“Die Formulare für die Eigenerklärungen A bis C liegen den Vergabeunterlagen bei. Nach gesonderter Aufforderung sind die in den Eigenerklärungen genannten...”
Die Formulare für die Eigenerklärungen A bis C liegen den Vergabeunterlagen bei. Nach gesonderter Aufforderung sind die in den Eigenerklärungen genannten Angaben nachzuweisen. Die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise behält sich die Landeshauptstadt München gem. § 19 EG Abs. 2 VOL/A vor. Fragen sind schriftlich, per Fax oder E-Mail (abteilung5.vergabestelle1@muenchen.de) an die Vergabestelle 1 bis 10 Werktage vor Ablauf der Angebotsfrist zu richten.Verbindliche Antworten erfolgen schriftlich oder werden als Konkretisierung zur Leistungsbeschreibung unter o. g. Internetadresse bis sechs Werktage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht.
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Quelle: OJS 2015/S 122-223223 (2015-06-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-10-30) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge