Die KfW hat sich im Personalmarketing neu aufgestellt und sucht im Rahmen dieser Ausschreibung einen Dienstleister, der sie bei Rekrutierungsmaßnahmen unterstützt. Folgende Leistungen sind seitens des Auftragnehmers zu erbringen: Operatives Handling von Stellen- und Traueranzeigen, d. h. — Erstellung und Adaption von Anzeigen inkl. Qualitätssicherung — Beratung hinsichtlich der geeigneten Ausschreibungskanäle — Einbuchung von Stellen- und Traueranzeigen — Controlling der Anzeigenperformance Beratungsleistungen zu Image- und Produktkampagnen sind nicht Gegenstand des Auftrags; bei übergreifenden Werbemaßnahmen, die einen Bezug in Richtung Personalmarketing aufweisen, könnte jedoch eine anlassbezogene Beratung angefragt werden. Die Leistungen sollen jeweils auch für die Unternehmenstochter KfW IPEX Bank GmbH erbracht werden. Der Vertrag hat eine Laufzeit von zwei (2) Jahren mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr auf maximal vier (4) Jahre.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-04-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlichkeitsarbeit
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlichkeitsarbeit📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: KfW
Postanschrift: Palmengartenstraße 5-9
Postleitzahl: 60325
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://vergabe.kfw.de🌏
E-Mail: vergabestelle@kfw.de📧
Telefon: +49 6974312489📞
Fax: +49 6974312944 📠
1. Für eine effiziente Teilnahme am Verfahren stellt die KfW die
Ausschreibungsunterlagen elektronischzur Verfügung. Unter
http://vergabe.kfw.de finden Sie die Vergabeplattform der KfW.
Dort erhalten Sieweitergehende Informationen zum Verfahren
und können die Vergabeunterlagen downloaden. Im ersten
Schrittmüssen Sie sich als Bieter registrieren. Klicken Sie dazu
im Login-Feld auf den Link -Neuregistrieren-. Sie werden vom
Programm durch die Anmeldung geleitet. Mit Ihrer Benutzerkennung
und dem Passwort könnenSie sich auf der Plattform anmelden.
Nun können Sie nach Verfahren recherchieren und die
Vergabeunterlagenals Dateien oder als ZIP-Archiv downloaden.
Wichtig!
Um mit der KfW effizient und gesichert kommunizieren zu können,
empfehlen wir das AI Bietercockpit (Download über Vergabeplattform)
zu nutzen. Es handelt sich dabei um eine Java-
Applikation, mit der Sie IhreAusschreibung verwalten, Fragen
an die KfW versenden und Nachrichten empfangen können.
Fragen zur Handhabung des AI Bietercockpits richten Sie bitte
an unseren Plattformbetreiber,die AdministrationIntelligence AG
(Hotline +49 9318806144).
2. Für die Erstellung ihres Angebotes müssen Bieter zwingend
die von der KfW zur Verfügung gestellten elektronischen Formulare
verwenden.
3. Kann ein potentieller Bewerber aus einem stichhaltigen
Grund die von der KfW geforderten Nachweise nicht beibringen,
so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von
der KfW für geeignet erachteter Belege nachweisen. Der Bewerber
sollte in diesem Fall gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig
vor der Einreichung seines Angebotes per Vergabeplattform,
E-Mail oder Telefax anzeigen, dass er einen Nachweis
nicht beibringen kann und in diesem Zusammenhang den stichhaltigen
Grund angeben sowie einen alternativen Beleg vorschlagen.
In diesem Fall wird dem Bewerber mitgeteilt, ob der
alternative Beleg für geeignet erachtet wird. Der Bewerber hat
sodann ggf. den alternativen Beleg seinem Angebot beizufügen.
4. Werden geforderte Erklärungen und Nachweise nicht vollständig
bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt, können diese
gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A bis zum Ablauf einer bestimmten
Nachfrist von der KfW nachgefordert werden. Die Entscheidung
über die Nachforderung steht im Ermessen der KfW
und erfolgt ggf. unter kurzer Fristsetzung.
Dort erhalten Sieweitergehende Informationen zum Verfahren
und können die Vergabeunterlagen downloaden. Im ersten
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(Hotline +49 9318806144).
2. Für die Erstellung ihres Angebotes müssen Bieter zwingend
die von der KfW zur Verfügung gestellten elektronischen Formulare
verwenden.
3. Kann ein potentieller Bewerber aus einem stichhaltigen
Grund die von der KfW geforderten Nachweise nicht beibringen,
so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von
der KfW für geeignet erachteter Belege nachweisen. Der Bewerber
sollte in diesem Fall gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig
vor der Einreichung seines Angebotes per Vergabeplattform,
E-Mail oder Telefax anzeigen, dass er einen Nachweis
nicht beibringen kann und in diesem Zusammenhang den stichhaltigen
Grund angeben sowie einen alternativen Beleg vorschlagen.
In diesem Fall wird dem Bewerber mitgeteilt, ob der
alternative Beleg für geeignet erachtet wird. Der Bewerber hat
sodann ggf. den alternativen Beleg seinem Angebot beizufügen.
4. Werden geforderte Erklärungen und Nachweise nicht vollständig
bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt, können diese
gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A bis zum Ablauf einer bestimmten
Nachfrist von der KfW nachgefordert werden. Die Entscheidung
über die Nachforderung steht im Ermessen der KfW
und erfolgt ggf. unter kurzer Fristsetzung.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die KfW hat sich im Personalmarketing neu aufgestellt und sucht im Rahmen dieser Ausschreibung einen Dienstleister, der sie bei Rekrutierungsmaßnahmen unterstützt. Folgende Leistungen sind seitens des Auftragnehmers zu erbringen:
Operatives Handling von Stellen- und Traueranzeigen, d. h.
— Erstellung und Adaption von Anzeigen inkl. Qualitätssicherung
— Beratung hinsichtlich der geeigneten Ausschreibungskanäle
— Einbuchung von Stellen- und Traueranzeigen
— Controlling der Anzeigenperformance
Beratungsleistungen zu Image- und Produktkampagnen sind nicht Gegenstand des Auftrags; bei übergreifenden Werbemaßnahmen, die einen Bezug in Richtung Personalmarketing aufweisen, könnte jedoch eine anlassbezogene Beratung angefragt werden.
Die Leistungen sollen jeweils auch für die Unternehmenstochter KfW IPEX Bank GmbH erbracht werden.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von zwei (2) Jahren mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr auf maximal vier (4) Jahre.
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption siehe Ziff. II.2.3).
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: KfW_PA-2015-0002_SN; VSt.-Nr.: 02/15
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: KfW, Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter hat auf gesonderte Anforderung der KfW einen aktuellen
Auszug (ggf. in Kopie) aus dem Berufs- oder Handelsregister
oder einem vergleichbaren Register seines Heimatlandes
vorzulegen, sofern er eintragungspflichtig ist.
Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe, dass
— er alle gewerbe- und standesrechtlichen Voraussetzungen, die
gemäß den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig
ist, erfüllt, soweit dies für die Erbringung der angebotenen Leistung
erforderlich ist,
— über sein Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein
vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung
beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt
worden ist,
— er sich nicht in Liquidation befindet,
— er nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die
seine Zuverlässigkeit in Frage stellt,
— er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben
sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß
erfüllt hat,
— er nicht im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen
in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat,
— ihm keine Kenntnis über einen Ausschlussgrund der Unzuverlässigkeit
nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt,
— er Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst besonders
Verpflichteten keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt
hat,
— er bei Abgabe dieses Angebotes keine Verstöße gegen das
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen
hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen
getroffen hat, wie z.B. eine Absprache über Preise oder
über die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Bietergemeinschaft
als günstigster Bieter und
— er den folgenden Wortlaut des § 21 Absatz 1 des Arbeitnehmer-
Entsendegesetzes zur Kenntnis genommen hat:
"§ 21 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge
(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-,
Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen
Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit
bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit
ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23
mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert
Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor
Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts
der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer
schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht."
und, dass die dort den genannten Voraussetzungen für einen
Ausschluss nicht vorliegen.
— er in seinem Einflussbereich und soweit die nachfolgenden
Vorgaben in dem jeweiligen Staat in nationales Recht umgesetzt
wurden
a) den Schutz der international anerkannten Menschenrechte,
b) die Standards der Internationalen Arbeitsorganisation der
Vereinten Nationen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
(ILO-Übereinkommen 138, 182) und
c) die Übereinkommen der ILO zum Verbot der Zwangsarbeit
(ILO-Übereinkommen 29, 105)
unterstützt und achtet.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung zum (ggf. testierten) Nettojahresgesamtumsatz für jedes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (i.d.R. 2012 - 2014),
— Eigenerklärung zum Nettojahresumsatz für vergleichbare Leistungen für jedes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (i.d.R. 2012 - 2014),
— Darstellung der Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer für jedes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (i.d.R. 2012 - 2014) und
— Eigenerklärung, dass der Bieter im Zeitpunkt der Angebotsabgabe über mindestens drei (3) fest angestellte Mitarbeiter zur Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrags verfügt.
Mindeststandards:
Der Bieter hat im Zeitpunkt der Angebotsabgabe über mindestens drei (3) fest angestellte Mitarbeiter zur Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrags zu verfügen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Kurzdarstellung des Unternehmens,
— Angaben zur Anzahl der für die Leistung vorgesehenen Personen,
— Angabe von mindestens drei Leistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und die der Bieter jeweils als verantwortliches Unternehmen erbracht hat und deren Abschluss nicht vor dem Jahr 2012 liegt.
— Angabe von mindestens drei Leistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und die der Bieter jeweils als verantwortliches Unternehmen erbracht hat und deren Abschluss nicht vor dem Jahr 2012 liegt.
— Kurzlebensläufe der für die Leistungen verantwortlichen Personen (Team-Präsentation); es sind mindestens drei Kurzlebensläufe einzureichen; soweit Personen namentlich nicht benannt werden dürfen, ist dies zu begründen.
Mindeststandards:
— Angabe von mindestens drei Leistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und die der Bieter jeweils als verantwortliches Unternehmen erbracht hat und deren Abschluss nicht vor dem Jahr 2012 liegt.
— Angabe von mindestens drei Leistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und die der Bieter jeweils als verantwortliches Unternehmen erbracht hat und deren Abschluss nicht vor dem Jahr 2012 liegt.
— Kurzlebensläufe der für die Leistungen verantwortlichen Personen (Team-Präsentation); es sind mindestens drei Kurzlebensläufe einzureichen; soweit Personen namentlich nicht benannt werden dürfen, ist dies zu begründen.
— Aus den Lebensläufen müssen mindestens folgende Angaben ersichtlich sein:
— > Bisherige Arbeitgeber (sofern eine Namensnennung nicht möglich ist, kann eine abstrakte Beschreibung erfolgen),
— > Erfahrungen im relevanten Berufsbild (z.B. Texter oder Grafiker - die Personen müssen bereits 2 Jahre im relevanten Berufsbild tätig sein),
— > allgemeine und Finanzdienstleistungssektor-spezifische Angaben zu Berufserfahrungen und Projekten (Projektschwerpunkte).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Als Bedingung für die Auftragsausführung hat der künftige Vertragspartner im Auftragsfall den Nachweis einer Haftpflichtversicherung gemäß den Anforderungen in § 20 Teil C (Vertragsbedingungen) der Vergabeunterlagen zu erbringen, d. h.:
(1.) Der Auftragnehmer wird spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlags, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung, die Gefahren aus der Erbringung der Leistungen gegenüber dem Auftraggeber durch eine Haftpflichtversicherung mit den nachfolgend genannten Mindestdeckungssummen für die Dauer des Vertrages absichern und dem Auftraggeber einen entsprechenden Nachweis erbringen. Die Mindestdeckungssummen betragen (je Versicherungsjahr 2-fach maximiert):
(1.) Der Auftragnehmer wird spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlags, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung, die Gefahren aus der Erbringung der Leistungen gegenüber dem Auftraggeber durch eine Haftpflichtversicherung mit den nachfolgend genannten Mindestdeckungssummen für die Dauer des Vertrages absichern und dem Auftraggeber einen entsprechenden Nachweis erbringen. Die Mindestdeckungssummen betragen (je Versicherungsjahr 2-fach maximiert):
— für Personenschäden 1,0 Mio EUR,
— für Sachschäden 1,0 Mio EUR,
— für Vermögensschäden 100.000 TEUR
(2.) Die vorgenannten Mindestdeckungssummen müssen je Versicherungsfall mindestens zweifach je Versicherungsjahr zur Verfügung stehen.
(3.) Der Deckungsschutz richtet sich dabei nach den "Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung" (AHB) sowie den "Besonderen Bedingungen" und "Risikobeschreibungen" zum Haftpflichtversicherungsvertrag.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Zahlungsbedingungen sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Sie sind vor Angebotsabgabe
nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen
(vgl. § 6 EG Abs. 2 VOL/A).
Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben mit ihrem Angebot
eine Bietergemeinschaftserklärung abzugeben. Hierzu ist
das Formblatt "Bietergemeinschaftserklärung" (Teil B Anlage 1
der Vergabeunterlagen) zu benutzen und von allen Mitgliedern
der Bietergemeinschaft im Original zu unterzeichnen. Der bevollmächtigte
Vertreter der Bietergemeinschaft hat den Teil B
Bietererklärung der Vergabeunterlagen vollständig auszufüllen
und die betreffenden Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
Des Weiteren hat jedes weitere Mitglied der Bietergemeinschaft
die vorzulegenden Erklärungen und Nachweise bezüglich der
Zuverlässigkeit gesondert vorzulegen. Hierzu ist das Formblatt
"Erklärungen und Nachweise über die Eignungder Mitglieder
der Bietergemeinschaft" (Teil B Anlage 2 der Vergabeunterlagen)
zu benutzen und vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft
im Original zu unterzeichnen. Die Erklärungen und
Nachweise bezüglich der Fachkunde und Leistungsfähigkeit
müssen nicht zwingend vollständig von allen Mitgliedern eingereicht
werden; es reicht aus, wenn die Fachkunde und Leistungsfähigkeit
für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen
ist.
Die Bietergemeinschaft erklärt,
— dass im Fall der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft
gebildet wird;
— aus welchen Mitgliedern sie besteht;
— wer der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft ist;
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder in allen Phasen
des Vergabeverfahrens und auch während der Auftragsdurchführung
gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt;
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-09-30 📅
Öffnungsort: entfällt
Ort des Eröffnungstermins: entfällt
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Sarah Nelson
Internetadresse: vergabe.kfw.de 🌏
Name: KfW
Telefon: +49 6974310📞
URL der Dokumente: vergabe.kfw.de 🌏
Dort erhalten Sieweitergehende Informationen zum Verfahren
und können die Vergabeunterlagen downloaden. Im ersten
Schrittmüssen Sie sich als Bieter registrieren. Klicken Sie dazu
im Login-Feld auf den Link -Neuregistrieren-. Sie werden vom
Programm durch die Anmeldung geleitet. Mit Ihrer Benutzerkennung
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Nun können Sie nach Verfahren recherchieren und die
Vergabeunterlagenals Dateien oder als ZIP-Archiv downloaden.
Wichtig!
Um mit der KfW effizient und gesichert kommunizieren zu können,
empfehlen wir das AI Bietercockpit (Download über Vergabeplattform)
zu nutzen. Es handelt sich dabei um eine Java-
Applikation, mit der Sie IhreAusschreibung verwalten, Fragen
an die KfW versenden und Nachrichten empfangen können.
Fragen zur Handhabung des AI Bietercockpits richten Sie bitte
an unseren Plattformbetreiber,die AdministrationIntelligence AG
(Hotline +49 9318806144).
2. Für die Erstellung ihres Angebotes müssen Bieter zwingend
die von der KfW zur Verfügung gestellten elektronischen Formulare
verwenden.
3. Kann ein potentieller Bewerber aus einem stichhaltigen
Grund die von der KfW geforderten Nachweise nicht beibringen,
so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von
der KfW für geeignet erachteter Belege nachweisen. Der Bewerber
sollte in diesem Fall gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig
vor der Einreichung seines Angebotes per Vergabeplattform,
E-Mail oder Telefax anzeigen, dass er einen Nachweis
nicht beibringen kann und in diesem Zusammenhang den stichhaltigen
Grund angeben sowie einen alternativen Beleg vorschlagen.
In diesem Fall wird dem Bewerber mitgeteilt, ob der
alternative Beleg für geeignet erachtet wird. Der Bewerber hat
sodann ggf. den alternativen Beleg seinem Angebot beizufügen.
4. Werden geforderte Erklärungen und Nachweise nicht vollständig
bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt, können diese
gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A bis zum Ablauf einer bestimmten
Nachfrist von der KfW nachgefordert werden. Die Entscheidung
über die Nachforderung steht im Ermessen der KfW
und erfolgt ggf. unter kurzer Fristsetzung.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die folgenden Fristen müssen für die Einlegung eines Rechtsbehelfs beachtet werden:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 107 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin. Diese hat jeder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht
geltend machen möchte.
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 107 Abs. 3 GWB:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften
im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe
oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe
oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.".
Quelle: OJS 2015/S 085-152703 (2015-04-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-09-10) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-09-08 📅
Name: konzept P Personalmarketing GmbH
Postanschrift: Göttelmannstraße 13b
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55130
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 107 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin. Diese hat jeder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 107 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin. Diese hat jeder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“.
Zudem weist die Vergabestelle auf die Regelungen des § 101b GWB hin:
§ 101b GWB:
„(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union“.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union“.