Ausschreibungsgegenstand ist die Lieferung, Montage, Tests und Inbetriebnahme von 3 Radarsensoren für die zivile Flugsicherung. Dies beinhaltet: — 1 Stück Airport Surveillance Radar S-Band PSR und Mode-S co-located (ASR-PM), 15 RPM, Reichweite PSR 80 NM, Reichweite Mode-S 150 NM (voraussichtlich Standort Hamburg); — 1 Stück Airport Surveillance Radar Mode-S stand-alone (ASR-M), 15 RPM, Reichweite Mode-S 150 NM (voraussichtlich Standort München/Erding); — 1 Pilotanlage, die die Anforderungen an eine ASR-PM und eine MRR-PM erfüllt (voraussichtlich Standort Frankfurt). MRR-PM ist definiert als Medium Range Radar S-Band PSR und Mode-S co-located, 7,5 RPM, Reichweite PSR 120 NM, Reichweite Mode-S 200 NM. Die Pilotanlage soll als Test- und Referenzanlage zunächst am Standort Frankfurt aufgebaut, evaluiert und abgenommen werden. Demontage, Umzug, Aufbau, Tests und Inbetriebnahme der Referenzanlage als MRR-PM an einem finalen Standort (voraussichtlich München/Großhaager Forst) werden als optionale Bedarfsposition ausgeschrieben. Die zu liefernden Radarsensoren haben in allen Aspekten dem aktuellen Stand der Technik zu entsprechen (Sender in Halbleitertechnologie, leistungsfähige Algorithmen zur Unterdrückung von Falschzielen z. B. über Windparks, Full Concurrent Beam Signal Processing, etc.). Die Mode-S Radarsensoren müssen „European Mode-S Specification (EMS)“-konform sein und für den Betrieb innerhalb der bestehenden DFS-Mode-S-Cluster fähig sein. Entsprechende Schulungen und „After-Sales Services“ sind auch Ausschreibungsgegenstand. Es ist vorgesehen, dass die Systemspezifikation ab Vertragsabschluss (2016) mit dem Auftragnehmer feingeplant und die Pilotanlage (Frankfurt West – FFW) ab 2018 installiert wird. Der Termin für die Endabnahme (SAT) ist für 2020 vorgesehen. Nach erfolgreichem SAT der Pilotanlage startet die Installation der beiden anderen Radaranlagen (voraussichtlich Hamburg und München). Der optionale Umzug und die erneute Inbetriebnahme des Sensors „Großhaager Forst“ sind für 2022 geplant. Derzeit plant die DFS in einer oder mehreren nachfolgenden Ausschreibungen bis zu 28 weitere Radaranlagen bis 2031 mit gleichen oder ähnlichen Anforderungen zu beschaffen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-01-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-11-18.
Auftragsbekanntmachung (2015-11-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Radaranlagen
Menge oder Umfang: Siehe II.1.5).19 000 000
Gesamtwert des Auftrags: 19 000 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Radaranlagen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Postanschrift: Am DFS Campus 10
Postleitzahl: 63225
Postort: Langen
Kontakt
Internetadresse: http://www.dfs.de🌏
E-Mail: eckhard.enneper@dfs.de📧
Telefon: +49 61037074636📞
Fax: +49 610370793004636 📠
1. Die Korrespondenz im Rahmen des Vergabeverfahrens und bei der Vertragsdurchführung erfolgt in deutscher oder englischer Sprache. Das Angebot ist in deutscher oder englischer Sprache zu erstellen. Der Vertrag wird in deutscher Sprache abgeschlossen. Spezifikation und Statement of Work sind in englischer Sprache abgefasst.
2. Für die Erstellung der Teilnahmeanträge und der späteren Angebote erhält der Bewerber/Bieter keine Kostenerstattung.
3. Falls der Bewerber plant, sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde (siehe III.2.3) andere Unternehmen gemäß § 7 EG, Absatz 9 VOL/A zu bedienen, sind entsprechende Angaben/Informationen/Unterlagen auch von diesen Unternehmen einzureichen. Damit diese Angaben/Informationen/Unterlagen von diesen Unternehmen mit in die Bewertung mit einbezogen werden können, ist eine entsprechende Erklärung (Fremdverfügbarkeitsnachweis) gemäß § 7 EG, Absatz 9, Satz 2 VOL/A von diesen Unternehmen einzureichen.
Die Erklärung muss eine verbindliche Aussage des jeweiligen Unternehmens enthalten, dass die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrages im Auftragsfall zur Verfügung stehen. Die Erklärung muss in schriftlicher Form, unterzeichnet von diesem Unternehmen, zusammen mit dem Teilnahmeantrag, eingereicht werden.
4. Die Teilnahmeanträge sind schriftlich in einfacher Ausfertigung – sowie auf Datenträger – inklusive aller geforderten Unterlagen / Nachweise / Informationen in einem verschlossenem Umschlag bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist bei der unter I.1) genannten Stelle einzureichen. Der Umschlag ist deutlich mit dem Hinweis: „Nicht öffnen!, Teilnahmeantrag im Vergabeverfahren MaRS, Vergabenummer 3872“ zu kennzeichnen.
5. Für einige der zu erbringenden Nachweise stehen auf der DFS-Homepage die folgenden abrufbaren Formblätter zur Verfügung, die zu verwenden sind:
— Für III.2.1), 2.-4. „Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister“:
http://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Unternehmen/Beschaffungen/ErklaerungZu§6VOLA.docxhttp://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Unternehmen/Beschaffungen/ErklaerungZuUnterauftragnehmern.docxhttp://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Unternehmen/Beschaffungen/ErklaerungZu§7Luftsicherheitsgesetz.docx
— Für III.2.2) „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“:
http://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Unternehmen/Beschaffungen/ErklaerungUmsatzUndMitarbeiter.docx
— Für III.2.3) „Technische Leistungsfähigkeit“:
http://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Unternehmen/Beschaffungen/ReferenzListe
—Für III.2.3) „Technische Leistungsfähigkeit“ – „Geforderte Mindeststandards“:
http://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Unternehmen/Beschaffungen/Referenz1.docx
Das Formular Refernez 1 ist zu verwenden, wenn der Bieter den Mindeststandard:
2. Nachweis über einen vollständig Eurocontrol-konformen Mode S Cluster (oder gleichwertiger Standard) bestehend aus mindestens 3 seiner Mode S Radaranlagen nachzuweisen durch
— eine Referenz über den operationellen Betrieb des Clusters, oder
— durch Vorlage eines Zertifikats über einen erfolgreich durch einen ANSP zertifizierten Test des Clusters
durch eine Referenz erfüllen will.
http://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Unternehmen/Beschaffungen/Referenz2.docxhttp://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Unternehmen/Beschaffungen/Referenz3.docx
Das Formular Referenz 3 ist zu verwenden, wenn der Bieter den Mindeststandard:
Nachweis über eine installierte PSR-Anlage (z. B. per Referenz), die „Full Concurrent Beam Signal Processing“ unterstützt. Die PSR-Anlage muss hierbei mindestens folgenden Bedingungen genügen: S-Band mit Sender in Halbleitertechnik; betrieblich nutzbare Reichweite ≥ 60 NM und Erfassungshöhe ≥ FL 380 bei Pd > 90 % für RCS = 4 m
durch eine Referenz erfüllen will.
6. Die DFS behält sich vor, Firmenbesuche durchzuführen, um die eingereichten Angaben vor Ort zu verifizieren.
1. Die Korrespondenz im Rahmen des Vergabeverfahrens und bei der Vertragsdurchführung erfolgt in deutscher oder englischer Sprache. Das Angebot ist in deutscher oder englischer Sprache zu erstellen. Der Vertrag wird in deutscher Sprache abgeschlossen. Spezifikation und Statement of Work sind in englischer Sprache abgefasst.
