Nahtmaterial 2015/16

GesundheitNord gGmbH, Klinikverbund Bremen, Geschäftsbereich Einkauf & Logistik, Zentral-Einkauf

Lieferung von Nahtmaterial an die jeweiligen Standorte der Gesundheit Nord gGmbH.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-11-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-09-24.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-09-24 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-09-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Medizinische Verbrauchsartikel
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Medizinische Verbrauchsartikel 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: GesundheitNord gGmbH, Klinikverbund Bremen, Geschäftsbereich Einkauf & Logistik, ZENTRAL-Einkauf
Postanschrift: Kurfürstenallee 130
Postleitzahl: 28211
Postort: Bremen
Kontakt
Internetadresse: http://www.gesundheitnord.de 🌏
E-Mail: karolina.kalinic@gesundheitnord.de 📧
Fax: +49 4214971981298 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-09-24 📅
Einreichungsfrist: 2015-11-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 188-340684
ABl. S-Ausgabe: 188
Zusätzliche Informationen
Fragen zur Ausschreibung und den Verdingungsunterlagen sind ausschließlich schriftlich, vorzugsweise per E-Mail an die Vergabestelle zu richten. Die Fragen der Bewerber werden beantwortet und in anonymisierter Form allen Bewerbern zur Verfügung gestellt. Sie sind spätestens 6 Werktage vor Ablauf der Angebotsfrist einzureichen, damit gewährleistet ist, dass die Fragen im Interesse der Bewerber rechtzeitig bearbeitet und berücksichtigt werden können.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Nahtmaterial an die jeweiligen Standorte der Gesundheit Nord gGmbH.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 36 Monate
Referenznummer: Nahtmaterial 2015/16
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: An die 4 Standorte der Gesundheit Nord gGmbH Bremen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6 Abs. 4 EG VOL/A.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6 Abs. 4 EG VOL/A.
2. Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbarem Register des Landes, in dem der Bieter seinen Sitz hat (nicht älter als 3 Monate).
3. Erklärung, dass keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 6 Abs. 6 EG/VOL/A vorliegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Eigenerklärung des Bieters über eine eigene Forschungs- und Entwicklungsabteilung;
2. Eigenerklärung des Bieters, dass dieser eigene Produktionsstätten besitzt;
3. Eigenerklärung des Bieters zu mindestens drei (3) Referenzen größer/gleich der Gesundheit Nord gGmbH Klinikverbund Bremen (Formular 124);
4. Besuche mit kurzer Reaktionszeit durch geschulte, firmeneigene Medizinprodukteberater;
5. Eigenerklärung des Bieters, zu einem Versorgungsnotfallplan bei Lieferverzug;
6. Eigenerklärung des Bieters zu vorhandenen Schulungskonzepten;
7. Eigenerklärung des Bieters zur Zertifizierung nach ISO 9001.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlungen erfolgen auf Basis prüffähiger Rechnungen. Die Rechnungsstellung erfolgt nach den jeweiligen Lieferungen. Die Begleichung erfolgt unter Abzug von 3 % Skonto innerhalb von 21 Tagen auf einem vom Auftraggeber zu benennenden Konto.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-07-31 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (65)
2. Qualität (35)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Karolina Kalinic
Name: GesundheitNord gGmbH Klinikverbund Bremen Servicebereich Einkauf & Logistik Abt. Zentraleinkauf, Kurfürstenallee 130, 28211 Bremen
Kontaktperson: Cornelia Scharnhusen
E-Mail: cornelia.scharnhusen@gesundheitnord.de 📧

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Nahtmaterial 2015/16

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen beim Senator für Bau, Umwelt und Verkehr
Postanschrift: Contrescarpe 72
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 4214962256 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 107 ff. GWB bei der unter VI.4.1) genannten Stelle einleiten.
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b) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur An-gebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101 a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2015/S 188-340684 (2015-09-24)