Modellvorhaben der Raumordnung (MORO): Lebendige Regionen – aktive Regionalentwicklung als Zukunftsaufgabe – Forschungsassistenz und finanzwissenschaftliche Begleitforschung

Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

Das Modellvorhaben der Raumordnung (MORO) „Lebendige Regionen – aktive Regionalentwicklung als Zukunftsaufgabe“ verfolgt das Ziel, in Regionen eine räumlich-funktional ausgerichtete, ganzheitliche Regionalentwicklung zu stärken. Vor dem Hintergrund der greifenden fiskalpolitischen Änderungen ab 2020 ist dabei auch eine systematische Auseinandersetzung mit diesen und deren Konsequenzen für die Regionalentwicklung notwendig. In einzelnen Regionen liegen bereits teilräumliche oder sektorale Entwicklungskonzepte vor, die wichtige Ansatzpunkte für die Regionalentwicklung in Regionen beinhalten. Es fehlt jedoch oftmals ein gesamträumliches Leitbild, das die herausfordernden Themen integriert. Dieses soll von den Modellvorhaben erarbeitet werden. Unter Berücksichtigung von Langfristszenarien der kommunalen Finanzen sollen konkrete Umsetzungsprojekte zur Weiterentwicklung der Region ergriffen werden. Das Vorhaben umfasst die Forschungsassistenz zur Auswahl und kontinuierlichen Begleitung der Modellvorhaben sowie die Begleitforschung zur Bearbeitung finanzwissenschaftlicher Fragestellungen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-08-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-17.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-07-17 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-07-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungsdienste
Menge oder Umfang:
Das Modellvorhaben der Raumordnung (MORO) „Lebendige Regionen – aktive Regionalentwicklung als Zukunftsaufgabe“ verfolgt das Ziel, in Regionen eine räumlich-funktional ausgerichtete, ganzheitliche, auf künftige Entwicklungen fokussierte Regionalentwicklung zu stärken. Der Sicherung der Daseinsvorsorge, die für die Menschen vor Ort unmittelbar wahrnehmbar ist und in den letzten Jahren im Fokus stand, kommt zwar mit Blick auf die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse eine besondere Bedeutung zu. Aus einer ganzheitlichen Perspektive sind jedoch weitere Bereiche der Regionalentwicklung wie Wirtschaft und Arbeitsplätze, fiskalische Rahmenbedingungen oder die ökologische Situation ebenfalls zu beachten, damit die Regionen für ihre Bewohner und Unternehmen weiterhin lebenswert bleiben. Vor dem Hintergrund der im Jahr 2020 greifenden Schuldenbremse und der anstehenden Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen ist dabei auch eine systematische Auseinandersetzung mit diesen fiskalischen Aspekten und deren Konsequenzen für die Regionalentwicklung notwendig.Mit dem MORO „Lebendige Regionen – aktive Regionalentwicklung als Zukunftsaufgabe“ soll in ausgewählten Regionen eine integrierte Entwicklungsperspektive gefördert werden. In vielen Regionen liegen bereits – z. T. auch umfassende – teilräumliche oder sektorale Entwicklungskonzepte vor, die wichtige Ansatzpunkte für die künftige Entwicklung der jeweiligen Regionen beinhalten. Es fehlt oftmals jedoch ein gesamträumliches Leitbild, das die zentralen Themen integriert. Vorhandene Konzepte sollen daher in integrierte Entwicklungsstrategien eingebunden werden und zugleich die Grundlage für die Ableitung regionaler Umsetzungsprojekte geschaffen werden. Es geht folglich in dem geplanten MORO weniger darum, für einzelne Fachpolitiken neue Lösungen zu entwickeln, sondern sich im regionalen Kontext auf der Grundlage vorhandener Konzepte und Strategien zu koordinieren und Synergieeffekte für eine nachhaltige Entwicklung zu generieren. Es wird erwartet, dass dadurch einerseits die verantwortlichen Akteure besser zur Mitwirkung motiviert werden können und andererseits die inhaltliche Abstimmung leichter vonstattengeht, als bei der Erarbeitung neuer Konzepte. Unter Berücksichtigung von Langfristszenarien der kommunalen Finanzsituation sollen außerdem konkrete Umsetzungsprojekte und Maßnahmen zur Weiterentwicklung der jeweiligen Region mit Blick auf ihre spezifischen Herausforderungen ergriffen werden.Die fiskalische Situation einer Region und ihrer Kommunen ist unstrittig eine zentrale Rahmenbedingung, die es bereits bei der Ausgestaltung von Entwicklungsstrategien mit Blick auf deren Umsetzung zu beachten gilt, insbesondere vor dem Hintergrund der ab 2020 greifenden Schuldenbremse sowie der anstehenden Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Die praktische Erfahrung zeigt jedoch, dass die Zusammenarbeit zwischen der fiskalischen und entwicklungspolitischen Arbeitsebene in den Regionen oftmals verbesserungswürdig ist. Neben internen Zwängen aufgrund von Ressortzuständigkeiten sind hierfür auch inhaltliche Gründe wie Unsicherheiten bei der Abschätzung der fiskalischen Perspektiven einer Region oder die verschiedenen Zeitperspektiven fachlich-planerischer Entscheidungen und fiskalpolitischer Aspekte relevant. Hinzu kommen Restriktionen infolge begrenzter personeller Ressourcen, die sich zum Beispiel auch bei der Fördermittelakquise auswirken können.Vor diesem Hintergrund werden für das MORO Regionen unterschiedlichen räumlichen Zuschnitts gesucht, die sich nicht nur in integrierter Perspektive im Rahmen eines breit angelegten fachlichen Beteiligungsprozesses mit ihrer Zukunftsfähigkeit auseinandersetzen, sondern, getragen von einem breiten politischen Konsens, konkrete Maßnahmen zur Sicherung ihrer künftigen Regionalentwicklung ergreifen wollen.Dieses MORO ist Ergebnis einer Vorstudie. Sie hatte zur Aufgabe, das vom Auftraggeber entworfene Konzept des Modellvorhabens auf seine Praxistauglichkeit zu überprüfen und weiter zu fokussieren. Im Ergebnis steht ein Entwurf des Modellvorhabenaufrufs, der die inhaltlichen und organisatorischen Anforderungen an die Bewerberregionen formuliert. Dieser Entwurf befindet sich in Kapitel 5 des Entwurfs für den Endbericht des Auftragnehmers für die Vorstudie, der als Anlage beiliegt. Das BBSR wird ihn in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur redigieren und seine Schlussfassung vorlegen. Die Grundzüge des geplanten MORO können dem Entwurf aber bereits entnommen werden.In den Anlagen 1 a-d (abrufbar unter: bbsr.bund.de) befinden sich die Projektunterlagen der Vorstudie MORO Lebendige Regionen. Diese umfassen:— 2 Zwischenberichte,— ein Endbericht,— 2 Protokolle der Abstimmungsgespräche.Die Leistungen werden in zwei Losen ausgeschrieben (vgl. Tabelle 2/Anlage 3 – abrufbar unter: bbsr.bund.de). Los 1 enthält die fachliche und koordinierende Begleitung der Modellvorhaben und Betreuung des gesamten Forschungsfeldes (allgemeine Forschungsassistenz). Los 2 enthält die finanzwissenschaftliche Analyse und Erstellung von Szenarien der öffentlichen Finanzen in den einzelnen Modellvorhaben (Begleitforschung). Es ist möglich nur für ein Los oder getrennt für beide Lose zu bieten.Durch die Aufteilung in zwei Lose ergeben sich folgende übergreifende relevante Forschungsleitfragen nach Losen getrennt:LOS 1:— Welche Ansatzpunkte und Herausforderungen für eine integrierte Regionalentwicklung bestehen, insbesondere vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, der wirtschaftlichen Entwicklung und der fiskalischen Rahmenbedingungen?— Welche Ansatzpunkte bieten die bereits in vielen Regionen vorliegenden Konzepte und Strategien für die Erarbeitung integrierter Entwicklungsstrategien? Welche grundlegenden Hemmnisse sind zu überwinden?— Welche Rolle kann die Regionalplanung in dem Prozess einer aktiven und integrierten Regionalentwicklung übernehmen und welche Funktion kommt dabei den Regionalplänen zu?— Wie kann eine bessere Abstimmung strukturpolitischer Handlungsbedarfe und regional erforderlicher Maßnahmen mit den fiskalpolitischen Rahmenbedingungen in den Regionen erfolgen?— Vor welche Herausforderungen sind die Regionen in finanzieller Hinsicht gestellt? Vor welche Heraus-forderungen ist das strukturpolitische Förderinstrumentarium gestellt? Welche Spielräume sind insofern noch gegeben?— Wie können regionale Zusammenarbeit und regionale Lasten-Nutzen-Ausgleiche stärker als bisher in integrierten Entwicklungsstrategien verankert werden?— Waren die räumlichen Zuschnitte der Modellvorhaben problemadäquat gewählt?— Hat der versetzte Start der Modellvorhaben einen Mehrwert im Erfahrungsaustausch gebracht?— Welche Verstetigungsaussichten bestehen, vor allem vor dem Hintergrund, dass die Regionen Eigenmittel einbringen mussten? Gibt es hier weiterführende Möglichkeiten?LOS 2:— Welche Änderungen zeichnen sich bei den fiskalischen Rahmenbedingungen derzeit auf den verschiedenen föderalen Ebenen (Bund, Länder) ab und welche Auswirkungen ergeben sich hieraus voraussichtlich für die regionale Ebene?— Wir wirken sich die erkennbaren Änderungen der fiskalischen Rahmenbedingungen auf den interregionalen Standortwettbewerb um privates Kapital und Fachkräfte aus?— Wie sind die originären Handlungsspielräume der Regionen und Kommunen aktuell und künftig einzuschätzen?— Anhand welcher Kennziffern lassen sich die fiskalischen Handlungsmöglichkeiten der Regionen mit ihren Kommunen beschreiben und wie können diese als Grundlage für eine Zusammenarbeit zwischen der fachlich-inhaltlichen und der fiskalischen Arbeitsebene zielführend eingesetzt werden?Für die fachliche Betreuung des MORO „Lebendige Regionen – aktive Regionalentwicklung als Zukunftsaufgabe“ und zur Unterstützung des BBSR bei der Umsetzung soll eine allgemeine Forschungsassistenz sowie eine Begleitforschung vergeben werden. Beide sollen die Modellregionen bei der Durchführung ihrer regionalen Forschungsvorhaben im Rahmen des MORO unterstützen und eine systematische Auseinandersetzung mit den vorliegenden fiskalischen Rahmenbedingungen sowie den sich daraus ergebenden Handlungsspielräumen ermöglichen. Diese Ausarbeitung soll eine inhaltliche Grundlage dafür bilden, dass die fiskalische und fachlich-planerische Ebene bei der Ausgestaltung integrierter Entwicklungsstrategien für eine künftige aktive Regionalentwicklung besser zusammen arbeiten.Der Auftrag umfasst die Begleitung von 16 Modellvorhaben, die über einen Zeitraum von bis zu vier Jahren gefördert werden. Durch den zeitversetzten Start der Modellvorhaben weist der Auftrag eine Dauer von 79,5 Monaten auf. Es ist zunächst die Begleitung von 4 Modellvorhaben der ersten Runde über 2 Jahre (erste Projektphase) zu kalkulieren. Es ist vorgesehen, versetzt drei weitere Runden à 4 Modellvorhaben in den kommenden Jahren zu starten und diese 16 Modellvorhaben dann in einer zweiten Phase nochmals 2 Jahre für die Durchführung regionaler Umsetzungsprojekte zu unterstützen (vgl. Tabelle 1/Anlage 3: abrufbar unter: bbsr.bund.de). Die Leistungen für die drei weiteren Runden sowie für die Durchführung regionaler Umsetzungsprojekte sind – wie später noch erläutert – im Angebot optional zu kalkulieren.Auf Grund der langen Projektlaufzeit (2015 bis 2022) und der Haushaltsgesetzgebung des Bundes werden einzelne Leistungen optional ausgeschrieben und vorbehaltlich der Haushaltsgesetzgebung beauftragt. Einen Überblick über den zeitlichen Ablauf des geplanten Forschungsfeldes gibt die Tabelle 1/Anlage 3 (abrufbar unter: bbsr.bund.de).Im Falle einer mündlichen Verhandlungsrunde, finden die Verhandlungsgespräche im Zeitraum 12.10. bis 14.10.2015 statt.Die Arbeiten erfordern stetige, enge Abstimmungen innerhalb der Projektorganisation, damit eine umfassende und ganzheitliche Betreuung der Modellvorhaben sichergestellt ist. Dies macht auch eine intensive Abstimmung zwischen den Auftragnehmern der LOSE 1 und 2 notwendig.Aufgrund der Komplexität des Vorhabens und haushälterischen Restriktionen wurde ein erster Zeitplan entworfen. Der Zeitplan ist als Anlage 2 (abrufbar unter: bbsr.bund.de) beigefügt.1 016 806,72
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Gesamtwert des Auftrags: 1 016 806,72 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungsdienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Postanschrift: Deichmanns Aue 31-37
Postleitzahl: 53179
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bbsr.bund.de 🌏
E-Mail: rueckfragepool@bbr.bund.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-07-17 📅
Einreichungsfrist: 2015-08-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-07-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 139-256948
ABl. S-Ausgabe: 139
Zusätzliche Informationen
Die formlose Teilnahmeantrag ist innerhalb der Abgabefrist schriftlich und mit rechtsverbindlicher Unterschrift in dreifacher Ausfertigung in einem verschlossenen Umschlag getrennt nach LOSEN unter Verwendung des roten Aufklebers (Anlage 5 a/LOS 1, Anlage 5 b/LOS 2 – abrufbar unter: bbsr.bund.de) bei der angegebenen Kontaktadresse einzureichen. Sämtliche Anlagen (Anlagen 1-5) können auf der unter I.1) angegebenen Internetseite des BBSR abgerufen werden. Fragen zum Vorhaben sind ausschließlich per E-Mail unter Angabe des Aktenzeichens an rueckfragepool@bbr.bund.de zu richten.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Modellvorhaben der Raumordnung (MORO) „Lebendige Regionen – aktive Regionalentwicklung als Zukunftsaufgabe“ verfolgt das Ziel, in Regionen eine räumlich-funktional ausgerichtete, ganzheitliche Regionalentwicklung zu stärken. Vor dem Hintergrund der greifenden fiskalpolitischen Änderungen ab 2020 ist dabei auch eine systematische Auseinandersetzung mit diesen und deren Konsequenzen für die Regionalentwicklung notwendig. In einzelnen Regionen liegen bereits teilräumliche oder sektorale Entwicklungskonzepte vor, die wichtige Ansatzpunkte für die Regionalentwicklung in Regionen beinhalten. Es fehlt jedoch oftmals ein gesamträumliches Leitbild, das die herausfordernden Themen integriert. Dieses soll von den Modellvorhaben erarbeitet werden. Unter Berücksichtigung von Langfristszenarien der kommunalen Finanzen sollen konkrete Umsetzungsprojekte zur Weiterentwicklung der Region ergriffen werden. Das Vorhaben umfasst die Forschungsassistenz zur Auswahl und kontinuierlichen Begleitung der Modellvorhaben sowie die Begleitforschung zur Bearbeitung finanzwissenschaftlicher Fragestellungen.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: MORO: Lebendige Regionen – Aktive Regionalentwicklung als Zukunftsaufgabe, LOS 1: Allgemeine Forschungsassistenz
Kurze Beschreibung:
Das Modellvorhaben der Raumordnung (MORO) „Lebendige Regionen – aktive Regionalentwicklung als Zukunftsaufgabe“ verfolgt das Ziel, in Regionen eine räumlich-funktional ausgerichtete, ganzheitliche Regionalentwicklung zu stärken. Vor dem Hintergrund der greifenden fiskalpolitischen Änderungen ab 2020 ist dabei auch eine systematische Auseinandersetzung mit diesen und deren Konsequenzen für die Regionalentwicklung notwendig. In einzelnen Regionen liegen bereits teilräumliche oder sektorale Entwicklungskonzepte vor, die wichtige Ansatzpunkte für die Regionalentwicklung in Regionen beinhalten. Es fehlt jedoch oftmals ein gesamträumliches Leitbild, das die herausfordernden Themen integriert. Dieses soll von den Modellvorhaben erarbeitet werden. Unter Berücksichtigung von Langfristszenarien der kommunalen Finanzen sollen konkrete Umsetzungsprojekte zur Weiterentwicklung der Region ergriffen werden. Das Vorhaben umfasst die Forschungsassistenz zur Auswahl und kontinuierlichen Begleitung der Modellvorhaben (LOS 1).
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Menge oder Umfang: Das Modellvorhaben der Raumordnung (MORO) „Lebendige Regionen – aktive Regionalentwicklung als Zu-kunftsaufgabe“ verfolgt das Ziel, in Regionen eine räumlich-funktional ausgerichtete, ganzheitliche, auf künftige Entwicklungen fokussierte Regionalentwicklung zu stärken. Der Sicherung der Daseinsvorsorge, die für die Menschen vor Ort unmittelbar wahrnehmbar ist und in den letzten Jahren im Fokus stand, kommt zwar mit Blick auf die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse eine besondere Bedeutung zu. Aus einer ganzheitlichen Perspektive sind jedoch weitere Bereiche der Regionalentwicklung wie Wirtschaft und Arbeitsplätze, fiskalische Rahmenbedingungen oder die ökologische Situation ebenfalls zu beachten, damit die Regionen für ihre Bewohner und Unternehmen weiterhin lebenswert bleiben. Vor dem Hintergrund der im Jahr 2020 greifenden Schuldenbremse und der anstehenden Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen ist dabei auch eine systematische Auseinandersetzung mit diesen fiskalischen Aspekten und deren Konsequenzen für die Regionalentwicklung notwendig.Mit dem MORO „Lebendige Regionen – aktive Regionalentwicklung als Zukunftsaufgabe“ soll in ausgewählten Regionen eine integrierte Entwicklungsperspektive gefördert werden. In vielen Regionen liegen bereits – z. T. auch umfassende – teilräumliche oder sektorale Entwicklungskonzepte vor, die wichtige Ansatzpunkte für die künftige Entwicklung der jeweiligen Regionen beinhalten. Es fehlt oftmals jedoch ein gesamträumliches Leitbild, das die zentralen Themen integriert. Vorhandene Konzepte sollen daher in integrierte Entwicklungsstrategien eingebunden werden und zugleich die Grundlage für die Ableitung regionaler Umsetzungsprojekte geschaffen werden. Es geht folglich in dem geplanten MORO weniger darum, für einzelne Fachpolitiken neue Lösungen zu entwickeln, sondern sich im regionalen Kontext auf der Grundlage vorhandener Konzepte und Strategien zu koordinieren und Synergieeffekte für eine nachhaltige Entwicklung zu generieren. Es wird erwartet, dass dadurch einerseits die verantwortlichen Akteure besser zur Mitwirkung motiviert werden können und andererseits die inhaltliche Abstimmung leichter vonstattengeht, als bei der Erarbeitung neuer Konzepte. Unter Berücksichtigung von Langfristszenarien der kommunalen Finanzsituation sollen außerdem konkrete Umsetzungsprojekte und Maßnahmen zur Weiterentwicklung der jeweiligen Region mit Blick auf ihre spezifischen Herausforderungen ergriffen werden.Die fiskalische Situation einer Region und ihrer Kommunen ist unstrittig eine zentrale Rahmenbedingung, die es bereits bei der Ausgestaltung von Entwicklungsstrategien mit Blick auf deren Umsetzung zu beachten gilt, insbesondere vor dem Hintergrund der ab 2020 greifenden Schuldenbremse sowie der anstehenden Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Die praktische Erfahrung zeigt jedoch, dass die Zusammenarbeit