2. Für die Erstellung der Teilnahmeanträge und der späteren Angebote erhält der Bewerber/Bieter keine Kostenerstattung.
3. Falls der Bewerber plant, sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde (siehe III.2.3) andere Unternehmen gemäß § 7 EG, Absatz 9 VOL/A zu bedienen, sind entsprechende Angaben/Informationen/Unterlagen auch von diesen Unternehmen einzureichen. Damit diese Angaben/Informationen/Unterlagen von diesen Unternehmen mit in die Bewertung mit einbezogen werden können, ist eine entsprechende Erklärung (Fremdverfügbarkeitsnachweis) gemäß § 7 EG, Absatz 9, Satz 2 VOL/A von diesen Unternehmen einzureichen.
Die Erklärung muss eine verbindliche Aussage des jeweiligen Unternehmens enthalten, dass die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrages im Auftragsfall zur Verfügung stehen. Die Erklärung muss in schriftlicher Form, unterzeichnet von diesem Unternehmen, zusammen mit dem Teilnahmeantrag, eingereicht werden.
4. Die Teilnahmeanträge sind schriftlich in einfacher Ausfertigung – sowie auf Datenträger – inklusive aller geforderten Unterlagen / Nachweise / Informationen in einem verschlossenem Umschlag bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist bei der unter I.1) genannten Stelle einzureichen. Der Umschlag ist deutlich mit dem Hinweis: „Nicht öffnen!, Teilnahmeantrag im Vergabeverfahren MaRS, Vergabenummer 3872“ zu kennzeichnen.
5. Für einige der zu erbringenden Nachweise stehen auf der DFS-Homepage die folgenden abrufbaren Formblätter zur Verfügung, die zu verwenden sind:
— Für III.2.1), 2.-4. „Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister“:
Das Formular Refernez 1 ist zu verwenden, wenn der Bieter den Mindeststandard:
2. Nachweis über einen vollständig Eurocontrol-konformen Mode S Cluster (oder gleichwertiger Standard) bestehend aus mindestens 3 seiner Mode S Radaranlagen nachzuweisen durch
— eine Referenz über den operationellen Betrieb des Clusters, oder
— durch Vorlage eines Zertifikats über einen erfolgreich durch einen ANSP zertifizierten Test des Clusters
Das Formular Referenz 3 ist zu verwenden, wenn der Bieter den Mindeststandard:
Nachweis über eine installierte PSR-Anlage (z. B. per Referenz), die „Full Concurrent Beam Signal Processing“ unterstützt. Die PSR-Anlage muss hierbei mindestens folgenden Bedingungen genügen: S-Band mit Sender in Halbleitertechnik; betrieblich nutzbare Reichweite ≥ 60 NM und Erfassungshöhe ≥ FL 380 bei Pd > 90 % für RCS = 4 m
durch eine Referenz erfüllen will.
6. Die DFS behält sich vor, Firmenbesuche durchzuführen, um die eingereichten Angaben vor Ort zu verifizieren.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausschreibungsgegenstand ist die Lieferung, Montage, Tests und Inbetriebnahme von 3 Radarsensoren für die zivile Flugsicherung.
Dies beinhaltet:
— 1 Stück Airport Surveillance Radar S-Band PSR und Mode-S co-located (ASR-PM), 15 RPM, Reichweite PSR 80 NM, Reichweite Mode-S 150 NM (voraussichtlich Standort Hamburg);
— 1 Pilotanlage, die die Anforderungen an eine ASR-PM und eine MRR-PM erfüllt (voraussichtlich Standort Frankfurt). MRR-PM ist definiert als Medium Range Radar S-Band PSR und Mode-S co-located, 7,5 RPM, Reichweite PSR 120 NM, Reichweite Mode-S 200 NM.
— 1 Pilotanlage, die die Anforderungen an eine ASR-PM und eine MRR-PM erfüllt (voraussichtlich Standort Frankfurt). MRR-PM ist definiert als Medium Range Radar S-Band PSR und Mode-S co-located, 7,5 RPM, Reichweite PSR 120 NM, Reichweite Mode-S 200 NM.
Die Pilotanlage soll als Test- und Referenzanlage zunächst am Standort Frankfurt aufgebaut, evaluiert und abgenommen werden.
Demontage, Umzug, Aufbau, Tests und Inbetriebnahme der Referenzanlage als MRR-PM an einem finalen Standort (voraussichtlich München/Großhaager Forst) werden als optionale Bedarfsposition ausgeschrieben.
Die zu liefernden Radarsensoren haben in allen Aspekten dem aktuellen Stand der Technik zu entsprechen (Sender in Halbleitertechnologie, leistungsfähige Algorithmen zur Unterdrückung von Falschzielen z. B. über Windparks, Full Concurrent Beam Signal Processing, etc.).
Die zu liefernden Radarsensoren haben in allen Aspekten dem aktuellen Stand der Technik zu entsprechen (Sender in Halbleitertechnologie, leistungsfähige Algorithmen zur Unterdrückung von Falschzielen z. B. über Windparks, Full Concurrent Beam Signal Processing, etc.).
Die Mode-S Radarsensoren müssen „European Mode-S Specification (EMS)“-konform sein und für den Betrieb innerhalb der bestehenden DFS-Mode-S-Cluster fähig sein.
Entsprechende Schulungen und „After-Sales Services“ sind auch Ausschreibungsgegenstand.
Es ist vorgesehen, dass die Systemspezifikation ab Vertragsabschluss (2016) mit dem Auftragnehmer feingeplant und die Pilotanlage (Frankfurt West – FFW) ab 2018 installiert wird. Der Termin für die Endabnahme (SAT) ist für 2020 vorgesehen. Nach erfolgreichem SAT der Pilotanlage startet die Installation der beiden anderen Radaranlagen (voraussichtlich Hamburg und München). Der optionale Umzug und die erneute Inbetriebnahme des Sensors „Großhaager Forst“ sind für 2022 geplant.
Es ist vorgesehen, dass die Systemspezifikation ab Vertragsabschluss (2016) mit dem Auftragnehmer feingeplant und die Pilotanlage (Frankfurt West – FFW) ab 2018 installiert wird. Der Termin für die Endabnahme (SAT) ist für 2020 vorgesehen. Nach erfolgreichem SAT der Pilotanlage startet die Installation der beiden anderen Radaranlagen (voraussichtlich Hamburg und München). Der optionale Umzug und die erneute Inbetriebnahme des Sensors „Großhaager Forst“ sind für 2022 geplant.
Derzeit plant die DFS in einer oder mehreren nachfolgenden Ausschreibungen bis zu 28 weitere Radaranlagen bis 2031 mit gleichen oder ähnlichen Anforderungen zu beschaffen.
Menge oder Umfang: Siehe II.1.5).
Beschreibung der Optionen:
Diverse im Zusammenhang mit den Radaranlagen stehende Services und Liefergegenstände.
Dauer: 66 Monate
Referenznummer: 3872
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Die Bestimmungs- und Erfüllungsorte liegen in der Bundesrepublik Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Vorlage eines Handelsregisterauszuges, der bei Ablauf der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein darf. Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister eingetragen ist, Vorlage eines gleichwertigen Nachweises (nicht älter als sechs Monate).
1. Vorlage eines Handelsregisterauszuges, der bei Ablauf der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein darf. Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister eingetragen ist, Vorlage eines gleichwertigen Nachweises (nicht älter als sechs Monate).
2. Schriftliche Erklärungen des Bewerbers, dass die § 6 EG Nr. 4 VOL/A genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen und dass die Voraussetzungen gemäß § 6 EG Nr. 6 VOL/A nicht vorliegen.
3. Erklärung des Bewerbers, ob und gegebenenfalls für welche Leistung er beabsichtigt, Unteraufträge zu erteilen.
4. Erklärung der Bereitschaft des Bewerbers, die vor Ort bei der DFS einzusetzenden Mitarbeiter nach § 7 Luftsicherheitsgesetz auf Zuverlässigkeit überprüfen zu lassen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Nachweis einer Produkthaftpflichtversicherungsdeckung.
2. Unternehmensdarstellung hinsichtlich Organisation, Fachkunde und Leistungsfähigkeit unter Angabe der Eigentums- und Beteiligungsstrukturen.
