Der Auftraggeber beabsichtigt, im Rahmen eines Vergabeverfahrens die Beschafffung von Softwareprodukten der Firma Microsoft und weitere Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung in den Ländern Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen, für Dataport selbst und für die im kommunalen IT-Verbund Schleswig-Holstein organisierten Kommunen und weitere Kommunen aus Schleswig-Holstein und öffentliche Einrichtungen aus vorgenannten Trägern durchzuführen. Optional sollen ggf. auch zukünftige Bedarfe des Landes Sachsen-Anhalt gedeckt werden können. Zu den Softwareprodukten gehören ausdrücklich nicht Softwareprodukte, die für Privatkunden bestimmt sind, insbesondere Unterhaltungsprodukte wie Computerspiele etc. Ziel ist der Abschluss eines Handelspartnerrahmenvertrages, nachfolgend als Rahmenvertrag bezeichnet, mit einem Unternehmen über eine Mindestlaufzeit von drei Jahren mit einer optionalen Verlängerungsmöglichkeit für den Auftraggeber um zweimal ein weiteres Jahr. Geplanter Beginn des Handelspartnerrahmenvertrages ist der 01.01.2016. Sofern der Auftraggeber das eingeräumte Optionsrecht aus dem bestehenden Vertragsverhältnis gegenüber Microsoft in Anspruch nimmt, wird der hier auszuschreibene Handelspartnerrahmenvertrag erst zum 01.01.2017 beginnen. Mit Blick auf die Zeitschiene ist der Auftraggeber gehalten, den Teilnahmewettbewerb bereits jetzt zu starten, für den Fall, dass der Auftraggeber entscheidet, die Option nicht zu ziehen. Mit Beginn des Verhandlungsverfahrens wird der Auftrag-geber jedoch den konkreten Vertragsbeginn mitteilen. Es sollen Verträge zur Softwarenutzung (Lizenzen) und ggf. Softwarepflege des Lizenzgebers Microsoft (einschließlich der dafür erforderlichen beratenden und unterstützenden Dienstleistungen) beschafft werden. Insbesondere werden folgende Inhalte adressiert: — Software-Lizenzen gemäß den erforderlichen Lizenzmodellen des Lizenzgebers — ggf. Software-Pflege bzw. deren Verlängerung — Abonnement – Lizenzen — Mehrwert-Leistungen des Lizenzgebers — Lizenz-Beratung zu sämtliche Lizenzmodellen von Microsoft — Lizenz-Dokumentation unabhängig vom Lizenzgeber — Auftragnehmerseitige Führung des hier ausgeschriebenen Rahmenvertrages Gegenstand der Ausschreibung ist nicht die Nutzung eines speziellen Lizenzvertragsmodells, sondern der Erwerb der Nutzungsrechte an der benötigten Software bzw. vergleichbarer Lizenz – Abonnements. Der spätere Auftragsnehmer hat im Rahmen seines Angebotes den zweifelsfreien Nachweis zu erbringen, dass der Auftraggeber diese Nutzungsrechte / Abonnements durch den Lizenzgeber tat-sächlich uneingeschränkt erhält. Für den Händler ist kein spezielles Vertragsver-hältnis zum Lizenzgeber gefordert. Es wird aber geprüft, ob der Bieter die geforderte Leistung auch erbringen kann (Eignung) und in seinem Angebot auch tatsächlich erbringt (Leistung). In beiden Fällen schuldet der Bewerber bzw. später der Bieter die erforderlichen zweifelsfreien Nachweise, die den Auftraggeber hinsichtlich des Erwerbs der geforderten Leistungen von allen Risiken – insbesondere von Seiten des Lizenzgebers – freistellen. Alle geforderten Nutzungsrechte / Abonnements müssen im Rahmen der angebotenen Lizenzmodelle vollumfänglich erfüllt werden. Allerdings ist es erwünscht, zusätzlich differenzierte Lizenzmodelle anzubieten, die unter Umständen nicht alle geforderten Nutzungsrechte enthalten, dafür aber einen wirtschaftlichen Vorteil bieten. Welche Nutzungsrechte gegebenenfalls darunter fallen, wird im Rahmen des Verhandlungsverfahrens abschließend festgelegt. Der Auftraggeber geht aufgrund der Erfahrungen aus der Vergangenheit von einem Gesamtumsatz von rd. 10 Mio. Euro je Geschäftsjahr für die Laufzeit des Rahmenvertrages aus.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-08-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket und Informationssysteme
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwarepaket und Informationssysteme📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Unbestimmt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Dataport, Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Altenholzer Straße 10-14
Postleitzahl: 24161
Postort: Altenholz
Kontakt
E-Mail: dataportvergabe2903@dataport.de📧
