Der Landkreis Ravensburg hat im Jahr 2013 den Betrieb des Krankenhauses Leutkirch eingestellt. Das Anwesen des ehemaligen Krankenhauses soll nun zu einem lokalen Gesundheitszentrum weiterentwickelt werden. Geplant ist die Realisierung eines Modularen Modells, in dem Gesundheitsleistungen des 2. Gesundheitsmarktes, interdisziplinäre Vorsorge zur Vermeidung eines Krankenhausaufenthaltes, Leistungen zur abklärenden Diagnostik sowie sekundäre und tertiäre Prävention für chronisch Kranke angeboten werden könnten. Denkbar ist auch eine psychiatrische Versorgung, ein ambulantes OP-Zentrum oder Angebote der Palliativmedizin. Der Landkreis Ravensburg hat Chancen und Risiken des Modells in einem Gutachten bewerten lassen, das den Bewerbern zusammen mit den Formblättern zum Teilnahmeantrag zur Verfügung gestellt werden wird. Für ein solches oder ähnliches Modell sucht der Landkreis einen Betreiber. Der Betreiber soll in der Lage sein, Fördermittel aus dem Innovationsfonds in Anspruch zu nehmen, der nach dem voraussichtlich zum 1.1.2016 in Kraft tretenden § 92a SGB V eingeführt wird (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz). Der AG beabsichtigt, mit den Bewerbern, die zur Teilnahme an der Dialogphase aufgefordert werden, ab dem 1.10.2015 in die Dialogphase einzutreten. Der AG erwartet einen Abschluss der Dialogphase gegen Ende des Jahres 2015. Die Angebotsphase beginnt nach dem 1.1.2016 und damit voraussichtlich nach dem In-Kraft-Treten des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes. Vor Abgabe des Angebots werden die Bieter Gelegenheit erhalten, Förderanträge nach § 92a SGB V n. F. zu stellen. Der wettbewerbliche Dialog wird entsprechend den Vorgaben des § 3 EG Abs. 7 VOL/A in 3 Phasen durchgeführt: (1) Teilnahmewettbewerb, (2) Dialogphase und (3) Angebotsphase.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-05-07.
Auftragsbekanntmachung (2015-05-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen des Gesundheitswesens📦
Verfahren
Verfahrensart: Wettbewerblicher Dialog
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Ravensburg, Eigenbetrieb IKP
Postanschrift: Am Engelberg 33b
Postleitzahl: 88239
Postort: Wangen im Allgäu
Kontakt
Internetadresse: http://www.eigenbetrieb-ikp.de🌏
E-Mail: zvs@landkreis-ravensburg.de📧
Fax: +49 75185772505 📠
Für die geforderten Erklärungen und Nachweise ist die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formulare zwingend vorgeschrieben. Die Nichtverwendung der vom Auftraggeber bereitgestellten Formulare führt zum Ausschluss der Bewerbung. Die Formulare können kostenlos per E-Mail unter zvs@landkreis-ravensburg.de angefordert werden.
Für die geforderten Erklärungen und Nachweise ist die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formulare zwingend vorgeschrieben. Die Nichtverwendung der vom Auftraggeber bereitgestellten Formulare führt zum Ausschluss der Bewerbung. Die Formulare können kostenlos per E-Mail unter zvs@landkreis-ravensburg.de angefordert werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Ravensburg hat im Jahr 2013 den Betrieb des Krankenhauses Leutkirch eingestellt. Das Anwesen des ehemaligen Krankenhauses soll nun zu einem lokalen Gesundheitszentrum weiterentwickelt werden. Geplant ist die Realisierung eines Modularen Modells, in dem Gesundheitsleistungen des 2. Gesundheitsmarktes, interdisziplinäre Vorsorge zur Vermeidung eines Krankenhausaufenthaltes, Leistungen zur abklärenden Diagnostik sowie sekundäre und tertiäre Prävention für chronisch Kranke angeboten werden könnten. Denkbar ist auch eine psychiatrische Versorgung, ein ambulantes OP-Zentrum oder Angebote der Palliativmedizin. Der Landkreis Ravensburg hat Chancen und Risiken des Modells in einem Gutachten bewerten lassen, das den Bewerbern zusammen mit den Formblättern zum Teilnahmeantrag zur Verfügung gestellt werden wird. Für ein solches oder ähnliches Modell sucht der Landkreis einen Betreiber. Der Betreiber soll in der Lage sein, Fördermittel aus dem Innovationsfonds in Anspruch zu nehmen, der nach dem voraussichtlich zum 1.1.2016 in Kraft tretenden § 92a SGB V eingeführt wird (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz). Der AG beabsichtigt, mit den Bewerbern, die zur Teilnahme an der Dialogphase aufgefordert werden, ab dem 1.10.2015 in die Dialogphase einzutreten. Der AG erwartet einen Abschluss der Dialogphase gegen Ende des Jahres 2015. Die Angebotsphase beginnt nach dem 1.1.2016 und damit voraussichtlich nach dem In-Kraft-Treten des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes. Vor Abgabe des Angebots werden die Bieter Gelegenheit erhalten, Förderanträge nach § 92a SGB V n. F. zu stellen.
Der Landkreis Ravensburg hat im Jahr 2013 den Betrieb des Krankenhauses Leutkirch eingestellt. Das Anwesen des ehemaligen Krankenhauses soll nun zu einem lokalen Gesundheitszentrum weiterentwickelt werden. Geplant ist die Realisierung eines Modularen Modells, in dem Gesundheitsleistungen des 2. Gesundheitsmarktes, interdisziplinäre Vorsorge zur Vermeidung eines Krankenhausaufenthaltes, Leistungen zur abklärenden Diagnostik sowie sekundäre und tertiäre Prävention für chronisch Kranke angeboten werden könnten. Denkbar ist auch eine psychiatrische Versorgung, ein ambulantes OP-Zentrum oder Angebote der Palliativmedizin. Der Landkreis Ravensburg hat Chancen und Risiken des Modells in einem Gutachten bewerten lassen, das den Bewerbern zusammen mit den Formblättern zum Teilnahmeantrag zur Verfügung gestellt werden wird. Für ein solches oder ähnliches Modell sucht der Landkreis einen Betreiber. Der Betreiber soll in der Lage sein, Fördermittel aus dem Innovationsfonds in Anspruch zu nehmen, der nach dem voraussichtlich zum 1.1.2016 in Kraft tretenden § 92a SGB V eingeführt wird (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz). Der AG beabsichtigt, mit den Bewerbern, die zur Teilnahme an der Dialogphase aufgefordert werden, ab dem 1.10.2015 in die Dialogphase einzutreten. Der AG erwartet einen Abschluss der Dialogphase gegen Ende des Jahres 2015. Die Angebotsphase beginnt nach dem 1.1.2016 und damit voraussichtlich nach dem In-Kraft-Treten des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes. Vor Abgabe des Angebots werden die Bieter Gelegenheit erhalten, Förderanträge nach § 92a SGB V n. F. zu stellen.
Der wettbewerbliche Dialog wird entsprechend den Vorgaben des § 3 EG Abs. 7 VOL/A in 3 Phasen durchgeführt: (1) Teilnahmewettbewerb, (2) Dialogphase und (3) Angebotsphase.
Dauer: 120 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: DE148.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für die geforderten Erklärungen und Nachweise ist die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formulare zwingend vorgeschrieben. Die Nichtverwendung der vom Auftraggeber bereitgestellten Formulare führt zum Ausschluss der Bewerbung. Die Formulare können kostenlos per E-Mail unter zvs@landkreis-ravensburg.de angefordert werden.
Für die geforderten Erklärungen und Nachweise ist die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formulare zwingend vorgeschrieben. Die Nichtverwendung der vom Auftraggeber bereitgestellten Formulare führt zum Ausschluss der Bewerbung. Die Formulare können kostenlos per E-Mail unter zvs@landkreis-ravensburg.de angefordert werden.
In die Formulare werden die nachfolgend unter Ziff. III.2.1) und III.2.2) und III.2.3) geforderten Angaben zur Beurteilung der Eignung eingetragen.
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegen;
— Firmenprofil mit Angaben zu Gründungsdatum, Gesellschaftsform, Anteilseigner;
— sofern nach dem Recht des Staates, in dem der Bewerber ansässig ist, erforderlich: Handelsregisterauszug, bei Ablauf der Frist für die Einreichung des Teilnahmeantrages nicht älter als 1 Monat;
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister, bei Ablauf der Frist für die Einreichung des Teilnahmeantrages nicht älter als 1 Monat; Unternehmen, die ihren Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen – sofern nach dem Recht des Staates, in dem der Bewerber ansässig ist, vorhanden – einen Auszug aus einem vergleichbaren Register ihres Herkunftsstaates vorlegen, der aufzeigt, ob gegen das Unternehmen oder gegen Personen, die für das Unternehmen verantwortlich handeln, Bußgelder oder Strafen verhängt wurden. Die Unterlagen gemäß Ziff. III.2.1)-III.2.2) sind für jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder benannter Nachunternehmer (einschließlich verbundenes Unternehmen) an der Bewerbung teilhat, vorzulegen.
