MuK Anwendungsplattform

DB Kommunikationstechnik GmbH (Bukr 06)

Übernahme des Anforderungs- und Projektmanagements zur Wartung, Weiterentwicklung und technischen Betriebsführung der MuK Anwendungsplattform.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-05-06.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-05-06 Auftragsbekanntmachung
2015-05-07 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2015-05-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Kommunikationstechnik GmbH (Bukr 06)
Postanschrift: Caroline-Michaelis-Straße 5-11
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Kontakt
E-Mail: alpaslan.salman@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 6926552279 📞
Fax: +49 6926520043 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-05-06 📅
Einreichungsfrist: 2015-06-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-05-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 090-162473
ABl. S-Ausgabe: 90
Zusätzliche Informationen
Die Vergabe wird über die e-Vergabeplattform der Deutsche Bahn AG durchgeführt (http://www.deutschebahn.com/bieterportal Dort finden Sie sämtliche Dokumente und dort müssen Sie auch den Teilnahmeantrag sowie im späteren Verlauf die Angebote abgeben. Bitte beachten Sie, dass zur Einhaltung der Frist sowohl die Dokumente auf der Plattform stehen müssen als auch der unterschriebene Mantelbogen (wird aus der Vergabeplattform generiert) unterschrieben bei der Vergabestelle vorliegen muss. Sollten Sie noch keinen Zugriff auf die e-Vergabeplattform der Deutschen Bahn besitzen, müssen sie sich auf der Plattform unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU –Vergabe) registrieren. Bitte beachten Sie: Für alle Fragen, die technische Belange der e-Vergabeplattform sowie die Registrierung betreffen, wenden Sie sich bitte an: Lieferantenhotline, Montag bis Freitag, 8:00-16:00 Uhr, Tel.: +49 8002658638, E-Mail: einkauf-online@deutschebahn.com 1. Bewerber, die sich zum Nachweis ihre Eignung gem. § 20 Abs. 3 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. 2. Soweit vorstehende Ziffer 1 nicht eingreift, hat der Bewerber die von ihm vorgesehenen Nachunternehmer sowie die Art der an sie zu vergebenden Leistungen im Teilnahmeantrag vorläufig zu bezeichnen. Der Auftraggeber kann vor Erteilung des Zuschlags eine verbindliche Benennung verlangen. Als Nachunternehmer gelten auch mit dem Bewerber verbundene Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eignung von Nachunternehmern nach Maßgabe der Anforderungen unter Ziffer III.2) der Vergabebekanntmachung zu prüfen und Verfügbarkeitsnachweise zu fordern. 3. Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. III.2), die bis zum Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag nicht von dem Bewerber vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden. 4. Die Ansprechpartner des Bewerbers sind mit vollständiger Adresse nebst E-Mail Adresse anzugeben. 5. Weiterer Ablauf des Teilnahmewettbewerbs. Im Rahmen der Vergabe wird zunächst ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Im Mittelpunkt des Teilnahmewettbewerbs steht die Erhebung von Informationen über die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Bewerbers zur Erbringung der zu vergebenden Leistungen. Die Prüfung bzw. Bewertung der Eignung eines Bewerbers und die Entscheidung darüber, ob der Bewerber letztlich zur Angebotsabgabe aufgefordert wird, erfolgt auf Basis der Eignungsmatrix. Die Eignungsmatrix führt alle für eine erfolgreiche Bewerbung notwendigen Anforderungen auf und stellt das Bewertungsschema dar, auf Basis dessen die eingehenden Teilnahmeanträge inhaltlich bewertet werden. Gemäß § 20 Abs. 2 SektVO werden maximal 5 geeignete Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sollten mehr als 5 Unternehmen die Kriterien zur Eignung erfüllen, werden diejenigen Unternehmen aufgefordert, die in der Eignungsprüfung die besten Ergebnisse erzielt haben. Ergänzend zu II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung: Mögliche Vertragsverlängerungen: 1 x 24 Monate + 1 x 12 Monate.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 7
Kurze Beschreibung:
Übernahme des Anforderungs- und Projektmanagements zur Wartung, Weiterentwicklung und technischen Betriebsführung der MuK Anwendungsplattform.
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: 15TEA15935

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Alle Erklärungen und Nachweise sind gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert und kann zum Ausschluss führen. Die Unterlagen sind möglichst gemäß der, in der Bekanntmachung verwendeten Ordnungsnummern zu reihen und zu benennen.
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Der Bewerber (Unternehmen) hat seinem Teilnahmeantrag folgende Erklärungen/Dokumente beizufügen:
1. Abgabe des ausgefüllten Dokuments „Lieferantenselbstauskunft".
2. Erklärung, dass:
3. a) über sein Vermögen kein Insolvenz- oder Sanierungsverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist und die Eröffnung auch nicht beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden ist.
4. Erklärung, dass:
a) ob rechtskräftige Feststellung über berufliche Verfehlungen bestehen und wenn ja welche Erklärung, dass:
b) keine Steuer- oder Abgabeschulden bestehen.
c) er in Bezug auf die Vergabe keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat.
d) kein Fall des § 21 Abs. 1 und 2 SektVO vorliegt.
5. Aktueller Handelsregisterauszug (höchstens 12 Monate alt) oder gleichwertiges Dokument des Herkunftslandes in deutscher Sprache (Kopie einer beglaubigten Übersetzung).
6. Bescheinigung der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (soweit im Herkunftsland eine Eintragungspflicht besteht).
7. Vertraulichkeitsvereinbar.
8. Fristgerechtes Einreichen des Teilnahmeantrages.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bewerber hat zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit eine – soweit auf ihn zutreffend – vollständig ausgefüllte und rechtsverbindlich unterschriebene Lieferantenselbstauskunft einzureichen (Ausschlusskriterium). Das entsprechende Dokument – Lieferantenselbstauskunft – befindet sich auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG (https://bieterportal.noncd.db.de/portal).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eignungskriterium 1.1. – Kenntnisse in der Programmierung von Datenbanksoftware auf Basis von Progress OpenEdge.
Der Bewerber muss zwingend über Kenntnisse in der Programmierung von Datenbanksoftware mit einer Version von Progress OpenEdge verfügen.
Eignungskriterium 1.2. – Kenntnisse im Aufbau und in der technischen Betriebsführung von Serverplattformen für webbasierende Anwendungen unter Verwendung von VMware.
Der Bewerber muss zwingend über Kenntnisse im Aufbau und in der technischen Betriebsführung von Serverplattformen für webbasierende Anwendungen unter Verwendung einer Version von VMware verfügen.
Eignungskriterium 1.3. – Referenz aus den letzten 5 Jahren, die Erfahrung in Entwicklung, Wartung, Weiterentwicklung und Betrieb von
– Workflow-Management-Systemen mit medienneutraler Datenhaltung oder
– im Zusammenspiel mit Warenwirtschaftssystemen oder
– zum referentiellen Rechnungsdruck oder
– von Webshoplösungen
belegt.
Der Bewerber muss zwingend zumindest über eine Referenz aus den letzten 5 Jahren verfügen, die seine Erfahrung hierzu belegen.
Eignungskriterium 1.4. – Nachgewiesene Erfahrung in Entwicklung, Weiterentwicklung, Wartung und Betrieb von relevanten Technologien der Anwendungsplattform Medien- und Kommunikationsdienste
Der Bewerber sollte über 3 oder mehr Kundenreferenzen aus den letzten 5 Jahren verfügen (Gewichtungsfaktor = 3), wobei die Referenz aus Kriterium 1.3. als Nachweis wiederverwendet werden kann. Diese dienen dem Nachweis der Erfahrung in einer oder mehreren der nachstehenden Disziplinen:
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Entwicklung, Weiterentwicklung, Wartung und Betrieb (Gewichtungsfaktor = 4) von
— Workflow-Management-Systemen mit medienneutraler Datenhaltung (Gewichtungsfaktor = 1),
— im Zusammenspiel mit Warenwirtschaftssystemen (Gewichtungsfaktor = 1),
— zum referentiellen Rechnungsdruck (Gewichtungsfaktor = 1),
— von Webshoplösungen (Gewichtungsfaktor = 1) und
— unter Zuhilfenahme von MS Word als Editor (Gewichtungsfaktor = 1)
Im Bereich des „Betriebs“ ist eine weitere Differenzierung in Infrastrukturleistungen, Technische Betriebsführung, Servicemanagement, usw. entsprechend der Leistungserbringung (und entsprechendem Fachwissen) möglich.
Der Bewerber hat die hier geforderte Eignung im Rahmen seines Teilnahmeantrags unter Angabe eines Mengengerüsts je Kundenreferenz nachzuweisen. Das Mengengerüst sollte die Anzahl der Projekteinsätze beim Kunden (Gewichtungsfaktor = 1), die Anzahl der dabei eingesetzten Projektmitarbeiter (Gewichtungsfaktor = 1), die Anzahl der dabei erbrachten Personentage (Gewichtungsfaktor = 1), die benötigte Projektdauer (Gewichtungsfaktor = 1) und den Projektzeitraum (Gewichtungsfaktor = 1) beinhalten.
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Aus den Unterlagen soll erkennbar sein, um welche Projektgrößenordnung es bei der Referenz insgesamt geht und wie hoch der Anteil des Bewerbers daran war.
Eignungskriterium 2.1. – Fähigkeit zur Bereitstellung und Anpassung einer Umgebungslandschaft für Entwicklung, Test und Abnahme.
Der Bewerber muss zwingend in der Lage sein, eine Umgebungslandschaft auf eigene Kosten bereitzustellen und anzupassen, die zur Entwicklung, zum Testen und zur Abnahme verwendet wird.
Eignungskriterium 2.2. – Nachgewiesene personelle Kapazität in Progress v9 oder höher und VMware.
Der Bewerber sollte über 3 oder mehr tabellarische Lebenslaufdokumente seiner Mitarbeiter verfügen (Gewichtungsfaktor = 3), die Erfahrung und Wissen in Entwicklung, Weiterentwicklung, Wartung und Betrieb von Softwarelösungen (Gewichtungsfaktor = 4) mit Progress v9 oder höher und VMware (Gewichtungsfaktor = 2) belegen.
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Der Bewerber hat die hier geforderte Eignung im Rahmen seines Teilnahmeantrags darzustellen und durch aussagekräftige Unterlagen nachzuweisen, die angeben:
— Rolle des Mitarbeiters beim Einsatz der obigen Kenntnisse (Gewichtungsfaktor = 1),
— Letztmalige Verwendung von Progress v9 oder höher sowie VMware durch den Mitarbeiter (Gewichtungsfaktor = 2),
— Versionskenntnisse des Mitarbeiters in Progress v9 oder höher sowie VMware (Gewichtungsfaktor = 2),
— Deutschkenntnisse des Mitarbeiters (Gewichtungsfaktor = 1),
— Einsatzort des Mitarbeiters (Gewichtungsfaktor = 1),
— Berufserfahrung des MItarbeiters bezogen auf Progress v9 oder höher sowie VMware (Gewichtungsfaktor = 2).
Eignungskriterium 2.3. – Nachgewiesene technologische Kapazität in Entwicklung, Test und Betrieb von komplexen virtuellen Plattformlösungen.
Der Bewerber sollte über eine oder mehrere Kundenreferenzen aus den letzten fünf Jahren verfügen (Gewichtungsfaktor = 1). Die Komplexität der realisierten, d. h. entwickelten, getesteten oder betriebsgeführten Plattformlösung (Gewichtungsfaktor = 3) ist durch ein Netzwerkdiagramm darzustellen, das
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— Netzbereiche (Gewichtungsfaktor = 1),
— (virtuelle) Server (Gewichtungsfaktor = 1),
— aktive Netzwerkkomponenten, u.a. Firewalls, Lastverteiler (Gewichtungsfaktor = 1),
— Schnittstellen zwischen Servern (Gewichtungsfaktor = 1) und zu externen Systemen mit Protokoll (Gewichtungsfaktor = 1) und
— Funktion je Knoten (Gewichtungsfaktor = 1)
beschreibt.
Eignungskriterium 2.4. – Grundsätzliche Fähigkeit zur Übernahme von bestehenden Quellcode und Anwendungslogik von einem anderen Vendor zwecks Wartung, Weiterentwicklung und Betrieb
Der Bewerber muss zwingend in der Lage sein, Quellcode und Anwendungslogik zu warten, weiterzuentwickeln und zu betreiben, die nicht von ihm selbst sondern von einem anderen Vendor erstellt wurden.
Eignungskriterium 3.1. – Nachgewiesene Zertifizierungen in Standards des Qualitätsmanagements, der Softwareentwicklung und –betriebsführung.
Der Bewerber sollte durch einschlägige und national/international anerkannte Zertifikate nachweisen können, dass seine Prozesse und Betriebsabläufe den Standards nach
– DIN ISO 9001 (Gewichtungsfaktor = 4),
– CMMI oder ITIL (Gewichtungsfaktor = 1)
entsprechen. Alternativ kann vom Bewerber eine unterschriebene Erklärung zur Umsetzung der oben genannten Standards abgegeben werden. Der Bewerber sollte dabei nachvollziehbar und transparent darstellen, was darunter zu verstehen ist und wie die Einhaltung der Standards sichergestellt wird.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Werden ggf. bei der Angebotsaufforderung angefordert.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die zur Anwendung kommenden Vertragsbedingungen sind in den Vergabeunterlagen bei Angebotsaufforderung definiert.
Rechnungen sind grundsätzlich in EUR zu stellen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die MuK Anwendungsplattform muss den einschlägigen Vorgaben des europäischen Datenschutzrechts Rechnung tragen.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Salman, Alpaslan

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
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einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Desweiteren wird auf die in § 101b Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2015/S 090-162473 (2015-05-06)
Ergänzende Angaben (2015-05-07)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-05-07 📅
Einreichungsfrist: 2015-06-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-05-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 091-164442
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 90-162473
ABl. S-Ausgabe: 91
Quelle: OJS 2015/S 091-164442 (2015-05-07)