Neubau der Kulturhalle Schaidt in Wörth am Rhein (Ortsbezirk Schaidt), Leistungen der Objektplanung für Gebäude gem. § 34 HOAI und der Freianlagenplanung gem. § 39 HOAI

Stadtverwaltung Wörth am Rhein

Der Neubau der Kulturhalle im Ortsbezirk Schaidt soll die im Jahr 1960 als Schulturnhalle erbaute und 1978 sanierte Halle im Ortszentrum ersetzen, die nicht mehr den heutigen Anforderungen an eine Mehrzweckhalle entspricht.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-10-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-09-07.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-09-07 Auftragsbekanntmachung
2016-06-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-09-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Menge oder Umfang:
Nettobaukosten im Sinne der Kostengruppen 300 bis 500 im Sinne der DIN 276: 2,2 Mio. EUR (netto).Davon:— Kostengruppe 300: ca. 1,5 Mio. EUR netto,— Kostengruppe 400: ca. 0,5 Mio. EUR netto— Kostengruppe 500: ca. 0,2 Mio. EUR netto.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtverwaltung Wörth am Rhein
Postanschrift: Mozartstraße 2
Postleitzahl: 76744
Postort: Wörth
Kontakt
Internetadresse: http://www.woerth.de 🌏
E-Mail: woerth@bieteranfrage.de 📧
Telefon: +49 26029973890 📞
Fax: +49 32121239232 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-09-07 📅
Einreichungsfrist: 2015-10-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 177-321657
ABl. S-Ausgabe: 177
Zusätzliche Informationen
1. Die Entscheidung über die Vergabe wird durch die Gremien der Stadt Wörth am Rhein getroffen. 2. Von der begrenzten Anzahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, wird eine Konzeptidee für die Gestaltung des Gebäudes verlangt. Teilnehmer, die ein den Ausschreibungsbedingungen entsprechendes Angebot abgegeben haben, erhalten eine Aufwandsentschädigung für die Angebotserstellung in Höhe von max. 2 000,00 EUR (brutto, einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer). Hinsichtlich der erbetenen Auskünfte zur Erfüllung der Teilnahmebedingungen gemäß vorstehender Ziffer III.2 steht bei der in Anhang A genannten Kontaktstelle ein Bewerbungsbogen zur Verfügung, den die Bewerber beiIhrer Bewerbung verwenden sollen. Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle spätestens binnen Wochenfrist schriftlich zu rügen. Erklärt die vergebenden Stelle, dass sie eine Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der unter IV.4.1 genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen. Den Bewerbungsbogen erhalten die Bewerber bei der im Anhang A.I genannten Kontaktstelle. Weitere Auskünfte und Fragen zum Vergabeverfahren sind seitens der Bewerber ausschließlich schriftlich bei der im Anhang A.I genannten Kontaktstelle zu stellen. 3. Die Verwendung des Bewerbungsbogens als Formularvordruck wird für die Bewerbung empfohlen, maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung. Der eingereichte Bewerbungsbogen mit Anlagen wird nicht zurückgegeben. Die Bewerbungsunterlagen inklusive der vorzulegenden Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen. 4. Im Falle fehlender Unterlagen erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten (Fax oder Email) des Architekturbüros oder – im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft – über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des bevollmächtigten Architekturbüros. 5. Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist schriftlich in einem verschlossenen Umschlag, gekennzeichnet mit dem unter Abschnitt IV.3.1) angegebenen Aktenzeichen, bei der unter I.1) genannten Anschrift einzureichen. Anträge per Telefon, Fax und E-Mail sind nicht zulässig. 6. Rückfragen von Bewerbern werden nur schriftlich per Email oder Fax an die unter I.1) genannte Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ebenso nur schriftlich per Email oder Fax bearbeitet. Rückfragen können bis spätestens 02.10.2015 (12 Uhr) gestellt werden. Für den Versand der Einladungen zum Verhandlungsgespräch und der Informationsschreiben gemäß § 101 a GWB verwendet die Vergabestelle ebenso die vom Bewerber angegebene Faxnummer. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft aus Architekturbüros erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle mit dem Bewerber ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des bevollmächtigten Architekturbüros. 7. Ablauf des Verhandlungsverfahrens nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs: Erste Stufe: Die aufgrund des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bieter erhalten Gelegenheit zu einer Präsentation gegenüber dem Auftraggeber zu den die Kriterien, die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung benannten Zuschlagskriterien und zur Abgabe eines unverbindlichen (indikativen) Honorarangebotes. Die Präsentation wird abschließend bewertet, das vorläufige Honorarangebot wird lediglich vorläufig bewertet. Zweite Stufe: Der Auftraggeber handelt mit den Bietern die Vertragsbedingungen aus. Hierzu wird den Bietern ein Vertragsentwurf übermittelt. Den Bietern wird Gelegenheit gegeben, Anmerkungen und Änderungswünsche zu dem Vertragsentwurf vorzubringen. Den Bietern wird für die Auseinandersetzung mit dem Vertragsentwurf eine angemessene Zeit eingeräumt werden. Der Auftraggeber entscheidet, ob und wenn ja, in welcher Weise er den Vertragsentwurf ändert. Ein Anspruch der Bieter auf Änderungen besteht nicht. Nach den Verhandlungsgesprächen werden die Bieter aufgefordert, ein verbindliches Angebot auf Basis des vom Auftraggeber vorgegebenen finalen Vertragsentwurfs abzugeben. Der Auftraggeber wird die Angebote, insbesondere die verbindlichen Honorarangebote abschließend bewerten. Die Angaben in der Präsentation werden nicht erneut bewertet.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Neubau der Kulturhalle im Ortsbezirk Schaidt soll die im Jahr 1960 als Schulturnhalle erbaute und 1978 sanierte Halle im Ortszentrum ersetzen, die nicht mehr den heutigen Anforderungen an eine Mehrzweckhalle entspricht.
Der Standort für den geplanten Neubau der Kulturhalle befindet sich im Bereich des Sportgeländes im Süden des Ortsbezirks, wo sich Sportplätze, Sportanlagen und Sporthalle befinden. Die Einbindung in die vorhandenen Infrastruktur und die Schaffung einer mit nutzbaren Freifläche vor der Kulturhalle soll erfolgen.
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Die Kulturhalle dient den zahlreichen Vereinen und den Veranstaltern des Ortsbezirks Schaidt zur Pflege und Förderung ihrer sozialen und kulturellen Bedürfnisse. Die Kulturhalle soll gleichermaßen genutzt werden für kulturelle Veranstaltungen, Konzerte, Empfänge und Feierlichkeiten, Musikaufführungen und Tanz, Theatervorführungen, Versammlungen.
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Besonderen Wert wird gelegt auf Multifunktionalität, Wirtschaftlichkeit, Unterhaltskosten, Energieeffizienz, zukunftsorientierte Ausstattung und Technik, Entwurfsqualität.
Raumprogrammvorgaben sind:
— Veranstaltungssaal (ggf. teilbar) mit ca. 350 Sitzplätzen an Tischen mit zugehöriger fester Bühne mit ca. 65 m
— Cateringküche
— notwendige Nebenräume für Besucher, Künstler, Catering, Lager, Technik
— barrierefreier Zugang.
Menge oder Umfang:
Nettobaukosten im Sinne der Kostengruppen 300 bis 500 im Sinne der DIN 276: 2,2 Mio. EUR (netto).
Davon:
— Kostengruppe 300: ca. 1,5 Mio. EUR netto,
— Kostengruppe 400: ca. 0,5 Mio. EUR netto
— Kostengruppe 500: ca. 0,2 Mio. EUR netto.
Beschreibung der Optionen:
Direkt beauftragt werden die Leistungsphasen 1 bis 4.
Die Leistungsphasen 5 bis 9 werden optional stufenweise beauftragt: Die auf die Genehmigungsplanung aufbauenden Leistungen werden insofern optional ausgeschrieben.
Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen / Stufen besteht kein Rechtsanspruch.