zwischen der fiskalischen und entwicklungspolitischen Arbeitsebene in den Regionen oftmals verbesserungswürdig ist. Neben internen Zwängen aufgrund von Ressortzuständigkeiten sind hierfür auch inhaltliche Gründe wie Unsicherheiten bei der Abschätzung der fiskalischen Perspektiven einer Region oder die verschiedenen Zeitperspektiven fachlich-planerischer Entscheidungen und fiskalpolitischer Aspekte relevant. Hinzu kommen Restriktionen infolge begrenzter personeller Ressourcen, die sich zum Beispiel auch bei der Fördermittelakquise auswirken können.Vor diesem Hintergrund werden für das MORO Regionen unterschiedlichen räumlichen Zuschnitts gesucht, die sich nicht nur in integrierter Perspektive im Rahmen eines breit angelegten fachlichen Beteiligungsprozesses mit ihrer Zukunftsfähigkeit auseinandersetzen, sondern, getragen von einem breiten politischen Konsens, konkrete Maßnahmen zur Sicherung ihrer künftigen Regionalentwicklung ergreifen wollen.Dieses MORO ist Ergebnis einer Vorstudie. Sie hatte zur Aufgabe, das vom Auftraggeber entworfene Konzept des Modellvorhabens auf seine Praxistauglichkeit zu überprüfen und weiter zu fokussieren. Im Ergebnis steht ein Entwurf des Modellvorhabenaufrufs, der die inhaltlichen und organisatorischen Anforderungen an die Bewerberregionen formuliert. Dieser Entwurf befindet sich in Kapitel 5 des Entwurfs für den Endbericht des Auftragnehmers für die Vorstudie, der als Anlage beiliegt. Das BBSR wird ihn in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur redigieren und seine Schlussfassung vorlegen. Die Grundzüge des geplanten MORO können dem Entwurf aber bereits entnommen werden.In den Anlagen 1 a-d (abrufbar unter: bbsr.bund.de) befinden sich die Projektunterlagen der Vorstudie MORO Lebendige Regionen. Diese umfassen:— 2 Zwischenberichte,— einen Endbericht,— 2 Protokolle der Abstimmungsgespräche.Im Rahmen des MORO sind folgende übergreifende Forschungsleitfragen (LOS 1) relevant:— Welche Ansatzpunkte und Herausforderungen für eine integrierte Regionalentwicklung bestehen, insbesondere vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, der wirtschaftlichen Entwicklung und der fiskalischen Rahmenbedingungen?— Welche Ansatzpunkte bieten die bereits in vielen Regionen vorliegenden Konzepte und Strategien für die Erarbeitung integrierter Entwicklungsstrategien? Welche grundlegenden Hemmnisse sind zu überwinden?— Welche Rolle kann die Regionalplanung in dem Prozess einer aktiven und integrierten Regionalentwicklung übernehmen und welche Funktion kommt dabei den Regionalplänen zu?— Wie kann eine bessere Abstimmung strukturpolitischer Handlungsbedarfe und regional erforderlicher Maßnahmen mit den fiskalpolitischen Rahmenbedingungen in den Regionen erfolgen?— Vor welche Herausforderungen sind die Regionen in finanzieller Hinsicht gestellt? Vor welche Herausforderungen ist das strukturpolitische Förderinstrumentarium gestellt? Welche Spielräume sind insofern noch gegeben?— Wie können regionale Zusammenarbeit und regionale Lasten-Nutzen-Ausgleiche stärker als bisher in integrierten Entwicklungsstrategien verankert werden?— Waren die räumlichen Zuschnitte der Modellvorhaben problemadäquat gewählt?— Hat der versetzte Start der Modellvorhaben einen Mehrwert im Erfahrungsaustausch gebracht?— Welche Verstetigungsaussichten bestehen, vor allem vor dem Hintergrund, dass die Regionen Eigenmittel einbringen mussten? Gibt es hier weiterführende Möglichkeiten?Für die fachliche Betreuung des MORO „Lebendige Regionen – aktive Regionalentwicklung als Zukunftsaufgabe“ und zur Unterstützung des BBSR bei der Umsetzung soll eine allgemeine Forschungsassistenz sowie eine Begleitforschung vergeben werden. Beide sollen die Modellregionen bei der Durchführung ihrer regionalen Forschungsvorhaben im Rahmen des MORO unterstützen und eine systematische Auseinandersetzung mit den vorliegenden fiskalischen Rahmenbedingungen sowie den sich daraus ergebenden Handlungsspielräumen ermöglichen. Diese Ausarbeitung soll eine inhaltliche Grundlage dafür bilden, dass die fiskalische und fachlich-planerische Ebene bei der Ausgestaltung integrierter Entwicklungsstrategien für eine künftige aktive Regionalentwicklung besser zusammen arbeiten.Der Auftrag umfasst die Begleitung von 16 Modellvorhaben, die über einen Zeitraum von bis zu vier Jahren gefördert werden. Durch den zeitversetzten Start der Modellvorhaben weist der Auftrag eine Dauer von 79,5 Monaten auf. Es ist zunächst die Begleitung von 4 Modellvorhaben der ersten Runde über 2 Jahre (erste Projektphase) zu kalkulieren. Es ist vorgesehen, versetzt drei weitere Runden à 4 Modellvorhaben in den kommenden Jahren zu starten und diese 16 Modellvorhaben dann in einer zweiten Phase nochmals 2 Jahre für die Durchführung regionaler Umsetzungsprojekte zu unterstützen (vgl. Tabelle 1/Anlage 3: abrufbar unter: bbsr.bund.de). Die Leistungen für die drei weiteren Runden sowie für die Durchführung regionaler Umsetzungsprojekte sind – wie später noch erläutert – im Angebot optional zu kalkulieren.
Das Modellvorhaben der Raumordnung (MORO) „Lebendige Regionen – aktive Regionalentwicklung als Zu-kunftsaufgabe“ verfolgt das Ziel, in Regionen eine räumlich-funktional ausgerichtete, ganzheitliche, auf künftige Entwicklungen fokussierte Regionalentwicklung zu stärken. Der Sicherung der Daseinsvorsorge, die für die Menschen vor Ort unmittelbar wahrnehmbar ist und in den letzten Jahren im Fokus stand, kommt zwar mit Blick auf die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse eine besondere Bedeutung zu. Aus einer ganzheitlichen Perspektive sind jedoch weitere Bereiche der Regionalentwicklung wie Wirtschaft und Arbeitsplätze, fiskalische Rahmenbedingungen oder die ökologische Situation ebenfalls zu beachten, damit die Regionen für ihre Bewohner und Unternehmen weiterhin lebenswert bleiben. Vor dem Hintergrund der im Jahr 2020 greifenden Schuldenbremse und der anstehenden Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen ist dabei auch eine systematische Auseinandersetzung mit diesen fiskalischen Aspekten und deren Konsequenzen für die Regionalentwicklung notwendig.
