Neuausschreibung der Sachversicherungen der Deutschen Rentenversicherung Oldenburg-Bremen für Gebäude und Inhalt der Hauptverwaltung Oldenburg, Geschäftsstelle Bremen, sämtlicher Außenstellen sowie drei Rehabilitationskliniken

Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen

Ausgeschrieben wird zum 1.1.2016 die Gebäude- und Inhaltsversicherung für die Hauptverwaltung Oldenburg, Geschäftsstelle Bremen, sämtliche Außenstellen sowie drei Rehabilitationskliniken.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-10-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-14.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-08-14 Auftragsbekanntmachung
2015-12-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-08-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Versicherungen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Versicherungen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen
Postanschrift: Huntestr. 11
Postleitzahl: 26135
Postort: Oldenburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutsche-rentenversicherung-oldenburg-bremen.de/ 🌏
E-Mail: bernd.schroeder@drv-oldenburg-bremen.de 📧
Fax: +49 4419272700 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-08-14 📅
Einreichungsfrist: 2015-10-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 159-292620
ABl. S-Ausgabe: 159
Zusätzliche Informationen
Die Verwaltung und Abwicklung sowie die Schadenregulierung erfolgt in deutscher Sprache. Gewertet werden nur Angebote, die eine volle Deckung (100 %) des ausgeschriebenen Versicherungsschutzes gewährleisten. Zeichnungsquoten sind unzulässig. Bieter- und Zeichnungsgemeinschaften sind zugelassen. Bieter und Zeichnungsgemeinschaften müssen den Versicherungsvertrag gemeinschaftlich zeichnen, ein Versicherer ist als geschäftsführender Vertreter zu benennen. Die Beteiligung von Versicherungsvermittlern ist nicht vorgesehen, weshalb auch provisions- und courtagefreie Tarife angeboten werden können. Wenn ein Versicherungsvermittler die Vergabeunterlagen anfordert, muss zweifelsfrei erkennbar sein, von welchem/n Versicherer/n (max. 4) er bevollmächtigt ist. Er hat zu erklären, keine anderen Versicherungsunternehmen durch eine mündliche Vereinbarung oder eine solche in Textform (§ 126b BGB) an der Teilnahme zu behindern. Die Zuschlagskriterien (s. IV.2.1) sind in den Ausschreibungsunterlagen im Detail aufgeführt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben wird zum 1.1.2016 die Gebäude- und Inhaltsversicherung für die Hauptverwaltung Oldenburg, Geschäftsstelle Bremen, sämtliche Außenstellen sowie drei Rehabilitationskliniken.
Referenznummer: SB 1.220
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Oldenburg, Bad Wildungen, Bad Kissingen, Bad Schwalbach.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Auftragsausführung
Sonstige besondere Bedingungen: Gewertet werden nur Angebote, die eine volle Deckung (100 %) gewährleisten.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Zugelassen sind nur Unternehmen, die die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherer in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-12-31 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Bewertungsbeitrag (Prämie, ggf. Selbstbehalt, ggf. Vorausrabatt) (85)
2. Nicht zwingend geforderter Versicherungsumfang (15)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Sachbereich 1.220
Bernd Schröder

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: SB 1.220
Zusätzliche Informationen
Die Verwaltung und Abwicklung sowie die Schadenregulierung erfolgt in deutscher Sprache. Gewertet werden nur Angebote, die eine volle Deckung (100 %) des ausgeschriebenen Versicherungsschutzes gewährleisten.
Zeichnungsquoten sind unzulässig. Bieter- und Zeichnungsgemeinschaften sind zugelassen. Bieter und Zeichnungsgemeinschaften müssen den Versicherungsvertrag gemeinschaftlich zeichnen, ein Versicherer ist als geschäftsführender Vertreter zu benennen.
Die Beteiligung von Versicherungsvermittlern ist nicht vorgesehen, weshalb auch provisions- und courtagefreie Tarife angeboten werden können. Wenn ein Versicherungsvermittler die Vergabeunterlagen anfordert, muss zweifelsfrei erkennbar sein, von welchem/n Versicherer/n (max. 4) er bevollmächtigt ist. Er hat zu erklären, keine anderen Versicherungsunternehmen durch eine mündliche Vereinbarung oder eine solche in Textform (§ 126b BGB) an der Teilnahme zu behindern.
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Die Zuschlagskriterien (s. IV.2.1) sind in den Ausschreibungsunterlagen im Detail aufgeführt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 4131151334/35/36 📞
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Siehe §§ 101b + 107 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Gemäß § 107 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hinweis in Bezug auf die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2015/S 159-292620 (2015-08-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-12-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 53 862,73 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-12-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 253-463317
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 159-292620
ABl. S-Ausgabe: 253
Zusätzliche Informationen
Die Verwaltung und Abwicklung sowie die Schadenregulierung erfolgt in deutscher Sprache. Gewertet werden nur Angebote, die eine volle Deckung (100 %) des ausgeschriebenen Versicherungsschutzes gewährleisten. Zeichnungsquoten sind unzulässig. Bieter- und Zeichnungsgemeinschaften sind zugelassen. Bieter und Zeichnungsgemeinschaften müssen den Versicherungsvertrag gemeinschaftlich zeichnen, ein Versicherer ist als geschäftsführender Vertreter zu benennen. Die Beteiligung von Versicherungsvermittlern ist nicht vorgesehen, weshalb auch provisions- und courtagefreie Tarife angeboten werden können. Wenn ein Versicherungsvermittler die Vergabeunterlagen anfordert, muss zweifelsfrei erkennbar sein, von welchem/n Versicherer/n (max. 4) er bevollmächtigt ist. Er hat zu erklären, keine anderen Versicherungsunternehmen durch eine mündliche Vereinbarung oder eine solche in Textform (§ 126b BGB) an der Teilnahme zu behindern. Die Zuschlagskriterien (s. IV.2.1)) sind in den Ausschreibungsunterlagen im Detail aufgeführt.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-12-09 📅
Name: Amlin Europe N. V. vertr. d. d. Ecclesia Versicherungsdienst GmbH
Postanschrift: Klingenbergstraße 4
Postort: Detmold
Postleitzahl: 32758
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Telefon: +49 41311513-34/35/36 📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Siehe §§ 101b + 107 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Gemäß § 107 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hinweis in Bezug auf die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2015/S 253-463317 (2015-12-29)