Monitoring zur Erfüllung der Berichtspflichten zur FFH- und Vogelschutzrichtlinie in den Kreisen Rendsburg-Eckernförde und Segeberg

Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, vertreten durch die Gebä

Das LLUR hat unter Einbeziehung von Natura 2000-Gebieten, Naturschutzgebieten, Eigentumsflächen der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein, der Schrobach-Stiftung sowie von Biotopverdachtsflächen in den Kreisen Rensburg-Eckernförde und Segeberg eine Prüfkulisse von rd. 71 607 ha zusammengefasst. In dieser Prüfkulisse sind vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel die FFH-Lebensraumtypen (LRT), alle ehemals als Kontakt- und Übergangsbiotope bezeichneten LRT-Entwicklungsflächen (i. d.R. gesetzlich geschützte Biotope gem. § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG) sowie das arten- und strukturreiche Dauergrünland als potentielles Novellierungsbiotop des Anhangs 1 FFH Richtlinie [alle zusammen = Wertflächen] zu kartieren und vertiefend mit Biotopbogen zu erfassen.
Die innerhalb der Prüfkulisse vorkommenden Wertflächen mit einer geschätzten Gesamtfläche von ca. 57 286 ha sind lagegenau auf Basis der mitgelieferten DTK5 (inkl. Nutzungsgrenzen) und den jeweils aktuell verfügbaren Luftbildern im Maßstab 1:5.000 kartografisch zu erfassen und den entsprechenden § Biotopen, LRT bzw. dem arten- und strukturreichen Dauergrünland zuzuordnen. Die Wertflächen sind mit definierten Informationen in einer Access-Datenbank zu beschreiben und mit kennzeichnenden Pflanzenarten zu belegen.
Außerhalb der FFH-Gebietskulisse werden die LRT erstmalig erfasst. Es soll also festgestellt werden, welcher LRT mit signifikantem Vorkommen kommt auf welcher Fläche vor. Optional wird der Erhaltungszustand der LRT bewertet. Die Bieter werden daher aufgefordert für beide Varianten (mit Bewertung und ohne Bewertung des Erhaltungszustandes) ein Angebot abzugeben. Gleiches gilt für die aus älteren Kartierungen bekannten LRT-Vorkommen innerhalb der FFH-Gebietskulisse. Im Gegensatz zu den außerhalb liegenden Vorkommen sind diese jedoch bereits bekannt und es geht hier nur um eine Bestätigung, ggf. Änderung des LRTs und seiner aktuellen flächigen Ausdehnung. Korrekturen in der Ausdehnung sollen nur in eindeutigen Fällen vorgenommen werden.
Auf den 61 im Rahmen des bundesweiten FFH-Monitoringprogramms in den Kreisen Rendsburg-Eckernförde und Segeberg festgelegten Stichprobeflächen werden die bestehenden Daten ebenfalls überprüft und bestätigt oder ggf. geändert fortgeschrieben. Die Überprüfung schließt hier aber über das LRT-Vorkommen ja/nein und die Flächenausdehnung hinaus auch die qualitative Bewertung des Erhaltungszustandes ein. Die 61 Stichprobeflächen sind im Rahmen des FFH-Monitorings der LRT nach den Bewertungsschemata des Bundes im Erhaltungszustand erneut zu bewerten. Eine Bewertung des Erhaltungszustands der LRT außerhalb dieser Stichproben ist lediglich optional vorgesehen. Für ausgewählte LRT-Vorkommen sind in weitaus geringerem Umfang weitere Monitoring-Stichprobeflächen abzugrenzen und erstmals zu bewerten. Die Ergebnisse des Stichprobenmonitorings sind in eine bereitgestellte gesonderte Datenbank des BfN einzugeben.
Die Abgrenzung der Flächen innerhalb der Prüfkulisse, die nicht Wertfläche sind und deshalb nicht mit Detaildaten und Biotopbogen versehen werden (= Nichtwertflächen), erfolgt ebenfalls auf der Basis mitgelieferter DTK5 (inkl. Nutzungsgrenzen) und den jeweils aktuell verfügbaren Luftbildern unter alleiniger Zuordnung der Biotoptypen (dreistelliger Code) ohne weitere Beschreibung.
Die LRT sowie die als Entwicklungsflächen zu erfassenden § Biotope (ehemals einschließlich des arten- und strukturreichen Dauergrünlandes) sind der Liste der Biotoptypen und Wertbiotope in der Anlage und Kapitel 15 der ebenfalls als Anlage beigefügten Kartieranleitung zu entnehmen.
Die Kleingewässer, die vollständig innerhalb der landwirtschaftlichen Nutzflächen liegen und alle Knicks sind nicht Gegenstand der Kartierung, selbst wenn diese Flächen Bestandteil der Prüfkulisse sein sollten. Hingegen sollen innerhalb der Prüfkulisse gelegene Kleingewässer außerhalb oder am Rande von landwirtschaftlichen Nutzflächen, bzw. innerhalb oder am Rande von hier zu kartierenden Wertflächen (z. B. von Wäldern, Mooren, Heiden und Binnendünengebieten) ebenfalls kartiert werden.
Da 2014 im Rahmen der Biotopkartierung die Wertgrünlandflächen einschließlich der hier eingelagerten Binnendünen, Quellen und Sümpfe sowie dazugehöriger FFH-LRT innerhalb einer hierfür festgelegten Prüfkulisse kartiert wurden, erfolgt nunmehr schwerpunktmäßig die Erfassung landwirtschaftlich nicht genutzter Biotoptypen wie z. B. Wälder, Moore, Heiden, naturnahe Fließgewässer und Seen außerhalb der WRRL-Kulisse, um den Informationsstand über vorkommende LRT, deren Entwicklungsflächen und Habitaträume von Arten in den Kreisen Rendsburg-Eckernförde und Segeberg zu vervollständigen und den Berichtspflichten nach Art. 17 der FFH-Richtlinie sowie der entsprechenden Vorschriften der Vogelschutzrichtlinie Folge zu leisten.
Ausschlussflächen (beispielsweise geschlossene Bebauung, militärische Liegenschaften) sollen bei der Kartierung nicht berücksichtigt werden.
Flächen der Prüfkulisse und der Ausschlusskulisse sind als Abgrenzungen auf der DTK5 (inkl. Nutzungsgrenzen) und den aktuellen Luftbildern die Kartiergrundlage für die Geländeerfassung. Der Raum, der weder Prüfkulisse noch Ausschlusskulisse ist (= Graukulisse), wird vorbehaltlich der Deckung durch die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel als weiterer potenzieller Kartierraum zum Einzelpreis (je ha Fläche) zur Kartierung zusätzlicher Wertflächen beauftragt.
Im Einzelnen gliedert sich der Gesamtauftrag in folgende 4 Lose. Die Reihenfolge spiegelt nicht die Priorität der Bearbeitung oder der Vergabe wider.
Los 5.1: Rendsburg-Eckernförde Nord;
Los 5.2: Rendsburg-Eckernförde Süd;
Los 9.1: Segeberg West;
Los 9.2: Segeberg Ost.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-01-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-11-17.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-11-17 Auftragsbekanntmachung
2016-02-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge