Der derzeit gültige Landschaftsrahmenplan (LRP) des Landkreises Osnabrück ist aus dem Jahr 1994 wobei mit der Ausarbeitung und Grundlagenermittlung bereits im Jahr 1986 begonnen wurde. Der LRP ist mit seinen wesentlichen Inhalten und Zielaussagen insofern weit mehr als 20 Jahre alt. Er liefert damit nicht mehr die nötige Grundlage, um auf die gestiegenen Nutzungskonkurrenzen in Natur und Landschaft in angemessener Weise reagieren zu können. Insbesondere vor dem Hintergrund der anstehenden Gesamtfortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogrammes (RROP) des Landkreises Osnabrück ist eine parallele Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes auch für den Landkreis Osnabrück vorzusehen. Mit seiner Beschlussfassung zur Bekanntgabe der allgemeinen Planungsabsichten im Februar 2015 hat der Kreistag des Landkreises Osnabrück das Verfahren zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms förmlich eingeleitet. Gleichzeitig wurden die Haushaltsmittel zur Fortschreibung des LRP freigegeben. Mit der Bearbeitung zur Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes soll im Frühjahr 2016 begonnen werden. Die Vorlage der abschließenden Planfassung nicht vor Mitte 2020 vorgesehen. Die Flächengröße des Landkreises Osnabrück beträgt 212 200 ha. Das Leistungsbild zur Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans des Landkreises Osnabrück umfasst die Grundleistungen gemäß der Anlage 6 zu § 25 Abs. 2 HOAI sowie den erforderlichen besonderen Leistungen im Zusammenhang mit örtlichen Bestandserfassungen, ergänzenden Zielkonzepten und der Begleitung im Verfahren. Im Einzelnen sind folgende Leistungsteile zu erbringen: Grundleistungen des Landschaftsrahmenplanes in den Leistungsphasen 1 – 4 gemäß § 25 HOAI sowie insbesondere nachfolgende besondere Leistungen: — Leitbildentwicklung; — Biotoptypenkartierung; — Faunistische Kartierungen an ausgewählten Standorten (z. B. Avifauna, Amphibien, Reptilien, Säugetiere); — Biotopverbundplanung auf regionaler Ebene; — Klimaschutzfunktionen von Böden; — Verfahrensbegleitung; — Umweltbericht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-01-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-12-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-12-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Osnabrück
Postanschrift: Am Schölerberg 1
Postleitzahl: 49082
Postort: Osnabrück
Kontakt
Internetadresse: http://landkreis-osnabrueck.de🌏
Telefon: +49 5415014014📞
Fax: +49 54150164014 📠
Der Teilnahmeantrag ist bei der bbt Rechts- und Steuerkanzlei schriftlich (Brief, Telefax oder per E-Mail) vom Bewerber anzufordern. Der Teilnahmeantrag ist spätestens zum unter Ziff. IV.3.4) festgelegten Termin in einem verschlossenen Umschlag beim Landreis Osnabrück einzureichen. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffasung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags die bbt Rechts- und Steuerkanzlei schriftlich (per E-Mail oder per Fax) darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen per E-Mail oder per Fax zu übermitteln. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unverzüglich zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 107 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig.
Der Teilnahmeantrag ist bei der bbt Rechts- und Steuerkanzlei schriftlich (Brief, Telefax oder per E-Mail) vom Bewerber anzufordern. Der Teilnahmeantrag ist spätestens zum unter Ziff. IV.3.4) festgelegten Termin in einem verschlossenen Umschlag beim Landreis Osnabrück einzureichen. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffasung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags die bbt Rechts- und Steuerkanzlei schriftlich (per E-Mail oder per Fax) darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen per E-Mail oder per Fax zu übermitteln. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unverzüglich zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 107 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der derzeit gültige Landschaftsrahmenplan (LRP) des Landkreises Osnabrück ist aus dem Jahr 1994 wobei mit der Ausarbeitung und Grundlagenermittlung bereits im Jahr 1986 begonnen wurde. Der LRP ist mit seinen wesentlichen Inhalten und Zielaussagen insofern weit mehr als 20 Jahre alt. Er liefert damit nicht mehr die nötige Grundlage, um auf die gestiegenen Nutzungskonkurrenzen in Natur und Landschaft in angemessener Weise reagieren zu können. Insbesondere vor dem Hintergrund der anstehenden Gesamtfortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogrammes (RROP) des Landkreises Osnabrück ist eine parallele Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes auch für den Landkreis Osnabrück vorzusehen.
Der derzeit gültige Landschaftsrahmenplan (LRP) des Landkreises Osnabrück ist aus dem Jahr 1994 wobei mit der Ausarbeitung und Grundlagenermittlung bereits im Jahr 1986 begonnen wurde. Der LRP ist mit seinen wesentlichen Inhalten und Zielaussagen insofern weit mehr als 20 Jahre alt. Er liefert damit nicht mehr die nötige Grundlage, um auf die gestiegenen Nutzungskonkurrenzen in Natur und Landschaft in angemessener Weise reagieren zu können. Insbesondere vor dem Hintergrund der anstehenden Gesamtfortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogrammes (RROP) des Landkreises Osnabrück ist eine parallele Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes auch für den Landkreis Osnabrück vorzusehen.
Mit seiner Beschlussfassung zur Bekanntgabe der allgemeinen Planungsabsichten im Februar 2015 hat der Kreistag des Landkreises Osnabrück das Verfahren zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms förmlich eingeleitet. Gleichzeitig wurden die Haushaltsmittel zur Fortschreibung des LRP freigegeben.
Mit seiner Beschlussfassung zur Bekanntgabe der allgemeinen Planungsabsichten im Februar 2015 hat der Kreistag des Landkreises Osnabrück das Verfahren zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms förmlich eingeleitet. Gleichzeitig wurden die Haushaltsmittel zur Fortschreibung des LRP freigegeben.
Mit der Bearbeitung zur Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes soll im Frühjahr 2016 begonnen werden. Die Vorlage der abschließenden Planfassung nicht vor Mitte 2020 vorgesehen.
Die Flächengröße des Landkreises Osnabrück beträgt 212 200 ha.
Das Leistungsbild zur Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans des Landkreises Osnabrück umfasst die Grundleistungen gemäß der Anlage 6 zu § 25 Abs. 2 HOAI sowie den erforderlichen besonderen Leistungen im Zusammenhang mit örtlichen Bestandserfassungen, ergänzenden Zielkonzepten und der Begleitung im Verfahren.
Das Leistungsbild zur Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans des Landkreises Osnabrück umfasst die Grundleistungen gemäß der Anlage 6 zu § 25 Abs. 2 HOAI sowie den erforderlichen besonderen Leistungen im Zusammenhang mit örtlichen Bestandserfassungen, ergänzenden Zielkonzepten und der Begleitung im Verfahren.
Im Einzelnen sind folgende Leistungsteile zu erbringen:
Grundleistungen des Landschaftsrahmenplanes in den Leistungsphasen 1 – 4 gemäß § 25 HOAI sowie insbesondere nachfolgende besondere Leistungen:
— Leitbildentwicklung;
— Biotoptypenkartierung;
— Faunistische Kartierungen an ausgewählten Standorten (z. B. Avifauna, Amphibien, Reptilien, Säugetiere);
— Biotopverbundplanung auf regionaler Ebene;
— Klimaschutzfunktionen von Böden;
— Verfahrensbegleitung;
— Umweltbericht.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Osnabrück.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Teilnahmeantrag ist von der bbt Rechts- und Steuerkanzlei schriftlich (Brief, Telefax oder per E-Mail) vom Bewerber anzufordern.
Mit dem Teilnahmeantrag sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
1. Angabe zum Bewerber bzw. sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft (Name, Rechtsform, Anschrift; Ansprechpartner mit Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse),
2. Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz gemäß § 5 Abs. 5 h) VOF zu Art und Umfang der Teilleistungen sowie eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen, vorzulegen,
2. Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz gemäß § 5 Abs. 5 h) VOF zu Art und Umfang der Teilleistungen sowie eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen, vorzulegen,
5. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß § 4 Abs. 6 Ziffer a)-g) VOF,
6. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß § 4 Abs. 9 a)-e) VOF.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der technischen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
1. Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 5 Abs. 4 a) VOF über mindestens 1 000 000 EUR für Personenschäden sowie für Sach- und Vermögensschäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens die zweifache der o. g. Deckungssumme pro Jahr betragen. Nachweis durch verbindliche Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Erklärung über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 5 Abs. 4 a) VOF über mindestens 1 000 000 EUR für Personenschäden sowie für Sach- und Vermögensschäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens die zweifache der o. g. Deckungssumme pro Jahr betragen. Nachweis durch verbindliche Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Erklärung über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
2. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren (2012, 2013, 2014). Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren (2012, 2013, 2014). Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der technischen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
1. Erklärung, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten drei Jahren Beschäftigten und die Anzahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren (2012, 2013, 2014) ersichtlich ist, gegliedert in:
— Führungskräfte/Büroinhaber,
— Architekten/Ingenieure, oder vergleichbar, gegliedert nach Fachdisziplin,
— Mitarbeiter für technische und wirtschaftliche Aufgaben sowie
— sonstige Mitarbeiter.
Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist das jährliche Mittel der in den letzten drei Jahren Beschäftigten und die Anzahl seiner Führungskräfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft darzustellen.
2. Technische Ausstattung des Büros (Kompatibilität zu ArcGIS 10).
3. Benennung des/der Projektverantwortlichen mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung und des/der stellvertretenden Projektverantwortlichen für den Auftragsfall unter Darstellung:
a) Nachweis der Qualifikation,
b) Angabe zur Berufserfahrung in Jahren sowie
c) Benennung mindestens einer personenspezifischen, vergleichbaren Referenz innerhalb der letzten fünf Jahre (ab 1.1.2010), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt (Lanschaftsplanungsleistungen) vergleichbar ist, mit Angabe zur Funktion in der Referenz. Es können mehrere Referenzen angegeben werden.
c) Benennung mindestens einer personenspezifischen, vergleichbaren Referenz innerhalb der letzten fünf Jahre (ab 1.1.2010), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt (Lanschaftsplanungsleistungen) vergleichbar ist, mit Angabe zur Funktion in der Referenz. Es können mehrere Referenzen angegeben werden.
Im Rahmen der Benennung der personenspezifischen, vergleichbaren Referenzen sind folgende Angaben notwendig:
— Kurze Beschreibung des Projekts (Art der Planung, Lebensraumtypen/Biotoptypen, rechtlich zu beachtende Norm);
— Projektzeitraum;
— Angabe der während des Referenzzeitraums erbrachten Leistungen;
— Projektkosten;
— Angaben zur Einhaltung der Zeit- und Kostenvorgaben des Auftraggebers.
Hinweis: Fehlt eine oder mehrere der vorgenannten Angaben, so wird das entsprechende Referenzprojekt nicht in die Wertung mit aufgenommen.
4. Erfahrungsnachweis des Büros in Form der Benennung mindestens eines Referenzprojekts innerhalb der letzten 5 Jahre (ab 1.1.2010), welches im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt (Landschaftsplanungsleistungen) vergleichbar ist. Es können mehre Referenzen angegeben werden.
4. Erfahrungsnachweis des Büros in Form der Benennung mindestens eines Referenzprojekts innerhalb der letzten 5 Jahre (ab 1.1.2010), welches im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt (Landschaftsplanungsleistungen) vergleichbar ist. Es können mehre Referenzen angegeben werden.
Im Rahmen der Benennung der vergleichbaren Referenzen sind folgende Angaben notwendig:
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß HOAI.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind zugelassen. Mit dem Ausdruck "Bewerber sind in den Vergabeunterlagen daher auch Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften gemeint. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat die in den Vergabeunterlagen genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben zu erbringen. Die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben,
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind zugelassen. Mit dem Ausdruck "Bewerber sind in den Vergabeunterlagen daher auch Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften gemeint. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat die in den Vergabeunterlagen genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben zu erbringen. Die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der der für die Durchführung der Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur/Architekt berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Ingenieur/Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen der hier gegebenen Art ausgerichtet ist. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur/Architekt berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Ingenieur/Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen der hier gegebenen Art ausgerichtet ist. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem 3-stufigen Verfahren: 1. Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen form- und fristgerecht eingereicht wurden. 2. Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet erscheinen, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. 3. Bewerben sich mehr als drei geeignete Bewerber, wird anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärungen/Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen. Es werden mindenstens drei Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Weitere Einzelheiten und die Bewertungsmatrix ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem 3-stufigen Verfahren: 1. Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen form- und fristgerecht eingereicht wurden. 2. Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet erscheinen, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. 3. Bewerben sich mehr als drei geeignete Bewerber, wird anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärungen/Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen. Es werden mindenstens drei Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Weitere Einzelheiten und die Bewertungsmatrix ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Landkreis Osnabrück
Herrn Markus Rolf
Name: bbt Rechts- und Steuerkanzlei
Postanschrift: Theaterstraße 16
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30159
Kontaktperson: Rechtsanwalt Dr. Dietrich Borchert
Telefon: +49 5112200740📞
E-Mail: vergabestelle@bbt-kanzlei.de📧
Fax: +49 51122007499 📠
URL für weitere Informationen: http://www.bbt-kanzlei.de🌏
Postleitzahl: 30171
Kontaktperson: Dr. Dietrich Borchert
URL der Dokumente: http://www.bbt-kanzlei.de🌏
Name: Landkreis Osnabrück
Kontaktperson: Fachdienst 1/Raum 2043
Herrn Hemsath
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft-, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131151331📞
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 102 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer vom Bewerber erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 102 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer vom Bewerber erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 243-441880 (2015-12-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-11-08) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Projektteam (15)
2. Darstellung der Projektumsetzung (15)
3. Projekteinschätzung und Herangehensweise (35)
4. Preis (35)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-10-21 📅
Name: ARGE Kortemeier Brokmann Landschaftsarchitekten / BMS Umweltplanung
Postanschrift: Oststraße 92
Postort: Herford
Postleitzahl: 32051
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 107 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Telefon: +49 4131151331📞
Quelle: OJS 2016/S 217-395902 (2016-11-08)