Die KfW benötigt Arbeitsplatzmöbel als Ergänzung zum bereits vorhandenen Mobiliar (überwiegend Zellenstrukturen) sowie für neue Büroflächen (überwiegend Großraumbüros, Open Space). Als Ergänzung zu den Arbeitsplätzen, die in offenen Strukturen aufgestellt werden, benötigt die KfW Raumgliederungselemente, die akustisch wirksam sind (Flexible Module). Zu den Arbeitsplatzmöbeln gehören – unabhängig der Raumform – elektrisch höhenverstellbare Schreibtische, Rollcontainer, Schränke, Besprechungstische für die Büroflächen sowie adaptive Elemente wie z. B. Druckertablare und Sichtblenden zur Montage an den Schreibtischen. Open Space-spezifische Adaptionselemente sind Monitortragarme zur Anbringung an den Sichtblenden, Abstandhalter sowie die Möglichkeit der seitlichen Abschirmung am Arbeitstisch. Für die Ergänzungen in den Bestandsgebäuden wird ab Zuschlagserteilung in 2015 sukzessive Mobiliar abgerufen, während es für die Bauprojekte, bei denen das neue Flächenkonzept Open Space zum Einsatz kommt, zu gebündelten Abrufen voraussichtlich im 1.Quartal 2016 (Frankfurt und Berlin) und im 1. Quartal 2017 (Berlin) kommen wird.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-04-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-03-20.
Auftragsbekanntmachung (2015-03-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Büromöbel
Menge oder Umfang:
Die KfW beabsichtigt ihren Bedarf an Standardbüromöbeln für Ergänzungen in den Bestandsgebäuden sowie für die Erstausstattung bzw. Ergänzungen in zwei neuen Gebäuden mit offenen Raumstrukturen über einen Zeitraum von vier Jahren aus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung zu decken. Als Ergänzung zu den Arbeitsplätzen, die in offenen Raumstrukturen aufgestellt werden, beabsichtigt die KfW ihren Bedarf an Raumgliederungselementen, die akustisch wirksam sind (Flexible Module), über einen Zeitraum von vier Jahren aus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung zu decken.
Die KfW beabsichtigt ihren Bedarf an Standardbüromöbeln für Ergänzungen in den Bestandsgebäuden sowie für die Erstausstattung bzw. Ergänzungen in zwei neuen Gebäuden mit offenen Raumstrukturen über einen Zeitraum von vier Jahren aus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung zu decken. Als Ergänzung zu den Arbeitsplätzen, die in offenen Raumstrukturen aufgestellt werden, beabsichtigt die KfW ihren Bedarf an Raumgliederungselementen, die akustisch wirksam sind (Flexible Module), über einen Zeitraum von vier Jahren aus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung zu decken.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Büromöbel📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: KfW
Postanschrift: Palmengartenstraße 5-9
Postleitzahl: 60325
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://vergabe.kfw.de🌏
E-Mail: vergabestelle@kfw.de📧
Telefon: +49 6974310📞
Fax: +49 6974312944 📠
Die Beschaffung erfolgt in einem europaweiten Offenen Verfahren nach Abschnitt 2 der VOL/A in der Fassung vom 20.11.2009. Das Vergabeverfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt.
Für die Abgabe der Angebote müssen Bieter bzw. Bietergemeinschaften (im Folgenden Bieter genannt) zwingend die vom Auftraggeber vorbereiteten Vorlagen verwenden. Die Vorlagen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen. Die KfW stellt die Vergabeunterlagen ausschließlich elektronisch zur Verfügung. Unter http://vergabe.kfw.de befindet sich die Vergabeplattform der KfW. Dort sind weitergehende Informationen zum Verfahren enthalten und können die Vergabeunterlagen heruntergeladen werden. Im ersten Schritt müssen sich interessierte Unternehmen als Bieter registrieren. Hierzu muss im Login-Feld der Link - Neuregistrieren bedient und die Anmeldung durchgeführt werden. Mit einer persönlichen Benutzerkennung und einem Passwort können sich Bieter auf der Plattform anmelden, nach Verfahren recherchieren und die Vergabeunterlagen als Dateien oder als ZIP-Archiv downloaden.
Um mit der KfW effizient und gesichert kommunizieren zu können, empfiehlt die KfW darüber hinaus das AI Bietercockpit (Download über Vergabeplattform) zu nutzen. Es handelt sich dabei um eine Java-Applikation, mit der die Bieter ihre Ausschreibung verwalten, Fragen an die KfW versenden und Nachrichten empfangen können. Fragen zur Handhabung des AI Bietercockpits sind an den Plattformbetreiber, die Administration Intelligence AG (Hotline +49 9318806144) zu richten.
Das Angebot muss in dreifacher Ausfertigung eingereicht werden (ein Original und zwei Kopien). Die Angebotsunterlagen müssen vollständig ausgefüllt und entsprechend unterzeichnet sein sowie alle geforderten Nachweise, Erklärungen und Bescheinigungen gemäß der Vergabebekanntmachung und den Vergabeunterlagen enthalten. Die Bietererklärung (Teil B der Vergabeunterlagen), die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 zum Teil B der Vergabeunterlagen) sowie die Erklärung über die Eignung der Mitglieder der Bietergemeinschaft (Anlage 2 zu Teil B der Vergabeunterlagen) sind im Original (handschriftlich) zu unterzeichnen. Nicht oder nicht im Original unterschriebene Angebote werden zwingend ausgeschlossen. Eingescannte oder gefaxte Unterschriften genügen dem Formerfordernis für diese Angebotsbestandteile nicht.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die von der KfW geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der KfW für geeignet erachteter Belege nachweisen (siehe § 7 Abs. 5 EG VOL/A). Der Bieter muss der in I.1) genannten Stelle in diesem Fall rechtzeitig vor der Einreichung seines Angebotes per E-Mail oder Telefax anzeigen, dass er einen Nachweis nicht beibringen kann und in diesem Zusammenhang den stichhaltigen Grund angeben sowie einen alternativen Beleg vorschlagen. Die KfW wird dem Bieter dann mitteilen, ob sie den alternativen Beleg für geeignet erachtet. Der Bieter hat sodann ggf. den alternativen Beleg seinem Angebot beizufügen.
Werden geforderte Erklärungen und Nachweise nicht vollständig bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt, können diese gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A bis zum Ablauf einer bestimmten Nachfrist von der KfW nachgefordert werden. Die Entscheidung über die Nachforderung steht im Ermessen der KfW und erfolgt ggf. unter kurzer Fristsetzung.
Zur qualitativen Angebotswertung wird eine Musterstellung voraussichtlich in der KW21 in der KfW durchgeführt. Zur Bereitstellung der geforderten Einrichtungsgegenstände und Akustikmodule wird die KfW die Bieter, die nach erfolgter Angebotswertung (bis auf die qualitative Angebotswertung) eine Chance auf die Zuschlagserteilung haben, gesondert auffordern. Die der KfW zur Musterstellung überlassenen Produkte müssen nach erfolgter Musterstellung nach vorheriger Vereinbarung durch den Bieter abgeholt werden.
Die Beschaffung erfolgt in einem europaweiten Offenen Verfahren nach Abschnitt 2 der VOL/A in der Fassung vom 20.11.2009. Das Vergabeverfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt.
Für die Abgabe der Angebote müssen Bieter bzw. Bietergemeinschaften (im Folgenden Bieter genannt) zwingend die vom Auftraggeber vorbereiteten Vorlagen verwenden. Die Vorlagen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen. Die KfW stellt die Vergabeunterlagen ausschließlich elektronisch zur Verfügung. Unter http://vergabe.kfw.de befindet sich die Vergabeplattform der KfW. Dort sind weitergehende Informationen zum Verfahren enthalten und können die Vergabeunterlagen heruntergeladen werden. Im ersten Schritt müssen sich interessierte Unternehmen als Bieter registrieren. Hierzu muss im Login-Feld der Link - Neuregistrieren bedient und die Anmeldung durchgeführt werden. Mit einer persönlichen Benutzerkennung und einem Passwort können sich Bieter auf der Plattform anmelden, nach Verfahren recherchieren und die Vergabeunterlagen als Dateien oder als ZIP-Archiv downloaden.
Um mit der KfW effizient und gesichert kommunizieren zu können, empfiehlt die KfW darüber hinaus das AI Bietercockpit (Download über Vergabeplattform) zu nutzen. Es handelt sich dabei um eine Java-Applikation, mit der die Bieter ihre Ausschreibung verwalten, Fragen an die KfW versenden und Nachrichten empfangen können. Fragen zur Handhabung des AI Bietercockpits sind an den Plattformbetreiber, die Administration Intelligence AG (Hotline +49 9318806144) zu richten.
Das Angebot muss in dreifacher Ausfertigung eingereicht werden (ein Original und zwei Kopien). Die Angebotsunterlagen müssen vollständig ausgefüllt und entsprechend unterzeichnet sein sowie alle geforderten Nachweise, Erklärungen und Bescheinigungen gemäß der Vergabebekanntmachung und den Vergabeunterlagen enthalten. Die Bietererklärung (Teil B der Vergabeunterlagen), die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 zum Teil B der Vergabeunterlagen) sowie die Erklärung über die Eignung der Mitglieder der Bietergemeinschaft (Anlage 2 zu Teil B der Vergabeunterlagen) sind im Original (handschriftlich) zu unterzeichnen. Nicht oder nicht im Original unterschriebene Angebote werden zwingend ausgeschlossen. Eingescannte oder gefaxte Unterschriften genügen dem Formerfordernis für diese Angebotsbestandteile nicht.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die von der KfW geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der KfW für geeignet erachteter Belege nachweisen (siehe § 7 Abs. 5 EG VOL/A). Der Bieter muss der in I.1) genannten Stelle in diesem Fall rechtzeitig vor der Einreichung seines Angebotes per E-Mail oder Telefax anzeigen, dass er einen Nachweis nicht beibringen kann und in diesem Zusammenhang den stichhaltigen Grund angeben sowie einen alternativen Beleg vorschlagen. Die KfW wird dem Bieter dann mitteilen, ob sie den alternativen Beleg für geeignet erachtet. Der Bieter hat sodann ggf. den alternativen Beleg seinem Angebot beizufügen.
Werden geforderte Erklärungen und Nachweise nicht vollständig bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt, können diese gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A bis zum Ablauf einer bestimmten Nachfrist von der KfW nachgefordert werden. Die Entscheidung über die Nachforderung steht im Ermessen der KfW und erfolgt ggf. unter kurzer Fristsetzung.
Zur qualitativen Angebotswertung wird eine Musterstellung voraussichtlich in der KW21 in der KfW durchgeführt. Zur Bereitstellung der geforderten Einrichtungsgegenstände und Akustikmodule wird die KfW die Bieter, die nach erfolgter Angebotswertung (bis auf die qualitative Angebotswertung) eine Chance auf die Zuschlagserteilung haben, gesondert auffordern. Die der KfW zur Musterstellung überlassenen Produkte müssen nach erfolgter Musterstellung nach vorheriger Vereinbarung durch den Bieter abgeholt werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die KfW benötigt Arbeitsplatzmöbel als Ergänzung zum bereits vorhandenen Mobiliar (überwiegend Zellenstrukturen) sowie für neue Büroflächen (überwiegend Großraumbüros, Open Space). Als Ergänzung zu den Arbeitsplätzen, die in offenen Strukturen aufgestellt werden, benötigt die KfW Raumgliederungselemente, die akustisch wirksam sind (Flexible Module).
Die KfW benötigt Arbeitsplatzmöbel als Ergänzung zum bereits vorhandenen Mobiliar (überwiegend Zellenstrukturen) sowie für neue Büroflächen (überwiegend Großraumbüros, Open Space). Als Ergänzung zu den Arbeitsplätzen, die in offenen Strukturen aufgestellt werden, benötigt die KfW Raumgliederungselemente, die akustisch wirksam sind (Flexible Module).
Zu den Arbeitsplatzmöbeln gehören – unabhängig der Raumform – elektrisch höhenverstellbare Schreibtische, Rollcontainer, Schränke, Besprechungstische für die Büroflächen sowie adaptive Elemente wie z. B. Druckertablare und Sichtblenden zur Montage an den Schreibtischen. Open Space-spezifische Adaptionselemente sind Monitortragarme zur Anbringung an den Sichtblenden, Abstandhalter sowie die Möglichkeit der seitlichen Abschirmung am Arbeitstisch.
Zu den Arbeitsplatzmöbeln gehören – unabhängig der Raumform – elektrisch höhenverstellbare Schreibtische, Rollcontainer, Schränke, Besprechungstische für die Büroflächen sowie adaptive Elemente wie z. B. Druckertablare und Sichtblenden zur Montage an den Schreibtischen. Open Space-spezifische Adaptionselemente sind Monitortragarme zur Anbringung an den Sichtblenden, Abstandhalter sowie die Möglichkeit der seitlichen Abschirmung am Arbeitstisch.
Für die Ergänzungen in den Bestandsgebäuden wird ab Zuschlagserteilung in 2015 sukzessive Mobiliar abgerufen, während es für die Bauprojekte, bei denen das neue Flächenkonzept Open Space zum Einsatz kommt, zu gebündelten Abrufen voraussichtlich im 1.Quartal 2016 (Frankfurt und Berlin) und im 1. Quartal 2017 (Berlin) kommen wird.
Für die Ergänzungen in den Bestandsgebäuden wird ab Zuschlagserteilung in 2015 sukzessive Mobiliar abgerufen, während es für die Bauprojekte, bei denen das neue Flächenkonzept Open Space zum Einsatz kommt, zu gebündelten Abrufen voraussichtlich im 1.Quartal 2016 (Frankfurt und Berlin) und im 1. Quartal 2017 (Berlin) kommen wird.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Einrichtungssystem Zellenstruktur
Kurze Beschreibung:
Im Los 1 werden Standardbüromöbel für Zellenbüros als ein einheitliches Einrichtungssystem mit nachfolgenden Komponenten in Designgleichheit bzw. Kompatibilität…
… nachgefragt:— Schreibtisch mit elektromotorischer Höhenverstellbarkeit,— Druckertablar,— CPU-Halterung,— Laptopschublade/ -auszug,— Sichtblende zur frontalen Abschirmung,— Tischanschluss für Strom und Netzwerkversorgung zur Adaption an Schreibtisch,— Beinraumblende,— Rollcontainer,— Beistellschränke (Hoch- und Sideboards),— Modulares Schranksystem,— Besprechungstisch (höhenverstellbar, rund),— Accessoires zur Arbeitsorganisation.
… nachgefragt:
— Schreibtisch mit elektromotorischer Höhenverstellbarkeit,
— Druckertablar,
— CPU-Halterung,
— Laptopschublade/ -auszug,
— Sichtblende zur frontalen Abschirmung,
— Tischanschluss für Strom und Netzwerkversorgung zur Adaption an Schreibtisch,
— Beinraumblende,
— Rollcontainer,
— Beistellschränke (Hoch- und Sideboards),
— Modulares Schranksystem,
— Besprechungstisch (höhenverstellbar, rund),
— Accessoires zur Arbeitsorganisation.
Menge oder Umfang: Die KfW beabsichtigt ihren Bedarf an Standardbüromöbeln für Ergänzungen in den Bestandsgebäuden (Zellenstruktur) über einen Zeitraum von vier Jahren aus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung zu decken.
Dauer: 48 Monate
Zusätzliche Angaben zu den Losen: Keine.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Einrichtungssystem Open Space
Kurze Beschreibung:
Im Los 2 werden Standardbüromöbel für offene Flächenstrukturen (Open Space) als ein einheitliches Einrichtungssystem mit nachfolgenden Komponenten in Designgleichheit bzw. Kompatibilität…
… nachgefragt:— Schreibtisch mit elektromotorischer Höhenverstellbarkeit,— Druckertablar,— CPU-Halterung,— Laptopschublade/-auszug,— Sichtblende zur frontalen Abschirmung,— Sichtblende zur seitlichen Abschirmung,— Tischanschluss für Strom und Netzwerkversorgung zur Adaption an Schreibtisch,— Monitortragarm,— Beinraumblende,— Abstandhalter,— Rollcontainer,— Beistellschränke (Hoch- und Sideboards, z. T. mit akustisch wirksamen Schiebetüren),— Modulares Schranksystem (z. T. mit akustisch wirksamen Drehflügeltüren),— Besprechungstische (höhenverstellbar, rund; Rechteckform; Rechtekform mit Elektrifizierung),— Accessoires zur Arbeitsorganisation.
… nachgefragt:
— Laptopschublade/-auszug,
— Sichtblende zur seitlichen Abschirmung,
— Monitortragarm,
— Abstandhalter,
— Beistellschränke (Hoch- und Sideboards, z. T. mit akustisch wirksamen Schiebetüren),
— Modulares Schranksystem (z. T. mit akustisch wirksamen Drehflügeltüren),
— Besprechungstische (höhenverstellbar, rund; Rechteckform; Rechtekform mit Elektrifizierung),
Menge oder Umfang: Die KfW beabsichtigt ihren Bedarf an Standardbüromöbeln für die Erstausstattung bzw. Ergänzungen in 2 neuen Gebäuden mit offenen Raumstrukturen über einen Zeitraum von 4 Jahren aus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung zu decken.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Flexible Akustikmodule
Kurze Beschreibung:
Die textilen Akustikpaneele müssen zur Aufhängung an der Wand, zur Aufstellung auf dem Boden und auf Side- und Highboards sowie zur Aufhängung an der Decke innerhalb des Büroraumes zum Zwecke der akustischen und optischen Zonierung der offenen Bürolandschaft geeignet sein und müssen überdies eine hohe akustische Wirksamkeit haben. Emissions- und Schadstoff-Freiheit wird vorausgesetzt. Folgende Produkte werden in verschiedenen Ausführungen…
… nachgefragt:— Elemente zur Aufhängung an der Decke,— Elemente zur Aufstellung auf Highboards,— Standelemente,— Wandelemente.
… nachgefragt:
— Elemente zur Aufhängung an der Decke,
— Elemente zur Aufstellung auf Highboards,
— Standelemente,
— Wandelemente.
Menge oder Umfang: Als Ergänzung zu den Arbeitsplätzen, die in offenen Raumstrukturen aufgestellt werden, beabsichtigt die KfW ihren Bedarf an Raumgliederungselementen, die akustisch wirksam sind (Flexible Module), über einen Zeitraum von 4 Jahren aus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung zu decken.
Referenznummer: KfW_ZS-2014-0074 (VSt. 74/14)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: KfW, Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie jedes Unternehmen, auf dessen Ressourcen der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung nach § 7 EG Abs. 9 VOL/A verweist, müssen folgende Eigenerklärung abgeben:
Eigenerklärung, dass:
— er alle gewerbe- und standesrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, die gemäß den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, gelten, soweit dies für die Erbringung der angebotenen Leistung erforderlich ist,
— über sein Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— er sich nicht in Liquidation befindet,
— er oder eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt,
— er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
— er nicht im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat,
— ihm keine Kenntnis über einen Ausschlussgrund der Unzuverlässigkeit nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt,
— er oder eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat,
— er bei Abgabe dieses Angebotes keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat, wie z.B. eine Absprache über Preise oder über die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Bietergemeinschaft als günstigster Bieter,
— er bei Abgabe dieses Angebotes keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat, wie z.B. eine Absprache über Preise oder über die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Bietergemeinschaft als günstigster Bieter,
— er den folgenden Wortlaut des § 21 Absatz 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zur Kenntnis genommen hat:
§ 21 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge
(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht.
(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht.
und, dass die dort genannten Voraussetzungen für einen Ausschluss nicht vorliegen,
— er in seinem Einflussbereich während der Auftragsausführung und soweit die nachfolgenden Vorgaben in dem jeweiligen Staat in nationales Recht umgesetzt wurden
a) den Schutz der international anerkannten Menschenrechte,
b) die Standards der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (ILO-Übereinkommen 138, 182) und
c) die Übereinkommen der ILO zum Verbot der Zwangsarbeit (ILO-Übereinkommen 29, 105)
unterstützt und achtet und
— er auf gesonderte Anforderung der KfW einen aktuellen Auszug (ggf. in Kopie) aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einem vergleichbaren Register seines Heimatlandes vorlegen wird, sofern er eintragungspflichtig ist.
Die Eigenerklärungen sind Teil der Vorlagen, die zur Angebotsabgabe zwingend zu verwenden sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Der Bieter bzw. die Bewerbergemeinschaft muss Eigenerklärungen zum Nettojahresgesamtumsatz sowie zum Nettojahresumsatz für vergleichbare Leistungen in EUR (Leistungen im Bereich der Lieferung und Montage von Einrichtungssystemen für Standardarbeitsplätze für die Lose 1 und 2 bzw. Leistungen im Bereich der Lieferung und Montage von flexiblen Akustikmodulen für Los 3) in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (i. d. R. 2012-2014) abgeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Der Bieter bzw. die Bewerbergemeinschaft muss Eigenerklärungen zum Nettojahresgesamtumsatz sowie zum Nettojahresumsatz für vergleichbare Leistungen in EUR (Leistungen im Bereich der Lieferung und Montage von Einrichtungssystemen für Standardarbeitsplätze für die Lose 1 und 2 bzw. Leistungen im Bereich der Lieferung und Montage von flexiblen Akustikmodulen für Los 3) in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (i. d. R. 2012-2014) abgeben.
2. Der Bieter bzw. alle Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen zudem eine Eigenerklärung abgeben, dass er bzw. alle Mitglieder der Bietergemeinschaft im Falle der Beauftragung innerhalb von 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens pauschal 2 000 000 EUR pro Versicherungsfall für Personen- und Sachschäden sowie 500 000 EUR pro Versicherungsfall für Vermögensschäden jeweils pro Kalenderjahr zweifach maximiert abschließen, der KfW nachweisen und für den Gesamtzeitraum der Vertragserfüllung vorhalten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Der Bieter bzw. alle Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen zudem eine Eigenerklärung abgeben, dass er bzw. alle Mitglieder der Bietergemeinschaft im Falle der Beauftragung innerhalb von 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens pauschal 2 000 000 EUR pro Versicherungsfall für Personen- und Sachschäden sowie 500 000 EUR pro Versicherungsfall für Vermögensschäden jeweils pro Kalenderjahr zweifach maximiert abschließen, der KfW nachweisen und für den Gesamtzeitraum der Vertragserfüllung vorhalten.
Die Eigenerklärungen sind Teil der Vorlagen, die zur Angebotsabgabe zwingend zu verwenden sind. Im Falle einer Bietergemeinschaft reicht es aus, wenn die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen wird. Dies gilt jedoch nicht bezüglich der Eigenerklärung zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen (siehe Nr. 2 oben). Wenn sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner bzw. ihrer Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen möchte (siehe § 7 EG Abs. 9 VOL/A), reicht es aus, wenn die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit vom Bieter bzw. von der Bietergemeinschaft und den Unternehmen zusammen nachgewiesen wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Eigenerklärungen sind Teil der Vorlagen, die zur Angebotsabgabe zwingend zu verwenden sind. Im Falle einer Bietergemeinschaft reicht es aus, wenn die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen wird. Dies gilt jedoch nicht bezüglich der Eigenerklärung zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen (siehe Nr. 2 oben). Wenn sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner bzw. ihrer Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen möchte (siehe § 7 EG Abs. 9 VOL/A), reicht es aus, wenn die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit vom Bieter bzw. von der Bietergemeinschaft und den Unternehmen zusammen nachgewiesen wird.
Mindeststandards: Keine.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss folgende Eigenerklärungen abgeben:
1. Kuzdarstellung des Unternehmens:
— Leistungsspektrum und Schwerpunkte der Geschäftstätigkeit insbesondere Beschreibung der Aktivitäten im Bereich der Lieferung und Montage von Einrichtungssystemen für Standardarbeitsplätze in Zellenstruktur (Los 1) und/oder für Open Space Flächen (Los 2) sowie flexiblen Akustikmodulen (Los 3).
— Leistungsspektrum und Schwerpunkte der Geschäftstätigkeit insbesondere Beschreibung der Aktivitäten im Bereich der Lieferung und Montage von Einrichtungssystemen für Standardarbeitsplätze in Zellenstruktur (Los 1) und/oder für Open Space Flächen (Los 2) sowie flexiblen Akustikmodulen (Los 3).
— Beschreibung der Unternehmensorganisation (z. B. Standorte, Struktur, hierarchischer Aufbau, Maßnahmen zum Qualitätsmanagement) unter Vorlage von Nachweisen, dass ihr Qualitätsmanagement DIN ISO 9001 und ihr Umweltmanagementsystem DIN ISO 14001 bzw. EMAS II oder III entspricht.
— Beschreibung der Unternehmensorganisation (z. B. Standorte, Struktur, hierarchischer Aufbau, Maßnahmen zum Qualitätsmanagement) unter Vorlage von Nachweisen, dass ihr Qualitätsmanagement DIN ISO 9001 und ihr Umweltmanagementsystem DIN ISO 14001 bzw. EMAS II oder III entspricht.
2. Die Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer in jedem der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre (2012-2014).
3. Mindestens drei mit den ausgeschriebenen Leistungen nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbare Leistungen pro Los mit allen geforderten Angaben (Aussagekräftige Beschreibung der erbrachten Leistung, betroffenes Los, Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer, Leistungsvolumen der erbrachten Leistung in Euro netto, Zeitraum der Leistungserbringung, Anzahl der Mitarbeiter des Auftraggebers, gelieferte Einrichtungsgegenstände (Lose 1 und 2) bzw. flexible Akustikmodule (Los 3), Umfang der Lieferung in Arbeitsplätzen (Los 1, 2 und ggf. 3) oder der Stückzahl der Akustikelemente (Los 3)), deren Abschluss nicht vor dem Jahr 2012 liegt. Die Leistungserbringung darf nicht in der Zukunft liegen. Eine vergleichbare Leistung darf auch mehrere Lose abdecken.
3. Mindestens drei mit den ausgeschriebenen Leistungen nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbare Leistungen pro Los mit allen geforderten Angaben (Aussagekräftige Beschreibung der erbrachten Leistung, betroffenes Los, Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer, Leistungsvolumen der erbrachten Leistung in Euro netto, Zeitraum der Leistungserbringung, Anzahl der Mitarbeiter des Auftraggebers, gelieferte Einrichtungsgegenstände (Lose 1 und 2) bzw. flexible Akustikmodule (Los 3), Umfang der Lieferung in Arbeitsplätzen (Los 1, 2 und ggf. 3) oder der Stückzahl der Akustikelemente (Los 3)), deren Abschluss nicht vor dem Jahr 2012 liegt. Die Leistungserbringung darf nicht in der Zukunft liegen. Eine vergleichbare Leistung darf auch mehrere Lose abdecken.
4. Angabe der Leistungsanteile, die im Auftragsfall durch Nachunternehmer ausgeführt werden.
Die Eigenerklärungen sind Teil der Vorlage, die zur Angebotsabgabe zwingend zu verwenden ist. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft reicht es aus, wenn die technische Leistungsfähigkeit für die Bewerbergemeinschaft insgesamt nachgewiesen wird. Wenn sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner bzw. ihrer Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen möchte (siehe §7 EG Abs. 9 VOL/A), reicht es aus, wenn die technische Leistungsfähigkeit vom Bewerber bzw. von der Bewerbergemeinschaft und den Unternehmen zusammen nachgewiesen wird. Dies gilt jedoch hinsichtlich der geforderten Nachweise bzgl. des Qualitätsmanagementsystems und des Umweltmanagementsystems nicht. Nachweise über das Bestehen eines Qualitätsmanagementsystems gemäß DIN ISO 9001 und eines Umweltmanagementsystems gemäß DIN ISO 14001 bzw. EMAS II oder III sind für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft bzw. alle Unternehmen mit dem Angebot vorzulegen, auf dessen Ressourcen sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung verweist.
Die Eigenerklärungen sind Teil der Vorlage, die zur Angebotsabgabe zwingend zu verwenden ist. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft reicht es aus, wenn die technische Leistungsfähigkeit für die Bewerbergemeinschaft insgesamt nachgewiesen wird. Wenn sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner bzw. ihrer Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen möchte (siehe §7 EG Abs. 9 VOL/A), reicht es aus, wenn die technische Leistungsfähigkeit vom Bewerber bzw. von der Bewerbergemeinschaft und den Unternehmen zusammen nachgewiesen wird. Dies gilt jedoch hinsichtlich der geforderten Nachweise bzgl. des Qualitätsmanagementsystems und des Umweltmanagementsystems nicht. Nachweise über das Bestehen eines Qualitätsmanagementsystems gemäß DIN ISO 9001 und eines Umweltmanagementsystems gemäß DIN ISO 14001 bzw. EMAS II oder III sind für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft bzw. alle Unternehmen mit dem Angebot vorzulegen, auf dessen Ressourcen sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung verweist.