Referenznummer: 15-10-12-1200
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mozartstraße 2, 76744 Wörth.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Vorzulegende Angaben, Erklärungen und Nachweise der Bewerber zur Prüfung von Ausschlusskriterien:
1. Nachweis der Unterschriftsberechtigung bei juristischen Personen (z. B. im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder vergleichbaren Registern des Herkunftslandes, bei Personengesellschaften (z. B. GbR, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften) durch Nachweis der Vertretungsmacht.
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2. Im Falle einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat in einer Erklärung zum Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu bezeichnen. Die Erklärung muss angeben, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Sie muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterzeichnet sein, eine Vertretung ist nicht ausreichend.
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3. Erklärung des Bewerbers, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, § 2 (3) VOF.
4. Erklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach § 4 (6) und (9) VOF vorliegen.
5. Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ gemäß § 19 (1) VOF sowie Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach § 64 LBauO (siehe Ziffer III.3.1))
6. Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind gemäß § 19 (3) VOF zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und deren Qualifikation gemäß Ziffer III.3.1. nachweisen.
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7. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage der in Ziffer 1. und 3. bis 7. genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise für Nachunternehmen zu einem späteren Zeitpunkt zu verlangen, soweit diese nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen sind. Er behält sich ferner vor, die Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmen zu verlangen.
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8. Die Angaben, Erklärungen und Nachweise unter Ziffer 1. bis 7. sind vom Bewerber – und im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Arbeits-/ Bietergemeinschaft – bis zum Ablauf der Bewerberfrist vorzulegen. Werden die Angaben, Erklärungen und Nachweise unter den Ziffern 1. bis 7. nicht oder nicht vollständig vorgelegt, kann dies unter den Voraussetzungen nach Abschnitt VI.3) Sonstige Informationen unter Ziffer 3 zum Ausschluss führen.
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Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb führen, sind ausgeschlossen. Die Bieter müssen mit der Angebotsabgabe nachvollziehbar darlegen und nachweisen,dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden kann.
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Führt der Bieter den vorstehend verlangten Nachweis nicht oder nicht ausreichend, wird vermutet, dass durch seine Mehrfachbeteiligung im Vergabeverfahren der Geheimwettbewerb verletzt ist. In diesem Fall werden beide Angebote ausgeschlossen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vorzulegende Eignungsnachweise / -angaben des Bewerbers, die durch Eigenerklärung zu führen sind:
1. Erklärung oder Angaben des Bewerbers nach § 4 (2) VOF (wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen, Zusammenarbeit mit Anderen).
2. Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient und, dass die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 5 Abs. 6 VOF)
3. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für die Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren ( § 5 Abs. 4c VOF).
4. Angaben des Teils des Auftrages den der Beweber unter Umständen an Dritte vergeben will (§ 5 Abs. 5 h VOF).
Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Teilnahmeantrag schriftlich zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen sind die Auskünfte auf Verlangen der Vergabestelle auch von Dritten abzugeben.
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Mindeststandards:
Der Bewerber muss über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen, deren Deckungssumme für Personenschäden mindestens 2 000 000 EUR und zusätzlich für sonstige Sach- und Vermögensschäden mindestens 2 000 000 EUR beträgt (§5 Abs. 4a VOF). Dies ist durch eine Bescheinigung über die Haftpflicht- oder durch eine Exendentenversicherung nachzuweisen. Die geforderten Nachweise sind schriftlich einzureichen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Tabellarische Liste in der die zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen/Themen namentlich genannt und die jeweilige Befähigung durch Vorlage von Berufszulassungsurkunden bzw. Studiennachweisen oder sonstigen vergleichbaren Belegen nachgewiesen
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wird (§ 5 Abs. 5a VOF)
2. Erläuterung aus der die Anzahl der Beschäftigten und deren Ausbildung von den letzten 3 Jahren (Führungspersonal, Ingenieure, Techniker etc.) hervorgeht (§ 5 Abs. 5d VOF).
3. Erläuterung der technischen Büroausstattung des Bewerbers mit Nennung und detaillierter Erläuterung der mindestens verwendeten Software für den Datenaustausch und die Datensicherung (§ 5 Abs. 5e VOF).
4. Angaben zu Wettbewerbserfolgen oder Auszeichnung gelungener Architektur.
Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen der Vergabestelle auch von Dritten abzugeben. Die geforderten Auskünfte sind schriftlich einzureichen.
Mindeststandards:
— Der Bieter muss hinsichtlich der Bürogröße mindestens über eine Person für die Planung sowie eines Vertreters mit gleicher beruflicher Qualifikation und ähnlicher Berufserfahrung verfügen.
— Der Bieter hat seine besondere Erfahrung mit der Planung von vergleichbaren Gebäuden – vorzugsweise Mehrzweckhallen oder Veranstaltungsgebäuden – nachzuweisen. Er hat hierzu mindestens zwei Referenzobjekte vergleichbarer Größe anzugeben, deren Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) nach dem 01.01.2007 abgeschlossen worden ist. Mit der Referenz ist der jeweilige architektonische Gestaltungsgedanke darzustellen und zu beschreiben, inwieweit sich die realisierte Gebäudeplanung in die städtebauliche Situation der Umgebungsbebauung einfügt.
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— Der Bieter hat seine besondere Erfahrung im Rahmen der Bauüberwachung nachzuweisen, für Gebäude, die für öffentliche Auftraggeber im Rahmen einer Fachlosvergabe errichtet worden sind. Er hat hierzu mindestens zwei Referenzobjekte anzugeben, im Rahmen deren Errichtung der Bieter die Bauüberwachung (Leistungsphase 8) geführt hat. Er hat mindestens eine Referenz anzugeben, für Gebäude vergleichbarer Größe, die im Rahmen einer fachlosweisen Vergabe errichtet wurden und für die die Bauleistung unter Berücksichtigung der VOB/A ausgeschrieben wurde. Hinsichtlich der Referenzen für die Erbringung der Bauüberwachungsleistungen muss die Leistungsphase 8 innerhalb der letzten fünf Jahre abgeschlossen worden sein.
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— Zu den vorgenannten Referenzen der hat der Bewerber den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen. Empfehlungsschreiben sind wünschenswert. Der Bieter hat für die jeweilige Referenz eine kurze Beschreibung der Maßnahme zu machen. Für die Referenzen hat der Bieter Auskunft darüber zu geben, inwieweit die Bauzeit und die Baukosten aus der Leistungsphase 3 des Projekts eingehalten worden sind. Die angeforderten Auskünfte sind schriftlich einzureichen.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Im Falle einer Beauftragung ist vom Bieter – im Falle der Beauftragung einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Arbeits- und Bietergemeinschaft – eine Haftpflichtversicherung mit den Deckungssummenvon mindestens 2.000.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden und von mindestens 2.000.000 EUR für Personenschäden nachzuweisen. Im Falle einer Beauftragung einer Arbeits- / Bietergemeinschaft haftet jedes Mitglied gesamtschuldnerisch. Der Bieter hat im Auftragsfall nachzuweisen, dass die genannten Deckungssummen für die Ausführung des ausgeschriebenen Projektes als Einzeldeckung zur Verfügung stehen.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Honorarabrechnung erfolgt nach der HOAI 2013 – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung und bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Darlegung der besonderen Bedingungen: Bewirbt sich der Bieter als Bietergemeinschaft, hat er bereits mit seinem Teilnahmeantrag darzustellen, welche Leistungen im Auftragsfall vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft ausgeführt werden.
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Abgabe der Teilnahmeunterlagen bekannt sind, haben gemäß der Vorgaben des LTTG Rheinland-Pfalz Verpflichtungserklärungen abzugeben. Die entsprechenden Verpflichtungen werden Bestandteil des abzuschließenden Architektenvertrags.
