1. Auftraggeber. Die N*ICE Aircraft Services & Support GmbH (N*ICE) wurde im Juli 1999 gegründet. Durch die Implementierung von innovativen Verfahren und kontinuierliche Verbesserungen konnte die Flugzeugenteisung am Flughafen Frankfurt in den letzten Jahren so weit entwickelt werden, dass sie heute keinen kritischen Faktor mehr bei der Flugzeugabfertigung darstellt. Die Flotte kann sowohl für Enteisungen auf den Parkpositionen (Gebäude oder Vorfeld) als auch im Betrieb auf den sogenannten Remote Deicing Pads (Enteisungsflächen in Startbahnnähe) eingesetzt werden. Konkrete Tätigkeitsfelder der N*ICE sind daher: — Bereithaltung und Betrieb von Infrastruktur zur Enteisung von Flugzeugen, — Durchführung von Flugzeugenteisung am Flughafen Frankfurt, — Schulung von Enteisungspersonal, — Beratung bezüglich Flugzeugenteisung. N*ICE ist im Verbund mit Fraport AG (Fraport) nach ISO 9001:2008, DIN EN ISO 14 001:2009 und BS OHSAS 18 001:2007 zertifiziert. Fraport ist mit 52 % an N*ICE beteiligt. 2. Gegenstand der Leistung und Verfahrensart. 2.1 Beschreibung Bedarf. Die N*ICE hat Bedarf an Personal für die Flugzeugenteisung mit Spezialgeräten der N*ICE auf der Abfertigungsposition oder auf dafür vorgesehenen Enteisungsflächen des Flughafens Frankfurt am Main. Die N*ICE beabsichtigt, diesen Bedarf im Wege der Arbeitnehmerüberlassung durch den Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit mehreren Rahmenvereinbarungspartnern (Verleihern) zu decken. Die Rahmenvereinbarung hat eine feste Laufzeit vom 1.6.2015 bis zum 30.4.2018. Die N*ICE behält sich vor, die Rahmenvereinbarung 3 Mal um jeweils 1 Jahr zu verlängern. Die N*ICE wird ihren Bedarf in drei Teillosen vergeben. Dazu im Einzelnen: A. Losgrößen. Die Lose gliedern sich wie folgt: 1. Los 1: 10 Leiharbeiter netto; d. h. bis zu je 10 Leiharbeiter in Früh- und Spätschicht; 2. Los 2: 10 Leiharbeiter netto, d. h. bis zu je 10 Leiharbeiter in Früh- und Spätschicht; 3. Los 3: bis zu 15 Leiharbeiter netto, d. h. bis zu je 15 Leiharbeiter in Früh- und Spätschicht. B. Wesentliche Rahmenbedingungen. 1. Der Teilnehmer kann sich für sämtliche Lose bewerben. Die N*ICE wird jedoch den Zuschlag auf die Angebote eines Bieters bei maximal 2 Losen erteilen. Liegt ein Bieter bei mehr als zwei Losen auf dem ersten Platz der Gesamtwertung, wird die N*ICE den Zuschlag auf das Angebot des Zweitplatzierten bei dem Los erteilen, bei dem der Zweitplatzierte die höchste Punktzahl der Gesamtwertung unter den Zweitplatzierten in allen drei Losen erreicht hat. 2. Um die gewünschte Personalmenge pro Schicht gewährleisten zu können, hat der Teilnehmer einen Pool von Leiharbeitern vor Beginn einer jeden Saison (aktuell 15.10.-30.4.) für die Schulung zum „Flugzeugenteiser“ gemäß des durch N*ICE vorgegebenen Schulungszeitplans nach folgenden Maßgaben bereitzustellen: a. Los 1: Größe des Leiharbeiterpools: zwischen 38 bis 45 Leiharbeiter; b. Los 2: Größe des Leiharbeiterpools: zwischen 38 bis 45 Leiharbeiter; c. Los 3: Größe des Leiharbeiterpools: zwischen 54 bis 60 Leiharbeiter; 3. Die N*ICE geht von folgenden Mindestumsätzen pro Kalenderjahr je Los aus: a. Los 1: ca. 260 000 EUR Netto; b. Los 2: ca. 260 000 EUR Netto; c. Los 3: ca. 390 000 EUR Netto. 4. Der Teilnehmer hat sicherzustellen, dass für den Auftraggeber während der Wintersaison (aktuell 15.10.-30.4.) die Leiharbeiterdisposition 24 h täglich erreichbar ist. Der zeitliche Vorlauf für eine Bestellung beträgt mindestens 8,5 h (Bsp.: es wird für den folgenden Tag mit Dienstbeginn 3:30 Uhr bis spätestens 19:00 Uhr bei der Disposition bestellt). Die Mindestvorlaufzeiten gelten für den Spätdienst analog. 5. Die Arbeitszeiten im Frühdienst sind zwischen 3:30 Uhr (frühester Beginn) und spätestens 16:30 Uhr (spätestes Dienstende). Im Spätdienst liegen die Arbeitszeiten zwischen 12:00 Uhr (frühester Beginn) und 00:30 Uhr (spätestes Dienstende). Die Schichtlängen variieren je nach Bedarf zwischen diesen Zeitpunkten. Die Mindestschichtlänge beträgt 5 Stunden. 6. Der Auftraggeber behält sich vor, das im Dienst befindliche Personal bei entsprechenden Wetterlagen unter Beachtung der Mindestschichtlänge abzubauen. 7. Ferner kann der Auftraggeber bei Bedarf ein untertägiges Aufstocken der Gesamtpersonalmenge bis zur entsprechend vereinbarten Netto-Maximalmenge je Schicht mit 60 Minuten Vorlaufzeit verlangen. 8. Dienstort ist das Dienstgebäude von N*ICE (aktuell Gebäude 120). Der Dienstbeginn erfolgt in Arbeitsschutzkleidung unmittelbar vor Arbeitsaufnahme. Das Dienstende erfolgt ebenfalls in Arbeitsschutzkleidung. Für die Zu- und Rückführung der Leiharbeiter zum Dienstort hat der Teilnehmer Sorge zu tragen, ebenso für die adäquate Arbeitsschutzkleidung gemäß den gesetzlichen Vorgaben. N*ICE stellt Warnweste, Arbeitshandschuhe, Arbeitsbrillen und Gehörschutz zur Verfügung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-03-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-01-30.
Auftragsbekanntmachung (2015-01-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
Menge oder Umfang:
A. Losgrößen.Die Lose gliedern sich wie folgt:1. Los 1: 10 Leiharbeiter netto; d. h. bis zu je 10 Leiharbeiter in Früh- und Spätschicht;2. Los 2: 10 Leiharbeiter netto, d. h. bis zu je 10 Leiharbeiter in Früh- und Spätschicht;3. Los 3: bis zu 15 Leiharbeiter netto, d. h. bis zu je 15 Leiharbeiter in Früh- und Spätschicht.B. Wesentliche Rahmenbedingungen.Um die gewünschte Personalmenge pro Schicht gewährleisten zu können, hat der Teilnehmer einen Pool von Leiharbeitern vor Beginn einer jeden Saison (aktuell 15.10.-30.4.) für die Schulung zum „Flugzeugenteiser“ gemäß des durch N*ICE vorgegebenen Schulungszeitplans nach folgenden Maßgaben bereitzustellen:a. Los 1: Größe des Leiharbeiterpools: zwischen 38 bis 45 Leiharbeiter;b. Los 2: Größe des Leiharbeiterpools: zwischen 38 bis 45 Leiharbeiter;c. Los 3: Größe des Leiharbeiterpools: zwischen 54 bis 60 Leiharbeiter;3. Die N*ICE geht von folgenden Mindestumsätzen pro Kalenderjahr je Los aus:a. Los 1: ca. 260 000 EUR Netto;b. Los 2: ca. 260 000 EUR Netto;c. Los 3: ca. 390 000 EUR Netto.
A. Losgrößen.Die Lose gliedern sich wie folgt:1. Los 1: 10 Leiharbeiter netto; d. h. bis zu je 10 Leiharbeiter in Früh- und Spätschicht;2. Los 2: 10 Leiharbeiter netto, d. h. bis zu je 10 Leiharbeiter in Früh- und Spätschicht;3. Los 3: bis zu 15 Leiharbeiter netto, d. h. bis zu je 15 Leiharbeiter in Früh- und Spätschicht.B. Wesentliche Rahmenbedingungen.Um die gewünschte Personalmenge pro Schicht gewährleisten zu können, hat der Teilnehmer einen Pool von Leiharbeitern vor Beginn einer jeden Saison (aktuell 15.10.-30.4.) für die Schulung zum „Flugzeugenteiser“ gemäß des durch N*ICE vorgegebenen Schulungszeitplans nach folgenden Maßgaben bereitzustellen:a. Los 1: Größe des Leiharbeiterpools: zwischen 38 bis 45 Leiharbeiter;b. Los 2: Größe des Leiharbeiterpools: zwischen 38 bis 45 Leiharbeiter;c. Los 3: Größe des Leiharbeiterpools: zwischen 54 bis 60 Leiharbeiter;3. Die N*ICE geht von folgenden Mindestumsätzen pro Kalenderjahr je Los aus:a. Los 1: ca. 260 000 EUR Netto;b. Los 2: ca. 260 000 EUR Netto;c. Los 3: ca. 390 000 EUR Netto.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: N*ICE Aircraft Services & Support GmbH
Postanschrift: Frankfurt Airport Center 1, Turm C, 7. Ebene, Hugo-Eckener-Ring
Postleitzahl: 60549
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.nice-services.aero🌏
1. Die N*ICE behält sich vor, nach Ablauf der Bewerbungsfrist geeignete Nachweise von den Bewerbern/ den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können.
