Die FMSA hat 2 Abwicklungsanstalten errichtet. 1. Die „Erste Abwicklungsanstalt (EAA)“, in welche die WestLB nicht strategisch notwendige Geschäftsbereiche und Risikopositionen übertragen hat (vgl. Los 1), sowie 2. die „FMS Wertmanagement" (FMS-WM), in die die strategisch nicht mehr notwendigen Vermögenswerte und Risikopositionen der HRE-Gruppe abgespalten wurden (vgl. Los 2). Gemäß den Statuten der beiden Abwicklungsanstalten überwacht die FMSA diese im Hinblick auf die Einhaltung der Vorgaben aus Gesetz und Statut. Die FMSA kann sich zur Erfüllung dieser Aufgaben gemäß den Statuten der beiden Abwicklungsanstalten Dritter bedienen. Vor diesem Hintergrund wird dieses Vergabeverfahren durchgeführt. Der Leistungsgegenstand ist in beiden Losen (Los 1 und Los 2) ähnlich strukturiert. Der Auftragnehmer hat die nachfolgend aufgeführten Leistungen zu erbringen. a) Plausibilisierung der von den Abwicklungsanstalten vorzulegenden überarbeiteten Abwicklungspläne (Turnus in der Regel jährlich) mit: — Durchführung von Plausibilitäts- und Konsistenzanalysen (Richtigkeit, Nachvollziehbarkeit, Widerspruchsfreiheit); — Analyse des Planungsprozesses inkl. Prüfung Datenhaushalt; — Untersuchung der Abwicklungsstrategie, Portfolioabbau; — Analyse der Plan Gewinn- und Verlustrechnung; — Feststellung von Abweichungen zwischen Berichten und Abwicklungsplan; — Erstellung eines Berichtes über die Analyseergebnisse. b) Plausibilisierung der von den Abwicklungsanstalten vorzulegenden Jahresabwicklungsberichte (Turnus jährlich) mit: — Analyse des Abwicklungsfortschritts; — Prüfung der Einhaltung des Abwicklungsplans unter Würdigung wesentlicher Geschäftsvorfälle; — Analyse Vermögens- und Ertragslage; — Bewertung der Risiken; — Feststellung von Abweichungen zwischen Berichten und Abwicklungsplan; — Erstellung eines Berichtes über die Analyseergebnisse. c) Schwerpunkte der Prüfung sollen sich auf ausgewählte Themenfelder beschränken, die von der FMSA zum Beginn jeder Prüfung vorgegeben werden. d) Es obliegt dem Monitor, der FMSA auf Basis des Jahresabwicklungsberichts/Abwicklungsplans einen Vorschlag für die Methode der Plausibilisierungshandlungen sowie Art und Weise der Berichterstattung zu unterbreiten und mit der FMSA abzustimmen (Einsatz eigener Tools des Auftragnehmers und Wahl des Berichtsformats).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-05-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-05-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rechnungslegung und -prüfung
Menge oder Umfang:
Die Auftraggeberin verpflichtet sich je Los zum Abruf von mindestens 750 Personentagen aus der jeweiligen Rahmenvereinbarung für das betreffende Los. Die Höchstsumme der Beauftragung je Los kann 1 200 Personentage betragen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rechnungslegung und -prüfung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung
Postanschrift: Taunusanlage 1
Postleitzahl: 60329
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.fmsa.de🌏
E-Mail: vergabestelle@fmsa.de📧
Fax: +49 6924003640 📠
Die Auftraggeberin macht die Vergabeunterlagen und alle zusätzlichen Unterlagen elektronisch frei, direkt und vollständig verfügbar.
Die Unterlagen sind abrufbar unter:
http://www.fmsa.de/de/service/ausschreibungen/index.html; genauer:
http://www.fmsa.de/de/service/ausschreibungen/Monitor_Reporting_Abwicklungsanstalten.html
Dies gilt auch für:
— einen eventuellen Fragen-und-Antworten-Katalog zu den Vergabeunterlagen, der fortlaufend aktualisiert wird;
— eventuelle Änderungen im Vergabeverfahren.
Wesentliche Informationen zum Vergabeverfahren (insbesondere zu den Vergabeunterlagen) macht die Auftraggeberin bis spätestens 6 Tage vor der Frist für den Eingang der Angebote unter der o. g. Internetadresse (URL) verfügbar. Der Bieter hat sich dort sämtliche Informationen zu beschaffen.
Die Auftraggeberin bietet an, per E-Mail darüber zu informieren, wenn ein Fragen-und-Antworten-Katalog veröffentlicht bzw. aktualisiert wird oder wenn Änderungen im Vergabeverfahren erfolgen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Interessenten der Auftraggeberin ihre Kontaktdaten bereits vor Angebotsabgabe übermitteln. Die Kontaktdaten sind schriftlich per E-Mail oder Fax unter Verwendung des Formblatts „Kontaktdaten des Interessenten/Bieters“ an die Auftraggeberin zu übermitteln.
Für die Bearbeitung des Angebotes wird keine Vergütung oder Aufwandsentschädigung gewährt. Dem Angebot beigefügte Unterlagen, Muster, usw. gehen, wenn nichts anderes vereinbart wird, ohne Anspruch auf Vergütung in das Eigentum der FMSA über. Muster müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein.
— einen eventuellen Fragen-und-Antworten-Katalog zu den Vergabeunterlagen, der fortlaufend aktualisiert wird;
— eventuelle Änderungen im Vergabeverfahren.
Wesentliche Informationen zum Vergabeverfahren (insbesondere zu den Vergabeunterlagen) macht die Auftraggeberin bis spätestens 6 Tage vor der Frist für den Eingang der Angebote unter der o. g. Internetadresse (URL) verfügbar. Der Bieter hat sich dort sämtliche Informationen zu beschaffen.
Die Auftraggeberin bietet an, per E-Mail darüber zu informieren, wenn ein Fragen-und-Antworten-Katalog veröffentlicht bzw. aktualisiert wird oder wenn Änderungen im Vergabeverfahren erfolgen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Interessenten der Auftraggeberin ihre Kontaktdaten bereits vor Angebotsabgabe übermitteln. Die Kontaktdaten sind schriftlich per E-Mail oder Fax unter Verwendung des Formblatts „Kontaktdaten des Interessenten/Bieters“ an die Auftraggeberin zu übermitteln.
Für die Bearbeitung des Angebotes wird keine Vergütung oder Aufwandsentschädigung gewährt. Dem Angebot beigefügte Unterlagen, Muster, usw. gehen, wenn nichts anderes vereinbart wird, ohne Anspruch auf Vergütung in das Eigentum der FMSA über. Muster müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die FMSA hat 2 Abwicklungsanstalten errichtet.
1. Die „Erste Abwicklungsanstalt (EAA)“, in welche die WestLB nicht strategisch notwendige Geschäftsbereiche und Risikopositionen übertragen hat (vgl. Los 1), sowie
2. die „FMS Wertmanagement" (FMS-WM), in die die strategisch nicht mehr notwendigen Vermögenswerte und Risikopositionen der HRE-Gruppe abgespalten wurden (vgl. Los 2).
Gemäß den Statuten der beiden Abwicklungsanstalten überwacht die FMSA diese im Hinblick auf die Einhaltung der Vorgaben aus Gesetz und Statut. Die FMSA kann sich zur Erfüllung dieser Aufgaben gemäß den Statuten der beiden Abwicklungsanstalten Dritter bedienen. Vor diesem Hintergrund wird dieses Vergabeverfahren durchgeführt.
Gemäß den Statuten der beiden Abwicklungsanstalten überwacht die FMSA diese im Hinblick auf die Einhaltung der Vorgaben aus Gesetz und Statut. Die FMSA kann sich zur Erfüllung dieser Aufgaben gemäß den Statuten der beiden Abwicklungsanstalten Dritter bedienen. Vor diesem Hintergrund wird dieses Vergabeverfahren durchgeführt.
Der Leistungsgegenstand ist in beiden Losen (Los 1 und Los 2) ähnlich strukturiert. Der Auftragnehmer hat die nachfolgend aufgeführten Leistungen zu erbringen.
a) Plausibilisierung der von den Abwicklungsanstalten vorzulegenden überarbeiteten Abwicklungspläne (Turnus in der Regel jährlich) mit:
— Durchführung von Plausibilitäts- und Konsistenzanalysen (Richtigkeit, Nachvollziehbarkeit, Widerspruchsfreiheit);
— Analyse des Planungsprozesses inkl. Prüfung Datenhaushalt;
— Untersuchung der Abwicklungsstrategie, Portfolioabbau;
— Analyse der Plan Gewinn- und Verlustrechnung;
— Feststellung von Abweichungen zwischen Berichten und Abwicklungsplan;
— Erstellung eines Berichtes über die Analyseergebnisse.
b) Plausibilisierung der von den Abwicklungsanstalten vorzulegenden Jahresabwicklungsberichte (Turnus jährlich) mit:
— Analyse des Abwicklungsfortschritts;
— Prüfung der Einhaltung des Abwicklungsplans unter Würdigung wesentlicher Geschäftsvorfälle;
— Analyse Vermögens- und Ertragslage;
— Bewertung der Risiken;
c) Schwerpunkte der Prüfung sollen sich auf ausgewählte Themenfelder beschränken, die von der FMSA zum Beginn jeder Prüfung vorgegeben werden.
d) Es obliegt dem Monitor, der FMSA auf Basis des Jahresabwicklungsberichts/Abwicklungsplans einen Vorschlag für die Methode der Plausibilisierungshandlungen sowie Art und Weise der Berichterstattung zu unterbreiten und mit der FMSA abzustimmen (Einsatz eigener Tools des Auftragnehmers und Wahl des Berichtsformats).
d) Es obliegt dem Monitor, der FMSA auf Basis des Jahresabwicklungsberichts/Abwicklungsplans einen Vorschlag für die Methode der Plausibilisierungshandlungen sowie Art und Weise der Berichterstattung zu unterbreiten und mit der FMSA abzustimmen (Einsatz eigener Tools des Auftragnehmers und Wahl des Berichtsformats).
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Monitor Reporting für die Erste Abwicklungsanstalt (EAA)
Kurze Beschreibung:
Das Los 1 betrifft die Rahmenvereinbarung für die „Erste Abwicklungsanstalt…
… (EAA)“.Der Leistungsgegenstand ist in beiden Losen (Los 1 und Los 2) ähnlich strukturiert.Aus diesem Grund wird bzgl. der Beschreibung auf die Angaben in Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung verwiesen.
… (EAA)“.
Der Leistungsgegenstand ist in beiden Losen (Los 1 und Los 2) ähnlich strukturiert.
Aus diesem Grund wird bzgl. der Beschreibung auf die Angaben in Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung verwiesen.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Monitor Reporting für die FMS Wertmanagement (FMS-WM)
Kurze Beschreibung:
Das Los 2 betrifft die Rahmenvereinbarung für die „FMS Wertmanagement“…
… (FMS-WM).Der Leistungsgegenstand ist in beiden Losen (Los 1 und Los 2) ähnlich strukturiert.Aus diesem Grund wird bzgl. der Beschreibung des Auftrags auf die Angaben in Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung verwiesen.
… (FMS-WM).
Aus diesem Grund wird bzgl. der Beschreibung des Auftrags auf die Angaben in Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung verwiesen.
Dauer: 36 Monate
Referenznummer: 150200
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Nach Losen unterschiedlich:
Los 1: Düsseldorf.
Los 2: München.
NUTS-Code der Auftraggeberin (Frankfurt am Main).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zur „Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ steht das Formblatt B4 (vgl. Vergabeunterlagen B: Formblätter zum Angebot) zur Verfügung. Es ist einzureichen von
— dem Bieter;
— jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft;
— jedem Nachunternehmer;
soweit sich der Bieter/die Bietergemeinschaft für den Nachweis der Eignung – insbesondere hinsichtlich der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit – auf den Einsatz von Nachunternehmern beruft. Der Nachweis eines Nachunternehmers ist nur wertbar, wenn ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formblatt B3 („Nachunternehmererklärung (Verpflichtungserklärung)“) vorgelegt wird.
soweit sich der Bieter/die Bietergemeinschaft für den Nachweis der Eignung – insbesondere hinsichtlich der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit – auf den Einsatz von Nachunternehmern beruft. Der Nachweis eines Nachunternehmers ist nur wertbar, wenn ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formblatt B3 („Nachunternehmererklärung (Verpflichtungserklärung)“) vorgelegt wird.