Mindeststandards:
1. Der Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie jedes Unternehmen, auf dessen Ressourcen der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung nach § 7 EG Abs. 9 VOL/A verweist, müssen mit dem Angebot nachweisen, dass sein/ihr Unternehmen über ein Umweltmanagementsystems gemäß DIN ISO 14001 bzw. EMAS II oder III verfügt. Entsprechende Nachweise sind mit dem ANgebot einzureichen. Sollte ein entsprechender Nachweis - auch nach Ablauf einer ggf. gesetzten Nachfrist i. S. d. § 19 EG Abs. 2 VOL/A - fehlen, wird das Angebot aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
1. Der Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie jedes Unternehmen, auf dessen Ressourcen der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung nach § 7 EG Abs. 9 VOL/A verweist, müssen mit dem Angebot nachweisen, dass sein/ihr Unternehmen über ein Umweltmanagementsystems gemäß DIN ISO 14001 bzw. EMAS II oder III verfügt. Entsprechende Nachweise sind mit dem ANgebot einzureichen. Sollte ein entsprechender Nachweis - auch nach Ablauf einer ggf. gesetzten Nachfrist i. S. d. § 19 EG Abs. 2 VOL/A - fehlen, wird das Angebot aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
2. Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss pro Los mindestens drei mit den ausgeschriebenen Leistungen nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbare Leistungen mit allen geforderten Angaben nennen, deren Ausführung nicht in der Zukunft bzw. deren Abschluss nicht vor dem Jahr 2012 liegt, anderenfalls wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
2. Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss pro Los mindestens drei mit den ausgeschriebenen Leistungen nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbare Leistungen mit allen geforderten Angaben nennen, deren Ausführung nicht in der Zukunft bzw. deren Abschluss nicht vor dem Jahr 2012 liegt, anderenfalls wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Eine Leistung ist mit der ausgeschriebenen Leistung nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbar, wenn sie folgende Merkmale aufweist:
Für das Los 1:
— Lieferung eines Einrichtungssystems im Bereich Büro/Verwaltung für mind. 500 Büroarbeitsplätze,
Für das Los 2:
Für das Los 3:
— Lieferung von akustischen Elementen für ein Open Space Projekt im Bereich Büro/Verwaltung (Abnahmemenge mind. 150 Stück oder alternativ für 300 Arbeitsplätze).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine besondere Rechtsform ist nicht zwingend vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen der KfW gegenüber gesamtschuldnerisch haften.
Sonstige besondere Bedingungen:
1. Der Rahmenvereinbarungspartner (bei Arbeitsgemeinschaften alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft) muss spätestens 14 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages der KfW einen Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden mit einer Mindestdekungssumme von jeweils 2 000 000 EUR pro Schadensfall (je Versicherungsjahr 2-fach maximiert) sowie für Vermögensschäden mit einer Mindestdekungssumme von 5000 000 EUR pro Schadensfall (je Versicherungsjahr 2-fach maximiert) vorlegen und den Versicherungsschutz mit mindestens den vorgenannten Merkmalen über die gesamte Vertragslaufzeit vorhalten.
1. Der Rahmenvereinbarungspartner (bei Arbeitsgemeinschaften alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft) muss spätestens 14 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages der KfW einen Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden mit einer Mindestdekungssumme von jeweils 2 000 000 EUR pro Schadensfall (je Versicherungsjahr 2-fach maximiert) sowie für Vermögensschäden mit einer Mindestdekungssumme von 5000 000 EUR pro Schadensfall (je Versicherungsjahr 2-fach maximiert) vorlegen und den Versicherungsschutz mit mindestens den vorgenannten Merkmalen über die gesamte Vertragslaufzeit vorhalten.
2. Die KfW stellt besondere Qualitäts- und Umweltsanforderungen an die zu beschaffenden Einrichtungssysteme für die Standardbüros sowie an die flexiblen Akustikmodule. Zum Nachweis der Erfüllung dieser Anforderungen wird die Vorlage folgender Nachweise mit dem Angebot gefordert:
2. Die KfW stellt besondere Qualitäts- und Umweltsanforderungen an die zu beschaffenden Einrichtungssysteme für die Standardbüros sowie an die flexiblen Akustikmodule. Zum Nachweis der Erfüllung dieser Anforderungen wird die Vorlage folgender Nachweise mit dem Angebot gefordert:
— Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen des ProdSG an Sicherheit und Gesundheit durch die angebotenen Artikel (Kapitel II, Nr. 1, lit. a der Leistungsbeschreibung, Teil D) durch GS-Zeichen, das Zertifikat „Quality Office“ oder gleichwertiges,
— Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen des ProdSG an Sicherheit und Gesundheit durch die angebotenen Artikel (Kapitel II, Nr. 1, lit. a der Leistungsbeschreibung, Teil D) durch GS-Zeichen, das Zertifikat „Quality Office“ oder gleichwertiges,
— Nachweis über die Gesetzeskonformität der angebotenen elektromotorisch höhenverstellbaren Schreibtische (Kapitel II, Nr. 1, lit. b der Leistungsbeschreibung, Teil D) durch eine CE-Kennzeichnung, ein VDE-Prüfzeichen, das Zertifikat "Quality Office" oder gleichwertiges,
— Nachweis über die Gesetzeskonformität der angebotenen elektromotorisch höhenverstellbaren Schreibtische (Kapitel II, Nr. 1, lit. b der Leistungsbeschreibung, Teil D) durch eine CE-Kennzeichnung, ein VDE-Prüfzeichen, das Zertifikat "Quality Office" oder gleichwertiges,
— Nachweis über fachgerechte Ausführung der Elektrifizierungen (Kapitel II, Nr. 1, lit. c der Leistungsbeschreibung, Teil D) durch eine Herstellererklärung,
Nachweis über die Erfüllung der geforderten Eigenschaften in Bezug auf Emissionsarme Holzwerkstoffe (Kapitel II, Nr. 1, lit. d der Leistungsbeschreibung, Teil D) durch ein Prüfgutachten einer unabhängigen Stelle oder das Zertifikat FSC, PEFC oder gleichwertiges,
Nachweis über die Erfüllung der geforderten Eigenschaften in Bezug auf Emissionsarme Holzwerkstoffe (Kapitel II, Nr. 1, lit. d der Leistungsbeschreibung, Teil D) durch ein Prüfgutachten einer unabhängigen Stelle oder das Zertifikat FSC, PEFC oder gleichwertiges,
— Nachweis über die Erfüllung der geforderten Eigenschaften in Bezug auf Allgemeine Anforderungen an Roh-, Hilfs- und Einzelstoffe (Kapitel II, Nr. 1, lit. e der Leistungsbeschreibung, Teil D) durch das Zertifikat „Blauer Engel“ oder gleichwertiges,
— Nachweis über die Einhaltung der aufgeführten Emissionswerte durch die verwendeten Roh-, Hilfs- und Einzelstoffe (Kapitel II, Nr. 1, lit. e der Leistungsbeschreibung, Teil D) durch das Zertifikat FSC, PEFC oder gleichwertiges,
— Nachweis über die aufgeführten Anforderungen zu Verpackung und Entsorgung (Kapitel II, Nr. 1, lit. f der Leistungsbeschreibung, Teil D) über eine Bietererklärung, Herstellererklärung oder gleichwertiges,
— Nachweis über die Erfüllung der geforderten Eigenschaften der…
… textilen Oberflächen (Kapitel II, Nr. 1, lit. g der Leistungsbeschreibung, Teil D) durch das Zertifikat „Blauer Engel“ oder gleichwertiges,
… textilen Oberflächen in Bezug auf DIN EN ISO 105-B02 (Kapitel II, Nr. 1, lit. g der Leistungsbeschreibung, Teil D) über eine Bietererklärung,
… Dämm-Materialien (Kapitel II, Nr. 1, lit. h der Leistungsbeschreibung, Teil D) durch den Prüfbericht einer unabhängigen Stelle oder das Zertifikat „Blauer Engel“ oder gleichwertiges,
— Nachweis über die Erfüllung der ökologischen Anforderungen an Holz und Holzkomponenten (Kapitel II, Nr. 1, lit. i der Leistungsbeschreibung, Teil D) durch das Zertifikat „Blauer Engel“, FSC, PEFC oder gleichwertiges,
— Nachweis über die Erfüllung der geforderten Eigenschaften in Bezug auf…
… die akustische Wirksamkeit der Akustikmodulen nach DIN EN ISO 354 und DIN EN ISO 11654 (Kapitel II, Nr. 3, lit. a „Akustische Wirksamkeit“ sowie Kapitel III, Pos. 3.1 der Leistungsbeschreibung, Teil D) durch den Prüfbericht einer unabhängigen Stelle oder gleichwertiges,
… das Brandverhalten der Akustikmodulen (Kapitel II, Nr. 3, lit. b „Brandverhalten“ sowie Kapitel III, Los 3, Pos. 3.1 der Leistungsbeschreibung, Teil D) durch den Prüfbericht einer unabhängigen Stelle oder gleichwertiges,
— Prospektunterlagen mit Fotos der angebotenen Produkte und Produktbeschreibung sowie sonstige Nachweise zu der Produktqualität.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-07-31 📅
Öffnungsort: entfällt
Ort des Eröffnungstermins: entfällt
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Zsófia Petersen
URL der Dokumente: http://vergabe.kfw.de🌏
Die Beschaffung erfolgt in einem europaweiten Offenen Verfahren nach Abschnitt 2 der VOL/A in der Fassung vom 20.11.2009. Das Vergabeverfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt.
Für die Abgabe der Angebote müssen Bieter bzw. Bietergemeinschaften (im Folgenden Bieter genannt) zwingend die vom Auftraggeber vorbereiteten Vorlagen verwenden. Die Vorlagen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen. Die KfW stellt die Vergabeunterlagen ausschließlich elektronisch zur Verfügung. Unter http://vergabe.kfw.de befindet sich die Vergabeplattform der KfW. Dort sind weitergehende Informationen zum Verfahren enthalten und können die Vergabeunterlagen heruntergeladen werden. Im ersten Schritt müssen sich interessierte Unternehmen als Bieter registrieren. Hierzu muss im Login-Feld der Link - Neuregistrieren bedient und die Anmeldung durchgeführt werden. Mit einer persönlichen Benutzerkennung und einem Passwort können sich Bieter auf der Plattform anmelden, nach Verfahren recherchieren und die Vergabeunterlagen als Dateien oder als ZIP-Archiv downloaden.
Für die Abgabe der Angebote müssen Bieter bzw. Bietergemeinschaften (im Folgenden Bieter genannt) zwingend die vom Auftraggeber vorbereiteten Vorlagen verwenden. Die Vorlagen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen. Die KfW stellt die Vergabeunterlagen ausschließlich elektronisch zur Verfügung. Unter http://vergabe.kfw.de befindet sich die Vergabeplattform der KfW. Dort sind weitergehende Informationen zum Verfahren enthalten und können die Vergabeunterlagen heruntergeladen werden. Im ersten Schritt müssen sich interessierte Unternehmen als Bieter registrieren. Hierzu muss im Login-Feld der Link - Neuregistrieren bedient und die Anmeldung durchgeführt werden. Mit einer persönlichen Benutzerkennung und einem Passwort können sich Bieter auf der Plattform anmelden, nach Verfahren recherchieren und die Vergabeunterlagen als Dateien oder als ZIP-Archiv downloaden.
Um mit der KfW effizient und gesichert kommunizieren zu können, empfiehlt die KfW darüber hinaus das AI Bietercockpit (Download über Vergabeplattform) zu nutzen. Es handelt sich dabei um eine Java-Applikation, mit der die Bieter ihre Ausschreibung verwalten, Fragen an die KfW versenden und Nachrichten empfangen können. Fragen zur Handhabung des AI Bietercockpits sind an den Plattformbetreiber, die Administration Intelligence AG (Hotline +49 9318806144) zu richten.
