Das Dortmunder Systemhaus ist der IT-Dienstleister der Stadtverwaltung Dortmund und bewirtschaftet in dieser Funktion das gesamtstädtische IT-Budget. In diesem Zusammenhang werden die Mobilfunkaufgaben unter Mitwirkung der jeweiligen Fachbereiche zentral durch das Dortmunder Systemhaus wahrgenommen.Zurzeit werden 1.701 Mobilfunkverträge inklusive der dazugehörigen Hardware wie beispielsweise Mobilfunktelefone (Handys), Smartphones, Datenkarten usw. durch das Dortmunder Systemhaus verwaltet. Annähernd 98,53 % der genannten Mobilfunkverträge haben eine einheitliche Laufzeit und werden nur durch einen Provider bereitgestellt. Alle Einzelverträge (Anzahl: 1.701) laufen bis Mitte 2016 vollständig aus. Mit Laufzeitbeginn des neuen Rahmenvertrages ist eine Portierung der jeweiligen Einzelverträge durch den Auftragnehmer vorzunehmen. Einzelverträge, welche zum Laufzeitbeginn des neuen Rahmenvertrages noch nicht ausgelaufen sind, müssen vom Auftragnehmer übernommen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-12-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-11-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-11-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fernmeldedienste
Menge oder Umfang:
Es werden Sprachtarife, Datentarife, SMS-Tarife sowie Sprach- und Datenoptionen ausgeschrieben. Die Tarife müssen untereinander kombinierbar sein. Tarifoptionen, welche in dem Leistungsverzeichnis nicht berücksichtigt werden, müssen jederzeit zubuchbar sein. Die Konditionen für diese Tarifoptionen sind demAngebot beizufügen. In den Beträgen für die ausgeschriebenen Tarife sind nachfolgende Leistungen preislich zu berücksichtigen:— Die Übernahme der bestehenden Einzelverträge, welche zu Laufzeitbeginn des neuen Rahmenvertrages noch nicht ausgelaufen sind— Bereitstellung erforderlicher SIM-Karten inkl. Begleitung des kompletten Rollouts— Portierung der Rufnummern im Zusammenhang mit einem möglichen Providerwechsel. Die Übernahme/ Portierung der bestehenden Rufnummern muss innerhalb von 30 Werktagen nach Beginn des neuen Rahmenvertrages abgeschlossen sein— Störungs- und Servicemanagement— Fakturierung der MobilfunkleistungenDerzeit sind ca. 1.701 Mobilfunkkarten bei dem Auftraggeber im Einsatz. (Stand 06/2015).
Es werden Sprachtarife, Datentarife, SMS-Tarife sowie Sprach- und Datenoptionen ausgeschrieben. Die Tarife müssen untereinander kombinierbar sein. Tarifoptionen, welche in dem Leistungsverzeichnis nicht berücksichtigt werden, müssen jederzeit zubuchbar sein. Die Konditionen für diese Tarifoptionen sind demAngebot beizufügen. In den Beträgen für die ausgeschriebenen Tarife sind nachfolgende Leistungen preislich zu berücksichtigen:— Die Übernahme der bestehenden Einzelverträge, welche zu Laufzeitbeginn des neuen Rahmenvertrages noch nicht ausgelaufen sind— Bereitstellung erforderlicher SIM-Karten inkl. Begleitung des kompletten Rollouts— Portierung der Rufnummern im Zusammenhang mit einem möglichen Providerwechsel. Die Übernahme/ Portierung der bestehenden Rufnummern muss innerhalb von 30 Werktagen nach Beginn des neuen Rahmenvertrages abgeschlossen sein— Störungs- und Servicemanagement— Fakturierung der MobilfunkleistungenDerzeit sind ca. 1.701 Mobilfunkkarten bei dem Auftraggeber im Einsatz. (Stand 06/2015).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fernmeldedienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtverwaltung Dortmund – Vergabe- und Beschaffungszentrum
Postanschrift: Viktoriastraße 15
Postleitzahl: 44135
Postort: Dortmund
Kontakt
Internetadresse: http://www.dortmund.de🌏
E-Mail: dleiske@stadtdo.de📧
Telefon: +49 2315027461📞
Fax: +49 2315010772 📠
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen „Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung“ vom 26.04.2005 – IR 12.2.2006-Nr. 3.1 und 3.3 gebunden.
Für die Auftragsvergabe gelten die Bedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW).
Der Auftraggeber wird bei Dienstleistungen ab einer Auftragssumme von 25 000 EUR und bei Lieferleistungen ab 30 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Subunternehmer:
Bei der Beauftragung von Subunternehmen oder der sonstigen Einschaltung Dritter können sich die Bieter zum Nachweis Ihrer Leistungsfähigkeit und Fachkunde auch dieser Unternehmen bedienen.
Bei Angebotsabgabe in Verbindung mit einem Subun-ternehmer ist eine Verpflichtungserklärung über das Bereitstellen entsprechender Mittel zur Auftragserfüllung einzureichen. Darüber hinaus ist von den Bietern anzugeben, in welcher Höhe sie beabsichtigen, Leistungen an Subunternehmen zu vergeben.
Bietergemeinschaften:
Die Anforderungen an Bietergemeinschaften sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen
Bereitstellung der Unterlagen:
Es erfolgt eine elektronische Bereitstellung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr (Zu den unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ genannten Nutzungsbedingungen können die Vergabeunterlagen kostenlos angefordert und heruntergeladen und Nach-richten der Vergabestelle eingesehen werden.)
Zur Umsetzung der geltenden Regelungen über Berücksichtigung von Energieeffizienz in Vergabeverfahren werden im vorliegenden Vergabeverfahren die erwarteten Energieverbrauchskosten der angebotenen Geräte ermittelt und im Rahmen der Wertung entsprechend der Vergabeunterlagen berücksichtigt.
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen „Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung“ vom 26.04.2005 – IR 12.2.2006-Nr. 3.1 und 3.3 gebunden.
Für die Auftragsvergabe gelten die Bedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW).
Der Auftraggeber wird bei Dienstleistungen ab einer Auftragssumme von 25 000 EUR und bei Lieferleistungen ab 30 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Subunternehmer:
Bei der Beauftragung von Subunternehmen oder der sonstigen Einschaltung Dritter können sich die Bieter zum Nachweis Ihrer Leistungsfähigkeit und Fachkunde auch dieser Unternehmen bedienen.
Bei Angebotsabgabe in Verbindung mit einem Subun-ternehmer ist eine Verpflichtungserklärung über das Bereitstellen entsprechender Mittel zur Auftragserfüllung einzureichen. Darüber hinaus ist von den Bietern anzugeben, in welcher Höhe sie beabsichtigen, Leistungen an Subunternehmen zu vergeben.
Bietergemeinschaften:
Die Anforderungen an Bietergemeinschaften sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen
Bereitstellung der Unterlagen:
Es erfolgt eine elektronische Bereitstellung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr (Zu den unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ genannten Nutzungsbedingungen können die Vergabeunterlagen kostenlos angefordert und heruntergeladen und Nach-richten der Vergabestelle eingesehen werden.)
Zur Umsetzung der geltenden Regelungen über Berücksichtigung von Energieeffizienz in Vergabeverfahren werden im vorliegenden Vergabeverfahren die erwarteten Energieverbrauchskosten der angebotenen Geräte ermittelt und im Rahmen der Wertung entsprechend der Vergabeunterlagen berücksichtigt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Dortmunder Systemhaus ist der IT-Dienstleister der Stadtverwaltung Dortmund und bewirtschaftet in dieser Funktion das gesamtstädtische IT-Budget. In diesem Zusammenhang werden die Mobilfunkaufgaben unter Mitwirkung der jeweiligen Fachbereiche zentral durch das Dortmunder Systemhaus wahrgenommen.Zurzeit werden 1.701 Mobilfunkverträge inklusive der dazugehörigen Hardware wie beispielsweise Mobilfunktelefone (Handys), Smartphones, Datenkarten usw. durch das Dortmunder Systemhaus verwaltet. Annähernd 98,53 % der genannten Mobilfunkverträge haben eine einheitliche Laufzeit und werden nur durch einen Provider bereitgestellt. Alle Einzelverträge (Anzahl: 1.701) laufen bis Mitte 2016 vollständig aus. Mit
Das Dortmunder Systemhaus ist der IT-Dienstleister der Stadtverwaltung Dortmund und bewirtschaftet in dieser Funktion das gesamtstädtische IT-Budget. In diesem Zusammenhang werden die Mobilfunkaufgaben unter Mitwirkung der jeweiligen Fachbereiche zentral durch das Dortmunder Systemhaus wahrgenommen.Zurzeit werden 1.701 Mobilfunkverträge inklusive der dazugehörigen Hardware wie beispielsweise Mobilfunktelefone (Handys), Smartphones, Datenkarten usw. durch das Dortmunder Systemhaus verwaltet. Annähernd 98,53 % der genannten Mobilfunkverträge haben eine einheitliche Laufzeit und werden nur durch einen Provider bereitgestellt. Alle Einzelverträge (Anzahl: 1.701) laufen bis Mitte 2016 vollständig aus. Mit
Laufzeitbeginn des neuen Rahmenvertrages ist eine Portierung der jeweiligen Einzelverträge durch den Auftragnehmer vorzunehmen. Einzelverträge, welche zum Laufzeitbeginn des neuen Rahmenvertrages noch nicht ausgelaufen sind, müssen vom Auftragnehmer übernommen werden.
