Das LLUR hat unter Einbeziehung von Natura 2000-Gebieten, Naturschutzgebieten, Eigentumsflächen der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein, der Schrobach-Stiftung sowie von Biotopverdachtsflächen in den Kreisen Rensburg-Eckernförde und Segeberg eine Prüfkulisse von rd. 71 607 ha zusammengefasst. In dieser Prüfkulisse sind vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel die FFH-Lebensraumtypen (LRT), alle ehemals als Kontakt- und Übergangsbiotope bezeichneten LRT-Entwicklungsflächen (i. d.R. gesetzlich geschützte Biotope gem. § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG) sowie das arten- und strukturreiche Dauergrünland als potentielles Novellierungsbiotop des Anhangs 1 FFH Richtlinie [alle zusammen = Wertflächen] zu kartieren und vertiefend mit Biotopbogen zu erfassen. Die innerhalb der Prüfkulisse vorkommenden Wertflächen mit einer geschätzten Gesamtfläche von ca. 57 286 ha sind lagegenau auf Basis der mitgelieferten DTK5 (inkl. Nutzungsgrenzen) und den jeweils aktuell verfügbaren Luftbildern im Maßstab 1:5.000 kartografisch zu erfassen und den entsprechenden § Biotopen, LRT bzw. dem arten- und strukturreichen Dauergrünland zuzuordnen. Die Wertflächen sind mit definierten Informationen in einer Access-Datenbank zu beschreiben und mit kennzeichnenden Pflanzenarten zu belegen. Außerhalb der FFH-Gebietskulisse werden die LRT erstmalig erfasst. Es soll also festgestellt werden, welcher LRT mit signifikantem Vorkommen kommt auf welcher Fläche vor. Optional wird der Erhaltungszustand der LRT bewertet. Die Bieter werden daher aufgefordert für beide Varianten (mit Bewertung und ohne Bewertung des Erhaltungszustandes) ein Angebot abzugeben. Gleiches gilt für die aus älteren Kartierungen bekannten LRT-Vorkommen innerhalb der FFH-Gebietskulisse. Im Gegensatz zu den außerhalb liegenden Vorkommen sind diese jedoch bereits bekannt und es geht hier nur um eine Bestätigung, ggf. Änderung des LRTs und seiner aktuellen flächigen Ausdehnung. Korrekturen in der Ausdehnung sollen nur in eindeutigen Fällen vorgenommen werden. Auf den 61 im Rahmen des bundesweiten FFH-Monitoringprogramms in den Kreisen Rendsburg-Eckernförde und Segeberg festgelegten Stichprobeflächen werden die bestehenden Daten ebenfalls überprüft und bestätigt oder ggf. geändert fortgeschrieben. Die Überprüfung schließt hier aber über das LRT-Vorkommen ja/nein und die Flächenausdehnung hinaus auch die qualitative Bewertung des Erhaltungszustandes ein. Die 61 Stichprobeflächen sind im Rahmen des FFH-Monitorings der LRT nach den Bewertungsschemata des Bundes im Erhaltungszustand erneut zu bewerten. Eine Bewertung des Erhaltungszustands der LRT außerhalb dieser Stichproben ist lediglich optional vorgesehen. Für ausgewählte LRT-Vorkommen sind in weitaus geringerem Umfang weitere Monitoring-Stichprobeflächen abzugrenzen und erstmals zu bewerten. Die Ergebnisse des Stichprobenmonitorings sind in eine bereitgestellte gesonderte Datenbank des BfN einzugeben. Die Abgrenzung der Flächen innerhalb der Prüfkulisse, die nicht Wertfläche sind und deshalb nicht mit Detaildaten und Biotopbogen versehen werden (= Nichtwertflächen), erfolgt ebenfalls auf der Basis mitgelieferter DTK5 (inkl. Nutzungsgrenzen) und den jeweils aktuell verfügbaren Luftbildern unter alleiniger Zuordnung der Biotoptypen (dreistelliger Code) ohne weitere Beschreibung. Die