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Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden. Der Bewerber oder der örtliche Partner muss nach § 64 LBauO Rheinland-Pfalz bauvorlageberechtigt sein. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten benennen.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
1. Erfahrung des Bewerbers mit der Erbringung von Planungsleistungen und gestalterische Qualität der realisierten Objekte von vergleichbaren öffentlichen Gebäuden – vorzugsweise Mehrzweckhallen oder Veranstaltungsgebäuden – anhand der eingereichten Referenzen. 35 %2. Anzahl und Qualität der Auszeichnungen für gelungene Architektur, die der Bewerber errungen hat. 10 %3. Erfahrung des Bewerbers mit der Erbringung von Bauüberwachungsleistungen im Rahmen der Errichtung von vergleichbaren Gebäuden anhand der eingereichten Referenzen. 20 %4. Einhaltung von Bauzeit und Baukosten, anhand der eingereichten Referenzen. 15 %5. Im vorliegenden Projekt nutzbare spezielle Erfahrungen und Qualifikationen des zur Leistungserbringung zur Verfügung stehenden Projektteams. 10 %6. Berufserfahrung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Projektleitung und stellv. Projektleitung. 10 %7. Sonstiges: Bei gleichqualifizierten Bewerbern entscheidet hinsichtlich der Teilnehmerauswahl das Los.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabeberatungsstelle Klaeser GmH
Herrn Jürgen Klaeser
Adresse des Käuferprofils: http://www.Vergabeberatungsstelle.de 🌏
Name: Vergabeberatungsstelle Klaeser GmbH
Postanschrift: Lahnstraße 45
Postort: Montabaur
Postleitzahl: 56410
Kontaktperson: Herrn Klaeser
URL für weitere Informationen: www.vergabeberatungsstelle.de 🌏
URL der Dokumente: www.vergabeberatungsstelle.de 🌏
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de 📧

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 15-10-12-1200
Zusätzliche Informationen
1. Die Entscheidung über die Vergabe wird durch die Gremien der Stadt Wörth am Rhein getroffen.
2. Von der begrenzten Anzahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, wird eine Konzeptidee für die Gestaltung des Gebäudes verlangt. Teilnehmer, die ein den Ausschreibungsbedingungen entsprechendes Angebot abgegeben haben, erhalten eine Aufwandsentschädigung für die Angebotserstellung in Höhe von max. 2 000,00 EUR (brutto, einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer). Hinsichtlich der erbetenen Auskünfte zur Erfüllung der Teilnahmebedingungen gemäß vorstehender Ziffer III.2 steht bei der in Anhang A genannten Kontaktstelle ein Bewerbungsbogen zur Verfügung, den die Bewerber beiIhrer Bewerbung verwenden sollen. Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle spätestens binnen Wochenfrist schriftlich zu rügen. Erklärt die vergebenden Stelle, dass sie eine Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der unter IV.4.1 genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen.
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Den Bewerbungsbogen erhalten die Bewerber bei der im Anhang A.I genannten Kontaktstelle. Weitere Auskünfte und Fragen zum Vergabeverfahren sind seitens der Bewerber ausschließlich schriftlich bei der im Anhang A.I genannten Kontaktstelle zu stellen.
3. Die Verwendung des Bewerbungsbogens als Formularvordruck wird für die Bewerbung empfohlen, maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung. Der eingereichte Bewerbungsbogen mit Anlagen wird nicht zurückgegeben. Die Bewerbungsunterlagen inklusive der vorzulegenden Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.
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4. Im Falle fehlender Unterlagen erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten (Fax oder Email) des Architekturbüros oder – im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft – über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des bevollmächtigten Architekturbüros.
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5. Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist schriftlich in einem verschlossenen Umschlag, gekennzeichnet mit dem unter Abschnitt IV.3.1) angegebenen Aktenzeichen, bei der unter I.1) genannten Anschrift einzureichen.
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Anträge per Telefon, Fax und E-Mail sind nicht zulässig.
6. Rückfragen von Bewerbern werden nur schriftlich per Email oder Fax an die unter I.1) genannte Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ebenso nur schriftlich per Email oder Fax bearbeitet. Rückfragen können bis spätestens 02.10.2015 (12 Uhr) gestellt werden. Für den Versand der Einladungen zum Verhandlungsgespräch und der Informationsschreiben gemäß § 101 a GWB verwendet die Vergabestelle ebenso die vom Bewerber angegebene Faxnummer. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft aus Architekturbüros erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle mit dem Bewerber ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des bevollmächtigten Architekturbüros.
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7. Ablauf des Verhandlungsverfahrens nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs:
Erste Stufe:
Die aufgrund des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bieter erhalten Gelegenheit zu einer Präsentation gegenüber dem Auftraggeber zu den die Kriterien, die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung benannten Zuschlagskriterien und zur Abgabe eines unverbindlichen (indikativen) Honorarangebotes. Die Präsentation wird abschließend bewertet, das vorläufige Honorarangebot wird lediglich vorläufig bewertet.
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Zweite Stufe:
Der Auftraggeber handelt mit den Bietern die Vertragsbedingungen aus. Hierzu wird den Bietern ein Vertragsentwurf übermittelt. Den Bietern wird Gelegenheit gegeben, Anmerkungen und Änderungswünsche zu dem Vertragsentwurf vorzubringen. Den Bietern wird für die Auseinandersetzung mit dem Vertragsentwurf eine angemessene Zeit eingeräumt werden. Der Auftraggeber entscheidet, ob und wenn ja, in welcher Weise er den Vertragsentwurf ändert. Ein Anspruch der Bieter auf Änderungen besteht nicht.
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Nach den Verhandlungsgesprächen werden die Bieter aufgefordert, ein verbindliches Angebot auf Basis des vom Auftraggeber vorgegebenen finalen Vertragsentwurfs abzugeben. Der Auftraggeber wird die Angebote, insbesondere die verbindlichen Honorarangebote abschließend bewerten. Die Angaben in der Präsentation werden nicht erneut bewertet.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie- und Landesplanung
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 56116
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es wird darauf hingewiesen, dass ein Vergabenachprüfverfahren gemäß § 107 Abs. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet wird. Der Antrag ist unzulässig, soweit
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— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 177-321657 (2015-09-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-06-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Neubau der Kulturhalle im Ortsbezirk Schaidt soll die im Jahr 1960 als Schulturnhalle erbaute und 1978 sanierte Halle im Ortszentrum ersetzen, die nicht mehr den heutigen Anforderungen an eine Mehrzweckhalle entspricht. Der Standort für den geplanten Neubau der Kulturhalle befindet sich im Bereich des Sportgeländes im Süden des Ortsbezirks, wo sich Sportplätze, Sportanlagen und Sporthalle befinden. Die Einbindung in die vorhandenen Infrastruktur und die Schaffung einer mit nutzbaren Freifläche vor der Kulturhalle soll erfolgen. Die Kulturhalle dient den zahlreichen Vereinen und den Veranstaltern des Ortsbezirks Schaidt zur Pflege und Förderung ihrer sozialen und kulturellen Bedürfnisse. Besonderen Wert wird gelegt auf Multifunktionalität, Wirtschaftlichkeit, Unterhaltskosten, Energieeffizienz, zukunftsorientierte Ausstattung und Technik, Entwurfsqualität.
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Gesamtwert des Auftrags: 294406.84 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Ort der Leistung
NUTS-Region: Südliche Weinstraße 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postort: Wörth am Rhein
Kontakt
E-Mail: woerth@bieteranfrage.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-06-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-06-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 118-210011
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 177-321657
ABl. S-Ausgabe: 118

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Kulturhalle dient den zahlreichen Vereinen und den Veranstaltern des Ortsbezirks Schaidt zur Pflege und Förderung ihrer sozialen und kulturellen Bedürfnisse.
Nettobaukosten im Sinne der Kostengruppen 300 bis 500 im Sinne der DIN 276: 2 200 000 EUR (netto).
Davon:
— Kostengruppe 300: ca. 1 500 000 EUR netto,
— Kostengruppe 400: ca. 500 000 EUR netto,
— Kostengruppe 500: ca. 200 000 EUR netto.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bearbeitungsorganisation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 75
Gewichtung des Preises: 25

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-06-10 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Vergabenachprüfverfahren gemäß § 107 Abs. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet wird. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de 📧
Quelle: OJS 2016/S 118-210011 (2016-06-16)