Um mit der KfW effizient und gesichert kommunizieren zu können, empfiehlt die KfW darüber hinaus das AI Bietercockpit (Download über Vergabeplattform) zu nutzen. Es handelt sich dabei um eine Java-Applikation, mit der die Bieter ihre Ausschreibung verwalten, Fragen an die KfW versenden und Nachrichten empfangen können. Fragen zur Handhabung des AI Bietercockpits sind an den Plattformbetreiber, die Administration Intelligence AG (Hotline +49 9318806144) zu richten.
Das Angebot muss in dreifacher Ausfertigung eingereicht werden (ein Original und zwei Kopien). Die Angebotsunterlagen müssen vollständig ausgefüllt und entsprechend unterzeichnet sein sowie alle geforderten Nachweise, Erklärungen und Bescheinigungen gemäß der Vergabebekanntmachung und den Vergabeunterlagen enthalten. Die Bietererklärung (Teil B der Vergabeunterlagen), die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 zum Teil B der Vergabeunterlagen) sowie die Erklärung über die Eignung der Mitglieder der Bietergemeinschaft (Anlage 2 zu Teil B der Vergabeunterlagen) sind im Original (handschriftlich) zu unterzeichnen. Nicht oder nicht im Original unterschriebene Angebote werden zwingend ausgeschlossen. Eingescannte oder gefaxte Unterschriften genügen dem Formerfordernis für diese Angebotsbestandteile nicht.
Das Angebot muss in dreifacher Ausfertigung eingereicht werden (ein Original und zwei Kopien). Die Angebotsunterlagen müssen vollständig ausgefüllt und entsprechend unterzeichnet sein sowie alle geforderten Nachweise, Erklärungen und Bescheinigungen gemäß der Vergabebekanntmachung und den Vergabeunterlagen enthalten. Die Bietererklärung (Teil B der Vergabeunterlagen), die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 zum Teil B der Vergabeunterlagen) sowie die Erklärung über die Eignung der Mitglieder der Bietergemeinschaft (Anlage 2 zu Teil B der Vergabeunterlagen) sind im Original (handschriftlich) zu unterzeichnen. Nicht oder nicht im Original unterschriebene Angebote werden zwingend ausgeschlossen. Eingescannte oder gefaxte Unterschriften genügen dem Formerfordernis für diese Angebotsbestandteile nicht.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die von der KfW geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der KfW für geeignet erachteter Belege nachweisen (siehe § 7 Abs. 5 EG VOL/A). Der Bieter muss der in I.1) genannten Stelle in diesem Fall rechtzeitig vor der Einreichung seines Angebotes per E-Mail oder Telefax anzeigen, dass er einen Nachweis nicht beibringen kann und in diesem Zusammenhang den stichhaltigen Grund angeben sowie einen alternativen Beleg vorschlagen. Die KfW wird dem Bieter dann mitteilen, ob sie den alternativen Beleg für geeignet erachtet. Der Bieter hat sodann ggf. den alternativen Beleg seinem Angebot beizufügen.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die von der KfW geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der KfW für geeignet erachteter Belege nachweisen (siehe § 7 Abs. 5 EG VOL/A). Der Bieter muss der in I.1) genannten Stelle in diesem Fall rechtzeitig vor der Einreichung seines Angebotes per E-Mail oder Telefax anzeigen, dass er einen Nachweis nicht beibringen kann und in diesem Zusammenhang den stichhaltigen Grund angeben sowie einen alternativen Beleg vorschlagen. Die KfW wird dem Bieter dann mitteilen, ob sie den alternativen Beleg für geeignet erachtet. Der Bieter hat sodann ggf. den alternativen Beleg seinem Angebot beizufügen.
Werden geforderte Erklärungen und Nachweise nicht vollständig bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt, können diese gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A bis zum Ablauf einer bestimmten Nachfrist von der KfW nachgefordert werden. Die Entscheidung über die Nachforderung steht im Ermessen der KfW und erfolgt ggf. unter kurzer Fristsetzung.
Werden geforderte Erklärungen und Nachweise nicht vollständig bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt, können diese gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A bis zum Ablauf einer bestimmten Nachfrist von der KfW nachgefordert werden. Die Entscheidung über die Nachforderung steht im Ermessen der KfW und erfolgt ggf. unter kurzer Fristsetzung.
Zur qualitativen Angebotswertung wird eine Musterstellung voraussichtlich in der KW21 in der KfW durchgeführt. Zur Bereitstellung der geforderten Einrichtungsgegenstände und Akustikmodule wird die KfW die Bieter, die nach erfolgter Angebotswertung (bis auf die qualitative Angebotswertung) eine Chance auf die Zuschlagserteilung haben, gesondert auffordern. Die der KfW zur Musterstellung überlassenen Produkte müssen nach erfolgter Musterstellung nach vorheriger Vereinbarung durch den Bieter abgeholt werden.
Zur qualitativen Angebotswertung wird eine Musterstellung voraussichtlich in der KW21 in der KfW durchgeführt. Zur Bereitstellung der geforderten Einrichtungsgegenstände und Akustikmodule wird die KfW die Bieter, die nach erfolgter Angebotswertung (bis auf die qualitative Angebotswertung) eine Chance auf die Zuschlagserteilung haben, gesondert auffordern. Die der KfW zur Musterstellung überlassenen Produkte müssen nach erfolgter Musterstellung nach vorheriger Vereinbarung durch den Bieter abgeholt werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die folgenden Fristen müssen für die Einlegung eines Rechtsbehelfs beachtet werden: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 107 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin. Diese hat jeder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die folgenden Fristen müssen für die Einlegung eines Rechtsbehelfs beachtet werden: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 107 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin. Diese hat jeder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 107 Abs. 3 GWB: "Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind".
Quelle: OJS 2015/S 059-103421 (2015-03-20)
Ergänzende Angaben (2015-03-26) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben