Massenpersonalisierung von Chipkarten für das eTicket RheinMain

Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH

Bedrucken und personalisieren von Chipkarten für das eTicket RheinMain sowie deren laufender Versand an die vom RMV vorgegebenen Kunden. Die erforderlichen Chipkarten werden vom RMV gestellt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-22.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-04-22 Auftragsbekanntmachung
2015-09-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-04-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
Postanschrift: Alte Bleiche 5
Postleitzahl: 65719
Postort: Hofheim am Taunus
Kontakt
Internetadresse: http://www.rmv.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-04-22 📅
Einreichungsfrist: 2015-06-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-04-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 081-143855
ABl. S-Ausgabe: 81
Zusätzliche Informationen
Fragen und Hinweise von Bietern sowie die Auskünfte des Auftraggebers dazu werden allen Bietern in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt, soweit diese wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung enthalten. Die Bereitstellung dieser zusätzlichen Informationen an alle Bieter erfolgt ausschließlich über eine geschützte Webseite. Zur Vereinfachung und Beschleunigung des Vergabeverfahrens stellt der Auftraggeber folgende Informationen über eine geschützte Webseite im Internet zur Verfügung: — Vergabeunterlagen (Stand Bekanntmachung der Ausschreibung) — Zusätzliche Informationen an alle Bieter (kurz: Bieterinformationen) Die Bieter müssen sich fortlaufend und eigeninitiativ über neue Informationen durch Besuch der Webseite unterrichten. Erst nach Ablauf der Angebotsfrist erfolgt die Information der Bieter wieder (ausschließlich) in schriftlicher Form. Mit der Organisation und Durchführung dieser Vergabe hat der AG die Rhein-Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft mbH (rms), Am Hauptbahnhof 6 in 60329 Frankfurt am Main beauftragt. Die rms wird ausschließlich auf Weisung des AG tätig nachr. HAD-Ref. : 2106/35 nachr. V-Nr/AKZ: MP2015.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bedrucken und personalisieren von Chipkarten für das eTicket RheinMain sowie deren laufender Versand an die vom RMV vorgegebenen Kunden. Die erforderlichen Chipkarten werden vom RMV gestellt.
Referenznummer: MP2015

