Microsoft Handelspartnervertrag 2015-2019

Der Präsident des Oberlandesgerichts Köln – Zentraler IT-Dienstleister der Justiz des Landes NRW

Siehe Leistungsbeschreibung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-07-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-05-08.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-05-08 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-05-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Menge oder Umfang: Siehe Leistungsbeschreibung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Der Präsident des Oberlandesgerichts Köln – Zentraler IT-Dienstleister der Justiz des Landes NRW
Postanschrift: Reichenspergerplatz 1
Postleitzahl: 50670
Postort: Köln
Kontakt
Internetadresse: http://www.olg-koeln.nrw.de 🌏
E-Mail: zib@itd.nrw.de 📧
Telefon: +49 22177110 📞
Fax: +49 21187565112442 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-05-08 📅
Einreichungsfrist: 2015-07-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-05-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 092-165118
ABl. S-Ausgabe: 92
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPNYDEY4LW.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Siehe Leistungsbeschreibung.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Referenznummer: 547-ITD3.4002-2015
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Justizbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen, 50670.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe Leistungsbeschreibung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe Leistungsbeschreibung.
Mindeststandards: Siehe Leistungsbeschreibung.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe Leistungsbeschreibung.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Leistungsbeschreibung.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Leistungsbeschreibung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Siehe Leistungsbeschreibung.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-07-02 📅
Öffnungsort (Organisation): Der Präsident des Oberlandesgerichts Köln – Zentraler IT-Dienstleister der Justiz des Landes NRW, Dezernat ITD3 – Vergabe und Beschaffung
Öffnungsort (Stadt): Köln
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Anschrift: Reichenspergerplatz 1

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.olg-koeln.nrw.de 🌏
URL der Teilnahme: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ 🌏
URL der Dokumente: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-09-01 📅
Datum des Endes: 2019-08-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 547-ITD3.4002-2015

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Telefon: +49 2211473116 📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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Der Antrag ist unzulässig, soweit
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach §101 b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101 a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2015/S 092-165118 (2015-05-08)