LRT sowie die als Entwicklungsflächen zu erfassenden § Biotope (ehemals einschließlich des arten- und strukturreichen Dauergrünlandes) sind der Liste der Biotoptypen und Wertbiotope in der Anlage und Kapitel 15 der ebenfalls als Anlage beigefügten Kartieranleitung zu entnehmen. Die Kleingewässer, die vollständig innerhalb der landwirtschaftlichen Nutzflächen liegen und alle Knicks sind nicht Gegenstand der Kartierung, selbst wenn diese Flächen Bestandteil der Prüfkulisse sein sollten. Hingegen sollen innerhalb der Prüfkulisse gelegene Kleingewässer außerhalb oder am Rande von landwirtschaftlichen Nutzflächen, bzw. innerhalb oder am Rande von hier zu kartierenden Wertflächen (z. B. von Wäldern, Mooren, Heiden und Binnendünengebieten) ebenfalls kartiert werden. Da 2014 im Rahmen der Biotopkartierung die Wertgrünlandflächen einschließlich der hier eingelagerten Binnendünen, Quellen und Sümpfe sowie dazugehöriger FFH-LRT innerhalb einer hierfür festgelegten Prüfkulisse kartiert wurden, erfolgt nunmehr schwerpunktmäßig die Erfassung landwirtschaftlich nicht genutzter Biotoptypen wie z. B. Wälder, Moore, Heiden, naturnahe Fließgewässer und Seen außerhalb der WRRL-Kulisse, um den Informationsstand über vorkommende LRT, deren Entwicklungsflächen und Habitaträume von Arten in den Kreisen Rendsburg-Eckernförde und Segeberg zu vervollständigen und den Berichtspflichten nach Art. 17 der FFH-Richtlinie sowie der entsprechenden Vorschriften der Vogelschutzrichtlinie Folge zu leisten. Ausschlussflächen (beispielsweise geschlossene Bebauung, militärische Liegenschaften) sollen bei der Kartierung nicht berücksichtigt werden. Flächen der Prüfkulisse und der Ausschlusskulisse sind als Abgrenzungen auf der DTK5 (inkl. Nutzungsgrenzen) und den aktuellen Luftbildern die Kartiergrundlage für die Geländeerfassung. Der Raum, der weder Prüfkulisse noch Ausschlusskulisse ist (= Graukulisse), wird vorbehaltlich der Deckung durch die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel als weiterer potenzieller Kartierraum zum Einzelpreis (je ha Fläche) zur Kartierung zusätzlicher Wertflächen beauftragt. Im Einzelnen gliedert sich der Gesamtauftrag in folgende 4 Lose. Die Reihenfolge spiegelt nicht die Priorität der Bearbeitung oder der Vergabe wider. Los 5.1: Rendsburg-Eckernförde Nord; Los 5.2: Rendsburg-Eckernförde Süd; Los 9.1: Segeberg West; Los 9.2: Segeberg Ost.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-01-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-11-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-11-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kartierung ländlicher Gebiete
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kartierung ländlicher Gebiete📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Postanschrift: Gartenstraße 6
Postleitzahl: 24103
Postort: Kiel
Kontakt
Internetadresse: http://www.gmsh.de🌏
E-Mail: florian.seelig@gmsh.de📧
Telefon: +49 4315991479📞
Fax: +49 4315991465 📠
1. E-Vergabe:
Informationen erhalten Sie unter http://www.e-vergabe.gmsh.de/ Bei der Registrierung auf unserer e- Vergabeplattform fällt einmalig eine Registrierungsgebühr in Höhe von 36 EUR an. Für dieses und alle weiteren Vergabeverfahren entstehen für Sie dann keine weiteren Kosten mehr.
2. Abforderung der Unterlagen
Die Ausschreibungsunterlagen können nur über die e-Vergabeplattform abgefordert werden.