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Mit dem MORO „Lebendige Regionen – aktive Regionalentwicklung als Zukunftsaufgabe“ soll in ausgewählten Regionen eine integrierte Entwicklungsperspektive gefördert werden. In vielen Regionen liegen bereits – z. T. auch umfassende – teilräumliche oder sektorale Entwicklungskonzepte vor, die wichtige Ansatzpunkte für die künftige Entwicklung der jeweiligen Regionen beinhalten. Es fehlt oftmals jedoch ein gesamträumliches Leitbild, das die zentralen Themen integriert. Vorhandene Konzepte sollen daher in integrierte Entwicklungsstrategien eingebunden werden und zugleich die Grundlage für die Ableitung regionaler Umsetzungsprojekte geschaffen werden. Es geht folglich in dem geplanten MORO weniger darum, für einzelne Fachpolitiken neue Lösungen zu entwickeln, sondern sich im regionalen Kontext auf der Grundlage vorhandener Konzepte und Strategien zu koordinieren und Synergieeffekte für eine nachhaltige Entwicklung zu generieren. Es wird erwartet, dass dadurch einerseits die verantwortlichen Akteure besser zur Mitwirkung motiviert werden können und andererseits die inhaltliche Abstimmung leichter vonstattengeht, als bei der Erarbeitung neuer Konzepte. Unter Berücksichtigung von Langfristszenarien der kommunalen Finanzsituation sollen außerdem konkrete Umsetzungsprojekte und Maßnahmen zur Weiterentwicklung der jeweiligen Region mit Blick auf ihre spezifischen Herausforderungen ergriffen werden.
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Die fiskalische Situation einer Region und ihrer Kommunen ist unstrittig eine zentrale Rahmenbedingung, die es bereits bei der Ausgestaltung von Entwicklungsstrategien mit Blick auf deren Umsetzung zu beachten gilt, insbesondere vor dem Hintergrund der ab 2020 greifenden Schuldenbremse sowie der anstehenden Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Die praktische Erfahrung zeigt jedoch, dass die Zusammenarbeit zwischen der fiskalischen und entwicklungspolitischen Arbeitsebene in den Regionen oftmals verbesserungswürdig ist. Neben internen Zwängen aufgrund von Ressortzuständigkeiten sind hierfür auch inhaltliche Gründe wie Unsicherheiten bei der Abschätzung der fiskalischen Perspektiven einer Region oder die verschiedenen Zeitperspektiven fachlich-planerischer Entscheidungen und fiskalpolitischer Aspekte relevant. Hinzu kommen Restriktionen infolge begrenzter personeller Ressourcen, die sich zum Beispiel auch bei der Fördermittelakquise auswirken können.
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Vor diesem Hintergrund werden für das MORO Regionen unterschiedlichen räumlichen Zuschnitts gesucht, die sich nicht nur in integrierter Perspektive im Rahmen eines breit angelegten fachlichen Beteiligungsprozesses mit ihrer Zukunftsfähigkeit auseinandersetzen, sondern, getragen von einem breiten politischen Konsens, konkrete Maßnahmen zur Sicherung ihrer künftigen Regionalentwicklung ergreifen wollen.
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Dieses MORO ist Ergebnis einer Vorstudie. Sie hatte zur Aufgabe, das vom Auftraggeber entworfene Konzept des Modellvorhabens auf seine Praxistauglichkeit zu überprüfen und weiter zu fokussieren. Im Ergebnis steht ein Entwurf des Modellvorhabenaufrufs, der die inhaltlichen und organisatorischen Anforderungen an die Bewerberregionen formuliert. Dieser Entwurf befindet sich in Kapitel 5 des Entwurfs für den Endbericht des Auftragnehmers für die Vorstudie, der als Anlage beiliegt. Das BBSR wird ihn in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur redigieren und seine Schlussfassung vorlegen. Die Grundzüge des geplanten MORO können dem Entwurf aber bereits entnommen werden.
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In den Anlagen 1 a-d (abrufbar unter: bbsr.bund.de) befinden sich die Projektunterlagen der Vorstudie MORO Lebendige Regionen. Diese umfassen:
— 2 Zwischenberichte,
— einen Endbericht,
— 2 Protokolle der Abstimmungsgespräche.
Im Rahmen des MORO sind folgende übergreifende Forschungsleitfragen (LOS 1) relevant:
— Welche Ansatzpunkte und Herausforderungen für eine integrierte Regionalentwicklung bestehen, insbesondere vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, der wirtschaftlichen Entwicklung und der fiskalischen Rahmenbedingungen?
— Welche Ansatzpunkte bieten die bereits in vielen Regionen vorliegenden Konzepte und Strategien für die Erarbeitung integrierter Entwicklungsstrategien? Welche grundlegenden Hemmnisse sind zu überwinden?
— Welche Rolle kann die Regionalplanung in dem Prozess einer aktiven und integrierten Regionalentwicklung übernehmen und welche Funktion kommt dabei den Regionalplänen zu?
— Wie kann eine bessere Abstimmung strukturpolitischer Handlungsbedarfe und regional erforderlicher Maßnahmen mit den fiskalpolitischen Rahmenbedingungen in den Regionen erfolgen?
— Vor welche Herausforderungen sind die Regionen in finanzieller Hinsicht gestellt? Vor welche Herausforderungen ist das strukturpolitische Förderinstrumentarium gestellt? Welche Spielräume sind insofern noch gegeben?
— Wie können regionale Zusammenarbeit und regionale Lasten-Nutzen-Ausgleiche stärker als bisher in integrierten Entwicklungsstrategien verankert werden?
— Waren die räumlichen Zuschnitte der Modellvorhaben problemadäquat gewählt?
— Hat der versetzte Start der Modellvorhaben einen Mehrwert im Erfahrungsaustausch gebracht?
— Welche Verstetigungsaussichten bestehen, vor allem vor dem Hintergrund, dass die Regionen Eigenmittel einbringen mussten? Gibt es hier weiterführende Möglichkeiten?
Für die fachliche Betreuung des MORO „Lebendige Regionen – aktive Regionalentwicklung als Zukunftsaufgabe“ und zur Unterstützung des BBSR bei der Umsetzung soll eine allgemeine Forschungsassistenz sowie eine Begleitforschung vergeben werden. Beide sollen die Modellregionen bei der Durchführung ihrer regionalen Forschungsvorhaben im Rahmen des MORO unterstützen und eine systematische Auseinandersetzung mit den vorliegenden fiskalischen Rahmenbedingungen sowie den sich daraus ergebenden Handlungsspielräumen ermöglichen. Diese Ausarbeitung soll eine inhaltliche Grundlage dafür bilden, dass die fiskalische und fachlich-planerische Ebene bei der Ausgestaltung integrierter Entwicklungsstrategien für eine künftige aktive Regionalentwicklung besser zusammen arbeiten.
