Netz 2016

Lotto Rheinland-Pfalz GmbH

Die LRP plant die Neuausschreibung von Netzwerk-Dienstleistungen für ihre Annahmestellen (AST).
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Dienstleistung des Datentransportes zwischen ca. 1 000 Annahmestellen in Rheinland-Pfalz und zwei Rechenzentren in der Zentrale des AG in Koblenz samt der Bereitstellung der notwendigen Netzwerkabschluss-Einheiten. Für die Zentrale und die Annahmestellen ist ein
technischer Übergang in Form einer Ethernet-Schnittstelle vorzusehen.
Der AG realisiert die notwendige Verschlüsselung des Datenverkehrs über eigene vorhandene Router in den AST. Daher ist eine Verschlüsselung bzw. die Bereitstellung solcher Geräte nicht Gegenstand des Verfahrens.
Für die Umsetzung dieser Anforderung ist folgende Anschlusslösung geplant:
Primärweg ist ein kabelgebundener Zugang. Der Sekundärweg wird mit Hilfe einer Funkanbindung realisiert. Hierbei müssen alle derzeitigen Übertragungsstandards unterstützt werden, insbesondere auch LTE. Die hierfür eingesetzten SIM Mobilfunkkarten müssen roamingfähig sein. Das heißt, dass alle vor Ort derzeit üblichen verfügbaren Mobilnetze (Netzbetreiber: T-Mobile, Vodafone, Telefonicá und Netzart: LTE, HSPA, UMTS) für den Datentransport verwenden werden können.
Für den Primärweg ist es zwingend erforderlich, dass der Datenverkehr über einen vom Internet getrennten Weg geführt wird. Der mit Hilfe von Funk bereitgestellte Sekundärweg kann über das öffentliche Internet geroutet werden. Der Internetanschluss ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-12-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-11-17.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-11-17 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-11-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Menge oder Umfang: Siehe II.1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Lotto Rheinland-Pfalz GmbH
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Str. 2
Postleitzahl: 56073
Postort: Koblenz
Kontakt
Internetadresse: http://www.lotto-rlp.de 🌏
E-Mail: joerg.taubert@lotto-rlp.de 📧
Telefon: +49 26194382440 📞
Fax: +49 26194387440 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-11-17 📅
Einreichungsfrist: 2015-12-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-11-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 226-411555
ABl. S-Ausgabe: 226
Zusätzliche Informationen
Zu beachten: Vollständige Bewerbungsunterlagen und zugehörige Anlagen sind bei der Vergabestelle abzufordern (siehe I.1)) und zwingend (Ausschlusskriterium) für das Angebot zu verwenden. Achtung: Die vergaberelevante Kommunikation zwischen Bewerbern bzw. Bietern und der Vergabestelle wird ausschließlich elektronisch durchgeführt; es sei denn, die Vergabestelle legt aus jeweils begründetem Anlass ein anderes Vorgehen fest. E-Mails von der Vergabestelle an Bewerber bzw. Bieter sind durch letztere in jeweils getrennter Mail an die Vergabestelle zu bestätigen.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die LRP plant die Neuausschreibung von Netzwerk-Dienstleistungen für ihre Annahmestellen (AST).
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Dienstleistung des Datentransportes zwischen ca. 1 000 Annahmestellen in Rheinland-Pfalz und zwei Rechenzentren in der Zentrale des AG in Koblenz samt der Bereitstellung der notwendigen Netzwerkabschluss-Einheiten. Für die Zentrale und die Annahmestellen ist ein
Mehr anzeigen
technischer Übergang in Form einer Ethernet-Schnittstelle vorzusehen.
Der AG realisiert die notwendige Verschlüsselung des Datenverkehrs über eigene vorhandene Router in den AST. Daher ist eine Verschlüsselung bzw. die Bereitstellung solcher Geräte nicht Gegenstand des Verfahrens.
Für die Umsetzung dieser Anforderung ist folgende Anschlusslösung geplant:
Primärweg ist ein kabelgebundener Zugang. Der Sekundärweg wird mit Hilfe einer Funkanbindung realisiert. Hierbei müssen alle derzeitigen Übertragungsstandards unterstützt werden, insbesondere auch LTE. Die hierfür eingesetzten SIM Mobilfunkkarten müssen roamingfähig sein. Das heißt, dass alle vor Ort derzeit üblichen verfügbaren Mobilnetze (Netzbetreiber: T-Mobile, Vodafone, Telefonicá und Netzart: LTE, HSPA, UMTS) für den Datentransport verwenden werden können.
Mehr anzeigen
Für den Primärweg ist es zwingend erforderlich, dass der Datenverkehr über einen vom Internet getrennten Weg geführt wird. Der mit Hilfe von Funk bereitgestellte Sekundärweg kann über das öffentliche Internet geroutet werden. Der Internetanschluss ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Mehr anzeigen
Beschreibung der Optionen:
Optionen, die in den Ausschreibungsunterlagen zur Angebotsabgabe aufgeführt sind.
Dauer: 60 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rheinland-Pfalz.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Ein HR-Auszug oder vergleichbares Dokument ist nach gesonderter Anforderung durch die Vergabestelle einzureichen.
2. Eigenerklärung zur Eignung
Der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass keiner der in § 6 EG Abs. 6, lit. a) bis e) VOL/A genannten Fälle vorliegt, der einen Ausschluss eines Bewerbers zur Teilnahme an einem öffentlichen Vergabeverfahren nach sich ziehen könnte.
Mehr anzeigen
— Es wurde über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, keine Eröffnung beantragt und keiner dieser Anträge mangels Masse abgelehnt (§ 6 EG Abs. 6 lit. a VOL/A).
— Für den Fall, dass der Bewerber einen solchen Tatbestand (vgl. vorhergehender Spiegelstrich) verwirklicht, hat er zwingend zum Teilnahmeantrag eine Erklärung in Form eines gesonderten Dokuments abzugeben, um welches Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren es sich handelt.
Mehr anzeigen
— Der Bewerber befindet sich nicht in Liquidation (§ 6 EG Abs. 6 lit. b VOL/A).
— Der Bewerber hat nachweislich keine schwere Verfehlung begangen, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (§ 6 EG Abs. 6 lit. c VOL/A).
— Für den Fall, dass der Bewerber einen solchen Tatbestand (vgl. vorhergehender Spiegelstrich) verwirklicht, hat er zwingend zum Teilnahmeantrag eine Erklärung in Form eines gesonderten Dokuments abzugeben, um welche Verfehlung es sich handelt.
— Der Bewerber hat seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt (§ 6 EG Abs. 6 lit. d VOL/A).
— Der Bewerber hat im Vergabeverfahren vorsätzlich keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben (§ 6 EG Abs. 6 lit. e VOL/A).
— Der Bewerber erklärt zusätzlich, dass er nicht von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren auszuschließen ist, weil eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig gemäß den in § 6 EG Abs. 4, S. 1, lit. a) bis g) VOL/A genannten Fällen (oder gemäß den entsprechenden ausländischen Strafnormen im Sinne des § 6 EG Abs. 4 S. 2 VOL/A) verurteilt ist:
Mehr anzeigen
— § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
— § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
— § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
— § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
— § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes.
Mehr anzeigen
— Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
— § 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
Mehr anzeigen
— § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz und mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR in den letzten 2 Jahren belegt worden ist.
Mehr anzeigen
— Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
Mehr anzeigen
3. Zertifizierung
Der Bieter muss ein Qualitätsmanagementsystem einsetzen, welches den Mindestanforderungen der Norm DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar entspricht und dieses gegenüber einer unabhängigen Zertifizierungsstelle innerhalb eines Zertifizierungsprozesses mit einer anschließenden Ausstellung eines aktuell gültigen zeitlich befristeten Zertifikates nachgewiesen wurde.
Mehr anzeigen
Das Zertifikat ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Einreichung eines qualifizierten Unternehmensportfolios;
2. Angaben zum Eigenkapital und Eigenkapitalquote;
3. Angaben zur Zahl der beschäftigten Mitarbeiter;
4. Angaben zu Standorten;
5. Angaben zu Umsätzen insgesamt und in mit dem Vergabegegenstand in etwa vergleichbaren Geschäftsfeldern.
Mindeststandards:
1. Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
Der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft erklärt hiermit vorbehaltlos,
— dass er dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung an ihn schriftlich den Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung eines in der Europäischen Union zugelassenen Versicherers vorlegen wird, durch die Versicherungsschutz (Deckung) für den Fall erteilt wird, dass er wegen eines in Zusammenhang mit dem Projekt „Netz 2016“, von ihm selbst oder einer Person, für die er einzustehen hat, begangenen Verstoßes vom Auftraggeber oder einem anderen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen oder vertraglicher Bestimmungen für einen Vermögens-, Sach- oder Personenschaden verantwortlich gemacht wird,
Mehr anzeigen
— dass ein Versicherungsschutz in Höhe von mindestens
5 000 000 EUR pro Schadensfall für schuldhaft verursachte Personen- und Sachschäden besteht oder bis zum Projektstart abgeschlossen wird,
2 500 000 EUR pro Schadensfall für schuldhaft verursachte Vermögensschäden besteht oder bis zum Projektstart abgeschlossen wird,
— dass er die Dauer des Versicherungsschutzes für die Laufzeit des Leistungsvertrages unverändert aufrechterhalten wird und
— dass die sonstigen Bedingungen des Versicherungsschutzes den allgemeinen Bedingungen innerhalb des Großkunden- und Konzerngeschäfts der in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer entsprechen werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die technische Leistungsfähigkeit ist ausschließlich über Referenzen nachzuweisen; dieses aus Projekten, die mit dem Vergabegegenstand in etwa vergleichbar sind.
Die Vergabestelle fordert bzw. erwartet mindestens 3 Referenzen pro Bewerber.
Zur Bewertung jeder Referenz wird durch die Vergabestelle pro ausgewiesenem Kriterium (Anlage 6 zum Teilnahmeantragsschreiben (Excel-Tabelle), abzurufen bei der Vergabestelle, siehe nachfolgende Ziffer VI.3.) ein Leistungspunktwert (P) von 0 bis 10 Punkten nach jeweils qualifizierter Aussage des Bewerbers pro Kriterium und Referenz vergeben, multipliziert mit der dem Kriterium zugehörigen Gewichtung, addiert über die Einzelwerte aller Kriterien einer Referenz und somit die Leistungspunktzahl pro Referenz (normiert) errechnet.
Mehr anzeigen
— -- 0 P: keine/nicht verwertbare Angaben;
— -- 1-3 P: wenig verwertbare/kaum mit den Anforderungen vergleichbare Angaben;
— -- 4-6 P: Angaben zur Referenz nähern sich den Projektanforderungen;
— -- 7-8 P: Angaben zur Referenz mit weitgehender Erfüllung der Projektanforderungen;
— -- 9-10 P: Angaben zur Referenz im Vergleich mit guter bis voller Erfüllung der Anforderungen.
Über alle eingereichten Referenzen (mindestens 3 Referenzen) eines Bewerbers wird hinsichtlich der per Einzelbewertung ermittelten Punktezahl das arithmetische Mittel gebildet, welches in die abschließende Wertung der technischen Eignung
dieses Bewerbers einfließt. Will der Bewerber mehr als 3 Referenzen nachweisen, ist die Tabelle (siehe o. g. Anlage 6 Teilnahmeantragsschreiben) durch den Bewerber entsprechend zu erweitern.
Die Erfüllung der Anforderungen aus den Anlagen 1 bis 5 des Teilnahmeantragsschreiben vorausgesetzt, werden die 5 (fünf) Bewerbungen mit den höchsten Leistungspunktwerten (nach vorgenannter Mittelwertbildung in absteigender Reihenfolge) die Aufforderung zur Angebotsabgabe erhalten, vorausgesetzt die geforderte Mindestpunktzahl ist jeweils erreicht bzw. wird überschritten.
Mehr anzeigen
Zu beachten:
Angaben von Bewerbergemeinschaften werden in ihrer Gesamtheit über alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gewertet. Angaben von Nachunternehmern werden berücksichtigt, sofern diesbezüglich eine Mittelbereitstellungserklärung vorliegt (siehe Anlage 4 zum vorgenannten Teilnahmeantragsschreiben).
Mehr anzeigen
Mindeststandards:
Die Mindestpunktzahl aus der Wertung der Referenzen des Bewerbers darf 60 % der maximal erreichbaren Punkte nicht unterschreiten, ansonsten wird die Bewerbung vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
1 Bewerberreferenz
1.1 A Referenzbezeichnung Bewerber Pflichtangabe, Ausschluss des Bewerbers bei Nicht-Angabe
1.2 A Es ist anzugeben, von welchem Unternehmen die Referenz eingebracht wird
(Bewerber/Nachunternehmer/Mitglied einer Bewerbergemeinschaft). Nachunternehmer Pflichtangabe, Ausschluss des Bewerbers bei Nicht-Angabe
1.3 A Der Name des die Referenz einbringenden Unternehmens (Bewerber/Nachunternehmer/Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) ist anzugeben. Mitglied
Bewerbergemeinschaft Pflichtangabe, Ausschluss des Bewerbers bei Nicht-Angabe
2 Auftraggeber zur Referenz 10 %
2.1 B Name und Anschrift des Auftraggebers 1,5 %
Vollständige Angaben 10 P
2.2 B Ansprechpartner beim Auftraggeber 1,5 %
2.3 B Telefonnummer des Ansprechpartners 1,5 %
2.4 B Mailadresse des Ansprechpartners 1,5 %
2.5 B Land bzw. Region der Ausführung der Referenz 1 %
2.6 B „Ausführungszeitraum
(Vertragsabschluss bis Projektende)“ 1,5 %
< 2010: 3 P; 2010 -2012: 7 P; 2013+laufend: 10 P
2.7 B Auftragswert (/Gesamtsumme über Vertragslaufzeit) der Referenz netto laut Vertrag (TEUR) 1,5 %
„Pro 200 TEUR 1 P (linear); > 2 000 000 EUR: 10 P “
3 Übersicht zur Referenz 25 %
3.1 B Stammt die Referenz aus dem Bereich Lotteriewesen o.ä.? 25 %
nein: 0 P; ja 10 P
4 Fachliche Rahmenbedingungen zur Referenz 65 %
4.1 B Welchen Leistungsumfang hat die Referenz (Flächen-/Landesnetz, Stadtstaat, Anzahl Standorte)? 9,75 %
Flächen-/Landesnetz: 10 P, Stadtstaat: 5 P
4.2 B In der Referenz eingesetzte Mobilkommunikationslösungen (ja/nein; bei ja, Angaben in Prozent auf Gesamtzahl der Anschlüsse)? 6,5 %
„Nein/keine: 0 P; 5 %+: 3 P, 10 %+: 6 P, 20 %+: 10 P“
4.3 B Welche Mobilkommunikationslösungen sind in der Referenz eingesetzt? 6,5 %
Keine Angaben: 0 P; ansonsten relative Wertung; gestuft: GPRS: 3P; UMTS/
HSPA: 6 P; LTE: 10 P
4.4 B Ist in der Referenz ein kundenseitiges Netzmanagement umgesetzt? Wenn ja, bitte Stichworte. 6,5 %
Keine Angaben: 0 P; ansonsten relative Wertung
4.5 B Kurzbeschreibung des in der Referenz eingesetzten Sicherheitskonzeptes. 9,75 %
4.6 B Welche SLA sind in der Referenz beim Festnetz einzuhalten (bitte nur Stichworte/Daten zu den Kernaussagen). Welche Verfügbarkeit hat das
Gesamtnetz? 13 %
4.7 B Welche Backup bzw. Redundanzmechanismen sind in der Referenz wie umgesetzt? 13 %
Keine Angaben: 0 P; Redundanzen vorhanden: relative Wertung.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Der bevollmächtigte Vertreter ist im Angebot zu benennen. Die Bevollmächtigung ist mit Abgabe des Angebots durch Vorlage der Vollmacht nachzuweisen. Die Vollmacht ist von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft rechtsverbindlich zu unterzeichnen.
Mehr anzeigen

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Auswahlkriterien: Bewertung der Referenzen vgl. III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Jörg Taubert
Internetadresse: www.lotto-rlp.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Zu beachten: Vollständige Bewerbungsunterlagen und zugehörige Anlagen sind bei der Vergabestelle abzufordern (siehe I.1)) und zwingend (Ausschlusskriterium) für das Angebot zu verwenden.
Achtung: Die vergaberelevante Kommunikation zwischen Bewerbern bzw. Bietern und der Vergabestelle wird ausschließlich elektronisch durchgeführt; es sei denn, die Vergabestelle legt aus jeweils begründetem Anlass ein anderes Vorgehen fest.
E-Mails von der Vergabestelle an Bewerber bzw. Bieter sind durch letztere in jeweils getrennter Mail an die Vergabestelle zu bestätigen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 56116
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de 📧
Telefon: +49 6131162234 📞
Internetadresse: http://www.mwkel.rlp.de/Zugeordnete-Institutionen/Vergabekammer/ 🌏
Fax: +49 6131162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren Bewerber bzw. Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich zu rügen haben (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Mehr anzeigen
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, sind von Bewerbern bzw. Bietern spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle zu rügen, damit Bewerber bzw. Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind von Bewerbern bzw. Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen, damit Bewerber bzw. Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber bzw. Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2015/S 226-411555 (2015-11-17)