Multifunktionswerkzeuge (523-2014-0145)

Bundesfinanzdirektion Südwest – Beschaffung für die Bundesfinanzverwaltung

Rahmenvertrag über die Lieferung von Multifunktionswerkzeugen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-05-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-03-12.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-03-12 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-03-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Zangen
Menge oder Umfang:
Mindestabnahmemenge: 54 Stück: geschätzte Abnahmemenge: 1 351 Stück; Höchstabnahmemenge: 1 486 Stück. RV mit einer Laufzeit bis 31.7. 2017.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Zangen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesfinanzdirektion Südwest – Beschaffung für die Bundesfinanzverwaltung
Postanschrift: Friedrichsring 35
Postleitzahl: 63069
Postort: Offenbach am Main
Kontakt
E-Mail: claus.pfeffer@bfdsw-of-beschaffung.bfinv.de 📧
Telefon: +49 698302712 📞
Fax: +49 698302600 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-03-12 📅
Einreichungsfrist: 2015-05-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-03-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 053-092224
ABl. S-Ausgabe: 53
Zusätzliche Informationen
Dieses Vergabeverfahren wird nur elektronisch durchgeführt! Angebote werden ausschließlich über http://www.evergabe-online.de entgegengenommen. Die Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind zu beachten.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Rahmenvertrag über die Lieferung von Multifunktionswerkzeugen.
Referenznummer: 523-2014-0145
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 82 Dienststellen im Bundesgebiet.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung über Katalogstraftaten gem. § 6 EG Abs. 4 VOL/A. Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung über die Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen, Eigenerklärung über die Nichtbeschäftigung illegaler Arbeitskräfte, Eigenerklärung über die Nichteröffnung des Insolvenzverfahrens.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Darstellung von (ggf. Anzahl) mit dem Auftragsgegenstand nach Art und Umfang vergleichbaren Aufträgen der letzten 3 Jahre unter Angabe des Gesamtauftragswertes sowie des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten eines dortigen Ansprechpartners.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungen erfolgen nach § 17 VOL/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 25
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-06-22 📅
Sprachen
Sonstige Sprachen: De.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Claus Pfeffer
URL der Dokumente: www.evergabe-online.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 523-2014-0145

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101 a GWB informiert. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Ein Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB), (...), mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich. Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.
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Quelle: OJS 2015/S 053-092224 (2015-03-12)