Modernisierung der Ausstattung in der Zahntechniker-Werkstatt im Handwerkskammer Bildungszentrum Münster
Handwerkskammer Münster
Kauf eines 3D-Druckers mit Software für eine Ausbildungswerkstatt im Zahntechniker-Handwerk.
Diese Anschaffung wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen mit finanziert.
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-10-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-24.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2015-08-24 | Auftragsbekanntmachung |
| 2016-01-15 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2015-08-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Werkstattausrüstung
Menge oder Umfang: 24 700
Gesamtwert des Auftrags: 24 700 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Werkstattausrüstung 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Handwerkskammer Münster
Postanschrift: Postfach 34 80
Postleitzahl: 48019
Postort: Münster
Kontakt
Internetadresse: http://www.hwk-muenster.de 🌏
E-Mail: carsten.weinrauter@hwk-muenster.de 📧
Telefon: +49 2517051106 📞
Fax: +49 2517051196 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-08-24 📅
Einreichungsfrist: 2015-10-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 167-304283
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 186-327573
ABl. S-Ausgabe: 167
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Referenznummer: GB D1 Wei | BP Zahntechnik ÜLU 2012, Los 8
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Münster.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Sonstige besondere Bedingungen:
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-10-20 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Handwerkskammer Bildungszentrum
Carsten Weinrauter
URL der Dokumente: http://www.hwk-muenster.de 🌏
Referenz
Daten
Veröffentlichungsdatum: 2014-09-27 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: GB D1 Wei | BP Zahntechnik ÜLU 2012, Los 8
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 186-327573
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de 📧
Telefon: +49 2514111691 📞
Internetadresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de 🌏
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2015/S 167-304283 (2015-08-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Werkstattausrüstung
Menge oder Umfang: 24 700
Gesamtwert des Auftrags: 24 700 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Werkstattausrüstung 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Handwerkskammer Münster
Postanschrift: Postfach 34 80
Postleitzahl: 48019
Postort: Münster
Kontakt
Internetadresse: http://www.hwk-muenster.de 🌏
E-Mail: carsten.weinrauter@hwk-muenster.de 📧
Telefon: +49 2517051106 📞
Fax: +49 2517051196 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-08-24 📅
Einreichungsfrist: 2015-10-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 167-304283
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 186-327573
ABl. S-Ausgabe: 167
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Kauf eines 3D-Druckers mit Software für eine Ausbildungswerkstatt im Zahntechniker-Handwerk.
Diese Anschaffung wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen mit finanziert.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Münster.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt wurde und sich der Bieter nicht in Liquidation befindet.
B) Eigenerklärung,dass keine schwere Verfehlung vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bewerberin/Bewerber in Frage stellt bzw. Verfehlungen vorliegen, die den Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten. Eigenerklärung, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärung zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grunde führen und eine Meldung des Ausschlusses und der Ausschlussdauer an die Informationsstelle/das Vergaberegister nach sich ziehen kann.
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C) Eigenerklärung, dass keine der nachfolgend aufgeführten Verfehlungen vorliegen, wegen denen eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
c) § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
d) § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
e) § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
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f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
g) § 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
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Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
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D) Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde.
E) Eigenerklärung, dass im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben wurden.
Hinweis:
Sofern ein Bieter sinch in einer der vorenannten Situationen befindet, kann er auch Nachweise dafür erbringen, dass er ausreichende Maßnahmen getroffen hat, um trotz des Vorliegens eines einschlägigen Ausschlussgrundes seine Zuverlässigkeit nachzuweisen. Zu diesem Zweck ist nachzuweisen, dass er einen Ausgleich für jeglichen durch eine Straftat oder Fehlverhalten verursachten Schaden gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat, die Tatsachen und Umstände umfassend durch eine aktive Zusammenarbeit mit dem Ermittlungsbehörden geklärt und konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder Verfehlungen zu vermeiden. Dieser Nachweis ist zusammen mit der Eigenerklärung dem Angebot beizufügen.
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F) Erklärung zu § 16 Abs. 5 TVgG – NRW anstelle eines Gewerbezentralregisterauszuges:
Nach § 16 Abs. 5 TVgG – NRW müssen Öffentliche Auftraggeber ab einem geschätzten Auftragswert von 25 000 EUR für den Bieter/die Bieterin, den/die Nachunternehmer/Nachunternehmerin und den/der Verleiher/Verleiherin von Arbeitskräften beim Gewerbezentralregister Auskünfte über rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 16 Abs. 1 TVgG – NRW anfordern oder von diesen eine Erklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 13 Absatz 1 TVgG – NRW nicht vorliegen.
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a) Eigenerklärung, dass nachweislich nicht gegen eine Verpflichtung verstoßen wurde
— aus einer Verpflichtungserklärung nach § 4 TVgG – NRW (Tariftreue/ Mindestlohn, Vordruck VOL 5f EG),
— aus § 9 Abs. 1 Satz 1 TVgG – NRW (Pflicht zur Einholung der v.g. Verpflichtungserklärung von Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften)
b) Verpflichtungserklärung, die vorstehenden Erklärungen auch von Nachunternehmern/Nachunternehmerinnen und Verleihern/Verleiherinnen von Arbeitskräften zu fordern und vor Vertragsschluss vorzulegen.
G) Verpflichtungserklärung, die vorstehenden Erklärungen (A-F) auch von Nachunternehmern/Nachunternehmerinnen und Verleihern/Verleiherinnen von Arbeitskräften zu fordern und vor Vertragsschluss vorzulegen.
H) Eigenerklärung, dass zur Kenntnis genommen wurde, dass auch im Falle einer Erklärung des Bieters/der Bieterin, des Nachunternehmers/der Nachunternehmerin oder des Verleihers/der Verleiherin von Arbeitskräften öffentliche Auftraggeber jederzeit zusätzlich Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150a der Gewerbeordnung in der aktuell gültigen Fassung anfordern können.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben in dem Angebot jeweils die Mitglieder zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Vollmacht des Vertreters der Bietergemeinschaft muss von sämtlichen Mitgliedern unterschrieben sein und ist mit dem Angebot einzureichen. Im Angebot sind die Gründe zur Bildung der Bietergemeinschaft darzulegen. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch.
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A) Verpflichtungserklärung nach § 18 TVgG – NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen:
Der Auftrag ist gemäß den in der Leistungsbeschreibung bekanntgegebenen besonderen Auftragsausführungsbedingungen ausschließlich mit Waren auszuführen, die unter Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind. Dies gilt auch für Waren, die im Rahmen der Erbringung von Bau- oder Dienstleistungen verwendet werden.
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Besondere vertragliche Nebenbedingung zur Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards durch Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen):
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Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer sind verpflichtet, bei der Ausführung des Auftrages die Vorschriften einzuhalten, mit denen die Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) in nationales Recht umgesetzt worden sind. Bei diesen Normen handelt es sich um die in § 18 Abs. 1 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen genannten Übereinkommen. Maßgeblich sind die Vorschriften des Landes, in dem die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer oder seine Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer bei der Ausführung des Auftrages jeweils tätig werden. Handelt es sich dabei um ein Land, das eine oder mehrere Kernarbeitsnormen nicht ratifiziert oder nicht in nationales Recht umgesetzt hat, bleiben Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer und Nachunternehmerin bzw. Nachunternehmer dennoch verpflichtet, die betreffenden Kernarbeitsnormen einzuhalten.
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B) Verpflichtungserklärungen nach § 19 TVgG – NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
a) Eigenerklärung Maßnahmen der Frauenförderung oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie nach § 19 TVgG – NRW umzusetzen:
Hinweis:
Die bei der Durchführung diesen Auftrages eingesetzten Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften sind nicht verpflichtet, Maßnahmen der Frauenförderung oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie nach § 19 TVgG – NRW umzusetzen.
b) Erklärung, im Falle der konkreten Auftragsdurchführung folgenden Verpflichtungen nachzukommen:
— Auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggebers die Einhaltung der übernommenen vertraglichen Verpflichtungen in geeigneter Form nachzuweisen.
— Die durchgeführten bzw. eingeleiteten Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zum Zwecke der Überprüfbarkeit zu dokumentieren und im Betrieb bekanntzugeben.
— Erklärung, dass für jeden schuldhaften Verstoß der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers gegen die Verpflichtungen aus dieser Verpflichtungserklärung eine Vertragsstrafe als vereinbart gilt, deren Höhe eins von Hundert, bei mehreren Verstößen bis zu fünf von Hundert des Auftragswertes beträgt.
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c) Erklärung, dass Falschangaben im Rahmen dieser Erklärung oder Verstöße gegen darin übernommene Verpflichtungen den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung oder zur Auflösung des Dienstleistungsverhältnisses berechtigen.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-10-20 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Handwerkskammer Bildungszentrum
Carsten Weinrauter
URL der Dokumente: http://www.hwk-muenster.de 🌏
Referenz
Daten
Veröffentlichungsdatum: 2014-09-27 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: GB D1 Wei | BP Zahntechnik ÜLU 2012, Los 8
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 186-327573
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de 📧
Telefon: +49 2514111691 📞
Internetadresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de 🌏
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird auf §§ 107 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) hingewiesen:
Erkannte Vergabeverstöße im Vergabeverfahren sind unverzüglich, jedoch spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe zu rügen. Anträge auf Vergabenachprüfungsverfahren sind unzulässig, sofern mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers vergangen sind, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-01-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 24 090 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 251705-1106 📞
Fax: +49 251705-1196 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-01-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-01-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 013-018390
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 167-304283
ABl. S-Ausgabe: 13
Auftragsvergabe
Name: BEGO Bremer Goldschlägerei Wilhelm Herbst GmbH & Co. KG
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28359
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2016/S 013-018390 (2016-01-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 24 090 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 251705-1106 📞
Fax: +49 251705-1196 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-01-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-01-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 013-018390
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 167-304283
ABl. S-Ausgabe: 13
Auftragsvergabe
Name: BEGO Bremer Goldschlägerei Wilhelm Herbst GmbH & Co. KG
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28359
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2016/S 013-018390 (2016-01-15)
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