Maschinelle Reinigung von Gleisanlagen mit Gleissaugern auf Zweiwege-Fahrzeugen im Streckennetz der Straßenbahn während des laufenden Betriebes in 2 Losen

Berliner Verkehrsbetriebe, Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)

Die Leistung umfasst die Oberflächenreinigung von eigenen Bahnkörpern in Straßenbahnanlagen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) im Stadtgebiet Berlin, insbesondere im Haltestellenbereich, aber auch die zwischen den Haltestellen liegenden Strecken, Weichenbereichen und Gleisschleifen.
Die Reinigung soll gleisgebunden durch den Einsatz von Fahrzeugen (Gleissauger) mit „Zweiwege-Einrichtung“ mittels Absaugen und vorherigem Lösen erfolgen. Wegen der unterschiedlichen Aufgaben und Randbedingungen sind unterschiedliche Saug- und Lösetechniken erforderlich.
Bremssand, Streugut, Schmutz, Unrat, Müll (z. B. Getränkedosen, Zigarettenschachteln, Glas, Papier und Zigarettenkippen) sowie Vegetationsreste (z. B. Laub und Zweige) müssen durch das eingesetzte Gerät entfernt werden.
Die Reinigung ist zum Einen für das Gesamtbild der Anlagen notwendig, zum Anderen für die Standhaftigkeit und Verkehrssicherheit der Gleisanlagen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-05-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-03-26.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-03-26 Auftragsbekanntmachung
2015-04-21 Ergänzende Angaben
2015-08-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-03-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigungsdienste
Menge oder Umfang:
Los 1 = Gleissauger – weitgehend automatisierter Flächenreiniger – kontinuierlicher Einsatz (siehe II.1.5) und „Angaben zu den Losen“ Los 1).Los 2 = Gleissauger – manuell betätigter Spezialreiniger – Schwerpunkt-Einsatz (siehe II.1.5) und „Angaben zu den Losen“ Los 2).Zum Leistungsumfang gehören ca. 109 km eigener Bahnkörper mit einer Anzahl von ungefähr 540 Haltestellen in einem durchschnittlichen Abstand von 450 m und 20 Gleisschleifen.Das Streckennetz besteht aus offenen Gleisbereichen (Schottergleis) sowie begrünten Streckenbereichen (Sedum- und Rasengleis), aber auch aus ausgeplatteten oder ausgepflasterten Gleis- undHaltestellenbereichen verschiedener Bauart.Die Spurweite der Gleisanlagen beträgt 1 435 mm.Es gibt verschiedene Gleisbauformen, wie normales Schwellengleis und Längsschwellen-Gleis. Die Breite des zu reinigenden Einzelgleises beträgt ca. 2,8 m, das bedeutet 1,4 m ab Gleisachse in beideRichtungen, sie kann aber im Bereich von 1,2 bis 1,6 m von der Gleisachse (z. B. im Haltestellenbereich, in Einengungen und Aufweitungen der Gleiseinfassung) variieren.Im Bereich von Gleisschleifen ist der seitlich des Gleises befindliche Dienstweg mit zu reinigen, die Entfernung von der Gleisachse beträgt ca. 2-3 m.Die Länge eines Bahnsteiges einschließlich der Rampenbereiche beträgt in der Regel ca. 70 m.Die Arbeiten sind unter laufendem Betrieb auszuführen. Ein Ein- und Ausgleisen des Gleissaugers muss kurzfristig möglich sein (Dauer Ein- und Ausgleisen = max. 45 Sekunden).Der Einsatz erfolgt in Schichten á 7 Stunden, zzgl. der Pausenzeiten.Der Einsatzzeitraum beträgt in der Regel 5 Schichten (Montag-Freitag) pro Woche. Haupteinsatzzeiten sind grundsätzlich im Frühjahr und Spätherbst.Aufgrund der Verkehrsdichte erfolgt der Einsatz der Saugfahrzeuge zu ca. 95 % in der verkehrsarmen Zeit, d. h. in den Nachtstunden in der Regel zwischen 21:00 Uhr und 6:00 Uhr.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reinigungsdienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berliner Verkehrsbetriebe, Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Postleitzahl: 10179
Postort: Berlin
Kontakt
E-Mail: einkauf.5@bvg.de 📧
Telefon: +49 3025620361 📞
Fax: +49 3025620340 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-03-26 📅
Einreichungsfrist: 2015-05-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 063-111656
ABl. S-Ausgabe: 63
Zusätzliche Informationen
Zu Punkt IV.2.1) – Zuschlagskriterien: — Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist von den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bietern eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle vorzuhalten. — Bei Angebotsabgabe ist vom Bieter eine Erklärung zur Förderung von Frauen gem. § 9 BerlAVG, § 1 Frauenförderverordnung Berlin (FFV) für den Bieter sowie für seine Subunternehmer abzugeben.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 14
Kurze Beschreibung:
Die Leistung umfasst die Oberflächenreinigung von eigenen Bahnkörpern in Straßenbahnanlagen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) im Stadtgebiet Berlin, insbesondere im Haltestellenbereich, aber auch die zwischen den Haltestellen liegenden Strecken, Weichenbereichen und Gleisschleifen.
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Die Reinigung soll gleisgebunden durch den Einsatz von Fahrzeugen (Gleissauger) mit „Zweiwege-Einrichtung“ mittels Absaugen und vorherigem Lösen erfolgen. Wegen der unterschiedlichen Aufgaben und Randbedingungen sind unterschiedliche Saug- und Lösetechniken erforderlich.
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Bremssand, Streugut, Schmutz, Unrat, Müll (z. B. Getränkedosen, Zigarettenschachteln, Glas, Papier und Zigarettenkippen) sowie Vegetationsreste (z. B. Laub und Zweige) müssen durch das eingesetzte Gerät entfernt werden.
Die Reinigung ist zum Einen für das Gesamtbild der Anlagen notwendig, zum Anderen für die Standhaftigkeit und Verkehrssicherheit der Gleisanlagen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Gleissauger kontinuierlicher Einsatz mit weitgehend automatisiertem Flächenreiniger
Kurze Beschreibung:
Maschinelle Reinigung von Gleisanlagen im Streckennetz der Straßenbahn während des laufenden Betriebes mit Gleissauger im Bereich mit gleichbleibenden Gleisbauformen. Die Arbeitsabläufe der Reinigung müssen weitestgehend maschinell, d. h. ohne wesentliche Handlungen von Bedienpersonal ausgeführt werden. Der Gleissauger muss für die Reinigung über mehrere, separat ansteuerbare und verstellbare Saugschächte verfügen, die ein maschinelles Lösen von haftenden Verunreinigungen ermöglichen. Das Lösen des haftenden Schmutzes muss mittels Hochleistungsgebläse erfolgen.
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Menge oder Umfang:
Reinigung im Bereich von Schotter-, Sedum- und Rasengleisen sowie ausgeplatteten und ausgepflasterten Gleisen und Haltestellenbereichen. Nähere Vorgaben siehe Vergabeunterlagen.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Gleissauger – Schwerpunkt Einsatz mit manuell betätigtem Spezialreiniger
Kurze Beschreibung:
Maschinelle Reinigung von Gleisanlagen im Streckennetz der Straßenbahn während des laufenden Betriebes mit Gleissauger schwerpunktartig im Bereich des Gleises mit besonderen Bauformen und als „Laubsammler“.
Der Gleissauger muss für die Reinigung über einzeln zu führende Saugschächte verfügen, die maschinell oder manuell geführt werden. Haftende Verschmutzungen (z. B. Bremssand) sind manuell direkt vor dem Absaugen aufzulockern.
Menge oder Umfang:
Reinigung im Bereich von normalen Gleisen und besonderen Bauformen (Längsbalken-Gleis), schwerpunktartig in offenen Weichenbereichen und anderen durch eine größere Anzahl von Gleiseinbauten verengten Gleis- und Haltestellenbereichen, sowie als „Laubsammler“ im Frühjahr und Herbst im gesamten Streckennetz. Weitere Vorgaben siehe Vergabeunterlagen.
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Los 1 = Gleissauger – weitgehend automatisierter Flächenreiniger – kontinuierlicher Einsatz (siehe II.1.5) und „Angaben zu den Losen“ Los 1).
Los 2 = Gleissauger – manuell betätigter Spezialreiniger – Schwerpunkt-Einsatz (siehe II.1.5) und „Angaben zu den Losen“ Los 2).
Zum Leistungsumfang gehören ca. 109 km eigener Bahnkörper mit einer Anzahl von ungefähr 540 Haltestellen in einem durchschnittlichen Abstand von 450 m und 20 Gleisschleifen.
Das Streckennetz besteht aus offenen Gleisbereichen (Schottergleis) sowie begrünten Streckenbereichen (Sedum- und Rasengleis), aber auch aus ausgeplatteten oder ausgepflasterten Gleis- und
Haltestellenbereichen verschiedener Bauart.
Die Spurweite der Gleisanlagen beträgt 1 435 mm.
Es gibt verschiedene Gleisbauformen, wie normales Schwellengleis und Längsschwellen-Gleis. Die Breite des zu reinigenden Einzelgleises beträgt ca. 2,8 m, das bedeutet 1,4 m ab Gleisachse in beide
Richtungen, sie kann aber im Bereich von 1,2 bis 1,6 m von der Gleisachse (z. B. im Haltestellenbereich, in Einengungen und Aufweitungen der Gleiseinfassung) variieren.
Im Bereich von Gleisschleifen ist der seitlich des Gleises befindliche Dienstweg mit zu reinigen, die Entfernung von der Gleisachse beträgt ca. 2-3 m.
Die Länge eines Bahnsteiges einschließlich der Rampenbereiche beträgt in der Regel ca. 70 m.
Die Arbeiten sind unter laufendem Betrieb auszuführen. Ein Ein- und Ausgleisen des Gleissaugers muss kurzfristig möglich sein (Dauer Ein- und Ausgleisen = max. 45 Sekunden).
Der Einsatz erfolgt in Schichten á 7 Stunden, zzgl. der Pausenzeiten.
Der Einsatzzeitraum beträgt in der Regel 5 Schichten (Montag-Freitag) pro Woche. Haupteinsatzzeiten sind grundsätzlich im Frühjahr und Spätherbst.
Aufgrund der Verkehrsdichte erfolgt der Einsatz der Saugfahrzeuge zu ca. 95 % in der verkehrsarmen Zeit, d. h. in den Nachtstunden in der Regel zwischen 21:00 Uhr und 6:00 Uhr.
Beschreibung der Optionen:
Einmalige Verlängerungsmöglichkeit für den Auftraggeber von maximal 24 Monaten, wobei die Optionsausübung bis spätestens 28.2.2017 erfolgt.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 18 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Referenznummer: FEM-E5/4158/15
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Alle unter Ziff. III.2.1)-III.2.3) aufgeführten Nachweise und Erklärungen sind zusammen mit dem Angebot einzureichen.
Hierfür ist das BVG-Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ (Varianten 1-3), welches den Vergabeunterlagen beiliegt, zwingend zu verwenden. Dabei gilt:
— Variante 2 für alle Bieter, die im ULV-Berlin eingetragen sind;
— Variante 3 für alle Bieter, die in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich eingetragen sind und
— Variante 1 für alle Bieter, die in keiner der genannten Datenbanken eingetragen sind.
Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen und Nachweise für alle an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen abzugeben.
Gleiches gilt für Subunternehmer.
Beabsichtigt ein Bieter, sich für die Erlangung der Eignung auf Drittunternehmen zu berufen, so ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des benannten Drittunternehmens vorzulegen, aus der sich ergibt, dass der Bieter über die in Frage kommenden Kapazitäten des Drittunternehmens verfügen kann. Dies gilt auch für die Berufung auf Kapazitäten konzernverbundener Drittunternehmen.
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Hinweis: Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Von den Bietern sind in der oben beschriebenen Form („Eigenerklärung zur Eignung Varianten 1-3“) Erklärungen zu folgenden Themen abzugeben:
— Kenntnis von etwaigen Eintragungen im Berliner Korruptionsregister;
— Bestehen und Höhe einer Betriebshaftpflicht-/Berufshaftpflichtversicherung;
— Eintragung in das Berufs-/Handelsregister;
— Zugehörigkeit zu Handwerk, Industrie, Handel, Versorgungsunternehmen oder Sonstigem;
— Insolvenz und Liquidation;
— Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sind;
— Nicht-Vorliegen schwerer Verfehlungen;
— Gewerberechtliche Zuverlässigkeit;
— Anmeldung zur und Zahlung von Beiträgen an die Berufsgenossenschaft;
— Zahlung der Beiträge an die Krankenkasse und sonstige Sozialversicherungsträger;
— Zahlung von Steuern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Von den Bietern sind in der oben unter III.2.1) am Anfang beschriebenen Form (Eigenerklärung zur Eignung Varianten 1-3) Erklärungen abzugeben zu:
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren bzgl. vergleichbarer Leistungen analog Punkt III.2.3);
— Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Eigenerklärung, dass die Mindestbedingungen aus der Leistungsbeschreibung, speziell die Abnahmebedingungen für Fremdfahrzeuge (Anlage 1), für die Ausführung der zu vergebenen Leistung erfüllt bzw. eingehalten werden;
— ergänzend zur Eigenerklärung sind folgende Nachweise einzureichen:
1.) Darstellung der zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstung je Los: ausführliche Daten/Beschreibung der Fahrzeuge und der Zweiwegetechnik,
2.) Nachweis je Los, dass die eingesetzte Zweiwegetechnik einen Schienenradius von 16 m befahren kann,
3.) Protokolle über die aktuelle Lärmimmissionsmessung der Gesamtgeräte (je Los), welche nicht älter als 5 Jahre sind.
— Eigenerklärung zu Qualifikationen, Kenntnisse und Erfahrungen der für die Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter:
4.) Eigenerklärung, dass die zum Einsatz kommenden Mitarbeiter über eine mindestens 6-monatige Berufserfahrung im Gleisbereich unter laufendem Betrieb verfügen.
— Von den Bietern sind in der oben unter III.2.1) am Anfang beschriebenen Form („Eigenerklärung zur Eignung Varianten 1-3“) Erklärungen zur Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzleistungen), abzugeben. Die Vergleichbarkeit der Referenzleistungen mit der ausgeschriebenen Leistung wird nach Art der Leistung (Reinigungsleistungen, die mit der Verwendung der eingesetzten Fahrzeuge/Maschinen/Geräte vergleichbar sind) und Umfang (insbesondere Umsatzvolumen) bemessen.
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Sofern geplant ist, Nachunternehmer für die Leistungserbringung einzusetzen, sind auch für die Nachunternehmer Eignungsnachweise gemäß der Ziffer III.2.1) bis III.2.3) zu erbringen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Rechtsform, die eine gesamtschuldnerische Haftung der an der Bietergemeinschaft beteiligten Bieter gewährleistet.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Vergabeunterlagen werden gegen Überweisung von 20 EUR auf das Konto der Berliner Bank IBAN: DE90100708480510156309, BIC: DEUTDEDB110, abgegeben.
Die Überweisung ist mit dem Vermerk:
„FEM-E5/4158/15“, Maschinelle Gleisreinigung Straßenbahn, Konto: 534806, Kostenstelle: 99113 zu versehen.
Der Anforderung/Bewerbung ist eine Kopie des Überweisungsbeleges mit einer Einzahlungsbestätigung der Bank beizufügen.
Hinweis: Die Vergabeunterlagen werden nur versandt, wenn der Nachweis über die Einzahlung vorliegt. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-09-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Schlesinger

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-09-01 📅
Datum des Endes: 2017-08-31 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 107 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Der Antrag ist außerdem unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Unzulässig ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB auch dann, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Entfällt
Quelle: OJS 2015/S 063-111656 (2015-03-26)
Ergänzende Angaben (2015-04-21)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-04-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-04-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 081-144716
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 63-111656
ABl. S-Ausgabe: 81
Quelle: OJS 2015/S 081-144716 (2015-04-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-08-17)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berliner Verkehrsbetriebe / Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-08-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 161-295540
ABl. S-Ausgabe: 161
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 81-144716
Quelle: OJS 2015/S 161-295540 (2015-08-17)