Laufzeitbeginn des neuen Rahmenvertrages ist eine Portierung der jeweiligen Einzelverträge durch den Auftragnehmer vorzunehmen. Einzelverträge, welche zum Laufzeitbeginn des neuen Rahmenvertrages noch nicht ausgelaufen sind, müssen vom Auftragnehmer übernommen werden.
Menge oder Umfang:
Es werden Sprachtarife, Datentarife, SMS-Tarife sowie Sprach- und Datenoptionen ausgeschrieben. Die Tarife müssen untereinander kombinierbar sein. Tarifoptionen, welche in dem Leistungsverzeichnis nicht berücksichtigt werden, müssen jederzeit zubuchbar sein. Die Konditionen für diese Tarifoptionen sind dem
Es werden Sprachtarife, Datentarife, SMS-Tarife sowie Sprach- und Datenoptionen ausgeschrieben. Die Tarife müssen untereinander kombinierbar sein. Tarifoptionen, welche in dem Leistungsverzeichnis nicht berücksichtigt werden, müssen jederzeit zubuchbar sein. Die Konditionen für diese Tarifoptionen sind dem
Angebot beizufügen. In den Beträgen für die ausgeschriebenen Tarife sind nachfolgende Leistungen preislich zu berücksichtigen:
— Die Übernahme der bestehenden Einzelverträge, welche zu Laufzeitbeginn des neuen Rahmenvertrages noch nicht ausgelaufen sind
— Bereitstellung erforderlicher SIM-Karten inkl. Begleitung des kompletten Rollouts
— Portierung der Rufnummern im Zusammenhang mit einem möglichen Providerwechsel. Die Übernahme/ Portierung der bestehenden Rufnummern muss innerhalb von 30 Werktagen nach Beginn des neuen Rahmenvertrages abgeschlossen sein
— Störungs- und Servicemanagement
— Fakturierung der Mobilfunkleistungen
Derzeit sind ca. 1.701 Mobilfunkkarten bei dem Auftraggeber im Einsatz. (Stand 06/2015).
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: L531/15
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dortmund.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 6 lit. a – d VOL/A
b) Erklärung über die Eintragung in das Berufsregister, z.B. Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer am Sitz des Unternehmens.
c) Mit Angebotsabgabe sind die nach § 4, § 18 und § 19 TVgG NRW erforderlichen Verpflichtungserklärungen vom Bieter und den bereits bekannten Nachunterneh-mern und Verleihern von Arbeitskräften abzugeben.
d) Der Auftragnehmer hat die Abdeckung bezogen auf die einzelnen Mobilfunkstandards (CSD/GPRS/GSM/EDGE und UMTS/HSDPA sowie LTE) sicherzustellen. Datenübertragung via LTE muss möglich sein und im angebotenen Datentarif berücksichtigt sein. Eine bundesweite durchschnittliche Netzabdeckung von mind. 85 % auf die Fläche des Bundesgebietes muss
d) Der Auftragnehmer hat die Abdeckung bezogen auf die einzelnen Mobilfunkstandards (CSD/GPRS/GSM/EDGE und UMTS/HSDPA sowie LTE) sicherzustellen. Datenübertragung via LTE muss möglich sein und im angebotenen Datentarif berücksichtigt sein. Eine bundesweite durchschnittliche Netzabdeckung von mind. 85 % auf die Fläche des Bundesgebietes muss
sichergestellt sein. Der Nachweis ist dem Teilnahmeantrag in Form einer Eigenerklärung beizufügen.
Die Vergabestelle behält sich vor, die unter 2.1, 2.2 und 2.3 abgegebenen Angaben und Erklärungen zu überprüfen. Hierzu verlangt sie vom Bieter die Vorlage entsprechender Bescheinigungen (z. B. von Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Finanzamt, Krankenkasse). Kopien der verlangten Bescheinigungen sind zugelassen. Dieses gilt auch, wenn das Original den Vermerk „Nur im Original oder als beglaubigte Kopie“ trägt.