Dieses Formblatt enthält Eigenerklärungen mit folgendem Wortlaut:
Wir erklären,
— dass keine Person, deren Verhalten unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist (§ 6 EG Abs. 4 lit. a) bis g) VOL/A) wegen:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
c) § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
d) § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
e) § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
e) § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisation und der Direktzahlung (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisation und der Direktzahlung (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
— dass keine Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 6 lit. a) bis e) VOL/A vorliegen:
a) Über das Vermögen unseres Unternehmens ist kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden und es ist keine Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden.
b) Unser Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation.
c) Unser Unternehmen bzw. die Personen, deren Verhalten unserem Unternehmen zuzurechnen ist, haben keine schwere Verfehlung begangen, die unsere Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen.
d) Unser Unternehmen hat die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt.
e) Unser Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben.
Ferner ist in diesem Formblatt B4 eine Erklärung (getrennt nach Losen) darüber abzugeben, dass keine Interessenkonflikte durch Mandate für die betreffende Abwicklungsanstalt EAA bzw. FMS-WM und Mandate bei der FMSA vorliegen. Darin sind folgende Kennzahlen enthalten:
Ferner ist in diesem Formblatt B4 eine Erklärung (getrennt nach Losen) darüber abzugeben, dass keine Interessenkonflikte durch Mandate für die betreffende Abwicklungsanstalt EAA bzw. FMS-WM und Mandate bei der FMSA vorliegen. Darin sind folgende Kennzahlen enthalten:
— Erklärung über den Anteil am Gesamtumsatz und die Höhe der Umsätze in EUR, die der Auftragnehmer mit der Abwicklungsanstalt EAA bzw. FMS-WM im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr getätigt hat.
— Erklärung über die Höhe der bereits abgerechneten Umsätze in EUR und über den Anteil am Gesamtumsatz sowie eine Beschreibung der Leistungen, die der Auftragnehmer mit der Abwicklungsanstalt EAA bzw. FMS-WM im laufenden Geschäftsjahr getätigt hat.
Ein Interessenkonflikt liegt vor, falls 5 % des Gesamtumsatzes in EUR des Bewerbers in einem der Geschäftsjahre auf Dienstleistungen für die Abwicklungsanstalt EAA bzw. FMS-WM entfallen.
Weiterhin liegt ein Interessenkonflikt insbesondere auch dann vor, wenn der Auftragnehmer für die Abwicklungsanstalt EAA bzw. FMS-WM oder für die FMSA als Jahresabschlussprüfer im vergangenen Geschäftsjahr tätig geworden ist oder während der Laufzeit des hier zu vergebenden Auftrags voraussichtlich tätig sein wird.
Weiterhin liegt ein Interessenkonflikt insbesondere auch dann vor, wenn der Auftragnehmer für die Abwicklungsanstalt EAA bzw. FMS-WM oder für die FMSA als Jahresabschlussprüfer im vergangenen Geschäftsjahr tätig geworden ist oder während der Laufzeit des hier zu vergebenden Auftrags voraussichtlich tätig sein wird.
Im Übrigen wird bzgl. Bietergemeinschaften und Nachunternehmer auf die diesbezüglichen allgemeinen Regelungen in den Ziffern III.1.3) und III.1.4) dieser Bekanntmachung verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 2 500 000 EUR.
Für den Fall, dass eine Versicherung mit der vorgenannten Mindestdeckungssumme nicht besteht, ist eine Eigenerklärung einzureichen, dass im Falle einer Beauftragung eine Versicherung mit den vorgenannten Mindestbedingungen abgeschlossen wird. Die Kopie des Versicherungsscheins muss spätestens 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung nachgereicht werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Für den Fall, dass eine Versicherung mit der vorgenannten Mindestdeckungssumme nicht besteht, ist eine Eigenerklärung einzureichen, dass im Falle einer Beauftragung eine Versicherung mit den vorgenannten Mindestbedingungen abgeschlossen wird. Die Kopie des Versicherungsscheins muss spätestens 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung nachgereicht werden.