Für die Teilnahme an dem Verfahren ist es unbedingt erforderlich, die Vergabeunterlagen unter Nr. I.1) bezeichneten Kontaktstelle anzufordern. Für die Erstellung des Antrages sind ausschließlich die von der Vergabestelle auf diese Anforderung hin zugesandten Unterlagen und Vordrucke zu verwenden. Bei der Abforderung der Teilnahmeunterlagen unter der angegebenen Kontaktadresse sind unbedingt der Name des Unternehmens und die entsprechende Anschrift anzugeben. Erkennt ein Bewerber Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Teilnahmeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bewerberfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten. Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Teilnahmeunterlagen sind bis zu dem unter Nr. 4.1 der Teilnahmeunterlage genannten Termin (Schluss des Frageforums) an die unter Nr.4.2.1 genannte E-Mail-Adresse zu richten. Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen Bewerbern, die die Teilnahmeunterlagen angefordert haben, unaufgefordert an dem unter Nr. 4.1 aufgeführtenDatum per E-Mail zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich der Auftraggeber Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bewerber betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bewerber nichtrelevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bewerbers verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte schon vor dem unter Ziffer 4.1 aufgeführten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Auskünfte im Sinne von § 12 EG Abs. 8 VOL/A darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet.
Für die Teilnahme an dem Verfahren ist es unbedingt erforderlich, die Vergabeunterlagen unter Nr. I.1) bezeichneten Kontaktstelle anzufordern. Für die Erstellung des Antrages sind ausschließlich die von der Vergabestelle auf diese Anforderung hin zugesandten Unterlagen und Vordrucke zu verwenden. Bei der Abforderung der Teilnahmeunterlagen unter der angegebenen Kontaktadresse sind unbedingt der Name des Unternehmens und die entsprechende Anschrift anzugeben. Erkennt ein Bewerber Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Teilnahmeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bewerberfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten. Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Teilnahmeunterlagen sind bis zu dem unter Nr. 4.1 der Teilnahmeunterlage genannten Termin (Schluss des Frageforums) an die unter Nr.4.2.1 genannte E-Mail-Adresse zu richten. Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen Bewerbern, die die Teilnahmeunterlagen angefordert haben, unaufgefordert an dem unter Nr. 4.1 aufgeführtenDatum per E-Mail zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich der Auftraggeber Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bewerber betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bewerber nichtrelevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bewerbers verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte schon vor dem unter Ziffer 4.1 aufgeführten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Auskünfte im Sinne von § 12 EG Abs. 8 VOL/A darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt, im Rahmen eines Vergabeverfahrens die Beschafffung von Softwareprodukten der Firma Microsoft und weitere Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung in den Ländern Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen, für Dataport selbst und für die im kommunalen IT-Verbund Schleswig-Holstein organisierten Kommunen und weitere Kommunen aus Schleswig-Holstein und öffentliche Einrichtungen aus vorgenannten Trägern durchzuführen. Optional sollen ggf. auch zukünftige Bedarfe des Landes Sachsen-Anhalt gedeckt werden können. Zu den Softwareprodukten gehören ausdrücklich nicht Softwareprodukte, die für Privatkunden bestimmt sind, insbesondere Unterhaltungsprodukte wie Computerspiele etc.
Der Auftraggeber beabsichtigt, im Rahmen eines Vergabeverfahrens die Beschafffung von Softwareprodukten der Firma Microsoft und weitere Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung in den Ländern Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen, für Dataport selbst und für die im kommunalen IT-Verbund Schleswig-Holstein organisierten Kommunen und weitere Kommunen aus Schleswig-Holstein und öffentliche Einrichtungen aus vorgenannten Trägern durchzuführen. Optional sollen ggf. auch zukünftige Bedarfe des Landes Sachsen-Anhalt gedeckt werden können. Zu den Softwareprodukten gehören ausdrücklich nicht Softwareprodukte, die für Privatkunden bestimmt sind, insbesondere Unterhaltungsprodukte wie Computerspiele etc.
