Molekulargenetisch-analytische Leistungen - Erstellung von DNA-Profilen (-Analysen) an Mundhöhlenabstrichen

Landeskriminalamt Baden-Württemberg

Die Polizei Baden-Württemberg beabsichtigt im Rahmen des Ausbaus der DNA-Analyse-Datei (DAD) molekulargenetisch-analytische Leistungen zu vergeben. Hierbei sind von Mundhöhlenabstrichen nach neuestem wissenschaftlichen Kenntnisstand, unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen, DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) aus 17 DAD-Merkmalsystemen der bundesdeutschen DNA-Analyse-Datei zu erstellen.
Es handelt sich hierbei um die derzeitigen vierzehn DAD-Systeme des aktuellen deutschen Standards (SE33, D21S11, vWA, THO1, FIBRA/FGA, D3S1358, D8S1179, D18S51, D1S1656, D2S441, D10S1248, D12S391, D22S1045 und Amelogenin) sowie den zusätzlichen drei DNA-Merkmalsystemen D16S539, D2S1338 und D19S433). Grundlage hierfür ist der Beschluss der Europäischen Union. Hierzu wird auf die als Anlagen - Erweiterung DNA-Merkmalsysteme - und - EU-Ratsbeschlüsse - beigefügten Informationen verwiesen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-05-07.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-05-07 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-05-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
Menge oder Umfang:
Ausgehend vom Probenaufkommen der vergangenen Jahre wird seitens des Landeskriminalamtes mit einem jährlichen Auftragsvolumen von ca. 9.000 Mundhöhlenabstrichen gerechnet, die von allen Polizeidienststellen des Landes Baden-Württemberg oder in deren Auftrag von anderen Stellen nach § 81 g oder § 81 h StPO erhoben werden. Hinzu kommen etwa 100 Mundhöhlenabstriche pro Jahr im Rahmen der Mitarbeiterdatenbank-DNA Polizei (MADB-Pol).Aufgrund von nicht vorhersehbarer Kriminalitätsentwicklungen und Rechtsänderungen könnte das Probenaufkommen und damit der Umfang der zu vergebenden Analysenaufträge größeren, nicht beeinflussbaren Schwankungen unterliegen. Daher kann kein bestimmtes Probenaufkommen garantiert werden. Das heißt, auf der einen Seite kann kein Mindestaufkommen garantiert werden. Auf der anderen Seite kann das Probenaufkommen aber auch erheblich höher sein, wenn es die allgemeine Kriminalitätslage erfordert.630 000
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Gesamtwert des Auftrags: 630 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Postanschrift: Taubenheimstr. 85
Postleitzahl: 70372
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.lka-bw.de 🌏
E-Mail: stuttgart.lka.abt1.ref130.vergabestelle@polizei.bwl.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-05-07 📅
Einreichungsfrist: 2015-06-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-05-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 091-164034
ABl. S-Ausgabe: 91

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Polizei Baden-Württemberg beabsichtigt im Rahmen des Ausbaus der DNA-Analyse-Datei (DAD) molekulargenetisch-analytische Leistungen zu vergeben. Hierbei sind von Mundhöhlenabstrichen nach neuestem wissenschaftlichen Kenntnisstand, unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen, DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) aus 17 DAD-Merkmalsystemen der bundesdeutschen DNA-Analyse-Datei zu erstellen.
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Es handelt sich hierbei um die derzeitigen vierzehn DAD-Systeme des aktuellen deutschen Standards (SE33, D21S11, vWA, THO1, FIBRA/FGA, D3S1358, D8S1179, D18S51, D1S1656, D2S441, D10S1248, D12S391, D22S1045 und Amelogenin) sowie den zusätzlichen drei DNA-Merkmalsystemen D16S539, D2S1338 und D19S433). Grundlage hierfür ist der Beschluss der Europäischen Union. Hierzu wird auf die als Anlagen - Erweiterung DNA-Merkmalsysteme - und - EU-Ratsbeschlüsse - beigefügten Informationen verwiesen.
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Menge oder Umfang:
Ausgehend vom Probenaufkommen der vergangenen Jahre wird seitens des Landeskriminalamtes mit einem jährlichen Auftragsvolumen von ca. 9.000 Mundhöhlenabstrichen gerechnet, die von allen Polizeidienststellen des Landes Baden-Württemberg oder in deren Auftrag von anderen Stellen nach § 81 g oder § 81 h StPO erhoben werden. Hinzu kommen etwa 100 Mundhöhlenabstriche pro Jahr im Rahmen der Mitarbeiterdatenbank-DNA Polizei (MADB-Pol).
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Aufgrund von nicht vorhersehbarer Kriminalitätsentwicklungen und Rechtsänderungen könnte das Probenaufkommen und damit der Umfang der zu vergebenden Analysenaufträge größeren, nicht beeinflussbaren Schwankungen unterliegen. Daher kann kein bestimmtes Probenaufkommen garantiert werden. Das heißt, auf der einen Seite kann kein Mindestaufkommen garantiert werden. Auf der anderen Seite kann das Probenaufkommen aber auch erheblich höher sein, wenn es die allgemeine Kriminalitätslage erfordert.
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Beschreibung der Optionen:
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von mindestens einem Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn der Auftraggeber nicht unter Einhaltung einer Frist von jeweils 6 Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragszeitraumes kündigt.
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Die maximale Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 6 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 12 Monate
Referenznummer: BWLKA-130-MHA-2015
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stuttgart.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung, dass organisatorische und technische Sicherungsmaßnahmen zum Datenschutz, inkl. der System- und Netzwerksicherheit, sowie die betriebsinterne Qualitätskontrolle (z.B. Einweisung und fortlaufende Weiterbildung des Laborpersonals), die Fehlervermeidung und die Vermeidung von Probenvertauschungen durchgeführt werden. Das Schriftstück „Spezielle Regel zur Umsetzung der DIN EN ISO/IEC 17025 für forensische Laboratorien“ wird im Rahmen der mitgeltenden Unterlagen dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt
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— Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen/der Auftragnehmer weder in Liquidation befindet, noch dass über das Vermögen des Unternehmens/des Auftragnehmers das Insolvenz- bzw. vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist.
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— Eigenerklärung, dass die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt werden.
— Ggf. Eigenerklärung, dass bei Ausführung des Auftrages im Rahmen einer Nebentätigkeit die Genehmigung zur Ausübung einer Nebentätigkeit in entsprechender Form vorliegt bzw. einschlägige Rechtsgrundlagen dazu ermächtigen.
— Eigenerklärung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung (mit einer Deckungssumme von 1 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden sowie 250.000 Euro für daraus resultierenden Vermögensschäden) oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und dass die Versicherung bei Angebotsabgabe nicht gekündigt ist und dieser Versicherungsschutz mindestens bis zum Ende sämtlicher Vertragsbeziehungen aus dem Vertrag aufrechterhalten wird.
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— Eigenerklärung, dass ich / wir im Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen bin / sind
— Eigenerklärung, dass wir keine Verstöße im Sinne des § 5 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit begangen haben, bzw. keine Eintragungen im Gewerbezentralregister wegen illegaler Beschäftigung bestehen (analoge Anwendung der deutschen Gesetzgebung für außerdeutsche Bewerber).
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— Eigenerklärung, dass ein deutschsprachiger Ansprechpartner in Wort und Schrift während der üblichen Geschäftszeiten zur Verfügung steht.
— Eigenerklärung, dass die Gutachten in deutscher Sprache verfasst werden.
— Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist wegen:
§ 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
§ 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter
Vermögenswerte),
§ 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
§ 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
§ 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes, Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
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§ 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
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Der Bieter bestätigt, dass weder sein Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft oder Mitglieder der Bietergemeinschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Ggf. Eigenerklärung, dass bei Durchführung des zukünftigen Auftrages im Rahmen einer Nebentätigkeit die erforderlichen Mittel zur Ausführung des Auftrages zur Verfügung stehen und entsprechende Verpflichtungserklärungen vorliegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Eigenerklärung, dass die verantwortlich zeichnenden Wissenschaftler über eine abgeschlossene Hochschulausbildung im Fachbereich Naturwissenschaften oder Medizin verfügen.
— Eigenerklärung, dass das mit den Analysen betraute Laborpersonal über eine adäquate Assistentenausbildung in den oben genannten Fachgebieten oder einer nahe verwandten Fachrichtung verfügt.
Alle verfügbaren unabhängigen Eignungsnachweise für alle relevanten STR-Systeme, z.B. alle Zertifikate über die erfolgreiche Teilnahme an den GEDNAP-Ringversuchen, lückenlos seit 2009 oder vergleichbare Zertifikate, bei denen einige oder alle der 17 DAD-Systeme lückenlos seit 2009 (die derzeitigen vierzehn DAD-Systeme SE33, D21S11, vWA, THO1, FIBRA/FGA, D3S1358, D8S1179, D18S51, D1S1656, D2S441, D10S1248, D12S391, D22S1045 und Amelogenin sowie die zusätzlichen drei DNA-Merkmalsysteme D16S539, D2S1338 und D19S433) für Vergleichsproben geprüft wurden (Kopien).
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Dies sind im Einzelnen:
Für 2009 mindestens die zwölf DAD-Merkmalsysteme SE33, D21S11, vWA, THO1, FIBRA/FGA, D3S1358, D8S1179, D18S51, D16S539, D2S1338, D19S433 und Amelogenin.
Für 2010 die zwölf DAD-Merkmalsysteme SE33, D21S11, vWA, THO1, FIBRA/FGA, D3S1358, D8S1179, D18S51, D16S539, D2S1338, D19S433 und Amelogenin sowie die zusätzlichen fünf DAD-Merkmalsysteme D1S1656, D2S441, D10S1248, D12S391 und D22S1045.
Für 2011 und später die 17 DAD-Systeme (die derzeitigen vierzehn DAD-Systeme SE33, D21S11, vWA, THO1, FIBRA/FGA, D3S1358, D8S1179, D18S51, D1S1656, D2S441, D10S1248, D12S391, D22S1045 und Amelogenin sowie die zusätzlichen drei DNA-Merkmalsysteme D16S539, D2S1338 und D19S433).
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Falls die erforderlichen Zertifikate für 2014 bei Einreichen des Angebotes noch nicht vorliegen, ist mindestens die Erklärung über erfolgreiche Teilnahme in den benannten DAD-Systemen vorzulegen.
Maßgebend hierfür ist, dass die verantwortlich zeichnenden Wissenschaftler bei den entsprechenden Ringversuchen, entweder bei der Institution des Bieters oder bei einer anderen Institution, mitverantwortlich beteiligt waren.
Eine gültige Akkreditierung nach internationalem Standard, z.B. DIN EN ISO/IEC 17025, für die zu beauftragende Tätigkeit: Urkunde von DAkkS oder einer gleichwertigen Institution in der EU oder Bescheinigung über eine erfolgreiche Begutachtung zum Ende der Angebotsfrist bzw. einer gesetzten Nachfrist (die Urkunde ist nach Erhalt vorzulegen, spätestens jedoch drei Monate nach Vertragsbeginn). Die Gültigkeit der Akkreditierung muss während der gesamten Vertragsdauer gewährleistet sein. Eine Beauftragung kann nur erfolgen, so lange eine gültige Akkreditierung besteht.
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Ausführliche Darlegung des Organisationsablaufes der gesamten Probenbearbeitung sowie die detaillierte schriftliche Darlegung der technischen Ausstattung einschließlich aller Analyseparameter und verwendeter Analysekits. Es muss dargelegt werden, wie eine Probenvertauschung im Auftragslabor ausgeschlossen wird.
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Darlegung aller organisatorischen und technischen Sicherungsmaßnahmen zum Datenschutz, inkl. der System- und Netzwerksicherheit, sowie der betriebsinternen Qualitätskontrolle (z.B. Einweisung und fortlaufende Weiterbildung des Laborpersonals), der Fehlervermeidung und der Vermeidung von Probenvertauschungen.
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Darstellung der routinemäßigen Validierung von
Sondertypen sowie das entsprechende Auswerteverfahren. Eine Verifizierung mit einem zweiten Kit mit unterschiedlichen (!) Primern wird in diesem Zusammenhang empfohlen.
Homozygotien sowie das entsprechende Auswerteverfahren.
Darstellung des routinemäßigen Verfahrens bei Imbalancen. Eine Verifizierung mit einer zweiten Mengenkonzentration und/oder einem zweiten Kit wird in diesem Zusammenhang empfohlen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und sich zur gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-06-23 📅
Öffnungsort: Stuttgart, Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Ort des Eröffnungstermins: Stuttgart, Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: BWLKA-130-MHA-2015

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17, 76133 Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 7219260 📞
Fax: +49 7219263985 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Postanschrift: Taubenheimstr. 85, 70372 Stuttgart
Postort: 70372
Postleitzahl: Stuttgart
Wiederkehrender Auftrag
2019.
Quelle: OJS 2015/S 091-164034 (2015-05-07)