Dieser Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung ist einzureichen von:
— dem Bieter;
— jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft;
— jedem Nachunternehmer;
soweit sich der Bieter/die Bietergemeinschaft für den Nachweis der Eignung – insbesondere hinsichtlich der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit – auf den Einsatz von Nachunternehmern beruft. Der Nachweis eines Nachunternehmers ist nur wertbar, wenn ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formblatt B3 („Nachunternehmererklärung (Verpflichtungserklärung)“) vorgelegt wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
soweit sich der Bieter/die Bietergemeinschaft für den Nachweis der Eignung – insbesondere hinsichtlich der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit – auf den Einsatz von Nachunternehmern beruft. Der Nachweis eines Nachunternehmers ist nur wertbar, wenn ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formblatt B3 („Nachunternehmererklärung (Verpflichtungserklärung)“) vorgelegt wird.
Im Übrigen wird bzgl. Bietergemeinschaften und Nachunternehmer auf die diesbezüglichen allgemeinen Regelungen in den Ziffern III.1.3) und III.1.4) dieser Bekanntmachung verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Bzgl. der Fachkunde und der technischen Leistungsfähigkeit ist Expertise nachzuweisen:
— in der Konzeptionierung und Erstellung eines Berichtswesens (u. a. Monitorberichte) nach branchenüblichen Maßstäben sowie Ableitung von Handlungsempfehlungen daraus;
— über die Plausibilitäts- und Konsistenzprüfung komplexer Planungen (z. B. Abwicklungsplan);
— über komplexe Portfolien inkl. strukturierte Produkte (Wertpapiere und Kredite) und relevanter Märkte;
— über relevante Vorgehensweisen zur Steuerung der Abwicklung und des Risikos komplexer Portfolien;
— über die Prüfung der Angemessenheit interner Kontrollsysteme (IKS).
Diese Expertise ist – unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Formblatts B5 (vgl. Vergabeunterlagen B: Formblätter zum Angebot) – nachzuweisen durch:
a) 3 Referenzen (je Los) zu vergleichbaren Projekten aus den letzten 3 Jahren, jeweils mit Benennung der Auftraggeber, einer Kurzbeschreibung der Projektinhalte, der Angabe des Leistungsumfangs (Personentage) und der Leistungszeit. Die anzugebenden Referenzen können für beide Lose identisch sein.
a) 3 Referenzen (je Los) zu vergleichbaren Projekten aus den letzten 3 Jahren, jeweils mit Benennung der Auftraggeber, einer Kurzbeschreibung der Projektinhalte, der Angabe des Leistungsumfangs (Personentage) und der Leistungszeit. Die anzugebenden Referenzen können für beide Lose identisch sein.
b) Benennung von mindestens 3 und maximal 6 Personen je Los, die das jeweilige Kernteam im Auftragsfall bilden und von denen eine Person im Auftragsfall als verantwortlicher Projektleiter einzusetzen ist. Bzgl. dieser Personen sind jeweils die Erfahrung in vergleichbaren Projekten (ggf. auch bei früheren Arbeitgebern), die Ausbildung, die allgemeine Berufserfahrung, die Dauer der Unternehmenszugehörigkeit, die Funktion im Unternehmen und die vorgesehene Rolle im Auftragsfall anzugeben. Sofern der Bieter ein Angebot für beide Lose abgibt, können die benannten Personen für beide Lose auch ganz oder teilweise identisch sein.
b) Benennung von mindestens 3 und maximal 6 Personen je Los, die das jeweilige Kernteam im Auftragsfall bilden und von denen eine Person im Auftragsfall als verantwortlicher Projektleiter einzusetzen ist. Bzgl. dieser Personen sind jeweils die Erfahrung in vergleichbaren Projekten (ggf. auch bei früheren Arbeitgebern), die Ausbildung, die allgemeine Berufserfahrung, die Dauer der Unternehmenszugehörigkeit, die Funktion im Unternehmen und die vorgesehene Rolle im Auftragsfall anzugeben. Sofern der Bieter ein Angebot für beide Lose abgibt, können die benannten Personen für beide Lose auch ganz oder teilweise identisch sein.
Im Übrigen wird bzgl. Bietergemeinschaften und Nachunternehmer auf die diesbezüglichen allgemeinen Regelungen in den Ziffern III.1.3) und III.1.4) dieser Bekanntmachung verwiesen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Zahlungsbedingungen sind für beide Lose in jeweiligen Rahmenvereinbarung geregelt. Auf diese wird verwiesen (vgl. Vergabeunterlagen D1 und D2: Vertragsentwürfe inkl. Anlagen).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen und einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der berechtigt ist, im Namen der Bietergemeinschaftsmitglieder mit Wirkung für und gegen diese, rechtsverbindliche Erklärungen im Vergabeverfahren abzugeben und anzunehmen sowie ein verbindliches Angebot abzugeben. Ferner haben die Mitglieder der Bietergemeinschaft bereits zum Angebot zu erklären, dass sie im Fall der Zuschlagserteilung eine Arbeitsgemeinschaft bilden und dass sie für Verbindlichkeiten, die Mitgliedern der Bietergemeinschaft aus dem Vergabeverfahren entstehen, als Gesamtschuldner (§ 421 BGB) haften und gegenüber dem Auftraggeber im Falle der Zuschlagserteilung für Verbindlichkeiten der Bietergemeinschaft im Zusammenhang mit den abzuschließenden Verträgen gesamtschuldnerisch haften werden. Zu diesem Zweck steht in den „Vergabeunterlagen B: Formblätter zum Angebot“ das Formblatt B2 (Bietergemeinschaftserklärung) zur Verfügung, das von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft – auch von demjenigen, der den bevollmächtigten Vertreter stellt – zu unterzeichnen und mit dem Angebot einzureichen ist.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen und einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der berechtigt ist, im Namen der Bietergemeinschaftsmitglieder mit Wirkung für und gegen diese, rechtsverbindliche Erklärungen im Vergabeverfahren abzugeben und anzunehmen sowie ein verbindliches Angebot abzugeben. Ferner haben die Mitglieder der Bietergemeinschaft bereits zum Angebot zu erklären, dass sie im Fall der Zuschlagserteilung eine Arbeitsgemeinschaft bilden und dass sie für Verbindlichkeiten, die Mitgliedern der Bietergemeinschaft aus dem Vergabeverfahren entstehen, als Gesamtschuldner (§ 421 BGB) haften und gegenüber dem Auftraggeber im Falle der Zuschlagserteilung für Verbindlichkeiten der Bietergemeinschaft im Zusammenhang mit den abzuschließenden Verträgen gesamtschuldnerisch haften werden. Zu diesem Zweck steht in den „Vergabeunterlagen B: Formblätter zum Angebot“ das Formblatt B2 (Bietergemeinschaftserklärung) zur Verfügung, das von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft – auch von demjenigen, der den bevollmächtigten Vertreter stellt – zu unterzeichnen und mit dem Angebot einzureichen ist.
Sonstige besondere Bedingungen:
Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot das Formblatt B2 (Bietergemeinschaftserklärung, vgl. Vergabeunterlagen B: Formblätter zum Angebot) einzureichen. Näher Informationen hierzu sind ebd. Formblatt und der Ziffer III.1.3) dieser Bekanntmachung zu entnehmen.
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot das Formblatt B2 (Bietergemeinschaftserklärung, vgl. Vergabeunterlagen B: Formblätter zum Angebot) einzureichen. Näher Informationen hierzu sind ebd. Formblatt und der Ziffer III.1.3) dieser Bekanntmachung zu entnehmen.
Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn mindestens ein Mitglied fachkundig ist. Für die Leistungsfähigkeit kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an, mit Ausnahme der Berufshaftpflichtversicherung; diesbezüglich muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die vorgegebenen Mindestdeckungssumme(n) nachweisen. Die Zuverlässigkeit muss bei jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegen.
Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn mindestens ein Mitglied fachkundig ist. Für die Leistungsfähigkeit kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an, mit Ausnahme der Berufshaftpflichtversicherung; diesbezüglich muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die vorgegebenen Mindestdeckungssumme(n) nachweisen. Die Zuverlässigkeit muss bei jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegen.
Die fehlende Fachkunde oder fehlende Leistungsfähigkeit des Bieters oder der Bietergemeinschaft führt zum Ausschluss des Angebotes des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft. Die fehlende Zuverlässigkeit des Bieters bzw. eines Mitglieds einer Bietergemeinschaft führt ebenfalls zum Ausschluss des Angebotes.
Die fehlende Fachkunde oder fehlende Leistungsfähigkeit des Bieters oder der Bietergemeinschaft führt zum Ausschluss des Angebotes des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft. Die fehlende Zuverlässigkeit des Bieters bzw. eines Mitglieds einer Bietergemeinschaft führt ebenfalls zum Ausschluss des Angebotes.
Nachunternehmer:
Der Bieter hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Nachunternehmer übertragen will. Nachunternehmer müssen fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sein.
Setzt der Bieter zur Leistungserfüllung Nachunternehmer ein, hat er bereits mit Angebotsabgabe Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an den/die Nachunternehmer übertragen will.
Sofern der Bieter seine Eignung (§ 6 Abs. 3 VOL/A, § 7 EG Abs. 1 VOL/A) – insbesondere im Hinblick auf die Fachkunde und die Leistungsfähigkeit – nicht selbst nachweisen kann, hat er diese durch entsprechende Nachweise des Nachunternehmers zu belegen, die bereits mit dem Angebot einzureichen sind. Name und Anschrift des jeweils vorgesehenen Nachunternehmers sind ebenfalls bereits mit Angebotseinreichung mitzuteilen. Jedes dieser Unternehmen hat die geforderten Erklärungen und Nachweise bzgl. seiner Eignung vorzulegen (vgl. „Vergabeunterlagen B: Formblätter zum Angebot“, Formblatt B4, B5, B6). Ebenso hat der Bieter zu diesem Zeitpunkt den Nachweis zu führen, dass ihm der Nachunternehmer bei Auftragserfüllung zur Verfügung stehen wird. Zu diesem Zweck steht das Formblatt B3 (Verpflichtungserklärung) zur Verfügung.
Sofern der Bieter seine Eignung (§ 6 Abs. 3 VOL/A, § 7 EG Abs. 1 VOL/A) – insbesondere im Hinblick auf die Fachkunde und die Leistungsfähigkeit – nicht selbst nachweisen kann, hat er diese durch entsprechende Nachweise des Nachunternehmers zu belegen, die bereits mit dem Angebot einzureichen sind. Name und Anschrift des jeweils vorgesehenen Nachunternehmers sind ebenfalls bereits mit Angebotseinreichung mitzuteilen. Jedes dieser Unternehmen hat die geforderten Erklärungen und Nachweise bzgl. seiner Eignung vorzulegen (vgl. „Vergabeunterlagen B: Formblätter zum Angebot“, Formblatt B4, B5, B6). Ebenso hat der Bieter zu diesem Zeitpunkt den Nachweis zu führen, dass ihm der Nachunternehmer bei Auftragserfüllung zur Verfügung stehen wird. Zu diesem Zweck steht das Formblatt B3 (Verpflichtungserklärung) zur Verfügung.
Sofern der Bieter seine Eignung selbst darlegen kann, reicht es aus, wenn er Name und Anschrift des einzusetzenden Nachunternehmers, den Verfügbarkeitsnachweis (Verpflichtungserklärung; Formblatt B3, s.o.) sowie ggf. weitere Nachweise in Bezug auf Nachunternehmer nach gesonderter Aufforderung der Auftraggeberin spätestens im Zeitpunkt der Zuschlagserteilung zur Verfügung stellt.
Sofern der Bieter seine Eignung selbst darlegen kann, reicht es aus, wenn er Name und Anschrift des einzusetzenden Nachunternehmers, den Verfügbarkeitsnachweis (Verpflichtungserklärung; Formblatt B3, s.o.) sowie ggf. weitere Nachweise in Bezug auf Nachunternehmer nach gesonderter Aufforderung der Auftraggeberin spätestens im Zeitpunkt der Zuschlagserteilung zur Verfügung stellt.
Die Auftraggeberin behält sich zur Feststellung der Eignung von Nachunternehmern die Einholung weiterer Nachweise/Erklärungen vor.
Der Bieter hat Nachunternehmer bei Anforderung eines Angebotes davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt. Er darf den Nachunternehmern keine ungünstigeren Bedingungen – insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise und der Sicherheitsleistungen – auferlegen, als in den Vergabeunterlagen festgelegt sind. Auf Verlangen hat er dies nachzuweisen.
Der Bieter hat Nachunternehmer bei Anforderung eines Angebotes davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt. Er darf den Nachunternehmern keine ungünstigeren Bedingungen – insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise und der Sicherheitsleistungen – auferlegen, als in den Vergabeunterlagen festgelegt sind. Auf Verlangen hat er dies nachzuweisen.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 3
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-06-25 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
— einen eventuellen Fragen-und-Antworten-Katalog zu den Vergabeunterlagen, der fortlaufend aktualisiert wird;
— eventuelle Änderungen im Vergabeverfahren.
Wesentliche Informationen zum Vergabeverfahren (insbesondere zu den Vergabeunterlagen) macht die Auftraggeberin bis spätestens 6 Tage vor der Frist für den Eingang der Angebote unter der o. g. Internetadresse (URL) verfügbar. Der Bieter hat sich dort sämtliche Informationen zu beschaffen.
Wesentliche Informationen zum Vergabeverfahren (insbesondere zu den Vergabeunterlagen) macht die Auftraggeberin bis spätestens 6 Tage vor der Frist für den Eingang der Angebote unter der o. g. Internetadresse (URL) verfügbar. Der Bieter hat sich dort sämtliche Informationen zu beschaffen.
Die Auftraggeberin bietet an, per E-Mail darüber zu informieren, wenn ein Fragen-und-Antworten-Katalog veröffentlicht bzw. aktualisiert wird oder wenn Änderungen im Vergabeverfahren erfolgen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Interessenten der Auftraggeberin ihre Kontaktdaten bereits vor Angebotsabgabe übermitteln. Die Kontaktdaten sind schriftlich per E-Mail oder Fax unter Verwendung des Formblatts „Kontaktdaten des Interessenten/Bieters“ an die Auftraggeberin zu übermitteln.
Die Auftraggeberin bietet an, per E-Mail darüber zu informieren, wenn ein Fragen-und-Antworten-Katalog veröffentlicht bzw. aktualisiert wird oder wenn Änderungen im Vergabeverfahren erfolgen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Interessenten der Auftraggeberin ihre Kontaktdaten bereits vor Angebotsabgabe übermitteln. Die Kontaktdaten sind schriftlich per E-Mail oder Fax unter Verwendung des Formblatts „Kontaktdaten des Interessenten/Bieters“ an die Auftraggeberin zu übermitteln.
Für die Bearbeitung des Angebotes wird keine Vergütung oder Aufwandsentschädigung gewährt. Dem Angebot beigefügte Unterlagen, Muster, usw. gehen, wenn nichts anderes vereinbart wird, ohne Anspruch auf Vergütung in das Eigentum der FMSA über. Muster müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein.
Für die Bearbeitung des Angebotes wird keine Vergütung oder Aufwandsentschädigung gewährt. Dem Angebot beigefügte Unterlagen, Muster, usw. gehen, wenn nichts anderes vereinbart wird, ohne Anspruch auf Vergütung in das Eigentum der FMSA über. Muster müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein.
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 107 GWB.
Nach § 107 Abs.1 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragssteller der gerügten Verstoß gegen Vergabeverschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftragsgeber nicht unverzüglich gerügt hat.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB).
Teilt die Auftraggeberin mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin schriftlich gestellt werden, (§ 107 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt die Auftraggeberin mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin schriftlich gestellt werden, (§ 107 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2015/S 096-174135 (2015-05-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-09-14) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-07-28 📅
Name: Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Postanschrift: Mergenthalerallee 3-5
Postort: Eschborn
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland 🇩🇪