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Der Bieter legt mit seinem Angebot (vgl. Angebotsformular) eine Eigenerklärung vor, in der er bestätigt, dass
a) über sein Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren nicht eröffnet ist sowie die Eröffnung nicht beantragt ist sowie die Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde,
b) er sich nicht in Liquidation befindet,
c) er nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
d) er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (jeweils nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedstaates, in dem er ansässig ist, oder nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedstaates des AG) ordnungsgemäß erfüllt hat,
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e) er keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Eignung im Vergabeverfahren abgegeben hat sowie, dass
f) gegen ihn keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen kartellrechtliche, arbeits- oder sozialrechtliche oder umweltschützende Vorschriften vorliegen.
Ausländische Unternehmen erklären, dass sie sich nicht in Verhältnissen befinden, die nach den Rechtsvorschriften ihres Landes mit den zuvor beschriebenen Verhältnissen vergleichbar sind.
Darüber hinaus erklärt der Bieter ebenfalls mit Angebotsabgabe, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist wegen:
g) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland,
h) § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung un-rechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
i) § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
j) § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäische Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
k) § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
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l) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
m) § 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisation und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
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Ein Verstoß gegen oben genannte Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
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(2) Darüber hinaus erklärt der Bieter mit der Angebotsabgabe (vgl. Vordruck des Angebotsschreibens des Bieters), dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Absatz 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht vorliegen.
Hinweis: Gemäß § 19 Absatz 1 MiLoG sollen Bieter, die wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße belegt worden sind, bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Dienstleistungsauftrag ausgeschlossen werden.
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Zusätzlich zur o.g. Eigenerklärung des Bieters fordert der AG gemäß § 19 Absatz 4 MiLoG vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung für den Bieter an, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Der Bieter weist seine finanzielle Leistungsfähigkeit durch die Vorlage folgender Bescheinigungen nach:
1. Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung der letzten drei Jahre; bei Neugründung entsprechende Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen der Gesellschaftsgründer, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem der Bewerber ansässig ist, vorgeschrieben ist,
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2. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten drei Geschäftsjahre sowie den Umsatz der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist. Die Erklärung ist durch Unterschrift eines Geschäftsführers/Vorstandes zu bestätigen. Sofern das Unternehmen noch nicht drei Jahre besteht, sind die entsprechenden Umsätze seit Unternehmensgründung vorzulegen.
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3. Prüfbericht oder andere geeignete Unterlage einer Bank, einer öffentlichen Sparkasse, eines Wirtschaftsprüfers, eines Steuerberaters oder eines vereidigten Buchprüfers, der den Nachweis enthält, dass der Auftragsabwicklung keine finanziellen Engpässe entgegenstehen sowie dass aus heutiger Sicht auch keine finanziellen Engpässe während der Vertragslaufzeit absehbar sind,
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4. Bestätigung eines Kreditinstituts, dass aus heutiger Sicht die geforderten Sicherheiten zeitgerecht und in entsprechender Höhe gegeben werden könnten,
5. Nachweis über eine Unternehmenshaftpflichtversicherung; eine Versicherung über die Haftung bei Personenschäden mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von EUR 500.000,00 sowie eine Versicherung über die Haftung bei Vermögens- und Sachschäden mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von EUR 1.000.000,00 (vgl. auch D Vertrag § 4).
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6. Vorlage einer Bankauskunft der letzten drei Jahre.
(2) Zudem erklärt der Bieter mit der Angebotsabgabe (Eigenerklärung),
a) dass ausreichend verfügbare Finanzmittel vorhanden sind, um die von ihm angebotenen Lieferungen und Leistungen fristgerecht zu tätigen sowie die geforderten Sicherheiten zu leisten,
b) dass die Finanzmittel auftragsbezogen zur Verfügung stehen und nicht vorrangig durch andere Rechte belastet sind.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Mit seinem Angebot legt der Bewerber als Nachweis seiner fachlichen Eignung eine aussagekräftige Referenzliste mit mindestens insgesamt zwei Projekten vor, die erkennen lässt, dass der Bieter (Projekt-) Erfahrung in nachstehenden Bereichen hat:
- Personalisierung von Nutzermedien/Chipkarten, die den Anforderungen der VDV-Kernapplikation entsprechen,
- Personalisieren und Bedrucken von Chipkarten in einer Größenordnung von mindestens 300.000 Stück pro Jahr und Einzellieferungen mit einer Größenordnung von mindestens 50.000 Stück in einem Zeitraum von vier Wochen.
- Personalisieren und Bedrucken von Chipkarten mit anschließendem Versand an einzelne Endkunden in einer Größenordnung von ca. 5.000 Stück pro Monat und unter Berücksichtigung von monatlichen Schwankungen bei den Stückzahlen.
- ISO Zertifizierung nach ISO 9001 oder gleichwertig.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen: Beschreibung, Umfang/Mengenangaben, Einsatzgebiet, Zeitrahmen, in dem das Projekt abgewickelt wurde, Auftraggeber, Höhe des Auftragswertes.
Die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein.
(2) Sofern ein Bieter nicht über die oben genannten Referenzen in ausreichendem Umfang verfügt, hat er glaubhaft darzulegen, dass seine fachliche Eignung sowie seine technischen Möglichkeiten ausreichend sind, um die zu vergebende Leistung erfolgreich erfüllen zu können.
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(3) Weiterhin macht der Bieter Angaben zur Anzahl seiner Mitarbeiter in den letzten drei Jahren.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
(1) Zur Sicherung der vertragsgemäßen Ausführung der Leistungen und der Durchsetzung etwaiger Mängelansprüche des AG hat der AN eine uneingeschränkte und selbstschuldnerische (Vertragserfüllungs-)Bürgschaft einer deutschen Großbank, einer öffentlich-rechtlichen Sparkasse oder einer sonstigen, als Zoll- oder Steuerbürge zugelassenen Bank unter Verzicht der Anfechtbarkeit, Aufrechenbarkeit und Vorausklage in Höhe von 5 % des Auftragswertes zu leisten (vgl. Anlage E 01 Kalkulationsblatt, Feld „Angebotspreis gesamt“ der Vergabeunterlagen).
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(2) Die vollständige Rückgabe der Bürgschaft erfolgt nach Ablauf der Vertragslaufzeit.
(3) Das Vorliegen der Bürgschaft im Original ist Voraussetzung für die Zuschlagserteilung. Der erfolgreiche Bieter hat die Bürgschaft innerhalb der Vorinformationsfrist gemäß § 101a GWB vorzulegen. Er wird zur Vorlage der Bürgschaft vom AG aufgefordert.
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(4) Die Bürgschaft hat dem Muster in Anlage E 02 der Vergabeunterlagen zu entsprechen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
(1) Zahlungen an den AN erfolgen monatlich nachträglich für die jeweils erbrachte Leistung. Der AN rechnet die tatsächlich bedruckten, personalisierten und versendeten Chipkarten ab (Anzahl multipliziert mit dem Stückpreis). Der Preisbestandteil A (Vorbereitung, Einrichtung der Maschinen) ist mit der ersten Monatsrechnung in Rechnung zu stellen. Der Preisbestandteil D (sonstiges) ist monatlich und anteilig (je 1/Laufzeit in Monaten) in Rechnung zu stellen.
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Der Rechnung des AN ist ein Leistungsnachweis beizufügen. Der Nachweis erfolgt in Form einer Aufstellung der erfolgten Leistung, die nach den Preisbestandteilen im Kalkulationsblatt bzw. gemäß Abs. 1 differenziert werden (vgl. Anlage E 01 Kalkulationsblatt).
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Für Rechnungen des AN gilt eine Zahlungsfrist von zwei Wochen ab Rechnungsdatum.
(2) Sofern die erbrachten Leistungen/Mengen bei Vertragsende innerhalb der zulässigen Schwankungsbreiten (vgl. § 2 Abs. 1) von den unter Abs. 1 genannten Stückzahlen abweichen, reduziert bzw. erhöht sich der Angebotspreis indem der Preis pro Stück mit der reduzierten/erhöhten Stückzahl multipliziert wird und vom Angebotspreis abgezogen bzw. dazu addiert wird. Liegen die Mengen nicht innerhalbe der zulässigen Schwankungsbreite, werden AG und AN sich über die ggf. daraus resultierenden Mehr-/Minderkosten verständigen.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
(1) Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist zulässig.
(2) Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über die Bietergemeinschaft abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind sowie der für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind mit vollständigen Adressangaben zu nennen.
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(3) Die Bildung von Bietergemeinschaften nach Angebotsabgabe ist unzulässig.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-10-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Name: Rhein-Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft mbH
Postanschrift: Am Hauptbahnhof 6
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60329
Kontaktperson: Gunilla Kiock/Ingolf Hetzel
E-Mail: mp2015@rms-consult.de 📧
Name: Rhein-Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft mbH (rms GmbH)
Postort: Frankfurt
Telefon: +49 6927307216 / 6927307410 📞

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-03-01 📅
Datum des Endes: 2020-02-29 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: MP2015
Zusätzliche Informationen
Fragen und Hinweise von Bietern sowie die Auskünfte des Auftraggebers dazu werden allen Bietern in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt, soweit diese wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung enthalten. Die Bereitstellung dieser zusätzlichen Informationen an alle Bieter erfolgt ausschließlich über eine geschützte Webseite.
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Zur Vereinfachung und Beschleunigung des Vergabeverfahrens stellt der Auftraggeber folgende Informationen über eine geschützte Webseite im Internet zur Verfügung:
— Vergabeunterlagen (Stand Bekanntmachung der Ausschreibung)
— Zusätzliche Informationen an alle Bieter (kurz: Bieterinformationen)
Die Bieter müssen sich fortlaufend und eigeninitiativ über neue Informationen durch Besuch der Webseite unterrichten. Erst nach Ablauf der Angebotsfrist erfolgt die Information der Bieter wieder (ausschließlich) in schriftlicher Form.
Mit der Organisation und Durchführung dieser Vergabe hat der AG die Rhein-Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft mbH (rms), Am Hauptbahnhof 6 in 60329 Frankfurt am Main beauftragt. Die rms wird ausschließlich auf Weisung des AG tätig
nachr. HAD-Ref. : 2106/35
nachr. V-Nr/AKZ: MP2015.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 081-143855 (2015-04-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-09-15)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-09-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 182-330424
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 81-143855
ABl. S-Ausgabe: 182
Zusätzliche Informationen
Nachr. HAD-Ref.: 2106/37. nachr. V-Nr/AKZ: MP2015.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (70)
2. Konzept Qualitätssicherung (15)
3. Beispielhaft bedruckte Chipkarte (15)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-07-31 📅
Name: Swiss Post Solutions Card Systems GmbH
Postanschrift: Kronacher Str. 61
Postort: Bamberg
Postleitzahl: 96052
Land: Deutschland 🇩🇪

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Gunilla Kiock, Ingolf Hetzel

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Fax: +49 615112-5816/6834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2015/S 182-330424 (2015-09-15)