Ziel ist der Abschluss eines Handelspartnerrahmenvertrages, nachfolgend als Rahmenvertrag bezeichnet, mit einem Unternehmen über eine Mindestlaufzeit von drei Jahren mit einer optionalen Verlängerungsmöglichkeit für den Auftraggeber um zweimal ein weiteres Jahr.
Ziel ist der Abschluss eines Handelspartnerrahmenvertrages, nachfolgend als Rahmenvertrag bezeichnet, mit einem Unternehmen über eine Mindestlaufzeit von drei Jahren mit einer optionalen Verlängerungsmöglichkeit für den Auftraggeber um zweimal ein weiteres Jahr.
Geplanter Beginn des Handelspartnerrahmenvertrages ist der 01.01.2016. Sofern der Auftraggeber das eingeräumte Optionsrecht aus dem bestehenden Vertragsverhältnis gegenüber Microsoft in Anspruch nimmt, wird der hier auszuschreibene Handelspartnerrahmenvertrag erst zum 01.01.2017 beginnen.
Geplanter Beginn des Handelspartnerrahmenvertrages ist der 01.01.2016. Sofern der Auftraggeber das eingeräumte Optionsrecht aus dem bestehenden Vertragsverhältnis gegenüber Microsoft in Anspruch nimmt, wird der hier auszuschreibene Handelspartnerrahmenvertrag erst zum 01.01.2017 beginnen.
Mit Blick auf die Zeitschiene ist der Auftraggeber gehalten, den Teilnahmewettbewerb bereits jetzt zu starten, für den Fall, dass der Auftraggeber entscheidet, die Option nicht zu ziehen. Mit Beginn des Verhandlungsverfahrens wird der Auftrag-geber jedoch den konkreten Vertragsbeginn mitteilen.
Mit Blick auf die Zeitschiene ist der Auftraggeber gehalten, den Teilnahmewettbewerb bereits jetzt zu starten, für den Fall, dass der Auftraggeber entscheidet, die Option nicht zu ziehen. Mit Beginn des Verhandlungsverfahrens wird der Auftrag-geber jedoch den konkreten Vertragsbeginn mitteilen.
Es sollen Verträge zur Softwarenutzung (Lizenzen) und ggf. Softwarepflege des Lizenzgebers Microsoft (einschließlich der dafür erforderlichen beratenden und unterstützenden Dienstleistungen) beschafft werden. Insbesondere werden folgende Inhalte adressiert:
Es sollen Verträge zur Softwarenutzung (Lizenzen) und ggf. Softwarepflege des Lizenzgebers Microsoft (einschließlich der dafür erforderlichen beratenden und unterstützenden Dienstleistungen) beschafft werden. Insbesondere werden folgende Inhalte adressiert:
— Software-Lizenzen gemäß den erforderlichen Lizenzmodellen des Lizenzgebers
— ggf. Software-Pflege bzw. deren Verlängerung
— Abonnement – Lizenzen
— Mehrwert-Leistungen des Lizenzgebers
— Lizenz-Beratung zu sämtliche Lizenzmodellen von Microsoft
— Lizenz-Dokumentation unabhängig vom Lizenzgeber
— Auftragnehmerseitige Führung des hier ausgeschriebenen Rahmenvertrages
Gegenstand der Ausschreibung ist nicht die Nutzung eines speziellen Lizenzvertragsmodells, sondern der Erwerb der Nutzungsrechte an der benötigten Software bzw. vergleichbarer Lizenz – Abonnements. Der spätere Auftragsnehmer hat im Rahmen seines Angebotes den zweifelsfreien Nachweis zu erbringen, dass der Auftraggeber diese Nutzungsrechte / Abonnements durch den Lizenzgeber tat-sächlich uneingeschränkt erhält. Für den Händler ist kein spezielles Vertragsver-hältnis zum Lizenzgeber gefordert. Es wird aber geprüft, ob der Bieter die geforderte Leistung auch erbringen kann (Eignung) und in seinem Angebot auch tatsächlich erbringt (Leistung). In beiden Fällen schuldet der Bewerber bzw. später der Bieter die erforderlichen zweifelsfreien Nachweise, die den Auftraggeber hinsichtlich des Erwerbs der geforderten Leistungen von allen Risiken – insbesondere von Seiten des Lizenzgebers – freistellen.
Gegenstand der Ausschreibung ist nicht die Nutzung eines speziellen Lizenzvertragsmodells, sondern der Erwerb der Nutzungsrechte an der benötigten Software bzw. vergleichbarer Lizenz – Abonnements. Der spätere Auftragsnehmer hat im Rahmen seines Angebotes den zweifelsfreien Nachweis zu erbringen, dass der Auftraggeber diese Nutzungsrechte / Abonnements durch den Lizenzgeber tat-sächlich uneingeschränkt erhält. Für den Händler ist kein spezielles Vertragsver-hältnis zum Lizenzgeber gefordert. Es wird aber geprüft, ob der Bieter die geforderte Leistung auch erbringen kann (Eignung) und in seinem Angebot auch tatsächlich erbringt (Leistung). In beiden Fällen schuldet der Bewerber bzw. später der Bieter die erforderlichen zweifelsfreien Nachweise, die den Auftraggeber hinsichtlich des Erwerbs der geforderten Leistungen von allen Risiken – insbesondere von Seiten des Lizenzgebers – freistellen.
Alle geforderten Nutzungsrechte / Abonnements müssen im Rahmen der angebotenen Lizenzmodelle vollumfänglich erfüllt werden. Allerdings ist es erwünscht, zusätzlich differenzierte Lizenzmodelle anzubieten, die unter Umständen nicht alle geforderten Nutzungsrechte enthalten, dafür aber einen wirtschaftlichen Vorteil bieten. Welche Nutzungsrechte gegebenenfalls darunter fallen, wird im Rahmen des Verhandlungsverfahrens abschließend festgelegt.
Alle geforderten Nutzungsrechte / Abonnements müssen im Rahmen der angebotenen Lizenzmodelle vollumfänglich erfüllt werden. Allerdings ist es erwünscht, zusätzlich differenzierte Lizenzmodelle anzubieten, die unter Umständen nicht alle geforderten Nutzungsrechte enthalten, dafür aber einen wirtschaftlichen Vorteil bieten. Welche Nutzungsrechte gegebenenfalls darunter fallen, wird im Rahmen des Verhandlungsverfahrens abschließend festgelegt.
Der Auftraggeber geht aufgrund der Erfahrungen aus der Vergangenheit von einem Gesamtumsatz von rd. 10 Mio. Euro je Geschäftsjahr für die Laufzeit des Rahmenvertrages aus.
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption 2 mal 1 Jahr.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Referenznummer: ÖT RE2/2903/15
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung über Nichtausschluss von öffentlichen Aufträgen,
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen,
— Erklärung Gesetzestreue,
— Erklärung Auftragssperre.
Details siehe Teilnahmeunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Referenzen
— Umsatzkennzahlen,
— Darstellung des Qualitätsmanagementsystems,
— Liste privilegierter Nachunternehmer,
— Erklärung Nachunternehmer,
— Erklärung Bietergemeinschaft.
Details siehe Teilnahmeunterlagen.
Mindeststandards:
— Erklärung zum Partnerstatus zu Microsoft
— Nachweis für die Berechtigung, Nutzungsrechte an den Softwareprodukten von Microsoft zu übertragen
— Nachweis Beratungsqualifikation.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Unternehmensbeschreibung,
Details siehe Teilnahmeunterlagen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Keine besondere Rechtsform; BGB-Gesellschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennenund sich zur gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitgliedereiner Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenenBietergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Keine besondere Rechtsform; BGB-Gesellschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennenund sich zur gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitgliedereiner Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenenBietergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Details siehe Teilnahmeunterlagen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Folgende zusätzliche Anforderungen werden an die Auftragnehmergestellt:
— deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
— keine Anwendung der „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung,
— Erklärungen zu Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein (TTG),
— Erklärung zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 3
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Im Rahmen der Eignungsprüfungwerden Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Gesetzestreue geprüft. Die Leistungsfähigkeit wird durch die Vorlage von Referenzen, Umsatzkennzahlen und Qualitätsmanagement überprüft. Falls genügend geeignete Bewerber vorliegen, werden mindestens 3 geeignete Bewerber mit den höchsten Punktwerten bei dem Eignungskriterium „Leistungsfähigkeit“ zuVertragsverhandlungen aufgefordert. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, weitere Unternehmen zuVertragsverhandlungen aufzufordern, wenn die Art bzw. Anzahl der Bewerbungen dies begründet.Details sieheTeilnahmeunterlagen.
Im Rahmen der Eignungsprüfungwerden Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Gesetzestreue geprüft. Die Leistungsfähigkeit wird durch die Vorlage von Referenzen, Umsatzkennzahlen und Qualitätsmanagement überprüft. Falls genügend geeignete Bewerber vorliegen, werden mindestens 3 geeignete Bewerber mit den höchsten Punktwerten bei dem Eignungskriterium „Leistungsfähigkeit“ zuVertragsverhandlungen aufgefordert. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, weitere Unternehmen zuVertragsverhandlungen aufzufordern, wenn die Art bzw. Anzahl der Bewerbungen dies begründet.Details sieheTeilnahmeunterlagen.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Name: Dataport, Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Billstraße 82
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20539
Kontaktperson: Geschäftszimmer 310, Submissionsstelle
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ÖT RE2/2903/15
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist auf § 107 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 107 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2.
§101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus bittet der Auftraggeber, Rügen an die in Ziffer I.1) genannte Kontaktadresse per E-Mail zusenden.
Quelle: OJS 2015/S 162-296325 (2015-08-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-11-01) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Für die Teilnahme an dem Verfahren ist es unbedingt erforderlich, die Vergabeunterlagen unter Nr. I.1) bezeichneten Kontaktstelle anzufordern. Für die Erstellung des Antrages sind ausschließlich die von der Vergabestelle auf diese Anforderung hin zugesandten Unterlagen und Vordrucke zu verwenden. Bei der Abforderung der Teilnahmeunterlagen unter der angegebenen Kontaktadresse sind unbedingt der Name des Unternehmens und die entsprechende Anschrift anzugeben. Erkennt ein Bewerber Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Teilnahmeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bewerberfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten. Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Teilnahmeunterlagen sind bis zu dem unter Nr. 4.1 der Teilnahmeunterlage genannten Termin (Schluss des Frageforums) an die unter Nr. 4.2.1 genannte E-Mail-Adresse zu richten. Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen Bewerbern, die die Teilnahmeunterlagen angefordert haben, unaufgefordert an dem unter Nr. 4.1 aufgeführten Datum per E-Mail zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich der Auftraggeber Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bewerber betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bewerber nichtrelevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bewerbers verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte schon vor dem unter Ziffer 4.1 aufgeführten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Auskünfte im Sinne von § 12 EG Abs. 8 VOL/A darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet.
Für die Teilnahme an dem Verfahren ist es unbedingt erforderlich, die Vergabeunterlagen unter Nr. I.1) bezeichneten Kontaktstelle anzufordern. Für die Erstellung des Antrages sind ausschließlich die von der Vergabestelle auf diese Anforderung hin zugesandten Unterlagen und Vordrucke zu verwenden. Bei der Abforderung der Teilnahmeunterlagen unter der angegebenen Kontaktadresse sind unbedingt der Name des Unternehmens und die entsprechende Anschrift anzugeben. Erkennt ein Bewerber Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Teilnahmeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bewerberfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten. Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Teilnahmeunterlagen sind bis zu dem unter Nr. 4.1 der Teilnahmeunterlage genannten Termin (Schluss des Frageforums) an die unter Nr. 4.2.1 genannte E-Mail-Adresse zu richten. Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen Bewerbern, die die Teilnahmeunterlagen angefordert haben, unaufgefordert an dem unter Nr. 4.1 aufgeführten Datum per E-Mail zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich der Auftraggeber Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bewerber betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bewerber nichtrelevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bewerbers verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte schon vor dem unter Ziffer 4.1 aufgeführten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Auskünfte im Sinne von § 12 EG Abs. 8 VOL/A darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: VV RE2/2903/15
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-10-24 📅
Name: Bechtle AG
Postanschrift: Bechtle Platz 1
Postort: Neckarsulm
Postleitzahl: 74172
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“