3. Angabe der getätigten Umsätze (Gesamtumsatz und Umsatz bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart) für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
4. Angabe der Anzahl der Mitarbeiter in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gesamt und bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart. Die aufgestellte Forderung von Umsatzangaben und Mitarbeiterzahl bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre stellt keine Mindestanforderung im Hinblick auf die Dauer der Geschäftstätigkeit dar. Unternehmen, die kürzer als drei Jahre existieren, machen diese Angaben bitte nur bezogen auf die Dauer ihrer Geschäftstätigkeit.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
4. Angabe der Anzahl der Mitarbeiter in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gesamt und bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart. Die aufgestellte Forderung von Umsatzangaben und Mitarbeiterzahl bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre stellt keine Mindestanforderung im Hinblick auf die Dauer der Geschäftstätigkeit dar. Unternehmen, die kürzer als drei Jahre existieren, machen diese Angaben bitte nur bezogen auf die Dauer ihrer Geschäftstätigkeit.
Mindeststandards:
Einen aktuellen Nachweis einer Produkthaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von mindestens 5 000 000 EUR für Sach-, Personen- und Vermögensschäden oder eine diesbezügliche Vorpromesse eines anerkannten Versicherungsinstituts.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. ISO 9000 Zertifizierung oder vergleichbar.
2. Referenzliste der wesentlichen innerhalb der letzten fünf Jahre vom Unternehmen erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind unter Angabe des Leistungsorts, der Leistungszeit sowie dem Kunden und Kontaktdaten eines dortigen Ansprechpartners.
2. Referenzliste der wesentlichen innerhalb der letzten fünf Jahre vom Unternehmen erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind unter Angabe des Leistungsorts, der Leistungszeit sowie dem Kunden und Kontaktdaten eines dortigen Ansprechpartners.
3. Der Bewerber hat die folgenden Kompetenzen nachzuweisen:
— Kompetenz zur Entwicklung von hochqualitativer Software gemäß ED-109 AL4 oder besser;
— Kompetenz zur Integration und Betrieb seiner Mode-S Sensoren in ein EMS-konformes (oder gleichwertiger Standard) Mode-S-Cluster;
— Kompetenz zur Unterdrückung von PSR-Falschzielen, die durch Windenergieanlagen entstehen, bei gleichzeitiger Nicht-Unterdrückung von Luftfahrzeugen;
— Kompetenz zur Entwicklung von PSR Sensoren mit „Full Concurrent Beam Signal Processing“;
— Kompetenz und Erfahrung in Entwicklung und Betrieb von Sendern in modernen Halbleitertechnologien (geringe Leistungsaufnahme, hoher Wirkungsgrad, hohe Lebensdauer, etc.) wie z. B. GaN.
Mindeststandards:
1. ISO 9001 Zertifikat oder vergleichbar.
2. Nachweis über einen vollständig Eurocontrol-konformen Mode S Cluster (oder gleichwertiger Standard) bestehend aus mindestens 3 seiner Mode S Radaranlagen nachzuweisen durch
— eine Referenz über den operationellen Betrieb des Clusters, oder
— durch Vorlage eines Zertifikats über einen erfolgreich durch einen ANSP zertifizierten Test des Clusters.
3. Referenz einer im operationellen Betrieb befindlichen ATC-Radaranlage (Mode S und PSR) mit einer hochqualitativen Software gemäß ED-109 AL4 (oder besser).
4. Nachweis über eine installierte PSR-Anlage (z. B. per Referenz), die „Full Concurrent Beam Signal Processing“ unterstützt. Die PSR-Anlage muss hierbei mindestens folgenden Bedingungen genügen: S-Band mit Sender in Halbleitertechnik; betrieblich nutzbare Reichweite ≥ 60 NM und Erfassungshöhe ≥ FL 380 bei Pd > 90 % für RCS = 4 m
4. Nachweis über eine installierte PSR-Anlage (z. B. per Referenz), die „Full Concurrent Beam Signal Processing“ unterstützt. Die PSR-Anlage muss hierbei mindestens folgenden Bedingungen genügen: S-Band mit Sender in Halbleitertechnik; betrieblich nutzbare Reichweite ≥ 60 NM und Erfassungshöhe ≥ FL 380 bei Pd > 90 % für RCS = 4 m
5. Nachweis durch Flugvermessungsergebnisse (entweder mit Traffic-of-Opportunity oder mit einer Messmaschine), dass der Bewerber über die notwendige Kompetenz zur Unterdrückung von PSR-Falschzielen, die durch Windenergieanlagen entstehen, bei gleichzeitiger Nicht-Unterdrückung von Luftfahrzeugen verfügt. Die flugvermessene PSR-Anlage muss hierbei mindestens folgenden Bedingungen genügen: S-Band mit Sender in Halbleitertechnik; betrieblich nutzbare Reichweite ≥ 60 NM und Erfassungshöhe ≥ FL 380 bei Pd > 90 % für RCS = 4m
5. Nachweis durch Flugvermessungsergebnisse (entweder mit Traffic-of-Opportunity oder mit einer Messmaschine), dass der Bewerber über die notwendige Kompetenz zur Unterdrückung von PSR-Falschzielen, die durch Windenergieanlagen entstehen, bei gleichzeitiger Nicht-Unterdrückung von Luftfahrzeugen verfügt. Die flugvermessene PSR-Anlage muss hierbei mindestens folgenden Bedingungen genügen: S-Band mit Sender in Halbleitertechnik; betrieblich nutzbare Reichweite ≥ 60 NM und Erfassungshöhe ≥ FL 380 bei Pd > 90 % für RCS = 4m
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Zahlungsbedingungen werden in den Vergabeunterlagen bekannt gegeben.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bei Bietergemeinschaften muss sich jedes Unternehmen der Bietergemeinschaft verpflichten, die gesamtschuldnerische Haftung zu übernehmen. Die Bietergemeinschaft benennt einen bevollmächtigten Vertreter (Konsortialführer). Insoweit ist eine entsprechende rechtsverbindliche Erklärung bereits dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bei Bietergemeinschaften muss sich jedes Unternehmen der Bietergemeinschaft verpflichten, die gesamtschuldnerische Haftung zu übernehmen. Die Bietergemeinschaft benennt einen bevollmächtigten Vertreter (Konsortialführer). Insoweit ist eine entsprechende rechtsverbindliche Erklärung bereits dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Eckhard Enneper
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 3872
Zusätzliche Informationen
1. Die Korrespondenz im Rahmen des Vergabeverfahrens und bei der Vertragsdurchführung erfolgt in deutscher oder englischer Sprache. Das Angebot ist in deutscher oder englischer Sprache zu erstellen. Der Vertrag wird in deutscher Sprache abgeschlossen. Spezifikation und Statement of Work sind in englischer Sprache abgefasst.
1. Die Korrespondenz im Rahmen des Vergabeverfahrens und bei der Vertragsdurchführung erfolgt in deutscher oder englischer Sprache. Das Angebot ist in deutscher oder englischer Sprache zu erstellen. Der Vertrag wird in deutscher Sprache abgeschlossen. Spezifikation und Statement of Work sind in englischer Sprache abgefasst.
2. Für die Erstellung der Teilnahmeanträge und der späteren Angebote erhält der Bewerber/Bieter keine Kostenerstattung.
3. Falls der Bewerber plant, sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde (siehe III.2.3) andere Unternehmen gemäß § 7 EG, Absatz 9 VOL/A zu bedienen, sind entsprechende Angaben/Informationen/Unterlagen auch von diesen Unternehmen einzureichen. Damit diese Angaben/Informationen/Unterlagen von diesen Unternehmen mit in die Bewertung mit einbezogen werden können, ist eine entsprechende Erklärung (Fremdverfügbarkeitsnachweis) gemäß § 7 EG, Absatz 9, Satz 2 VOL/A von diesen Unternehmen einzureichen.
3. Falls der Bewerber plant, sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde (siehe III.2.3) andere Unternehmen gemäß § 7 EG, Absatz 9 VOL/A zu bedienen, sind entsprechende Angaben/Informationen/Unterlagen auch von diesen Unternehmen einzureichen. Damit diese Angaben/Informationen/Unterlagen von diesen Unternehmen mit in die Bewertung mit einbezogen werden können, ist eine entsprechende Erklärung (Fremdverfügbarkeitsnachweis) gemäß § 7 EG, Absatz 9, Satz 2 VOL/A von diesen Unternehmen einzureichen.
Die Erklärung muss eine verbindliche Aussage des jeweiligen Unternehmens enthalten, dass die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrages im Auftragsfall zur Verfügung stehen. Die Erklärung muss in schriftlicher Form, unterzeichnet von diesem Unternehmen, zusammen mit dem Teilnahmeantrag, eingereicht werden.
Die Erklärung muss eine verbindliche Aussage des jeweiligen Unternehmens enthalten, dass die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrages im Auftragsfall zur Verfügung stehen. Die Erklärung muss in schriftlicher Form, unterzeichnet von diesem Unternehmen, zusammen mit dem Teilnahmeantrag, eingereicht werden.
4. Die Teilnahmeanträge sind schriftlich in einfacher Ausfertigung – sowie auf Datenträger – inklusive aller geforderten Unterlagen / Nachweise / Informationen in einem verschlossenem Umschlag bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist bei der unter I.1) genannten Stelle einzureichen. Der Umschlag ist deutlich mit dem Hinweis: „Nicht öffnen!, Teilnahmeantrag im Vergabeverfahren MaRS, Vergabenummer 3872“ zu kennzeichnen.
4. Die Teilnahmeanträge sind schriftlich in einfacher Ausfertigung – sowie auf Datenträger – inklusive aller geforderten Unterlagen / Nachweise / Informationen in einem verschlossenem Umschlag bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist bei der unter I.1) genannten Stelle einzureichen. Der Umschlag ist deutlich mit dem Hinweis: „Nicht öffnen!, Teilnahmeantrag im Vergabeverfahren MaRS, Vergabenummer 3872“ zu kennzeichnen.
5. Für einige der zu erbringenden Nachweise stehen auf der DFS-Homepage die folgenden abrufbaren Formblätter zur Verfügung, die zu verwenden sind:
— Für III.2.1), 2.-4. „Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister“:
Das Formular Refernez 1 ist zu verwenden, wenn der Bieter den Mindeststandard:
2. Nachweis über einen vollständig Eurocontrol-konformen Mode S Cluster (oder gleichwertiger Standard) bestehend aus mindestens 3 seiner Mode S Radaranlagen nachzuweisen durch
— eine Referenz über den operationellen Betrieb des Clusters, oder
— durch Vorlage eines Zertifikats über einen erfolgreich durch einen ANSP zertifizierten Test des Clusters
Das Formular Referenz 3 ist zu verwenden, wenn der Bieter den Mindeststandard:
Nachweis über eine installierte PSR-Anlage (z. B. per Referenz), die „Full Concurrent Beam Signal Processing“ unterstützt. Die PSR-Anlage muss hierbei mindestens folgenden Bedingungen genügen: S-Band mit Sender in Halbleitertechnik; betrieblich nutzbare Reichweite ≥ 60 NM und Erfassungshöhe ≥ FL 380 bei Pd > 90 % für RCS = 4 m
Nachweis über eine installierte PSR-Anlage (z. B. per Referenz), die „Full Concurrent Beam Signal Processing“ unterstützt. Die PSR-Anlage muss hierbei mindestens folgenden Bedingungen genügen: S-Band mit Sender in Halbleitertechnik; betrieblich nutzbare Reichweite ≥ 60 NM und Erfassungshöhe ≥ FL 380 bei Pd > 90 % für RCS = 4 m
6. Die DFS behält sich vor, Firmenbesuche durchzuführen, um die eingereichten Angaben vor Ort zu verifizieren.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499561📞
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 226-410945 (2015-11-18)