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Der Auftrag umfasst die Begleitung von 16 Modellvorhaben, die über einen Zeitraum von bis zu vier Jahren gefördert werden. Durch den zeitversetzten Start der Modellvorhaben weist der Auftrag eine Dauer von 79,5 Monaten auf. Es ist zunächst die Begleitung von 4 Modellvorhaben der ersten Runde über 2 Jahre (erste Projektphase) zu kalkulieren. Es ist vorgesehen, versetzt drei weitere Runden à 4 Modellvorhaben in den kommenden Jahren zu starten und diese 16 Modellvorhaben dann in einer zweiten Phase nochmals 2 Jahre für die Durchführung regionaler Umsetzungsprojekte zu unterstützen (vgl. Tabelle 1/Anlage 3: abrufbar unter: bbsr.bund.de). Die Leistungen für die drei weiteren Runden sowie für die Durchführung regionaler Umsetzungsprojekte sind – wie später noch erläutert – im Angebot optional zu kalkulieren.
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Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: MORO: Lebendige Regionen – Aktive Regionalentwicklung als Zukunftsaufgabe, LOS 2: Begleitforschung – Finanzwissenschaftliche Analyse für die Modellvorhaben
Kurze Beschreibung:
Das Modellvorhaben der Raumordnung (MORO) „Lebendige Regionen – aktive Regionalentwicklung als Zukunftsaufgabe“ verfolgt das Ziel, in Regionen eine räumlich-funktional ausgerichtete, ganzheitliche Regionalentwicklung zu stärken. Vor dem Hintergrund der greifenden fiskalpolitischen Änderungen ab 2020 ist dabei auch eine systematische Auseinandersetzung mit diesen und deren Konsequenzen für die Regionalentwicklung notwendig. In einzelnen Regionen liegen bereits teilräumliche oder sektorale Entwicklungskonzepte vor, die wichtige Ansatzpunkte für die Regionalentwicklung in Regionen beinhalten. Es fehlt jedoch oftmals ein gesamträumliches Leitbild, das die herausfordernden Themen integriert. Dieses soll von den Modellvorhaben erarbeitet werden. Unter Berücksichtigung von Langfristszenarien der kommunalen Finanzen sollen konkrete Umsetzungsprojekte zur Weiterentwicklung der Region ergriffen werden. Das Vorhaben umfasst die Begleitforschung zur Bearbeitung finanzwissenschaftlicher Fragestellungen (LOS 2).
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Menge oder Umfang: Das Modellvorhaben der Raumordnung (MORO) „Lebendige Regionen – aktive Regionalentwicklung als Zukunftsaufgabe“ verfolgt das Ziel, in Regionen eine räumlich-funktional ausgerichtete, ganzheitliche, auf künftige Entwicklungen fokussierte Regionalentwicklung zu stärken. Der Sicherung der Daseinsvorsorge, die für die Menschen vor Ort unmittelbar wahrnehmbar ist und in den letzten Jahren im Fokus stand, kommt zwar mit Blick auf die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse eine besondere Bedeutung zu. Aus einer ganzheitlichen Perspektive sind jedoch weitere Bereiche der Regionalentwicklung wie Wirtschaft und Arbeitsplätze, fiskalische Rahmenbedingungen oder die ökologische Situation ebenfalls zu beachten, damit die Regionen für ihre Bewohner und Unternehmen weiterhin lebenswert bleiben. Vor dem Hintergrund der im Jahr 2020 greifenden Schuldenbremse und der anstehenden Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen ist dabei auch eine systematische Auseinandersetzung mit diesen fiskalischen Aspekten und deren Konsequenzen für die Regionalentwicklung notwendig.Mit dem MORO „Lebendige Regionen – aktive Regionalentwicklung als Zukunftsaufgabe“ soll in ausgewählten Regionen eine integrierte Entwicklungsperspektive gefördert werden. In vielen Regionen liegen bereits – z.T. auch umfassende – teilräumliche oder sektorale Entwicklungskonzepte vor, die wichtige Ansatzpunkte für die künftige Entwicklung der jeweiligen Regionen beinhalten. Es fehlt oftmals jedoch ein gesamträumliches Leitbild, das die zentralen Themen integriert. Vorhandene Konzepte sollen daher in integrierte Entwicklungsstrategien eingebunden werden und zugleich die Grundlage für die Ableitung regionaler Umsetzungsprojekte geschaffen werden. Es geht folglich in dem geplanten MORO weniger darum, für einzelne Fachpolitiken neue Lösungen zu entwickeln, sondern sich im regionalen Kontext auf der Grundlage vorhandener Konzepte und Strategien zu koordinieren und Synergieeffekte für eine nachhaltige Entwicklung zu generieren. Es wird erwartet, dass dadurch einerseits die verantwortlichen Akteure besser zur Mitwirkung motiviert werden können und andererseits die inhaltliche Abstimmung leichter vonstattengeht, als bei der Erarbeitung neuer Konzepte. Unter Berücksichtigung von Langfristszenarien der kommunalen Finanzsituation sollen außerdem konkrete Umsetzungsprojekte und Maßnahmen zur Weiterentwicklung der jeweiligen Region mit Blick auf ihre spezifischen Herausforderungen ergriffen werden.Die fiskalische Situation einer Region und ihrer Kommunen ist unstrittig eine zentrale Rahmenbedingung, die es bereits bei der Ausgestaltung von Entwicklungsstrategien mit Blick auf deren Umsetzung zu beachten gilt, insbesondere vor dem Hintergrund der ab 2020 greifenden Schuldenbremse sowie der anstehenden Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Die praktische Erfahrung zeigt jedoch, dass die Zusammenarbeit zwischen der fiskalischen und entwicklungspolitischen Arbeitsebene in den Regionen oftmals verbesserungswürdig ist. Neben internen Zwängen aufgrund von Ressortzuständigkeiten sind hierfür auch inhaltliche Gründe wie Unsicherheiten bei der Abschätzung der fiskalischen Perspektiven einer Region oder die verschiedenen Zeitperspektiven fachlich-planerischer Entscheidungen und fiskalpolitischer Aspekte relevant. Hinzu kommen Restriktionen infolge begrenzter personeller Ressourcen, die sich zum Beispiel auch bei der Fördermittelakquise auswirken können.Vor diesem Hintergrund werden für das MORO Regionen unterschiedlichen räumlichen Zuschnitts gesucht, die sich nicht nur in integrierter Perspektive im Rahmen eines breit angelegten fachlichen Beteiligungsprozesses mit ihrer Zukunftsfähigkeit auseinandersetzen, sondern, getragen von einem breiten politischen Konsens, konkrete Maßnahmen zur Sicherung ihrer künftigen Regionalentwicklung ergreifen wollen.Dieses MORO ist Ergebnis einer Vorstudie. Sie hatte zur Aufgabe, das vom Auftraggeber entworfene Konzept des Modellvorhabens auf seine Praxistauglichkeit zu überprüfen und weiter zu fokussieren. Im Ergebnis steht ein Entwurf des Modellvorhabenaufrufs, der die inhaltlichen und organisatorischen Anforderungen an die Bewerberregionen formuliert. Dieser Entwurf befindet sich in Kapitel 5 des Entwurfs für den Endbericht des Auftragnehmers für die Vorstudie, der als Anlage beiliegt. Das BBSR wird ihn in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur redigieren und seine Schlussfassung vorlegen. Die Grundzüge des geplanten MORO können dem Entwurf aber bereits entnommen werden.In den Anlagen 1 a – d (abrufbar unter: bbsr.bund.de) befinden sich die Projektunterlagen der Vorstudie MORO Lebendige Regionen. Diese umfassen:— 2 Zwischenberichte,— ein Endbericht,— 2 Protokolle der Abstimmungsgespräche.Folgende Forschungsleitfragen sind im engeren Sinne für die Begleitforschung (LOS 2) relevant:— Welche Änderungen zeichnen sich bei den fiskalischen Rahmenbedingungen derzeit auf den verschiedenen föderalen Ebenen (Bund, Länder) ab und welche Auswirkungen ergeben sich hieraus voraussichtlich für die regionale Ebene?— Wir wirken sich die erkennbaren Änderungen der fiskalischen Rahmenbedingungen auf den interregionalen Standortwettbewerb um privates Kapital und Fachkräfte aus?— Wie sind die originären Handlungsspielräume der Regionen und Kommunen aktuell und künftig einzuschätzen?— Anhand welcher Kennziffern lassen sich die fiskalischen Handlungsmöglichkeiten der Regionen mit ihren Kommunen beschreiben und wie können diese als Grundlage für eine Zusammenarbeit zwischen der fachlich-inhaltlichen und der fiskalischen Arbeitsebene zielführend eingesetzt werden?Für die fachliche Betreuung des MORO „Lebendige Regionen – aktive Regionalentwicklung als Zukunftsaufgabe“ und zur Unterstützung des BBSR bei der Umsetzung soll eine allgemeine Forschungsassistenz sowie eine Begleitforschung vergeben werden. Beide sollen die Modellregionen bei der Durchführung ihrer regionalen Forschungsvorhaben im Rahmen des MORO unterstützen und eine systematische Auseinandersetzung mit den vorliegenden fiskalischen Rahmenbedingungen sowie den sich daraus ergebenden Handlungsspielräumen ermöglichen. Diese Ausarbeitung soll eine inhaltliche Grundlage dafür bilden, dass die fiskalische und fachlich-planerische Ebene bei der Ausgestaltung integrierter Entwicklungsstrategien für eine künftige aktive Regionalentwicklung besser zusammen arbeiten.Der Auftrag umfasst die Begleitung von 16 Modellvorhaben, die über einen Zeitraum von bis zu vier Jahren gefördert werden. Durch den zeitversetzten Start der Modellvorhaben weist der Auftrag eine Dauer von 79,5 Monaten auf. Es ist zunächst die Begleitung von 4 Modellvorhaben der ersten Runde über 2 Jahre (erste Projektphase) zu kalkulieren. Es ist vorgesehen, versetzt drei weitere Runden à 4 Modellvorhaben in den kommenden Jahren zu starten und diese 16 Modellvorhaben dann in einer zweiten Phase nochmals 2 Jahre für die Durchführung regionaler Umsetzungsprojekte zu unterstützen (vgl. Tabelle 1/Anlage 3: abrufbar unter: bbsr.bund.de). Die Leistungen für die drei weiteren Runden sowie für die Durchführung regionaler Umsetzungsprojekte sind – wie später noch erläutert – im Angebot optional zu kalkulieren.
Das Modellvorhaben der Raumordnung (MORO) „Lebendige Regionen – aktive Regionalentwicklung als Zukunftsaufgabe“ verfolgt das Ziel, in Regionen eine räumlich-funktional ausgerichtete, ganzheitliche, auf künftige Entwicklungen fokussierte Regionalentwicklung zu stärken. Der Sicherung der Daseinsvorsorge, die für die Menschen vor Ort unmittelbar wahrnehmbar ist und in den letzten Jahren im Fokus stand, kommt zwar mit Blick auf die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse eine besondere Bedeutung zu. Aus einer ganzheitlichen Perspektive sind jedoch weitere Bereiche der Regionalentwicklung wie Wirtschaft und Arbeitsplätze, fiskalische Rahmenbedingungen oder die ökologische Situation ebenfalls zu beachten, damit die Regionen für ihre Bewohner und Unternehmen weiterhin lebenswert bleiben. Vor dem Hintergrund der im Jahr 2020 greifenden Schuldenbremse und der anstehenden Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen ist dabei auch eine systematische Auseinandersetzung mit diesen fiskalischen Aspekten und deren Konsequenzen für die Regionalentwicklung notwendig.
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Mit dem MORO „Lebendige Regionen – aktive Regionalentwicklung als Zukunftsaufgabe“ soll in ausgewählten Regionen eine integrierte Entwicklungsperspektive gefördert werden. In vielen Regionen liegen bereits – z.T. auch umfassende – teilräumliche oder sektorale Entwicklungskonzepte vor, die wichtige Ansatzpunkte für die künftige Entwicklung der jeweiligen Regionen beinhalten. Es fehlt oftmals jedoch ein gesamträumliches Leitbild, das die zentralen Themen integriert. Vorhandene Konzepte sollen daher in integrierte Entwicklungsstrategien eingebunden werden und zugleich die Grundlage für die Ableitung regionaler Umsetzungsprojekte geschaffen werden. Es geht folglich in dem geplanten MORO weniger darum, für einzelne Fachpolitiken neue Lösungen zu entwickeln, sondern sich im regionalen Kontext auf der Grundlage vorhandener Konzepte und Strategien zu koordinieren und Synergieeffekte für eine nachhaltige Entwicklung zu generieren. Es wird erwartet, dass dadurch einerseits die verantwortlichen Akteure besser zur Mitwirkung motiviert werden können und andererseits die inhaltliche Abstimmung leichter vonstattengeht, als bei der Erarbeitung neuer Konzepte. Unter Berücksichtigung von Langfristszenarien der kommunalen Finanzsituation sollen außerdem konkrete Umsetzungsprojekte und Maßnahmen zur Weiterentwicklung der jeweiligen Region mit Blick auf ihre spezifischen Herausforderungen ergriffen werden.