Die Vergabestelle behält sich vor, die unter 2.1, 2.2 und 2.3 abgegebenen Angaben und Erklärungen zu überprüfen. Hierzu verlangt sie vom Bieter die Vorlage entsprechender Bescheinigungen (z. B. von Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Finanzamt, Krankenkasse). Kopien der verlangten Bescheinigungen sind zugelassen. Dieses gilt auch, wenn das Original den Vermerk „Nur im Original oder als beglaubigte Kopie“ trägt.
Präqualifizierte Unternehmen können anstelle der unter 2.1, 2.2 und 2.3 verlangten Unterlagen und Angaben den Namen und das Ordnungsmerkmal angeben, unter der sie bei einer Präqualifizierungsstelle eingetragen sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
A) Angaben über die Art und Größe des Unternehmens (Anzahl Mitarbeiter/innen und Produktportfolio; Firmenprofil/Selbstdarstellung)
b) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
Eine Marktteilnahme von weniger als 3 Jahren ist zulässig, wenn die Eignung in vergleichbarer Weise nachgewiesen werden kann.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen; VOL/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 24
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Es erfolgt eine elektronische Bereitstellung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr (Zu den unter http://
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Stadtverwaltung Dortmund – Vergabe- und Beschaffungszentrum
Herrn Leiske
Name: Stadt Dortmund Vergabe- und Beschaffungszentrum
Kontaktperson: Zimmer 408/409
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: L531/15
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen „Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung“ vom 26.04.2005 – IR 12.2.2006-Nr. 3.1 und 3.3 gebunden.
Für die Auftragsvergabe gelten die Bedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW).
Der Auftraggeber wird bei Dienstleistungen ab einer Auftragssumme von 25 000 EUR und bei Lieferleistungen ab 30 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Der Auftraggeber wird bei Dienstleistungen ab einer Auftragssumme von 25 000 EUR und bei Lieferleistungen ab 30 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Subunternehmer:
Bei der Beauftragung von Subunternehmen oder der sonstigen Einschaltung Dritter können sich die Bieter zum Nachweis Ihrer Leistungsfähigkeit und Fachkunde auch dieser Unternehmen bedienen.
Bei Angebotsabgabe in Verbindung mit einem Subun-ternehmer ist eine Verpflichtungserklärung über das Bereitstellen entsprechender Mittel zur Auftragserfüllung einzureichen. Darüber hinaus ist von den Bietern anzugeben, in welcher Höhe sie beabsichtigen, Leistungen an Subunternehmen zu vergeben.
Bei Angebotsabgabe in Verbindung mit einem Subun-ternehmer ist eine Verpflichtungserklärung über das Bereitstellen entsprechender Mittel zur Auftragserfüllung einzureichen. Darüber hinaus ist von den Bietern anzugeben, in welcher Höhe sie beabsichtigen, Leistungen an Subunternehmen zu vergeben.
Bietergemeinschaften:
Die Anforderungen an Bietergemeinschaften sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen
Bereitstellung der Unterlagen:
Es erfolgt eine elektronische Bereitstellung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr (Zu den unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ genannten Nutzungsbedingungen können die Vergabeunterlagen kostenlos angefordert und heruntergeladen und Nach-richten der Vergabestelle eingesehen werden.)
Es erfolgt eine elektronische Bereitstellung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr (Zu den unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ genannten Nutzungsbedingungen können die Vergabeunterlagen kostenlos angefordert und heruntergeladen und Nach-richten der Vergabestelle eingesehen werden.)
Zur Umsetzung der geltenden Regelungen über Berücksichtigung von Energieeffizienz in Vergabeverfahren werden im vorliegenden Vergabeverfahren die erwarteten Energieverbrauchskosten der angebotenen Geräte ermittelt und im Rahmen der Wertung entsprechend der Vergabeunterlagen berücksichtigt.
Zur Umsetzung der geltenden Regelungen über Berücksichtigung von Energieeffizienz in Vergabeverfahren werden im vorliegenden Vergabeverfahren die erwarteten Energieverbrauchskosten der angebotenen Geräte ermittelt und im Rahmen der Wertung entsprechend der Vergabeunterlagen berücksichtigt.
Gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage (bei Postzustellung) bzw. 10 Kalendertage (bei Faxzustellung) nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der angegebenen Vergabekammer eingereicht werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage (bei Postzustellung) bzw. 10 Kalendertage (bei Faxzustellung) nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der angegebenen Vergabekammer eingereicht werden.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster (Kontaktdaten siehe VI. 4. 1))
Wiederkehrender Auftrag
Voraussichtlich 3. Quartal 2017.
Quelle: OJS 2015/S 221-403221 (2015-11-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-02-19) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge