Neuabschluss eines Wasserkonzessionsvertrages
Bekanntmachung über das Auslaufen des Wasserkonzessionsvertrages.
Die Stadt Köln macht bekannt, dass der bestehende Wegenutzungsvertrag mit der RheinEnergie AG für die örtliche Wasserversorgung (Wasserkonzessionsvertrag) am 30.9.2016 endet.
Interessenten am Neuabschluss eines Wasserkonzessionsvertrages werden gebeten, ihre Interessenbekundung bis zum 30.9.2015, 12:00 Uhr schriftlich bei der Stadt Köln zu Händen der verfahrensleitenden Stelle:
Becker Büttner Held, Herrn Rechtsanwalt Cyril Freitag, Agrippinawerft 26-30, 50678 Köln,
konzessionkoeln@bbh-online.de einzureichen.
Nach dem genannten Termin eingehende Interessenbekundungen werden nicht berücksichtigt.
Informationen des bisherigen Konzessionsnehmers zu der örtlichen Wasserversorgung können auf der Internetseite der Stadt Köln unter
http://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/statistik/wasserkonzession abgerufen werden.
Stadt Köln, Der Oberbürgermeister.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-06-26.
Wer?
Wie?
Geschichte der Beschaffung
Auftragsbekanntmachung (2015-06-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Wasserversorgung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch
🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code:
Wasserversorgung
📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Unbestimmt
Vergabekriterien
Unbestimmt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland
🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Unbestimmt
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Köln
Postanschrift: Historisches Rathaus
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Kontakt
E-Mail:
konzessionkoeln@bbh-online.de 📧
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-06-26 📅
Einreichungsfrist: 2015-09-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-07-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 124-227532
ABl. S-Ausgabe: 124
Zusätzliche Informationen
“Aufruf zur Interessenbekundung.”
Quelle: OJS 2015/S 124-227532 (2015-06-26)
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