Neubau der B 6n, Abschnitt 17: OU Köthen bis A 9; VOF-Vergabeverfahren zur Beschaffung der Objektplanungsleistungen für Verkehrsanlagen Lph 5 und 6 gemäß § 47 HOAI

Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Regionalbereich Ost

1) Maßnahme: Neubau der B 6n, Abschnitt 17: OU Köthen bis A 9.
2) Beschreibung: Mit dem Neubau der B 6 soll der Lückenschluss zwischen der A 14 und der A 9 hergestellt werden. Die Verbindung zwischen der A 14 und der A 9 im mitteldeutschen Raum stellt eine wichtige Netzergänzung des überregionalen Fernstraßennetztes dar. Gegenstand dieser Vergabe ist der Neubau der Bundesstraße B 6n, Abschnitt 17. Der Abschnitt 17 beginnt südwestlich von Köthen am Knotenpunkt mit der B 183, über den eine Anbindung der Stadt Köthen an das überregionale Straßennetz sichergestellt wird und endet mit dem Anschluss an die A 9. Die Länge des Planungsabschnittes beträgt 15,25 km.
Im Planungsabschnitt befinden sich 3 plangleiche Knotenpunkte (K 2078, L 142, L 141). Für den Planungsabschnitt 17 ist als Regelquerschnitt ein einbahniger Querschnitt mit abwechselnd angeordneten Überholfahrstreifen (RQ 15,5) vorgesehen. Die B 6n wird in die Straßenkategorie A I eingestuft.
Die Kosten für den zu beplanenden Leistungsumfang der Verkehrsanlage betragen ca. 30 000 000 EUR brutto.
Im Rahmen dieser Ausschreibung werden die Objektplanungsleistungen für Verkehrsanlagen vergeben. Zu erbringen sind die Lph 5 und 6 gemäß § 47 HOAI. Die Leistungen müssen innerhalb von 12 Monaten erbracht werden. Der Abschnitt ist in 2 Teilabschnitte unterteilt (Abschnitt 17.1 und 17.2). Die Planungen und Ausschreibungen für die beiden Straßenbaupakete sollen zeitgleich erfolgen. Daher wird zur Wahrung der Chancen kleineren Unternehmen empfohlen, sich zu Bewerbergemeinschaften zusammenzuschließen.
3) Zu vergebende Leistungen:
— Objektplanung Verkehrsanlagen (einschließlich Ausstattungsgewerke ohne Lichtsignalanlagen) Lph 5 und 6 gemäß § 47 HOAI;
— Besondere und zusätzliche Leistungen: terrestrische Nachvermessung, SiGeKo (Planung), Kostenfortschreibung, Leitungsträgerkoordination, objektübergreifende Bauablaufplanung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-02-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-01-15.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-01-15 Auftragsbekanntmachung
2015-06-30 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-01-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Menge oder Umfang:
— Objektplanung Verkehrsanlagen (einschließlich Ausstattungsgewerke ohne Lichtsignalanlagen) Lph 5 und 6 gemäß § 47 HOAI;— Besondere und zusätzliche Leistungen: terrestrische Nachvermessung, SiGeKo (Planung), Kostenfortschreibung, Leitungsträgerkoordination, objektübergreifende Bauablaufplanung.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Regionalbereich Ost
Postanschrift: Gropiusallee 1
Postleitzahl: 06846
Postort: Dessau-Roßlau
Kontakt
E-Mail: poststelle.ost@lsbb.sachsen-anhalt.de 📧
Telefon: +49 34065090 📞
Fax: +49 34065092100 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-01-15 📅
Einreichungsfrist: 2015-02-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-01-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 013-019303
ABl. S-Ausgabe: 13
Zusätzliche Informationen
— Für die Ausschreibung gibt es keine weiteren ergänzenden Unterlagen. Alle notwendigen Angaben zur Erstellung des Teilnahmeantrages sind in der Bekanntmachung enthalten. — Anfragen zum Verfahren bitte nur per E-Mail an Herrn Günther (jochen.guenther@lsbb.sachsen-anhalt.de). — Der Teilnahmeantrag ist in Papierform einzureichen (A4-Ordner mit Register). Bitte keine Heftklammern verwenden. — Den Teilnahmeantrag bitte mit folgendem Hinweis versehen: „Neubau B 6n, Abschnitt 17: VOF-Vergabe Objektplanung Verkehrsanlagen; Nicht vor dem 16.2.2015,13:00 Uhr öffnen“. — Nach Eingangsschluss erfolgt die Auswertung der Teilnahmeanträge. Gemäß Punkt IV.1.2) werden 3 bis maximal 5 Teilnehmer/Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Angebote sind dann bis zum 9.4.2015 bei der Vergabestelle einzureichen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
1) Maßnahme: Neubau der B 6n, Abschnitt 17: OU Köthen bis A 9.
2) Beschreibung: Mit dem Neubau der B 6 soll der Lückenschluss zwischen der A 14 und der A 9 hergestellt werden. Die Verbindung zwischen der A 14 und der A 9 im mitteldeutschen Raum stellt eine wichtige Netzergänzung des überregionalen Fernstraßennetztes dar. Gegenstand dieser Vergabe ist der Neubau der Bundesstraße B 6n, Abschnitt 17. Der Abschnitt 17 beginnt südwestlich von Köthen am Knotenpunkt mit der B 183, über den eine Anbindung der Stadt Köthen an das überregionale Straßennetz sichergestellt wird und endet mit dem Anschluss an die A 9. Die Länge des Planungsabschnittes beträgt 15,25 km.
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Im Planungsabschnitt befinden sich 3 plangleiche Knotenpunkte (K 2078, L 142, L 141). Für den Planungsabschnitt 17 ist als Regelquerschnitt ein einbahniger Querschnitt mit abwechselnd angeordneten Überholfahrstreifen (RQ 15,5) vorgesehen. Die B 6n wird in die Straßenkategorie A I eingestuft.
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Die Kosten für den zu beplanenden Leistungsumfang der Verkehrsanlage betragen ca. 30 000 000 EUR brutto.
Im Rahmen dieser Ausschreibung werden die Objektplanungsleistungen für Verkehrsanlagen vergeben. Zu erbringen sind die Lph 5 und 6 gemäß § 47 HOAI. Die Leistungen müssen innerhalb von 12 Monaten erbracht werden. Der Abschnitt ist in 2 Teilabschnitte unterteilt (Abschnitt 17.1 und 17.2). Die Planungen und Ausschreibungen für die beiden Straßenbaupakete sollen zeitgleich erfolgen. Daher wird zur Wahrung der Chancen kleineren Unternehmen empfohlen, sich zu Bewerbergemeinschaften zusammenzuschließen.
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3) Zu vergebende Leistungen:
— Objektplanung Verkehrsanlagen (einschließlich Ausstattungsgewerke ohne Lichtsignalanlagen) Lph 5 und 6 gemäß § 47 HOAI;
— Besondere und zusätzliche Leistungen: terrestrische Nachvermessung, SiGeKo (Planung), Kostenfortschreibung, Leitungsträgerkoordination, objektübergreifende Bauablaufplanung.
Menge oder Umfang:
— Objektplanung Verkehrsanlagen (einschließlich Ausstattungsgewerke ohne Lichtsignalanlagen) Lph 5 und 6 gemäß § 47 HOAI;
— Besondere und zusätzliche Leistungen: terrestrische Nachvermessung, SiGeKo (Planung), Kostenfortschreibung, Leitungsträgerkoordination, objektübergreifende Bauablaufplanung.
Dauer: 12 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Sachsen-Anhalt, B6n zwischen OU Köthen und A 9.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende Erklärungen und Nachweise (Punkte III.2.1) bis III.2.3) der Bekanntmachung) sind in der aufgeführten Reihenfolge vorzulegen. Die Vorlage von Eigenerklärungen ist ausreichend. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Für den Fall, dass für die Erbringung der Leistungen Nachunternehmer vorgesehen werden, sind vom Nachunternehmer mindestens die Unterlagen zu Nr. 1-4, 7, 8, 13 und 14 der nachfolgend aufgeführten Punkte beizufügen.
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Für Bewerbergemeinschaften: Die Unterlagen des Teilnahmeantrages sind so zusammenzustellen, dass unter jedem der aufgeführten Punkte (geforderte Unterlagen) die Unterlagen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft hinterlegt sind.
Die Unterlagen sind in einem A 4-Ordner einzureichen (keine gebundenen Unterlagen). Bitte verwenden Sie keine Heftklammern.
1.) Erklärung nach § 4 (2) VOF. Von dem Bewerber sind Auskünfte zu erteilen, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit Unternehmen bestehen.
2.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 4 (6) a)-g) VOF sowie § 4 (9) a)-d) VOF.
3.) Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 3 Monate, beizubringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
4.) Bescheinigung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder Erklärung, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit der Mindestdeckungssumme nach Nummer III.1.1) (der Bekanntmachung) abgeschlossen wird.
5.) Nachweise nach § 5 (4) c) VOF: Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz für entsprechende Leistungen (Objektplanung Verkehrsanlagen) in den letzten 5 Geschäftsjahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
6.) Nachweise nach § 5 (5) a) VOF: Berufliche Befähigung, der für die Leistung verantwortlichen Personen (Urkunden).
7.) Nachweise nach § 5 (5) b) VOF: Angaben des Bewerbers über vergleichbare Referenzprojekte (Referenzen des Unternehmens seit 2010, Nachweis der besonderen Kompetenz/Erfahrungen des Bewerbers in der Erbringung vergleichbarer Leistungen unter Angabe entsprechender Referenzprojekte (Für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Informationen anzugeben: Leistungszeitraum, Angabe der vom Unternehmen erbrachten Leistungen für das jeweilige Referenzprojekt, Beschreibung des jeweiligen Referenzprojektes, Auftragssummen, Ansprechpartner)). Vergleichbare Referenzen = Neubau von Bundesfernstraßen. Gewertet werden Referenzen bei denen die Lph 5 und 6 (Objektplanung Verkehrsanlagen) in den letzten 5 Jahren abgeschlossen wurden.
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8.) Nachweise nach § 5 (5) c) VOF: Angabe technische Leitung.
9.) Nachweise nach § 5 (5) d) VOF: Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren (gesamt) und Anzahl der Beschäftigten im Bereich der geforderten Dienstleistung (Objektplanung Verkehrsanlagen).
10.) Nachweise nach § 5 (5) e) VOF: Angabe technische Ausstattung.
11.) Nachweise nach § 5 (5) f) VOF: Angaben zur Gewährleistung der Qualität.
12.) Nachweise nach § 5 (5) h) VOF: Angaben zu Nachunternehmern (Unteraufträge).
13.) Benennung der Personen gem. § 4 Abs. 3 VOF, die die Leistungen tatsächlich erbringen inkl. Angabe über Funktion im Team, Angabe der vorgesehenen zu erbringenden Leistung(en) des jeweiligen Bearbeiters, Angabe zur Unternehmenszugehörigkeit für jeden für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter und Angabe zur Stellvertreterregelung (Organigramm).
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14.) Nachweis der Qualifikation der gemäß § 4 Abs. 3 VOF anzugebenden Person(en), insbesondere deren persönliche vergleichbare Referenzen im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen (seit 2010); dabei sind insbesondere die Nachweise zu folgenden Personen vorzulegen: Projektleiter (Hauptansprechpartner für den AG, der alle Koordinierungen zwischen sämtlichen Beteiligten vornimmt), verantwortlicher Objektplaner Verkehrsanlagen für den Abschnitt 17.1 und verantwortlicher Objektplaner Verkehrsanlagen für den Abschnitt 17.2. (Für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Informationen anzugeben: Leistungszeitraum, Angabe der vom jeweiligen Mitarbeiter erbrachten Leistungen für das jeweilige Referenzprojekt, Beschreibung des jeweiligen Referenzprojektes, Auftragssummen, Ansprechpartner) Vergleichbare Referenzen = Neubau von Bundesfernstraßen. Gewertet werden Referenzen bei denen die Lph 5 und 6 (Objektplanung Verkehrsanlagen) in den letzten 5 Jahren abgeschlossen wurden.
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Mindeststandards:
Zu 9.) Mindestanzahl der Beschäftigten: mind. 5 Ingenieure im Bereich der geforderten Dienstleistung (Objektplanung Verkehrsanlagen) im Mittel der letzten 3 Jahre.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Haftpflichtversicherung für Personen- und sonstige Schäden in Höhe von je mind. 1 500 000 EUR Deckungssumme.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Abschlagszahlungen werden gemäß Projektfortschritt bis zu einer Höhe von 95 % der Auftragssumme ausgezahlt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Für Bewerber-/Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
— Referenzen des Bewerbers (Unternehmen): 30 %,
— Referenzen/Erfahrungen des Projektleiters: 20 %,
— Referenzen/Erfahrungen des verantwortlichen Objektplaners für Verkehrsanlagen Abschnitt
17.1: 15 %,
17.2: 15 %,
— Anzahl der prod. Beschäftigen im Bereich vergleichbarer Leistungen (Objektplanung Verkehrsanlagen): 5 %,
— Umsatz bei vergleichbaren Leistungen: 5 %,
— Gesamteindruck der Bewerbung: 10 %.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Regionalbereich Ost
Herrn Günther

Referenz
Zusätzliche Informationen
— Für die Ausschreibung gibt es keine weiteren ergänzenden Unterlagen. Alle notwendigen Angaben zur Erstellung des Teilnahmeantrages sind in der Bekanntmachung enthalten.
— Anfragen zum Verfahren bitte nur per E-Mail an Herrn Günther (jochen.guenther@lsbb.sachsen-anhalt.de).
— Der Teilnahmeantrag ist in Papierform einzureichen (A4-Ordner mit Register). Bitte keine Heftklammern verwenden.
— Den Teilnahmeantrag bitte mit folgendem Hinweis versehen: „Neubau B 6n, Abschnitt 17: VOF-Vergabe Objektplanung Verkehrsanlagen; Nicht vor dem 16.2.2015,13:00 Uhr öffnen“.
— Nach Eingangsschluss erfolgt die Auswertung der Teilnahmeanträge. Gemäß Punkt IV.1.2) werden 3 bis maximal 5 Teilnehmer/Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Angebote sind dann bis zum 9.4.2015 bei der Vergabestelle einzureichen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt Halle
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Fristen des § 107 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1.) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftragnehmer nicht unverzüglich gerügt hat;
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Kontaktstelle unter Nr. I.1)
Quelle: OJS 2015/S 013-019303 (2015-01-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-06-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 261 464,68 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-06-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-07-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 127-233719
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 13-019303
ABl. S-Ausgabe: 127

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis/Honorar (40)
2. Qualität (30)
3. Fachlicher Wert (30)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-06-08 📅
Name: ARGE Krebs + Kiefer Ingenieur GmbH/KEMPA Ingenieurgesellschaft mbH vertreten durch Krebs + Kiefer Ingenieur GmbH
Postanschrift: Parsevalstraße 6
Postort: Bitterfeld-Wolfen
Postleitzahl: 06749
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1.) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftragnehmer nicht unverzüglich gerügt hat,
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Quelle: OJS 2015/S 127-233719 (2015-06-30)