3. Fragen zur Ausschreibung
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens Montag, den 4.1.2016 an die GMSH, z. Hd. Herrn Florian Seelig – Org.Z. 4121.7 (E-Mail: florian.seelig@gmsh.de oder Fax: +49 4315991465) zu richten. Für alle registrierten Bewerber der E-Vergabe können Fragen auch über das E-Vergabesystem eingereicht werden. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage- Antwortkatalog erfasst, der frühestens nach dem Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen (Bewerbungsschluss) per Fax an alle Bewerber versendet wird. Die abschließende Fassung des Frage-Antwortkataloges wird nach dem Fristende für die Einreichung von Fragen, spätestens jedoch 6 Tage vor Angebotsschluss an alle Bewerber per Fax versendet.
4. Präqualifikation
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in die PQ-VOL-Datenbank (www.pq-vol.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
Informationen erhalten Sie unter http://www.e-vergabe.gmsh.de/ Bei der Registrierung auf unserer e- Vergabeplattform fällt einmalig eine Registrierungsgebühr in Höhe von 36 EUR an. Für dieses und alle weiteren Vergabeverfahren entstehen für Sie dann keine weiteren Kosten mehr.
2. Abforderung der Unterlagen
Die Ausschreibungsunterlagen können nur über die e-Vergabeplattform abgefordert werden.
3. Fragen zur Ausschreibung
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens Montag, den 4.1.2016 an die GMSH, z. Hd. Herrn Florian Seelig – Org.Z. 4121.7 (E-Mail: florian.seelig@gmsh.de oder Fax: +49 4315991465) zu richten. Für alle registrierten Bewerber der E-Vergabe können Fragen auch über das E-Vergabesystem eingereicht werden. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage- Antwortkatalog erfasst, der frühestens nach dem Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen (Bewerbungsschluss) per Fax an alle Bewerber versendet wird. Die abschließende Fassung des Frage-Antwortkataloges wird nach dem Fristende für die Einreichung von Fragen, spätestens jedoch 6 Tage vor Angebotsschluss an alle Bewerber per Fax versendet.
4. Präqualifikation
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in die PQ-VOL-Datenbank (www.pq-vol.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das LLUR hat unter Einbeziehung von Natura 2000-Gebieten, Naturschutzgebieten, Eigentumsflächen der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein, der Schrobach-Stiftung sowie von Biotopverdachtsflächen in den Kreisen Rensburg-Eckernförde und Segeberg eine Prüfkulisse von rd. 71 607 ha zusammengefasst. In dieser Prüfkulisse sind vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel die FFH-Lebensraumtypen (LRT), alle ehemals als Kontakt- und Übergangsbiotope bezeichneten LRT-Entwicklungsflächen (i. d.R. gesetzlich geschützte Biotope gem. § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG) sowie das arten- und strukturreiche Dauergrünland als potentielles Novellierungsbiotop des Anhangs 1 FFH Richtlinie [alle zusammen = Wertflächen] zu kartieren und vertiefend mit Biotopbogen zu erfassen.
Das LLUR hat unter Einbeziehung von Natura 2000-Gebieten, Naturschutzgebieten, Eigentumsflächen der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein, der Schrobach-Stiftung sowie von Biotopverdachtsflächen in den Kreisen Rensburg-Eckernförde und Segeberg eine Prüfkulisse von rd. 71 607 ha zusammengefasst. In dieser Prüfkulisse sind vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel die FFH-Lebensraumtypen (LRT), alle ehemals als Kontakt- und Übergangsbiotope bezeichneten LRT-Entwicklungsflächen (i. d.R. gesetzlich geschützte Biotope gem. § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG) sowie das arten- und strukturreiche Dauergrünland als potentielles Novellierungsbiotop des Anhangs 1 FFH Richtlinie [alle zusammen = Wertflächen] zu kartieren und vertiefend mit Biotopbogen zu erfassen.
Die innerhalb der Prüfkulisse vorkommenden Wertflächen mit einer geschätzten Gesamtfläche von ca. 57 286 ha sind lagegenau auf Basis der mitgelieferten DTK5 (inkl. Nutzungsgrenzen) und den jeweils aktuell verfügbaren Luftbildern im Maßstab 1:5.000 kartografisch zu erfassen und den entsprechenden § Biotopen, LRT bzw. dem arten- und strukturreichen Dauergrünland zuzuordnen. Die Wertflächen sind mit definierten Informationen in einer Access-Datenbank zu beschreiben und mit kennzeichnenden Pflanzenarten zu belegen.
Die innerhalb der Prüfkulisse vorkommenden Wertflächen mit einer geschätzten Gesamtfläche von ca. 57 286 ha sind lagegenau auf Basis der mitgelieferten DTK5 (inkl. Nutzungsgrenzen) und den jeweils aktuell verfügbaren Luftbildern im Maßstab 1:5.000 kartografisch zu erfassen und den entsprechenden § Biotopen, LRT bzw. dem arten- und strukturreichen Dauergrünland zuzuordnen. Die Wertflächen sind mit definierten Informationen in einer Access-Datenbank zu beschreiben und mit kennzeichnenden Pflanzenarten zu belegen.
Außerhalb der FFH-Gebietskulisse werden die LRT erstmalig erfasst. Es soll also festgestellt werden, welcher LRT mit signifikantem Vorkommen kommt auf welcher Fläche vor. Optional wird der Erhaltungszustand der LRT bewertet. Die Bieter werden daher aufgefordert für beide Varianten (mit Bewertung und ohne Bewertung des Erhaltungszustandes) ein Angebot abzugeben. Gleiches gilt für die aus älteren Kartierungen bekannten LRT-Vorkommen innerhalb der FFH-Gebietskulisse. Im Gegensatz zu den außerhalb liegenden Vorkommen sind diese jedoch bereits bekannt und es geht hier nur um eine Bestätigung, ggf. Änderung des LRTs und seiner aktuellen flächigen Ausdehnung. Korrekturen in der Ausdehnung sollen nur in eindeutigen Fällen vorgenommen werden.
Außerhalb der FFH-Gebietskulisse werden die LRT erstmalig erfasst. Es soll also festgestellt werden, welcher LRT mit signifikantem Vorkommen kommt auf welcher Fläche vor. Optional wird der Erhaltungszustand der LRT bewertet. Die Bieter werden daher aufgefordert für beide Varianten (mit Bewertung und ohne Bewertung des Erhaltungszustandes) ein Angebot abzugeben. Gleiches gilt für die aus älteren Kartierungen bekannten LRT-Vorkommen innerhalb der FFH-Gebietskulisse. Im Gegensatz zu den außerhalb liegenden Vorkommen sind diese jedoch bereits bekannt und es geht hier nur um eine Bestätigung, ggf. Änderung des LRTs und seiner aktuellen flächigen Ausdehnung. Korrekturen in der Ausdehnung sollen nur in eindeutigen Fällen vorgenommen werden.
Auf den 61 im Rahmen des bundesweiten FFH-Monitoringprogramms in den Kreisen Rendsburg-Eckernförde und Segeberg festgelegten Stichprobeflächen werden die bestehenden Daten ebenfalls überprüft und bestätigt oder ggf. geändert fortgeschrieben. Die Überprüfung schließt hier aber über das LRT-Vorkommen ja/nein und die Flächenausdehnung hinaus auch die qualitative Bewertung des Erhaltungszustandes ein. Die 61 Stichprobeflächen sind im Rahmen des FFH-Monitorings der LRT nach den Bewertungsschemata des Bundes im Erhaltungszustand erneut zu bewerten. Eine Bewertung des Erhaltungszustands der LRT außerhalb dieser Stichproben ist lediglich optional vorgesehen. Für ausgewählte LRT-Vorkommen sind in weitaus geringerem Umfang weitere Monitoring-Stichprobeflächen abzugrenzen und erstmals zu bewerten. Die Ergebnisse des Stichprobenmonitorings sind in eine bereitgestellte gesonderte Datenbank des BfN einzugeben.
Auf den 61 im Rahmen des bundesweiten FFH-Monitoringprogramms in den Kreisen Rendsburg-Eckernförde und Segeberg festgelegten Stichprobeflächen werden die bestehenden Daten ebenfalls überprüft und bestätigt oder ggf. geändert fortgeschrieben. Die Überprüfung schließt hier aber über das LRT-Vorkommen ja/nein und die Flächenausdehnung hinaus auch die qualitative Bewertung des Erhaltungszustandes ein. Die 61 Stichprobeflächen sind im Rahmen des FFH-Monitorings der LRT nach den Bewertungsschemata des Bundes im Erhaltungszustand erneut zu bewerten. Eine Bewertung des Erhaltungszustands der LRT außerhalb dieser Stichproben ist lediglich optional vorgesehen. Für ausgewählte LRT-Vorkommen sind in weitaus geringerem Umfang weitere Monitoring-Stichprobeflächen abzugrenzen und erstmals zu bewerten. Die Ergebnisse des Stichprobenmonitorings sind in eine bereitgestellte gesonderte Datenbank des BfN einzugeben.
Die Abgrenzung der Flächen innerhalb der Prüfkulisse, die nicht Wertfläche sind und deshalb nicht mit Detaildaten und Biotopbogen versehen werden (= Nichtwertflächen), erfolgt ebenfalls auf der Basis mitgelieferter DTK5 (inkl. Nutzungsgrenzen) und den jeweils aktuell verfügbaren Luftbildern unter alleiniger Zuordnung der Biotoptypen (dreistelliger Code) ohne weitere Beschreibung.
Die Abgrenzung der Flächen innerhalb der Prüfkulisse, die nicht Wertfläche sind und deshalb nicht mit Detaildaten und Biotopbogen versehen werden (= Nichtwertflächen), erfolgt ebenfalls auf der Basis mitgelieferter DTK5 (inkl. Nutzungsgrenzen) und den jeweils aktuell verfügbaren Luftbildern unter alleiniger Zuordnung der Biotoptypen (dreistelliger Code) ohne weitere Beschreibung.
Die LRT sowie die als Entwicklungsflächen zu erfassenden § Biotope (ehemals einschließlich des arten- und strukturreichen Dauergrünlandes) sind der Liste der Biotoptypen und Wertbiotope in der Anlage und Kapitel 15 der ebenfalls als Anlage beigefügten Kartieranleitung zu entnehmen.
Die LRT sowie die als Entwicklungsflächen zu erfassenden § Biotope (ehemals einschließlich des arten- und strukturreichen Dauergrünlandes) sind der Liste der Biotoptypen und Wertbiotope in der Anlage und Kapitel 15 der ebenfalls als Anlage beigefügten Kartieranleitung zu entnehmen.
Die Kleingewässer, die vollständig innerhalb der landwirtschaftlichen Nutzflächen liegen und alle Knicks sind nicht Gegenstand der Kartierung, selbst wenn diese Flächen Bestandteil der Prüfkulisse sein sollten. Hingegen sollen innerhalb der Prüfkulisse gelegene Kleingewässer außerhalb oder am Rande von landwirtschaftlichen Nutzflächen, bzw. innerhalb oder am Rande von hier zu kartierenden Wertflächen (z. B. von Wäldern, Mooren, Heiden und Binnendünengebieten) ebenfalls kartiert werden.
Die Kleingewässer, die vollständig innerhalb der landwirtschaftlichen Nutzflächen liegen und alle Knicks sind nicht Gegenstand der Kartierung, selbst wenn diese Flächen Bestandteil der Prüfkulisse sein sollten. Hingegen sollen innerhalb der Prüfkulisse gelegene Kleingewässer außerhalb oder am Rande von landwirtschaftlichen Nutzflächen, bzw. innerhalb oder am Rande von hier zu kartierenden Wertflächen (z. B. von Wäldern, Mooren, Heiden und Binnendünengebieten) ebenfalls kartiert werden.