2. Der Teilnahmeantrag soll in 3-facher Ausfertigung schriftlich eingereicht werden (ein Original (zwingend) und 2 Kopien). Das Original ist in gebundener Form einzureichen und als solches zu kennzeichnen. 2 Exemplare sind als Kopie zu kennzeichnen.
3. Die Eigenerklärungen gelten mit Unterschrift unter das Formblatt „Teilnahmeantrag“ als abgegeben. Die N*ICE bittet dringend darum, von der Abgabe zusätzlicher Erklärungen abzusehen, soweit diese nicht an anderer Stelle der Vergabeunterlagen zwingend gefordert werden.
4. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) an kaiser@wollmann.de zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 20.2.2015, 12:00 Uhr eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt das anfragende Unternehmen. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
5. Zeitplan.
— Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes: 17.3.2015,
— Ablauf der Angebotsfrist: 7.4.2015, 10:00 Uhr,
— Verhandlungsrunden: 27./28.4.2015, anschließend: Aufforderung zur Abgabe eines finalen Angebotes,
— Zuschlag: Mitte 2015.
1. Die N*ICE behält sich vor, nach Ablauf der Bewerbungsfrist geeignete Nachweise von den Bewerbern/ den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können.
2. Der Teilnahmeantrag soll in 3-facher Ausfertigung schriftlich eingereicht werden (ein Original (zwingend) und 2 Kopien). Das Original ist in gebundener Form einzureichen und als solches zu kennzeichnen. 2 Exemplare sind als Kopie zu kennzeichnen.
3. Die Eigenerklärungen gelten mit Unterschrift unter das Formblatt „Teilnahmeantrag“ als abgegeben. Die N*ICE bittet dringend darum, von der Abgabe zusätzlicher Erklärungen abzusehen, soweit diese nicht an anderer Stelle der Vergabeunterlagen zwingend gefordert werden.
4. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) an kaiser@wollmann.de zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 20.2.2015, 12:00 Uhr eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt das anfragende Unternehmen. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
5. Zeitplan.
— Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes: 17.3.2015,
— Ablauf der Angebotsfrist: 7.4.2015, 10:00 Uhr,
— Verhandlungsrunden: 27./28.4.2015, anschließend: Aufforderung zur Abgabe eines finalen Angebotes,
— Zuschlag: Mitte 2015.
Objekt Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 20
Kurze Beschreibung:
1. Auftraggeber.
Die N*ICE Aircraft Services & Support GmbH (N*ICE) wurde im Juli 1999 gegründet. Durch die Implementierung von innovativen Verfahren und kontinuierliche Verbesserungen konnte die Flugzeugenteisung am Flughafen Frankfurt in den letzten Jahren so weit entwickelt werden, dass sie heute keinen kritischen Faktor mehr bei der Flugzeugabfertigung darstellt. Die Flotte kann sowohl für Enteisungen auf den Parkpositionen (Gebäude oder Vorfeld) als auch im Betrieb auf den sogenannten Remote Deicing Pads (Enteisungsflächen in Startbahnnähe) eingesetzt werden.
Die N*ICE Aircraft Services & Support GmbH (N*ICE) wurde im Juli 1999 gegründet. Durch die Implementierung von innovativen Verfahren und kontinuierliche Verbesserungen konnte die Flugzeugenteisung am Flughafen Frankfurt in den letzten Jahren so weit entwickelt werden, dass sie heute keinen kritischen Faktor mehr bei der Flugzeugabfertigung darstellt. Die Flotte kann sowohl für Enteisungen auf den Parkpositionen (Gebäude oder Vorfeld) als auch im Betrieb auf den sogenannten Remote Deicing Pads (Enteisungsflächen in Startbahnnähe) eingesetzt werden.
Konkrete Tätigkeitsfelder der N*ICE sind daher:
— Bereithaltung und Betrieb von Infrastruktur zur Enteisung von Flugzeugen,
— Durchführung von Flugzeugenteisung am Flughafen Frankfurt,
— Schulung von Enteisungspersonal,
— Beratung bezüglich Flugzeugenteisung.
N*ICE ist im Verbund mit Fraport AG (Fraport) nach ISO 9001:2008, DIN EN ISO 14 001:2009 und BS OHSAS 18 001:2007 zertifiziert. Fraport ist mit 52 % an N*ICE beteiligt.
2. Gegenstand der Leistung und Verfahrensart.
2.1 Beschreibung Bedarf.
Die N*ICE hat Bedarf an Personal für die Flugzeugenteisung mit Spezialgeräten der N*ICE auf der Abfertigungsposition oder auf dafür vorgesehenen Enteisungsflächen des Flughafens Frankfurt am Main. Die N*ICE beabsichtigt, diesen Bedarf im Wege der Arbeitnehmerüberlassung durch den Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit mehreren Rahmenvereinbarungspartnern (Verleihern) zu decken. Die Rahmenvereinbarung hat eine feste Laufzeit vom 1.6.2015 bis zum 30.4.2018. Die N*ICE behält sich vor, die Rahmenvereinbarung 3 Mal um jeweils 1 Jahr zu verlängern.
Die N*ICE hat Bedarf an Personal für die Flugzeugenteisung mit Spezialgeräten der N*ICE auf der Abfertigungsposition oder auf dafür vorgesehenen Enteisungsflächen des Flughafens Frankfurt am Main. Die N*ICE beabsichtigt, diesen Bedarf im Wege der Arbeitnehmerüberlassung durch den Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit mehreren Rahmenvereinbarungspartnern (Verleihern) zu decken. Die Rahmenvereinbarung hat eine feste Laufzeit vom 1.6.2015 bis zum 30.4.2018. Die N*ICE behält sich vor, die Rahmenvereinbarung 3 Mal um jeweils 1 Jahr zu verlängern.
Die N*ICE wird ihren Bedarf in drei Teillosen vergeben. Dazu im Einzelnen:
A. Losgrößen.
Die Lose gliedern sich wie folgt:
1. Los 1: 10 Leiharbeiter netto; d. h. bis zu je 10 Leiharbeiter in Früh- und Spätschicht;
2. Los 2: 10 Leiharbeiter netto, d. h. bis zu je 10 Leiharbeiter in Früh- und Spätschicht;
3. Los 3: bis zu 15 Leiharbeiter netto, d. h. bis zu je 15 Leiharbeiter in Früh- und Spätschicht.
B. Wesentliche Rahmenbedingungen.
1. Der Teilnehmer kann sich für sämtliche Lose bewerben. Die N*ICE wird jedoch den Zuschlag auf die Angebote eines Bieters bei maximal 2 Losen erteilen. Liegt ein Bieter bei mehr als zwei Losen auf dem ersten Platz der Gesamtwertung, wird die N*ICE den Zuschlag auf das Angebot des Zweitplatzierten bei dem Los erteilen, bei dem der Zweitplatzierte die höchste Punktzahl der Gesamtwertung unter den Zweitplatzierten in allen drei Losen erreicht hat.
1. Der Teilnehmer kann sich für sämtliche Lose bewerben. Die N*ICE wird jedoch den Zuschlag auf die Angebote eines Bieters bei maximal 2 Losen erteilen. Liegt ein Bieter bei mehr als zwei Losen auf dem ersten Platz der Gesamtwertung, wird die N*ICE den Zuschlag auf das Angebot des Zweitplatzierten bei dem Los erteilen, bei dem der Zweitplatzierte die höchste Punktzahl der Gesamtwertung unter den Zweitplatzierten in allen drei Losen erreicht hat.
2. Um die gewünschte Personalmenge pro Schicht gewährleisten zu können, hat der Teilnehmer einen Pool von Leiharbeitern vor Beginn einer jeden Saison (aktuell 15.10.-30.4.) für die Schulung zum „Flugzeugenteiser“ gemäß des durch N*ICE vorgegebenen Schulungszeitplans nach folgenden Maßgaben bereitzustellen:
2. Um die gewünschte Personalmenge pro Schicht gewährleisten zu können, hat der Teilnehmer einen Pool von Leiharbeitern vor Beginn einer jeden Saison (aktuell 15.10.-30.4.) für die Schulung zum „Flugzeugenteiser“ gemäß des durch N*ICE vorgegebenen Schulungszeitplans nach folgenden Maßgaben bereitzustellen:
a. Los 1: Größe des Leiharbeiterpools: zwischen 38 bis 45 Leiharbeiter;
b. Los 2: Größe des Leiharbeiterpools: zwischen 38 bis 45 Leiharbeiter;
c. Los 3: Größe des Leiharbeiterpools: zwischen 54 bis 60 Leiharbeiter;
3. Die N*ICE geht von folgenden Mindestumsätzen pro Kalenderjahr je Los aus:
a. Los 1: ca. 260 000 EUR Netto;
b. Los 2: ca. 260 000 EUR Netto;
c. Los 3: ca. 390 000 EUR Netto.
4. Der Teilnehmer hat sicherzustellen, dass für den Auftraggeber während der Wintersaison (aktuell 15.10.-30.4.) die Leiharbeiterdisposition 24 h täglich erreichbar ist. Der zeitliche Vorlauf für eine Bestellung beträgt mindestens 8,5 h (Bsp.: es wird für den folgenden Tag mit Dienstbeginn 3:30 Uhr bis spätestens 19:00 Uhr bei der Disposition bestellt).
4. Der Teilnehmer hat sicherzustellen, dass für den Auftraggeber während der Wintersaison (aktuell 15.10.-30.4.) die Leiharbeiterdisposition 24 h täglich erreichbar ist. Der zeitliche Vorlauf für eine Bestellung beträgt mindestens 8,5 h (Bsp.: es wird für den folgenden Tag mit Dienstbeginn 3:30 Uhr bis spätestens 19:00 Uhr bei der Disposition bestellt).
Die Mindestvorlaufzeiten gelten für den Spätdienst analog.
5. Die Arbeitszeiten im Frühdienst sind zwischen 3:30 Uhr (frühester Beginn) und spätestens 16:30 Uhr (spätestes Dienstende). Im Spätdienst liegen die Arbeitszeiten zwischen 12:00 Uhr (frühester Beginn) und 00:30 Uhr (spätestes Dienstende). Die Schichtlängen variieren je nach Bedarf zwischen diesen Zeitpunkten. Die Mindestschichtlänge beträgt 5 Stunden.
5. Die Arbeitszeiten im Frühdienst sind zwischen 3:30 Uhr (frühester Beginn) und spätestens 16:30 Uhr (spätestes Dienstende). Im Spätdienst liegen die Arbeitszeiten zwischen 12:00 Uhr (frühester Beginn) und 00:30 Uhr (spätestes Dienstende). Die Schichtlängen variieren je nach Bedarf zwischen diesen Zeitpunkten. Die Mindestschichtlänge beträgt 5 Stunden.
6. Der Auftraggeber behält sich vor, das im Dienst befindliche Personal bei entsprechenden Wetterlagen unter Beachtung der Mindestschichtlänge abzubauen.
7. Ferner kann der Auftraggeber bei Bedarf ein untertägiges Aufstocken der Gesamtpersonalmenge bis zur entsprechend vereinbarten Netto-Maximalmenge je Schicht mit 60 Minuten Vorlaufzeit verlangen.
8. Dienstort ist das Dienstgebäude von N*ICE (aktuell Gebäude 120). Der Dienstbeginn erfolgt in Arbeitsschutzkleidung unmittelbar vor Arbeitsaufnahme. Das Dienstende erfolgt ebenfalls in Arbeitsschutzkleidung. Für die Zu- und Rückführung der Leiharbeiter zum Dienstort hat der Teilnehmer Sorge zu tragen, ebenso für die adäquate Arbeitsschutzkleidung gemäß den gesetzlichen Vorgaben. N*ICE stellt Warnweste, Arbeitshandschuhe, Arbeitsbrillen und Gehörschutz zur Verfügung.
8. Dienstort ist das Dienstgebäude von N*ICE (aktuell Gebäude 120). Der Dienstbeginn erfolgt in Arbeitsschutzkleidung unmittelbar vor Arbeitsaufnahme. Das Dienstende erfolgt ebenfalls in Arbeitsschutzkleidung. Für die Zu- und Rückführung der Leiharbeiter zum Dienstort hat der Teilnehmer Sorge zu tragen, ebenso für die adäquate Arbeitsschutzkleidung gemäß den gesetzlichen Vorgaben. N*ICE stellt Warnweste, Arbeitshandschuhe, Arbeitsbrillen und Gehörschutz zur Verfügung.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Los 1:
Kurze Beschreibung:
Los 1: 10 Leiharbeiter Netto; d. h. bis zu je 10 Leiharbeiter in Früh- und Spätschicht.
Um die gewünschte Personalmenge pro Schicht gewährleisten zu können, hat der Teilnehmer einen Pool von Leiharbeitern vor Beginn einer jeden Saison (aktuell 15.10.-30.4.) für die Schulung zum „Flugzeugenteiser“ gemäß des durch N*ICE vorgegebenen Schulungszeitplans nach folgenden Maßgaben bereitzustellen:
Um die gewünschte Personalmenge pro Schicht gewährleisten zu können, hat der Teilnehmer einen Pool von Leiharbeitern vor Beginn einer jeden Saison (aktuell 15.10.-30.4.) für die Schulung zum „Flugzeugenteiser“ gemäß des durch N*ICE vorgegebenen Schulungszeitplans nach folgenden Maßgaben bereitzustellen:
Los 1: die Größe des Leiharbeiterpools kann zwischen 38 bis 45 Leiharbeiter betragen
Die N*ICE geht von folgenden Mindestumsätzen pro Kalenderjahr je Los aus:
Los 1: ca. 260 000 EUR Netto.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Los 2
Kurze Beschreibung:
Los 2: 10 Leiharbeiter Netto, d. h. bis zu je 10 Leiharbeiter in Früh- und Spätschicht.
Los 2: die Größe des Leiharbeiterpools kann zwischen 38 bis 45 Leiharbeiter betragen
Los 2: ca. 260 000 EUR Netto.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Los 3
Kurze Beschreibung:
Los 3: bis zu 15 Leiharbeiter Netto, d. h. bis zu je 15 Leiharbeiter in Früh- und Spätschicht.
Los 3: die Größe des Leiharbeiterpools kann zwischen 54 bis 60 Leiharbeiter betragen.
Los 3: ca. 390 000 EUR Netto.
Menge oder Umfang:
A. Losgrößen.
Die Lose gliedern sich wie folgt:
1. Los 1: 10 Leiharbeiter netto; d. h. bis zu je 10 Leiharbeiter in Früh- und Spätschicht;
2. Los 2: 10 Leiharbeiter netto, d. h. bis zu je 10 Leiharbeiter in Früh- und Spätschicht;
3. Los 3: bis zu 15 Leiharbeiter netto, d. h. bis zu je 15 Leiharbeiter in Früh- und Spätschicht.
B. Wesentliche Rahmenbedingungen.
Um die gewünschte Personalmenge pro Schicht gewährleisten zu können, hat der Teilnehmer einen Pool von Leiharbeitern vor Beginn einer jeden Saison (aktuell 15.10.-30.4.) für die Schulung zum „Flugzeugenteiser“ gemäß des durch N*ICE vorgegebenen Schulungszeitplans nach folgenden Maßgaben bereitzustellen:
Um die gewünschte Personalmenge pro Schicht gewährleisten zu können, hat der Teilnehmer einen Pool von Leiharbeitern vor Beginn einer jeden Saison (aktuell 15.10.-30.4.) für die Schulung zum „Flugzeugenteiser“ gemäß des durch N*ICE vorgegebenen Schulungszeitplans nach folgenden Maßgaben bereitzustellen:
a. Los 1: Größe des Leiharbeiterpools: zwischen 38 bis 45 Leiharbeiter;
b. Los 2: Größe des Leiharbeiterpools: zwischen 38 bis 45 Leiharbeiter;
c. Los 3: Größe des Leiharbeiterpools: zwischen 54 bis 60 Leiharbeiter;
3. Die N*ICE geht von folgenden Mindestumsätzen pro Kalenderjahr je Los aus:
a. Los 1: ca. 260 000 EUR Netto;
b. Los 2: ca. 260 000 EUR Netto;
c. Los 3: ca. 390 000 EUR Netto.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 72 Monate
Dauer: 72 Monate
Referenznummer: N*ICE - 01-2015
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Frankfurt am Main.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Sämtliche Angaben, Erklärungen und Nachweise sind bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein Verweis auf frühere Angebote/Bewerbungen ist nicht ausreichend. Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind, behält sich der Auftraggeber vor, die Vorlage von Eignungsnachweisen im Original innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen.
Sämtliche Angaben, Erklärungen und Nachweise sind bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein Verweis auf frühere Angebote/Bewerbungen ist nicht ausreichend. Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind, behält sich der Auftraggeber vor, die Vorlage von Eignungsnachweisen im Original innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen.
Wenn der Bewerber beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er die Art und den Umfang dieser Leistungen angeben. Die konkrete Benennung von Art und Umfang der Leistungen soll im Formblatt „Teilnahmeantrag“ erfolgen. Die Namen der Nachunternehmen sind nur auf Verlangen der N*ICE anzugeben. Ferner hat der Bewerber auf Verlangen der N*ICE die Eignung der Nachunternehmen, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen, nachzuweisen. Die N*ICE wird die Angabe der Namen und den Nachweis der Eignung der Nachunternehmen erst dann verlangen, wenn der Bewerber ernsthaft für die Erteilung des Zuschlags in Frage kommt. In diesem Fall sind die verlangten
Wenn der Bewerber beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er die Art und den Umfang dieser Leistungen angeben. Die konkrete Benennung von Art und Umfang der Leistungen soll im Formblatt „Teilnahmeantrag“ erfolgen. Die Namen der Nachunternehmen sind nur auf Verlangen der N*ICE anzugeben. Ferner hat der Bewerber auf Verlangen der N*ICE die Eignung der Nachunternehmen, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen, nachzuweisen. Die N*ICE wird die Angabe der Namen und den Nachweis der Eignung der Nachunternehmen erst dann verlangen, wenn der Bewerber ernsthaft für die Erteilung des Zuschlags in Frage kommt. In diesem Fall sind die verlangten
Informationen innerhalb einer von der N*ICE zu bestimmenden Frist – die ggf. nur wenige Tage beträgt – einzureichen. Wenn sich der Bewerber zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde bedienen möchte, hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag:
Informationen innerhalb einer von der N*ICE zu bestimmenden Frist – die ggf. nur wenige Tage beträgt – einzureichen. Wenn sich der Bewerber zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde bedienen möchte, hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag:
— die Namen dieser Unternehmen anzugeben,
— den Nachweis zu führen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (z. B. mittels einer Verpflichtungserklärung der Unternehmen, in der sich diese unwiderruflich verpflichten, dem Bewerber die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen) und
— den Nachweis zu führen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (z. B. mittels einer Verpflichtungserklärung der Unternehmen, in der sich diese unwiderruflich verpflichten, dem Bewerber die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen) und
— die Eignung dieser Unternehmen nachzuweisen.
Der Nachweis kann mit dem Muster gem. Anlage 2 zu dem Formblatt „Teilnahmeantrag“ geführt werden.
Handelt es sich bei den Unternehmen, derer sich der Bewerber zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde bedienen möchte, um Nachunternehmen, sind die genannten Informationen und Nachweise abweichend von den vorstehenden Ausführungen bereits mit dem Angebot einzureichen. Kann ein Bewerber aus einem berechtigten Grund die von der N*ICE geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann er den Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der N*ICE für geeignet erachteter Belege führen. Der Bewerber sollte der N*ICE in diesem Fall rechtzeitig vor der Einreichung seines Teilnahmeantrags anzeigen, dass er einen Nachweis nicht beibringen kann und der N*ICE in diesem Zusammenhang den berechtigten Grund angeben sowie einen alternativen Beleg vorschlagen. Die N*ICE wird dem Bewerber dann mitteilen, ob sie den alternativen Beleg für geeignet erachtet. Der Bewerber hat sodann den alternativen Beleg seinem Teilnahmeantrag beizufügen.
Handelt es sich bei den Unternehmen, derer sich der Bewerber zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde bedienen möchte, um Nachunternehmen, sind die genannten Informationen und Nachweise abweichend von den vorstehenden Ausführungen bereits mit dem Angebot einzureichen. Kann ein Bewerber aus einem berechtigten Grund die von der N*ICE geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann er den Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der N*ICE für geeignet erachteter Belege führen. Der Bewerber sollte der N*ICE in diesem Fall rechtzeitig vor der Einreichung seines Teilnahmeantrags anzeigen, dass er einen Nachweis nicht beibringen kann und der N*ICE in diesem Zusammenhang den berechtigten Grund angeben sowie einen alternativen Beleg vorschlagen. Die N*ICE wird dem Bewerber dann mitteilen, ob sie den alternativen Beleg für geeignet erachtet. Der Bewerber hat sodann den alternativen Beleg seinem Teilnahmeantrag beizufügen.
Die N*ICE behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bewerbern/ den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch N*ICE nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die N*ICE behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bewerbern/ den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch N*ICE nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Bei Bewerbern/Bewerbergemeinschaften aus dem EU-Ausland sind von der N*ICE geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bewerbern aus dem EU-Ausland.
Bei Bewerbern/Bewerbergemeinschaften aus dem EU-Ausland sind von der N*ICE geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bewerbern aus dem EU-Ausland.
Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass
— er/sie alle berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen,
— über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden,
— er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als möglichen Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen würde,
— er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben,
— keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 21 Abs. 1 SektVO genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist,
— er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge haben kann,
— insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen,
— er den folgenden Wortlaut des § 21 Absatz 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zur Kenntnis genommen hat:
§ 21 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge.
(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht
(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht
und dass die dort den genannten Voraussetzungen für einen Ausschluss nicht vorliegen,
— er/sie die Regelungen (insb. § 19) des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) zur Kenntnis genommen hat und beachten wird und
— er/sie im Besitz einer gültigen unbefristeten Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung gem. § 1 Abs. 1 AÜG, ausgestellt durch die Bundesagentur für Arbeit, ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bewerber erklärt, dass er in den letzten 3 Geschäftsjahren (2012 bis 2014) einen durchschnittlichen Jahresnettogesamtumsatz von mindestens 3 000 000 EUR erwirtschaftet hat.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bewerber erklärt, dass er, abhängig von der Losgröße, folgende Mindestzahlen an Leiharbeitern mit unten genannten Qualifikationen vorhalten kann:
1. Los 1: 38 – 45 Leiharbeiter;
2. Los 2: 38 – 45 Leiharbeiter;
3. Los 3: 54 – 60 Leiharbeiter.
Die Qualifikation umfasst folgende Punkte:
— Gültiger Flughafenausweis mit Vorfeldberechtigung (Voraussetzung: Gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung und Luftsicherheitsschulung),
— Gültiger Vorfeldführerschein für den Flughafen Frankfurt am Main,
— Gültiger Fahrerlaubnis mindestens der Klasse B,
— Schichtdiensttauglichkeit,
— Schwindelfreiheit,
— Farbsehvermögen (keine Rot-Grünblindheit),
— Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift,
— Englische Sprachkenntnisse, wobei sich der Entleiher einen angemessenen Test vorbehält,
— Teilnahme an allen erforderlichen Schulungs- und Qualifikationsmaßnahmen,
— Gesundheitsuntersuchungen gem. G20, G25 und H69.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ist im Auftragsfall verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 100 000 000 EUR vorzuhalten bzw. abzuschließen, den Abschluss spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung nachzuweisen und diese Versicherung für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung vorzuhalten.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ist im Auftragsfall verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 100 000 000 EUR vorzuhalten bzw. abzuschließen, den Abschluss spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung nachzuweisen und diese Versicherung für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung vorzuhalten.
Die präzise Ausgestaltung der Haftpflichtversicherung wird Gegenstand der Angebotsphase sein.
Vgl. i. Ü. Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Vgl. Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist grundsätzlich nicht möglich. Die Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Original unterzeichnete Erklärung abzugeben (das Formblatt „Bewerbergemeinschaftserklärung“ (Anlage 1 zum Teilnahmeantrag) ist zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen),
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerbergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist grundsätzlich nicht möglich. Die Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Original unterzeichnete Erklärung abzugeben (das Formblatt „Bewerbergemeinschaftserklärung“ (Anlage 1 zum Teilnahmeantrag) ist zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen),
— dass im Fall der Zuschlagserteilung auf ihr Angebot/Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird,
— in der alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft benannt sind,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Des Weiteren ist anzugeben, aus welchen Gründen die Bewerbergemeinschaft gebildet worden ist.
Sonstige besondere Bedingungen:
1. Der künftige Auftragnehmer ist im Auftragsfall verpflichtet, den Verhaltenskodex der N*ICE zu akzeptieren. (Wird mit dem Formblatt „Teilnahmeantrag“ übergeben).
2. Die Rahmenvereinbarungspartner müssen im Besitz einer gültigen unbefristeten Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung gem. § 1 Abs. 1 AÜG, ausgestellt durch die Bundesagentur für Arbeit, sein.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 3
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Katharina Fischer
Name: Wollmann & Partner Rechtsanwälte
Postanschrift: Solmsstr. 6
Postleitzahl: 60486
Kontaktperson: RA Kaiser
E-Mail: kaiser@wollmann.de📧
URL für weitere Informationen: http://www.wollmann.de🌏
URL der Dokumente: http://www.wollmann.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Erkennt ein Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 101a und 107 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Erkennt ein Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 101a und 107 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.