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In den Anlagen 1 a – d (abrufbar unter: bbsr.bund.de) befinden sich die Projektunterlagen der Vorstudie MORO Lebendige Regionen. Diese umfassen:
— ein Endbericht,
Folgende Forschungsleitfragen sind im engeren Sinne für die Begleitforschung (LOS 2) relevant:
— Welche Änderungen zeichnen sich bei den fiskalischen Rahmenbedingungen derzeit auf den verschiedenen föderalen Ebenen (Bund, Länder) ab und welche Auswirkungen ergeben sich hieraus voraussichtlich für die regionale Ebene?
— Wir wirken sich die erkennbaren Änderungen der fiskalischen Rahmenbedingungen auf den interregionalen Standortwettbewerb um privates Kapital und Fachkräfte aus?
— Wie sind die originären Handlungsspielräume der Regionen und Kommunen aktuell und künftig einzuschätzen?
— Anhand welcher Kennziffern lassen sich die fiskalischen Handlungsmöglichkeiten der Regionen mit ihren Kommunen beschreiben und wie können diese als Grundlage für eine Zusammenarbeit zwischen der fachlich-inhaltlichen und der fiskalischen Arbeitsebene zielführend eingesetzt werden?
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Die Leistungen werden in zwei Losen ausgeschrieben (vgl. Tabelle 2/Anlage 3 – abrufbar unter: bbsr.bund.de). Los 1 enthält die fachliche und koordinierende Begleitung der Modellvorhaben und Betreuung des gesamten Forschungsfeldes (allgemeine Forschungsassistenz). Los 2 enthält die finanzwissenschaftliche Analyse und Erstellung von Szenarien der öffentlichen Finanzen in den einzelnen Modellvorhaben (Begleitforschung). Es ist möglich nur für ein Los oder getrennt für beide Lose zu bieten.
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Durch die Aufteilung in zwei Lose ergeben sich folgende übergreifende relevante Forschungsleitfragen nach Losen getrennt:
LOS 1:
— Vor welche Herausforderungen sind die Regionen in finanzieller Hinsicht gestellt? Vor welche Heraus-forderungen ist das strukturpolitische Förderinstrumentarium gestellt? Welche Spielräume sind insofern noch gegeben?
LOS 2:
Auf Grund der langen Projektlaufzeit (2015 bis 2022) und der Haushaltsgesetzgebung des Bundes werden einzelne Leistungen optional ausgeschrieben und vorbehaltlich der Haushaltsgesetzgebung beauftragt. Einen Überblick über den zeitlichen Ablauf des geplanten Forschungsfeldes gibt die Tabelle 1/Anlage 3 (abrufbar unter: bbsr.bund.de).
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Im Falle einer mündlichen Verhandlungsrunde, finden die Verhandlungsgespräche im Zeitraum 12.10. bis 14.10.2015 statt.
Die Arbeiten erfordern stetige, enge Abstimmungen innerhalb der Projektorganisation, damit eine umfassende und ganzheitliche Betreuung der Modellvorhaben sichergestellt ist. Dies macht auch eine intensive Abstimmung zwischen den Auftragnehmern der LOSE 1 und 2 notwendig.
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Aufgrund der Komplexität des Vorhabens und haushälterischen Restriktionen wurde ein erster Zeitplan entworfen. Der Zeitplan ist als Anlage 2 (abrufbar unter: bbsr.bund.de) beigefügt.
Beschreibung der Optionen:
Auf Grund der langen Projektlaufzeit (2015 bis 2022) und der Haushaltsgesetzgebung des Bundes werden einzelne Leistungen optional ausgeschrieben und vorbehaltlich der Haushaltsgesetzgebung beauftragt. Einen Überblick über den zeitlichen Ablauf des geplanten Forschungsfeldes gibt die Tabelle 1/Anlage 3 (abrufbar unter: bbsr.bund.de).
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Dauer: 80 Monate
Referenznummer: SWD - 10.05.06-15.9
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bonn.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung gemäß § 4 Absatz 6 der Vergabeordnung für freiberufliche Dienstleistungen (VOF).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung gemäß § 4 Absatz 2 VOF.
Eigenerklärung gemäß § 4 Absatz 9 VOF.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Eignung der Bieterin/des Bieters wird anhand der in den Anlagen 4a (LOS 1) und 4b (LOS 2) aufgeführten Kriterien beurteilt (abrufbar unter: bbsr.bund.de).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Diese Informationen sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Hinweis für Bietergemeinschaften:
Bei einer mehrfachen Beteiligung eines Bieters an derselben Ausschreibung – z. B. als Alleinbieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft – ist mit Angebotsabgabe der Gegenbeweis zu erbringen, dass keine wettbewerbsbeschränkende Bieterkonstellation vorliegt und der Geheimwettbewerb gewahrt ist. Ist beabsichtigt, eine Bietergemeinschaft zu gründen, ist eine Übersicht beizufügen, die die Zusammensetzung und Leistungsanteile je Mitglied ausweist. Für Bietergemeinschaften sind die unter Ziffer III.2.1) und III.2.2) geforderten Angaben und Eigenerklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) geforderten Eignungsnachweise sind von jedem Mitglied abhängig vom Leistungsanteil, den das Mitglied im Auftragsfall übernehmen wird, nachzuweisen.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Erfüllen mehrere Teilnehmer die Eignungskriterien, werden je LOS diejenigen (mindestens 3 – höchstens 5) zur Angebotserstellung aufgefordert, die anhand der Gewichtung gemäß den Tabellen 4a/4b (abrufbar unter: bbsr.bund.de) die höchste Punktzahl erreichen.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Forschungsverwaltung

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: SWD - 10.05.06-15.9
Zusätzliche Informationen
Die formlose Teilnahmeantrag ist innerhalb der Abgabefrist schriftlich und mit rechtsverbindlicher Unterschrift in dreifacher Ausfertigung in einem verschlossenen Umschlag getrennt nach LOSEN unter Verwendung des roten Aufklebers (Anlage 5 a/LOS 1, Anlage 5 b/LOS 2 – abrufbar unter: bbsr.bund.de) bei der angegebenen Kontaktadresse einzureichen. Sämtliche Anlagen (Anlagen 1-5) können auf der unter I.1) angegebenen Internetseite des BBSR abgerufen werden.
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Fragen zum Vorhaben sind ausschließlich per E-Mail unter Angabe des Aktenzeichens an rueckfragepool@bbr.bund.de zu richten.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: http://bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Absatz 3 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2015/S 139-256948 (2015-07-17)