Naturschutzrechtliche Fachplanungen und ökologische Baubegleitung
Die künftigen Sanierungsmaßnahmen müssen entsprechend der Forderungen aus dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) genehmigungsrechtlich vorbereitet und anschließend bauseits ökologisch begleitet werden. Dazu sind naturschutzrechtliche Fachplanungen zu erstellen, Kartierungsarbeiten zur Erfassung der Flora und Fauna durchzuführen, Schutz-, Vermeidungs-, Minimierungs-, Ersatz-, Ausgleichs- und CEF-Maßnahmen festzulegen. Die Umsetzung, der Maßnahmen zum Biotop- und Artenschutz sind vor Ort zu begleiten, umzusetzen und wenn erforderlich zu dokumentieren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-10-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-09-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2015-09-15
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Auftragsbekanntmachung
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2016-07-28
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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