Da 2014 im Rahmen der Biotopkartierung die Wertgrünlandflächen einschließlich der hier eingelagerten Binnendünen, Quellen und Sümpfe sowie dazugehöriger FFH-LRT innerhalb einer hierfür festgelegten Prüfkulisse kartiert wurden, erfolgt nunmehr schwerpunktmäßig die Erfassung landwirtschaftlich nicht genutzter Biotoptypen wie z. B. Wälder, Moore, Heiden, naturnahe Fließgewässer und Seen außerhalb der WRRL-Kulisse, um den Informationsstand über vorkommende LRT, deren Entwicklungsflächen und Habitaträume von Arten in den Kreisen Rendsburg-Eckernförde und Segeberg zu vervollständigen und den Berichtspflichten nach Art. 17 der FFH-Richtlinie sowie der entsprechenden Vorschriften der Vogelschutzrichtlinie Folge zu leisten.
Da 2014 im Rahmen der Biotopkartierung die Wertgrünlandflächen einschließlich der hier eingelagerten Binnendünen, Quellen und Sümpfe sowie dazugehöriger FFH-LRT innerhalb einer hierfür festgelegten Prüfkulisse kartiert wurden, erfolgt nunmehr schwerpunktmäßig die Erfassung landwirtschaftlich nicht genutzter Biotoptypen wie z. B. Wälder, Moore, Heiden, naturnahe Fließgewässer und Seen außerhalb der WRRL-Kulisse, um den Informationsstand über vorkommende LRT, deren Entwicklungsflächen und Habitaträume von Arten in den Kreisen Rendsburg-Eckernförde und Segeberg zu vervollständigen und den Berichtspflichten nach Art. 17 der FFH-Richtlinie sowie der entsprechenden Vorschriften der Vogelschutzrichtlinie Folge zu leisten.
Ausschlussflächen (beispielsweise geschlossene Bebauung, militärische Liegenschaften) sollen bei der Kartierung nicht berücksichtigt werden.
Flächen der Prüfkulisse und der Ausschlusskulisse sind als Abgrenzungen auf der DTK5 (inkl. Nutzungsgrenzen) und den aktuellen Luftbildern die Kartiergrundlage für die Geländeerfassung. Der Raum, der weder Prüfkulisse noch Ausschlusskulisse ist (= Graukulisse), wird vorbehaltlich der Deckung durch die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel als weiterer potenzieller Kartierraum zum Einzelpreis (je ha Fläche) zur Kartierung zusätzlicher Wertflächen beauftragt.
Flächen der Prüfkulisse und der Ausschlusskulisse sind als Abgrenzungen auf der DTK5 (inkl. Nutzungsgrenzen) und den aktuellen Luftbildern die Kartiergrundlage für die Geländeerfassung. Der Raum, der weder Prüfkulisse noch Ausschlusskulisse ist (= Graukulisse), wird vorbehaltlich der Deckung durch die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel als weiterer potenzieller Kartierraum zum Einzelpreis (je ha Fläche) zur Kartierung zusätzlicher Wertflächen beauftragt.
Im Einzelnen gliedert sich der Gesamtauftrag in folgende 4 Lose. Die Reihenfolge spiegelt nicht die Priorität der Bearbeitung oder der Vergabe wider.
Los 5.1: Rendsburg-Eckernförde Nord;
Los 5.2: Rendsburg-Eckernförde Süd;
Los 9.1: Segeberg West;
Los 9.2: Segeberg Ost.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Rendsburg-Eckernförde Nord
Menge oder Umfang: 18 050 ha.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Rendsburg-Eckernförde Süd
Menge oder Umfang: 23 437 ha.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Segeberg West
Menge oder Umfang: 15 075 ha.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Segeberg Ost
Menge oder Umfang: 15 045.
Referenznummer: ZB-U0-15-1031000-4121.7
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schleswig-Holstein.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit den Erklärungen:
— Erklärung, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen.
— Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 lit. a bis g VOL/A vorliegen.
2. Kennblatt des Unternehmens mit Angabe des Firmennamens, der Rechtsform, der Anschrift, des Ansprechpartners für den Zeitraum des Vergabeverfahrens, einschl. der Telefon- und Telefaxnummer, E-Mailadresse, der Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung.
2. Kennblatt des Unternehmens mit Angabe des Firmennamens, der Rechtsform, der Anschrift, des Ansprechpartners für den Zeitraum des Vergabeverfahrens, einschl. der Telefon- und Telefaxnummer, E-Mailadresse, der Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung.
3. Eigenerklärung, dass ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen enthält.
Hinweis: Die GMSH wird vor der beabsichtigten Zuschlagserteilung einen Gewerbezentralregisterauszug einholen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
4. Eigenerklärung, ob im Falle eines Auftrages der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Hinweis: Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern wird die GMSH vor Zuschlagserteilung die entsprechende Verpflichtungserklärung vom Nachunternehmer anfordern. Diese ist dann binnen 6 Tagen der GMSH zu übersenden.
5. Eigenerklärung über maximal 5 Referenzen der in den letzten 3 Geschäftsjahren (2013-2015) erbrachten und im Umfang vergleichbaren Leistungen bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (Monitoring zur FFH- und Vogelschutzrichtlinie), für öffentliche oder private Auftraggeber, unter Angabe von Name des Auftraggebers, Leistungsumfang, Auftragssumme, Dauer des Vertrages, Ansprechpartner beim Auftraggeber, Telefonnummer und E-Mailadresse.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
5. Eigenerklärung über maximal 5 Referenzen der in den letzten 3 Geschäftsjahren (2013-2015) erbrachten und im Umfang vergleichbaren Leistungen bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (Monitoring zur FFH- und Vogelschutzrichtlinie), für öffentliche oder private Auftraggeber, unter Angabe von Name des Auftraggebers, Leistungsumfang, Auftragssumme, Dauer des Vertrages, Ansprechpartner beim Auftraggeber, Telefonnummer und E-Mailadresse.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
6. Eigenerklärung über die namentliche Nennung und Darstellung der fachlichen Qualifikation und Berufserfahrung des Personals mit persönlichen Referenzen, das im Auftragsfall zum Einsatz kommt.
a) abgeschlossene Hochschul- oder vergleichbare Fachhochschulausbildung mit vegetationskundlichem Schwerpunkt
b) qualitativer Nachweis botanischer Artenkenntnis.
c) praktische, mehrjährige Erfahrungen (mindestens 3 Jahre) in der Kartierung gesetzlich geschützter Biotope und FFH-LRT innerhalb von Wäldern und des Offenlandes des die Kartierung durchführenden Personals.
d) Nachweis, dass spezielle Kenntnisse über die unterschiedlichen Ausprägungstypen der einzelnen LRT und § Biotope in Norddeutschland vorhanden sind.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die unter III.2) genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die unter III.2) genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
Hierbei sind Hauptauftragnehmer und Unterauftragnehmer mit den jeweiligen Teilaufträgen zu benennen.
Bietergemeinschaften haben gesondert zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften.
Sonstige besondere Bedingungen:
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein erforderlichen Verpflichtungserklärungen mi Einreichung des Angebots abgeben. (§ 8 Abs. 1 TTG).
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein erforderlichen Verpflichtungserklärungen mi Einreichung des Angebots abgeben. (§ 8 Abs. 1 TTG).
Die Verpflichtungserklärung ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-02-29 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Florian Seelig
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-03-01 📅
Datum des Endes: 2019-11-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ZB-U0-15-1031000-4121.7
Zusätzliche Informationen
1. E-Vergabe:
Informationen erhalten Sie unter http://www.e-vergabe.gmsh.de/ Bei der Registrierung auf unserer e- Vergabeplattform fällt einmalig eine Registrierungsgebühr in Höhe von 36 EUR an. Für dieses und alle weiteren Vergabeverfahren entstehen für Sie dann keine weiteren Kosten mehr.
Informationen erhalten Sie unter http://www.e-vergabe.gmsh.de/ Bei der Registrierung auf unserer e- Vergabeplattform fällt einmalig eine Registrierungsgebühr in Höhe von 36 EUR an. Für dieses und alle weiteren Vergabeverfahren entstehen für Sie dann keine weiteren Kosten mehr.
2. Abforderung der Unterlagen
Die Ausschreibungsunterlagen können nur über die e-Vergabeplattform abgefordert werden.
3. Fragen zur Ausschreibung
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens Montag, den 4.1.2016 an die GMSH, z. Hd. Herrn Florian Seelig – Org.Z. 4121.7 (E-Mail: florian.seelig@gmsh.de oder Fax: +49 4315991465) zu richten. Für alle registrierten Bewerber der E-Vergabe können Fragen auch über das E-Vergabesystem eingereicht werden. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage- Antwortkatalog erfasst, der frühestens nach dem Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen (Bewerbungsschluss) per Fax an alle Bewerber versendet wird. Die abschließende Fassung des Frage-Antwortkataloges wird nach dem Fristende für die Einreichung von Fragen, spätestens jedoch 6 Tage vor Angebotsschluss an alle Bewerber per Fax versendet.
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens Montag, den 4.1.2016 an die GMSH, z. Hd. Herrn Florian Seelig – Org.Z. 4121.7 (E-Mail: florian.seelig@gmsh.de oder Fax: +49 4315991465) zu richten. Für alle registrierten Bewerber der E-Vergabe können Fragen auch über das E-Vergabesystem eingereicht werden. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage- Antwortkatalog erfasst, der frühestens nach dem Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen (Bewerbungsschluss) per Fax an alle Bewerber versendet wird. Die abschließende Fassung des Frage-Antwortkataloges wird nach dem Fristende für die Einreichung von Fragen, spätestens jedoch 6 Tage vor Angebotsschluss an alle Bewerber per Fax versendet.
4. Präqualifikation
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in die PQ-VOL-Datenbank (www.pq-vol.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in die PQ-VOL-Datenbank (www.pq-vol.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884702📞
Fax: +49 4319884640 📠
Name: Vergabeprüfstelle bei der Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Fax: +49 4315991119 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es handelt sich um eine Dienstleistung/Lieferung gemäß § 3 EG Abs. 1 VOL/A. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB informiert. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Ein Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB), (…)
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es handelt sich um eine Dienstleistung/Lieferung gemäß § 3 EG Abs. 1 VOL/A. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB informiert. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Ein Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB), (…)
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postanschrift: Gartenstraße 6
Postleitzahl: 24103
Telefon: +49 4315991112📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Telefon: +49 4315991479📞
Fax: +49 4315991465 📠
Quelle: OJS 2015/S 226-411574 (2015-11-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-02-05) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Kontakt
Telefon: +49 431/599-1479📞
Fax: +49 431/599-1465 📠
3️⃣
Name: BG BfL Büro für Landschaftsentwicklung GmbH & Ökologische Planungsgemeinschaft
Postanschrift: Schweffelstr. 8
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24118
4️⃣
Name: BG biota – Institut für ökologische Forschung und Planung GmbH & IHU Geologie und Analytik GmbH
Postanschrift: Nebelring 15
Postort: Bützow
Postleitzahl: 18246
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
1
4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Telefon: +49 431/988-4640📞
Fax: +49 431/988-4702 📠
Name: Vergabeprüfstelle bei der Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR FB 812
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Telefon: +49 431599-1112📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
: +49 431599-1479📞
Fax: +49 431599-1465 📠
Quelle: OJS 2016/S 027-044224 (2016-02-05)