Aufgabe ist die Teilerweiterung und Harmonisierung der medientechnischen Ausstattung in vier Sonderräumen der KfW Bankengruppe am Standort Frankfurt. Diese Harmonisierung umfasst die Steuerungs- und Signalübertragungskomponenten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein zentrales Monitoring- und Supportsystem der Firma Crestron (Fusion) im Einsatz ist. Im Rahmen dieser Harmonisierung werden sämtliche Verarbeitungsparameter für alle Räume und Standorte angeglichen. Ebenso sollen die Räume, die noch nicht an dem zentralen Monitoring- und Supportsystem angebunden sind, implementiert werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-04-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: KfW
Postanschrift: Palmengartenstraße 5-9
Postleitzahl: 60325
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.vergabe.kfw.de🌏
E-Mail: vergabestelle@kfw.de📧
Telefon: +49 6974312489📞
Fax: +49 6974312944 📠
1. Für eine effiziente Teilnahme am Verfahren stellt die KfW die Ausschreibungsunterlagen elektronischzur Verfügung. Unter http://vergabe.kfw.de finden Sie die Vergabeplattform der KfW. Dort erhalten Sieweitergehende Informationen zum Verfahren und können die Vergabeunterlagen downloaden. Im ersten Schrittmüssen Sie sich als Bieter registrieren. Klicken Sie dazu im Login-Feld auf den Link -Neuregistrieren-. Sie werden vom Programm durch die Anmeldung geleitet. Mit Ihrer Benutzerkennung und dem Passwort könnenSie sich auf der Plattform anmelden. Nun können Sie nach Verfahren recherchieren und die Vergabeunterlagenals Dateien oder als ZIP-Archiv downloaden.
Wichtig:
Um mit der KfW effizient und gesichert kommunizieren zu können, empfehlen wir das AI Bietercockpit (Download über Vergabeplattform) zu nutzen. Es handelt sich dabei um eine Java-Applikation, mit der Sie IhreAusschreibung verwalten, Fragen an die KfW versenden und Nachrichten empfangen können.
Fragen zur Handhabung des AI Bietercockpits richten Sie bitte an unseren Plattformbetreiber,die AdministrationIntelligence AG (Hotline +49 9318806144).
2. Für die Erstellung ihres Angebotes müssen Bieter zwingend die von der KfW zur Verfügung gestellten elektronischen Formulare verwenden.
3. Kann ein potentieller Bewerber aus einem stichhaltigen Grund die von der KfW geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der KfW für geeignet erachteter Belege nachweisen. Der Bewerber sollte in diesem Fall gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig vor der Einreichung seines Angebotes per Vergabeplattform, E-Mail oder Telefax anzeigen, dass er einen Nachweis nicht beibringen kann und in diesem Zusammenhang den stichhaltigen Grund angeben sowie einen alternativen Beleg vorschlagen. In diesem Fall wird dem Bewerber mitgeteilt, ob der alternative Beleg für geeignet erachtet wird. Der Bewerber hat sodann ggf. den alternativen Beleg seinem Angebot beizufügen.
4. Werden geforderte Erklärungen und Nachweise nicht vollständig bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt, können diese gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A bis zum Ablauf einer bestimmten Nachfrist von der KfW nachgefordert werden. Die Entscheidung über die Nachforderung steht im Ermessen der KfW und erfolgt ggf. unter kurzer Fristsetzung.
1. Für eine effiziente Teilnahme am Verfahren stellt die KfW die Ausschreibungsunterlagen elektronischzur Verfügung. Unter http://vergabe.kfw.de finden Sie die Vergabeplattform der KfW. Dort erhalten Sieweitergehende Informationen zum Verfahren und können die Vergabeunterlagen downloaden. Im ersten Schrittmüssen Sie sich als Bieter registrieren. Klicken Sie dazu im Login-Feld auf den Link -Neuregistrieren-. Sie werden vom Programm durch die Anmeldung geleitet. Mit Ihrer Benutzerkennung und dem Passwort könnenSie sich auf der Plattform anmelden. Nun können Sie nach Verfahren recherchieren und die Vergabeunterlagenals Dateien oder als ZIP-Archiv downloaden.
Wichtig:
Um mit der KfW effizient und gesichert kommunizieren zu können, empfehlen wir das AI Bietercockpit (Download über Vergabeplattform) zu nutzen. Es handelt sich dabei um eine Java-Applikation, mit der Sie IhreAusschreibung verwalten, Fragen an die KfW versenden und Nachrichten empfangen können.
Fragen zur Handhabung des AI Bietercockpits richten Sie bitte an unseren Plattformbetreiber,die AdministrationIntelligence AG (Hotline +49 9318806144).
2. Für die Erstellung ihres Angebotes müssen Bieter zwingend die von der KfW zur Verfügung gestellten elektronischen Formulare verwenden.
3. Kann ein potentieller Bewerber aus einem stichhaltigen Grund die von der KfW geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der KfW für geeignet erachteter Belege nachweisen. Der Bewerber sollte in diesem Fall gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig vor der Einreichung seines Angebotes per Vergabeplattform, E-Mail oder Telefax anzeigen, dass er einen Nachweis nicht beibringen kann und in diesem Zusammenhang den stichhaltigen Grund angeben sowie einen alternativen Beleg vorschlagen. In diesem Fall wird dem Bewerber mitgeteilt, ob der alternative Beleg für geeignet erachtet wird. Der Bewerber hat sodann ggf. den alternativen Beleg seinem Angebot beizufügen.
4. Werden geforderte Erklärungen und Nachweise nicht vollständig bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt, können diese gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A bis zum Ablauf einer bestimmten Nachfrist von der KfW nachgefordert werden. Die Entscheidung über die Nachforderung steht im Ermessen der KfW und erfolgt ggf. unter kurzer Fristsetzung.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Aufgabe ist die Teilerweiterung und Harmonisierung der medientechnischen Ausstattung in vier Sonderräumen der KfW Bankengruppe am Standort Frankfurt. Diese Harmonisierung umfasst die Steuerungs- und Signalübertragungskomponenten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein zentrales Monitoring- und Supportsystem der Firma Crestron (Fusion) im Einsatz ist. Im Rahmen dieser Harmonisierung werden sämtliche Verarbeitungsparameter für alle Räume und Standorte angeglichen. Ebenso sollen die Räume, die noch nicht an dem zentralen Monitoring- und Supportsystem angebunden sind, implementiert werden.
Aufgabe ist die Teilerweiterung und Harmonisierung der medientechnischen Ausstattung in vier Sonderräumen der KfW Bankengruppe am Standort Frankfurt. Diese Harmonisierung umfasst die Steuerungs- und Signalübertragungskomponenten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein zentrales Monitoring- und Supportsystem der Firma Crestron (Fusion) im Einsatz ist. Im Rahmen dieser Harmonisierung werden sämtliche Verarbeitungsparameter für alle Räume und Standorte angeglichen. Ebenso sollen die Räume, die noch nicht an dem zentralen Monitoring- und Supportsystem angebunden sind, implementiert werden.
Referenznummer: KfW_ZS-2015-0020_SN; VSt.-Nr.: 20/15
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: KfW, Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter hat auf gesonderte Anforderung der KfW einen aktuellen Auszug (ggf. in Kopie) aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einem vergleichbaren Register seines Heimatlandes vorzulegen, sofern er eintragungspflichtig ist.
Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe, dass:
— er alle gewerbe- und standesrechtlichen Voraussetzungen, die gemäß den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, erfüllt, soweit dies für die Erbringung der angebotenen Leistung erforderlich ist,
— über sein Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— er sich nicht in Liquidation befindet,
— er nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt,
— er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
— er nicht im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat,
— ihm keine Kenntnis über einen Ausschlussgrund der Unzuverlässigkeit nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt,
— er Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat,
— er bei Abgabe dieses Angebotes keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat, wie z.B. eine Absprache über Preise oder über die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Bietergemeinschaft als günstigster Bieter und
— er bei Abgabe dieses Angebotes keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat, wie z.B. eine Absprache über Preise oder über die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Bietergemeinschaft als günstigster Bieter und
— er den folgenden Wortlaut des § 21 Absatz 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zur Kenntnis genommen hat:
„§ 21 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge:
(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht.“
(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht.“
und, dass die dort den genannten Voraussetzungen für einen Ausschluss nicht vorliegen.
— er in seinem Einflussbereich und soweit die nachfolgenden Vorgaben in dem jeweiligen Staat in nationales Recht umgesetzt wurden:
a) den Schutz der international anerkannten Menschenrechte,
b) die Standards der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (ILO-Übereinkommen 138, 182) und
c) die Übereinkommen der ILO zum Verbot der Zwangsarbeit (ILO-Übereinkommen 29, 105) unterstützt und achtet.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung zum (ggf. testierten) Nettojahresgesamtumsatz für jedes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (i.d.R. 2011-2013),
— Eigenerklärung zum Nettojahresumsatz für vergleichbare Leistungen für jedes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (i.d.R. 2011-2013) und
— Darstellung der Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer, zusätzlich aufgegliedert nach Berufsgruppen (Meister/Techniker/Ingenieure, Facharbeiter/Monteure, Hilfskräfte), für jedes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (i. d. R. 2012-2014).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Darstellung der Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer, zusätzlich aufgegliedert nach Berufsgruppen (Meister/Techniker/Ingenieure, Facharbeiter/Monteure, Hilfskräfte), für jedes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (i. d. R. 2012-2014).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Kurzdarstellung des Unternehmens, d. h. Leistungsspektrum und Schwerpunkte der Geschäftstätigkeit im Bereich der medientechnischen Ausstattung (insbesondere Beschreibung der Aktivitäten in folgenden Bereichen: Crestron Fusion, Crestron Digital Media, Crestron Steueroberflächen mit „Smart Objects“, Videokonferenzsysteme, Netzwerktechnik, Beam Steering Lautsprechersysteme, Digitale Audio-Netzwerke, Bildmischsysteme, Programmierung Audio-DSP);
— Kurzdarstellung des Unternehmens, d. h. Leistungsspektrum und Schwerpunkte der Geschäftstätigkeit im Bereich der medientechnischen Ausstattung (insbesondere Beschreibung der Aktivitäten in folgenden Bereichen: Crestron Fusion, Crestron Digital Media, Crestron Steueroberflächen mit „Smart Objects“, Videokonferenzsysteme, Netzwerktechnik, Beam Steering Lautsprechersysteme, Digitale Audio-Netzwerke, Bildmischsysteme, Programmierung Audio-DSP);
— Beschreibung der Unternehmensorganisation (z. B. Standorte, Struktur, hierarchischer Aufbau);
— Angaben zur Anzahl der für die Leistung vorgesehenen Personen, insgesamt sowie aufgeschlüsselt nach Projektleiter inkl. Stellvertreter, Programmierer Audio, Programmierer Steuerung/Fusion, Monteure, Helfer, Montage- oder Bauleiter, Programmierer Video;
— Angaben zur Anzahl der für die Leistung vorgesehenen Personen, insgesamt sowie aufgeschlüsselt nach Projektleiter inkl. Stellvertreter, Programmierer Audio, Programmierer Steuerung/Fusion, Monteure, Helfer, Montage- oder Bauleiter, Programmierer Video;
— Angabe von mindestens drei Leistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und die der Bieter jeweils als verantwortliches Unternehmen erbracht hat und deren Abschluss nicht vor dem Jahr 2012 liegt;
— Angabe von mindestens drei Leistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und die der Bieter jeweils als verantwortliches Unternehmen erbracht hat und deren Abschluss nicht vor dem Jahr 2012 liegt;
— Kurzlebensläufe der für die Leistungen verantwortlichen Personen; es sind mindestens drei Kurzlebensläufe einzureichen; soweit Personen namentlich nicht benannt werden dürfen, ist dies zu begründen.
Mindeststandards:
— Angabe von mindestens drei Leistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und die der Bieter jeweils als verantwortliches Unternehmen erbracht hat und deren Abschluss nicht vor dem Jahr 2012 liegt.
— Angabe von mindestens drei Leistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und die der Bieter jeweils als verantwortliches Unternehmen erbracht hat und deren Abschluss nicht vor dem Jahr 2012 liegt.
— Kurzlebensläufe der für die Leistungen verantwortlichen Personen; es sind mindestens drei Kurzlebensläufe einzureichen; soweit Personen namentlich nicht benannt werden dürfen, ist dies zu begründen.
— Der zur Montage vorgesehene vor Ort anwesende Montageleiter muss mindestens die Qualifikation eines Meisters, Technikers oder Ingenieurs der Fachrichtung Elektrotechnik, Tontechnik oder gleichwertig nachweisen.
— Es ist zudem gefordert, dass mindestens eine zur Leistungserbringung vorgesehene Person eine Zertifizierung im jeweiligen Produktbereich (d. h. Steuerungstechnik von Crestron, Beam Steering Beschallungssysteme, Digitale Audio-DSP-Systeme, Audio Netzwerksysteme, Digitale AV-Matrix, Verteil- und Bearbeitungssyteme, Netzwerktechnik, Monitoring- und Support System Crestron Fusion) in Form eines Qualifizierungsnachweises (Zertifikat oder Schulungsnachweis des Herstellers oder gleichwertig) aufweist.
— Es ist zudem gefordert, dass mindestens eine zur Leistungserbringung vorgesehene Person eine Zertifizierung im jeweiligen Produktbereich (d. h. Steuerungstechnik von Crestron, Beam Steering Beschallungssysteme, Digitale Audio-DSP-Systeme, Audio Netzwerksysteme, Digitale AV-Matrix, Verteil- und Bearbeitungssyteme, Netzwerktechnik, Monitoring- und Support System Crestron Fusion) in Form eines Qualifizierungsnachweises (Zertifikat oder Schulungsnachweis des Herstellers oder gleichwertig) aufweist.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Bieter hat – im Auftragsfall – eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Anforderungen in Teil C (Vertragsbedingungen) der Vergabeunterlagen nachzuweisen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß den Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Sie sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen (vgl. § 6 EG Abs. 2 VOL/A).
Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben mit ihrem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung abzugeben. Hierzu ist das Formblatt „Bietergemeinschaftserklärung“ (Teil B Anlage 1 der Vergabeunterlagen) zu benutzen und von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft im Original zu unterzeichnen. Der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft hat den Teil B Bietererklärung der Vergabeunterlagen vollständig auszufüllen und die betreffenden Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Des Weiteren hat jedes weitere Mitglied der Bietergemeinschaft die vorzulegenden Erklärungen und Nachweise bezüglich der Zuverlässigkeit gesondert vorzulegen. Hierzu ist das Formblatt "Erklärungen und Nachweise über die Eignung der Mitglieder der Bietergemeinschaft" (Teil B Anlage 2 der Vergabeunterlagen) zu benutzen und vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft im Original zu unterzeichnen. Die Erklärungen und Nachweise bezüglich der Fachkunde und Leistungsfähigkeit müssen nicht zwingend vollständig von allen Mitgliedern eingereicht werden; es reicht aus, wenn die Fachkunde und Leistungsfähigkeit für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen ist.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben mit ihrem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung abzugeben. Hierzu ist das Formblatt „Bietergemeinschaftserklärung“ (Teil B Anlage 1 der Vergabeunterlagen) zu benutzen und von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft im Original zu unterzeichnen. Der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft hat den Teil B Bietererklärung der Vergabeunterlagen vollständig auszufüllen und die betreffenden Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Des Weiteren hat jedes weitere Mitglied der Bietergemeinschaft die vorzulegenden Erklärungen und Nachweise bezüglich der Zuverlässigkeit gesondert vorzulegen. Hierzu ist das Formblatt "Erklärungen und Nachweise über die Eignung der Mitglieder der Bietergemeinschaft" (Teil B Anlage 2 der Vergabeunterlagen) zu benutzen und vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft im Original zu unterzeichnen. Die Erklärungen und Nachweise bezüglich der Fachkunde und Leistungsfähigkeit müssen nicht zwingend vollständig von allen Mitgliedern eingereicht werden; es reicht aus, wenn die Fachkunde und Leistungsfähigkeit für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen ist.
Die Bietergemeinschaft erklärt,
— dass im Fall der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird;
— aus welchen Mitgliedern sie besteht;
— wer der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft ist;
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder in allen Phasen des Vergabeverfahrens und auch während der Auftragsdurchführung gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-07-31 📅
Öffnungsort: Entfällt.
Ort des Eröffnungstermins: Entfällt.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-07-06 📅
Datum des Endes: 2015-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: KfW_ZS-2015-0020_SN; VSt.-Nr.: 20/15
Zusätzliche Informationen
1. Für eine effiziente Teilnahme am Verfahren stellt die KfW die Ausschreibungsunterlagen elektronischzur Verfügung. Unter http://vergabe.kfw.de finden Sie die Vergabeplattform der KfW. Dort erhalten Sieweitergehende Informationen zum Verfahren und können die Vergabeunterlagen downloaden. Im ersten Schrittmüssen Sie sich als Bieter registrieren. Klicken Sie dazu im Login-Feld auf den Link -Neuregistrieren-. Sie werden vom Programm durch die Anmeldung geleitet. Mit Ihrer Benutzerkennung und dem Passwort könnenSie sich auf der Plattform anmelden. Nun können Sie nach Verfahren recherchieren und die Vergabeunterlagenals Dateien oder als ZIP-Archiv downloaden.
1. Für eine effiziente Teilnahme am Verfahren stellt die KfW die Ausschreibungsunterlagen elektronischzur Verfügung. Unter http://vergabe.kfw.de finden Sie die Vergabeplattform der KfW. Dort erhalten Sieweitergehende Informationen zum Verfahren und können die Vergabeunterlagen downloaden. Im ersten Schrittmüssen Sie sich als Bieter registrieren. Klicken Sie dazu im Login-Feld auf den Link -Neuregistrieren-. Sie werden vom Programm durch die Anmeldung geleitet. Mit Ihrer Benutzerkennung und dem Passwort könnenSie sich auf der Plattform anmelden. Nun können Sie nach Verfahren recherchieren und die Vergabeunterlagenals Dateien oder als ZIP-Archiv downloaden.
Wichtig:
Um mit der KfW effizient und gesichert kommunizieren zu können, empfehlen wir das AI Bietercockpit (Download über Vergabeplattform) zu nutzen. Es handelt sich dabei um eine Java-Applikation, mit der Sie IhreAusschreibung verwalten, Fragen an die KfW versenden und Nachrichten empfangen können.
Um mit der KfW effizient und gesichert kommunizieren zu können, empfehlen wir das AI Bietercockpit (Download über Vergabeplattform) zu nutzen. Es handelt sich dabei um eine Java-Applikation, mit der Sie IhreAusschreibung verwalten, Fragen an die KfW versenden und Nachrichten empfangen können.
Fragen zur Handhabung des AI Bietercockpits richten Sie bitte an unseren Plattformbetreiber,die AdministrationIntelligence AG (Hotline +49 9318806144).
2. Für die Erstellung ihres Angebotes müssen Bieter zwingend die von der KfW zur Verfügung gestellten elektronischen Formulare verwenden.
3. Kann ein potentieller Bewerber aus einem stichhaltigen Grund die von der KfW geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der KfW für geeignet erachteter Belege nachweisen. Der Bewerber sollte in diesem Fall gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig vor der Einreichung seines Angebotes per Vergabeplattform, E-Mail oder Telefax anzeigen, dass er einen Nachweis nicht beibringen kann und in diesem Zusammenhang den stichhaltigen Grund angeben sowie einen alternativen Beleg vorschlagen. In diesem Fall wird dem Bewerber mitgeteilt, ob der alternative Beleg für geeignet erachtet wird. Der Bewerber hat sodann ggf. den alternativen Beleg seinem Angebot beizufügen.
3. Kann ein potentieller Bewerber aus einem stichhaltigen Grund die von der KfW geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der KfW für geeignet erachteter Belege nachweisen. Der Bewerber sollte in diesem Fall gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig vor der Einreichung seines Angebotes per Vergabeplattform, E-Mail oder Telefax anzeigen, dass er einen Nachweis nicht beibringen kann und in diesem Zusammenhang den stichhaltigen Grund angeben sowie einen alternativen Beleg vorschlagen. In diesem Fall wird dem Bewerber mitgeteilt, ob der alternative Beleg für geeignet erachtet wird. Der Bewerber hat sodann ggf. den alternativen Beleg seinem Angebot beizufügen.
4. Werden geforderte Erklärungen und Nachweise nicht vollständig bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt, können diese gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A bis zum Ablauf einer bestimmten Nachfrist von der KfW nachgefordert werden. Die Entscheidung über die Nachforderung steht im Ermessen der KfW und erfolgt ggf. unter kurzer Fristsetzung.
4. Werden geforderte Erklärungen und Nachweise nicht vollständig bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt, können diese gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A bis zum Ablauf einer bestimmten Nachfrist von der KfW nachgefordert werden. Die Entscheidung über die Nachforderung steht im Ermessen der KfW und erfolgt ggf. unter kurzer Fristsetzung.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die folgenden Fristen müssen für die Einlegung eines Rechtsbehelfs beachtet werden: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 107 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin. Diese hat jeder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die folgenden Fristen müssen für die Einlegung eines Rechtsbehelfs beachtet werden: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 107 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin. Diese hat jeder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 107 Abs. 3 GWB:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.".
Quelle: OJS 2015/S 086-154807 (2015-04-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-07-10) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-07-07 📅
Name: BFE Studio und Medien Systeme GmbH
Postanschrift: An der Fahrt 1
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55124
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
URL der Dokumente: vergabe.kfw.de 🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 107 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin. Diese hat jeder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind“.
Zudem weist die Vergabestelle auf die Regelungen des § 101b GWB hin:
§ 101b GWB:
„(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union“.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union“.