1.338 820 6; Leubsdorf 1.597 994 5; Linz am Rhein 5.828 3.836 34; Ockenfels 1.029 626 4; St. Katharinen 3.373 1.963 20; Vettelschoß 3.440 2.031 15. Weitere Angaben befinden sich unter www.breitbandausschreibungen.de Das Verfahren folgt den von der EU-Kommission in der Mitteilung vom 23.6.2006 (ABl. EU 2006/C 179/02) aufgestellten primärrechtlichen Grundsätzen, die auch für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen gelten. Das Interessenbekundungs- und Markterkundungsverfahren erfolgt nach den Maßgaben der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15.6.2015 („NGA-Rahmenregelung“) und den Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.1.2013 und in Anlehnung an ein Verhandlungsverfahren i. S. des § 3 EG Abs. 3 VOL/A als „zweistufiges Verfahren“. In einer ersten Stufe werden die Wirtschaftsteilnehmer ermittelt, welche die erforderliche Eignung für eine leistungsfähige Breitbandversorgung bieten. Es ist beabsichtigt, maximal 3 geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Die Auswahl der im zweiten Schritt zur Verhandlung einzuladenden Wirtschaftsteilnehmer wird nach Maßgabe und durch vergleichende Bewertung der nach Abschnitt III vorgelegten Unterlagen und Nachweise, insbesondere der fachlichen Qualifikationen sowie der Referenzen getroffen. Die zweite Stufe des Verfahrens umfasst die Verhandlungs- und Wertungsphase. Mit der Abgabe der Teilnahmeunterlagen erklärt sich der Wirtschaftsteilnehmer bereit, dass das Ergebnis des Verhandlungsverfahrens (Vergabeentscheidung) auf der Bundesplattform www.breitbandausschreibungen.de veröffentlicht wird. Ausländische Bewerber haben statt der etwa geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften des Herkunftslandes vorzulegen. Die Kommune behält sich vor, im Rahmen des Interessenbekundungs- und Auswahlverfahrens weitere Unterlagen, Nachweise und Erklärungen, insbesondere zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit zur Errichtung einer flächendeckenden Breitbandversorgung, zu fordern. Die Interessenbekundungen sind in einem verschlossenen Umschlag in deutscher Sprache, unterschrieben und als „Interessenbekundung Breitbandversorgung Verbandsgemeinde Linz am Rhein – nur persönlich öffnen“ gekennzeichnet bei der unter Abschnitt I. genannten Stelle einzureichen. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang beim Auftraggeber an. Teilnahmeanträge/Interessenbekundungen in elektronischer Form (z. B. Telegramm, Telebrief, Telex, Telefax, E-Mail oder ähnliches) werden nicht berücksichtigt. Etwaige Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind schriftlich oder in elektronischer Form (E-Mail) an die unter Abschnitt I. genannte Stelle zu richten.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Verbandsgemeinde beabsichtigt, die flächendeckende Breitbandversorgung mit mind. 30 Mbit/s für 95 % der Haushalte und möglichst für mindestens 75 % der Haushalte 50 Mbit/s und mehr nach der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung für eine Stadt und 6 Ortsgemeinden (ca. 11 200 HH), inklusive deren Industrie- und Gewerbegebiete sicherzustellen.
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Aus diesem Grunde wird ein Markterkundungs- und nicht förmliches Interessenbekundungsverfahren durchgeführt.
Im genannten Gebiet bereits anbietende Unternehmen werden gebeten, aktuelle Übersichten der derzeitigen Up- und Downloadraten detailliert darzustellen sowie ihre Ausbaupläne einschließlich Mobilfunk für die nächsten drei Jahre im Zielgebiet oder Teilen dessen offenzulegen und mitzuteilen, ob der Aufbau eines NGA-Netzes innerhalb des relevanten Zeitraums durch die Nutzung bestehender alternativer Infrastrukturen oder die Inanspruchnahme vorabregulierter Vorleistungen oder eines bezuschussten Darlehens erfolgen wird.
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Es wird darauf hingewiesen, dass am Markterkundungsverfahren teilnehmende Unternehmen eigene Infrastrukturen der Bundesnetzagentur zur Aufnahme in den Infrastrukturatlas mitteilen müssen. Die Unternehmen erklären sich über das zentrale Online-Portal www.breitbandausschreibungen.de einverstanden, die vorhandenen Infrastrukturdaten im Infrastrukturatlas des Bundes zur Nutzung im Auswahlverfahren freizugeben und stimmen der Veröffentlichung durch die Bewilligungsbehörde zu.
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Die Ergebnisse der Markterkundung werden über das zentrale Online-Portal www.breitbandausschreibungen.de veröffentlicht. Teilnehmende Unternehmen erklären sich dazu ausdrücklich bereit.
Darüber hinaus werden interessierte Unternehmen gebeten, ihr Interesse an einer Breitbanderschließung im o. g. Sinne zu bekunden und mitzuteilen, welche Leistungen der öffentlichen Hand aus ihrer Sicht für die Erschließung erforderlich sind.
Referenznummer: 20151116-001
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 53545 Linz am Rhein.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Vorlage einer aussagekräftigen Unternehmensdarstellung.
2. Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges.
3. Vorlage einer aktuellen Gewerbeanmeldung.
4. Nachweis einer Registrierung als Netzbetreiber bei der Bundesnetzagentur und eine im Wege der Eigenerklärung erklärte Zusicherung, dass alle Gesetze und Vorschriften, welche sich auf die Bereiche Planung, Aufbau und Betrieb von Telekommunikationsanlagen beziehen, eingehalten werden.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
5. Bestätigung in Form einer Eigenerklärung, wonach:
a) über das Vermögen des Bewerbers ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren nicht eröffnet oder die Eröffnung nicht beantragt oder der Antrag nicht mangels Masse abgelehnt worden ist und
b) der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
6. Darstellung der Finanzkraft und der Bonität des Bewerbers, insbesondere die Jahresabschlüsse der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bewerbers (2012-2014) oder andere geeignete Nachweise, die für die Einschätzung der finanziellen Situation des Bewerbers relevant sein können, z. B. Bankauskunft/Bankerklärung.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
7. Nachweis fundierter Erfahrungen im Bau von glasfaserbasierten Telekommunikationsnetzen,
8. Angaben über die eingesetzte Breitbandtechnologie und die damit zur Verfügung gestellten Bandbreiten in der Kommune,
9. Vorlage eines Grobkonzeptes in Bezug auf die sukzessive Entwicklung der Breitbandversorgung innerhalb der nächsten 3 Jahre.

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 1
Höchstzahl der Bewerber: 10
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Verbandsgemeindeverwaltung
Dagmar Stirba
Name: Verbandsgemeinde Linz am Rhein
URL der Dokumente: http://www.vg-linz.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-12-08 📅
Datum des Endes: 2018-12-07 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 20151116-001
Zusätzliche Informationen
Liste teilnehmende Städte bzw. Ortsgemeinden:
Stadt/Ortsgemeinde Einwohner Haushalte Anzahl KVz:
Dattenberg 1.510 919 9;
Kasbach-Ohlenberg 1.338 820 6;
Leubsdorf 1.597 994 5;
Linz am Rhein 5.828 3.836 34;
Ockenfels 1.029 626 4;
St. Katharinen 3.373 1.963 20;
Vettelschoß 3.440 2.031 15.
Weitere Angaben befinden sich unter www.breitbandausschreibungen.de
Das Verfahren folgt den von der EU-Kommission in der Mitteilung vom 23.6.2006 (ABl. EU 2006/C 179/02) aufgestellten primärrechtlichen Grundsätzen, die auch für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen gelten. Das Interessenbekundungs- und Markterkundungsverfahren erfolgt nach den Maßgaben der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15.6.2015 („NGA-Rahmenregelung“) und den Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.1.2013 und in Anlehnung an ein Verhandlungsverfahren i. S. des § 3 EG Abs. 3 VOL/A als „zweistufiges Verfahren“.
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In einer ersten Stufe werden die Wirtschaftsteilnehmer ermittelt, welche die erforderliche Eignung für eine leistungsfähige Breitbandversorgung bieten. Es ist beabsichtigt, maximal 3 geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern.
Die Auswahl der im zweiten Schritt zur Verhandlung einzuladenden Wirtschaftsteilnehmer wird nach Maßgabe und durch vergleichende Bewertung der nach Abschnitt III vorgelegten Unterlagen und Nachweise, insbesondere der fachlichen Qualifikationen sowie der Referenzen getroffen. Die zweite Stufe des Verfahrens umfasst die Verhandlungs- und Wertungsphase.
Mehr anzeigen
Mit der Abgabe der Teilnahmeunterlagen erklärt sich der Wirtschaftsteilnehmer bereit, dass das Ergebnis des Verhandlungsverfahrens (Vergabeentscheidung) auf der Bundesplattform www.breitbandausschreibungen.de veröffentlicht wird.
Ausländische Bewerber haben statt der etwa geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften des Herkunftslandes vorzulegen.
Die Kommune behält sich vor, im Rahmen des Interessenbekundungs- und Auswahlverfahrens weitere Unterlagen, Nachweise und Erklärungen, insbesondere zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit zur Errichtung einer flächendeckenden Breitbandversorgung, zu fordern.
Mehr anzeigen
Die Interessenbekundungen sind in einem verschlossenen Umschlag in deutscher Sprache, unterschrieben und als „Interessenbekundung Breitbandversorgung Verbandsgemeinde Linz am Rhein – nur persönlich öffnen“ gekennzeichnet bei der unter Abschnitt I. genannten Stelle einzureichen. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang beim Auftraggeber an. Teilnahmeanträge/Interessenbekundungen in elektronischer Form (z. B. Telegramm, Telebrief, Telex, Telefax, E-Mail oder ähnliches) werden nicht berücksichtigt.
Mehr anzeigen
Etwaige Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind schriftlich oder in elektronischer Form (E-Mail) an die unter Abschnitt I. genannte Stelle zu richten.
Quelle: OJS 2015/S 218-398111 (2015-11-06)
Ergänzende Angaben (2016-01-11)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-01-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-01-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 008-009934
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 218-398111
ABl. S-Ausgabe: 8
Quelle: OJS 2016/S 008-009934 (2016-01-11)