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister, bei Ablauf der Frist für die Einreichung des Teilnahmeantrages nicht älter als 1 Monat; Unternehmen, die ihren Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen – sofern nach dem Recht des Staates, in dem der Bewerber ansässig ist, vorhanden – einen Auszug aus einem vergleichbaren Register ihres Herkunftsstaates vorlegen, der aufzeigt, ob gegen das Unternehmen oder gegen Personen, die für das Unternehmen verantwortlich handeln, Bußgelder oder Strafen verhängt wurden. Die Unterlagen gemäß Ziff. III.2.1)-III.2.2) sind für jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder benannter Nachunternehmer (einschließlich verbundenes Unternehmen) an der Bewerbung teilhat, vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezogen auf Leistungen der stationären Versorgung und/oder Heimunterbringung in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Der AG behält sich vor, die Richtigkeit der Eigenerklärung durch Vorlage eines testierten Jahresabschlusses oder ähnlicher Unterlagen belegen zu lassen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezogen auf Leistungen der stationären Versorgung und/oder Heimunterbringung in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Der AG behält sich vor, die Richtigkeit der Eigenerklärung durch Vorlage eines testierten Jahresabschlusses oder ähnlicher Unterlagen belegen zu lassen.
Mindeststandards:
Im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre: mindestens 20 Mio EUR Gesamtumsatz pro Geschäftsjahr.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Für die geforderten Erklärungen und Nachweise ist die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formulare zwingend vorgeschrieben. Die Nichtverwendung der vom Auftraggeber bereitgestellten Formulare führt zum Ausschluss der Bewerbung. Die Formulare können kostenlos per E-Mail unter zvs@landkreis-ravensburg.de angefordert werden.
Für die geforderten Erklärungen und Nachweise ist die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formulare zwingend vorgeschrieben. Die Nichtverwendung der vom Auftraggeber bereitgestellten Formulare führt zum Ausschluss der Bewerbung. Die Formulare können kostenlos per E-Mail unter zvs@landkreis-ravensburg.de angefordert werden.
— Referenzliste (Eigenerklärung) über vergleichbare, in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren beendete oder zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für die Einreichung des Teilnahmeantrags noch laufende Leistungen über den Betrieb einer stationären Einrichtung mit einem ganzjährigen, 24stündigen Dauerbetrieb zur Aufnahme kranker oder pflegebedürftiger Menschen aus dem Bereich Altenhilfe oder Behindertenhilfe oder Krankenhaus oder Psychiatrie. Darzustellen ist, welche Leistungen konkret erbracht werden, wieviel Personal dafür eingesetzt wird und über welche Qualifikation das Personal verfügt. Anzugeben ist ferner je Referenz die Zahl der Bettenplätze und die mit dem Referenzprojekt jährlich erzielten Umsätze. Die Zahl der vorzulegenden Referenzen ist nicht beschränkt. Bei der Wertung des Teilnahmeantrags wird die Anzahl der vorgelegten wertbaren Referenzen berücksichtigt. Werden mehr als fünf Referenzen vorgelegt, führt dies gegenüber der Vorlage von fünf Referenzen nicht zu einer höheren Bewertung.
— Referenzliste (Eigenerklärung) über vergleichbare, in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren beendete oder zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für die Einreichung des Teilnahmeantrags noch laufende Leistungen über den Betrieb einer stationären Einrichtung mit einem ganzjährigen, 24stündigen Dauerbetrieb zur Aufnahme kranker oder pflegebedürftiger Menschen aus dem Bereich Altenhilfe oder Behindertenhilfe oder Krankenhaus oder Psychiatrie. Darzustellen ist, welche Leistungen konkret erbracht werden, wieviel Personal dafür eingesetzt wird und über welche Qualifikation das Personal verfügt. Anzugeben ist ferner je Referenz die Zahl der Bettenplätze und die mit dem Referenzprojekt jährlich erzielten Umsätze. Die Zahl der vorzulegenden Referenzen ist nicht beschränkt. Bei der Wertung des Teilnahmeantrags wird die Anzahl der vorgelegten wertbaren Referenzen berücksichtigt. Werden mehr als fünf Referenzen vorgelegt, führt dies gegenüber der Vorlage von fünf Referenzen nicht zu einer höheren Bewertung.
— Angaben über den im Auftragsfall vorgesehenen Leiter der Einrichtung und seine berufliche Qualifikation.
Mindeststandards:
Mindestens 1 Referenz über den Betrieb einer stationären Einrichtung mit einem ganzjährigen, 24stündigen Dauerbetrieb zur Aufnahme kranker oder pflegebedürftiger Menschen aus dem Bereich Altenhilfe oder Behindertenhilfe oder Krankenhaus oder Psychiatrie (mindestens 15 Bettenplätze), zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für den Teilnahmeantrag noch in Betrieb oder frühestens innerhalb der letzten 2 abgeschlossenen Kalenderjahre beendet.
Mindestens 1 Referenz über den Betrieb einer stationären Einrichtung mit einem ganzjährigen, 24stündigen Dauerbetrieb zur Aufnahme kranker oder pflegebedürftiger Menschen aus dem Bereich Altenhilfe oder Behindertenhilfe oder Krankenhaus oder Psychiatrie (mindestens 15 Bettenplätze), zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für den Teilnahmeantrag noch in Betrieb oder frühestens innerhalb der letzten 2 abgeschlossenen Kalenderjahre beendet.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen, sofern sie für den Fall der Auftragserteilung eine Rechtsform annehmen, in der jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet. Einer der Partner der Bietergemeinschaft ist dem Auftraggeber als Ansprechpartner zu benennen und uneingeschränkt als Vertreter/-in für die Bietergemeinschaft zu bevollmächtigen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen, sofern sie für den Fall der Auftragserteilung eine Rechtsform annehmen, in der jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet. Einer der Partner der Bietergemeinschaft ist dem Auftraggeber als Ansprechpartner zu benennen und uneingeschränkt als Vertreter/-in für die Bietergemeinschaft zu bevollmächtigen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Im Teilnahmewettbewerb werden aufgrund der Teilnahmeanträge und der mit den Teilnahmeanträgenvorgelegten Erklärungen und Nachweise diejenigen geeigneten Bewerber ausgewählt, die zur Teilnahme an der Dialogphase aufgeordert werden. Es ist beabsichtigt – soweit eine hinreichende Anzahl von Teilnahmeanträgengeeigneter Bewerber vorliegt – mindestens 3 und höchstens 5 geeignete Bewerber zur Teilnahme an der Dialogphase aufzufordern. Beteiligen sich weniger als 3 geeignete Bewerber am Verfahren, behält sich der Ag vor, die Dialogphase mit weniger als 3 Bewerbern durchzuführen. Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren: Zunächst wird (1.) geprüft, ob die Bewerbungen den formalen Anforderungen genügen, d. h. vollständig sind, wobei eine Nachforderung von Unterlagen vorbehalten bleibt. Bewerbungen die – ggf. nach einer Nachforderung von Unterlagen – unvollständig sind, können nicht berücksichtigt werden. Anschließend wird (2.) beurteilt, ob die Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet erscheinen, die in Rede stehende Leistung zu erbringen und ob die genannten Referenzen den Mindestanforderungen genügen. Schließlich wird (3.) anhand der Referenzangaben zu den erbrachten Leistungen, der Qualifikation des eingesetzten Personals und der Jahresumsätze beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Im Teilnahmewettbewerb werden aufgrund der Teilnahmeanträge und der mit den Teilnahmeanträgenvorgelegten Erklärungen und Nachweise diejenigen geeigneten Bewerber ausgewählt, die zur Teilnahme an der Dialogphase aufgeordert werden. Es ist beabsichtigt – soweit eine hinreichende Anzahl von Teilnahmeanträgengeeigneter Bewerber vorliegt – mindestens 3 und höchstens 5 geeignete Bewerber zur Teilnahme an der Dialogphase aufzufordern. Beteiligen sich weniger als 3 geeignete Bewerber am Verfahren, behält sich der Ag vor, die Dialogphase mit weniger als 3 Bewerbern durchzuführen. Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren: Zunächst wird (1.) geprüft, ob die Bewerbungen den formalen Anforderungen genügen, d. h. vollständig sind, wobei eine Nachforderung von Unterlagen vorbehalten bleibt. Bewerbungen die – ggf. nach einer Nachforderung von Unterlagen – unvollständig sind, können nicht berücksichtigt werden. Anschließend wird (2.) beurteilt, ob die Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet erscheinen, die in Rede stehende Leistung zu erbringen und ob die genannten Referenzen den Mindestanforderungen genügen. Schließlich wird (3.) anhand der Referenzangaben zu den erbrachten Leistungen, der Qualifikation des eingesetzten Personals und der Jahresumsätze beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle, Landkreis Ravensburg, Friedenstraße 6, 88212 Ravensburg
Frau Christine Madlener
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg bei Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219260📞
Internetadresse: http://www.service-bw.de/zfinder-bw-web/authorities.do?beid=2174965🌏
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 107 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2015/S 091-164054 (2015-05-07)
Ergänzende Angaben (2015-06-19) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben