Neubau der Westumgehung in Pinneberg zwischen der L 106 (Mühlenstraße) und der L 76 (Quickborner Straße) von Bau-km 1+790 bis Bau-km 4+700, VOF Vergabeverfahren zur Beschaffung Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke
Gegenstand dieses Bewerbungsverfahrens ist die Genehmigungsplanung (Lph 4) in der Tragwerksplanung, die Ausführungsplanung in der Objekt- u. Tragwerksplanung (Lph 5) bei Ingenieurbauwerken (einschließlich Bewehrung, Geländer, Lager, Fahrbahnübergangskonstruktionen, Abdichtung, Beläge, Entwässerung, etc.) als Grundleistung und Besondere Leistung gem. HOAI 2013 Anlage 12, Ziffer 12.1 zu § 43 Absatz 4 und Anlage 14, Ziffer 14.1 zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2 für die Brückenbauwerke BW-Nr. 1 und BW-Nr. 3 (inkl. anschließender Stützwand) der nachfolgend beschriebene Baumaßnahme (Laufzeit: Jul. 2015 bis vsl. Dez. 2018). Optional ist für die Brückenbauwerke BW-Nr. 1 und BW-Nr. 3 (inkl. anschließender Stützwand) vorgesehen, die Vorbereitung der Vergabe (Lph 6) als Grundleistung und die detaillierte Planung von Bauphasen als Besondere Leistung in der Lph 6 gem. HOAI 2013 Anlage 12, Ziffer 12.1 zu § 43 Absatz 4 und Anlage 14, Ziffer 14.1 und zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2 zu vergeben. Im Rahmen der Ausschreibung werden folgende Vorgaben für die Bauausführung definiert, die von den ausführenden Firmen zwingend einzuhalten sind: — Mindestangaben für die Materialverteilung; — Schussteilung und Reihenfolge der Stahlbaumontage; — Betonierabschnitte und Reihenfolge für die Herstellung der Fahrbahnplatte, Unterbauten und Gründungen; — Betonierabschnitte und Reihenfolge für die Herstellung der Unterbauten, Gründungen und Baubehelfe; — Reihenfolge für die Herstellung der Stützwände bei BW-Nr. 3. Um die Wettbewerbsfähigkeit, das Spezialwissen und die technischen Möglichkeiten der ausführenden Firmen nicht zu beschränken, werden insbesondere für Planung und Ausführung der Baubehelfe (z.B. Schalungen/Rüstungen etc.) die notwendigen Freiheiten eingeräumt. Es ist vorgesehen, die für die Kalkulation, Ausschreibung und Vergabe erforderlichen Unterlagen bereits vor der Ausschreibung in geprüfter Form vorzulegen (Standsicherheitsnachweise für den für die angenommenen Bauzustände sowie den Endzustand, Materialverteilung Stahlbau, Schal- und Bewehrungspläne wesentlicher Schlüsseldetails). Das seitens des Planungsbüros zur Verfügung stehende Zeitfenster zur Erstellung der hierfür erforderlichen geprüften und freigegebenen Planung für die Bauwerke BW-Nr. 1 und BW-Nr. 3 inkl. Stützwände beträgt ab Beauftragung 4 Monate. Für die ggf. erforderlichen optionalen Leistungen der „Vorbereitung der Vergabe“ (Lph 6) stehen im Anschluss für die Bauwerke BW-Nr. 1 und BW-Nr. 3 inkl. Stützwände 1 Monat zur Verfügung. Die Erbringung der Planungsleistungen ist ab dem 23.9.2015 vorgesehen. Unter Berücksichtigung der Erbringung der optionalen Leistungen zur „Vorbereitung der Vergabe“ ist die Leistungsphase 6 zum 26.2.2016 dem Auftraggeber zu übergeben. Die vollständigen Ausführungsunterlagen können teilweise erst nach Vorliegen der von der ausführenden Firma zu liefernden Grundlagen (wie z. B. Lagerdetailpläne, Übergangskonstruktionen, Schalungen und Rüstungen, Verbauten etc.) fertiggestellt werden. Die Standsicherheitsnachweise und insbesondere die Verformungsberechnungen sind ggf. mit den endgültigen mit der ausführenden Firma abgestimmten Bauzuständen, Schalungsgewichten zu überarbeiten bzw. zu ergänzen. Planerisch zu berücksichtigen sind Einflüsse aus parallel laufenden Baumaßnahmen, der sich aus dem Umfang der beschriebenen Bauleistungen ergibt (siehe unten). Die Termine sowohl für die Übergabe der Planungen an den AN-Bau als auch die von AN-Bau zu liefernden Planungen und Planungsgrundlagen werden in der Bau-Ausschreibung detailliert definiert. Basis der Leistungen sind die zur Beginn der vorgesehenen Planungsleistungen die vorliegenden Entwurfsunterlagen für die Brückenbauwerke BW-Nr. 1 und BW-Nr. 3 (inkl. anschließender Stützwand). Im Rahmen der optional zu erbringenden Leistungen der Leistungsphase 6 werden die Ausschreibungsunterlagen der Bauwerke, welche auf Grundlage der Entwürfe erstellt wurden, übergeben. Der Umfang der Bauleistungen beschreibt sich stichpunktartig wie folgt: Streckenbeschreibung: — Baulänge: ca. 2,910 km, Bauklasse II; — Länge der Anschlüsse: ca. 0,450 km; — Baubeginn: anzupassender Knoten L106 (Mühlenstraße); — Bauende: anzupassender Knoten L 76/K 21; — Kategorie B III; — Regelquerschnitt: angenähert RQ 10,5 mit Radweg. Dammlage: — ca. 0,875 km Dammlage davon 125 m zwischen Stützwänden. Schutzgebiete: — Niederungsgebiet der Pinnau; — Trinkwasserschutzgebiete IIIA (2 km/69 %) und IIIB (0,78 km/27 %). Bauwerke: — 1 Straßenbrücke über Gewässer (Pinnau); — 3 Straßenbrücken, davon 1 mit Bahnunterführung; — 1 Radwegunterführung (Maulprofil); — 2 Stützwände, Parallellage; — Lärmschutzwälle mit Steilwällen/Lärmschutzwand; — Lärmschutzwände. Anbindungen: — Einmündung Am Hafen; — Knoten L 107 (Prisdorfer Str.); — Einmündung für das vorgesehene Gewerbegebiet Müßentwiete; — Einmündung für das vorgesehene Gewerbegebiet Ossenpadd. Entwässerung: — Entwässerungsabschnitte 4; — Absetzbecken/LFA 1; — Stauraumersatz für Pinnau 1; — Einleitungen in Vorfluter 2; — Anbindungen an das Entwässerungssystem der Stadt Pinneberg 9. Die Brückenbauwerke BW-Nr. 1 und BW-Nr. 3 (inkl. anschließender Stützwand) können wie nachstehend beschrieben werden (ca. Angaben): BW Nr. 1: — Unterführung Pinnau; — Bau Km 2+158,500; — Lichte Weite gesamt: 147,49 m; — UK Konstruktion: ≥ 4 m ü. NN; — Winkel = ca. 171 g; — Breite zwischen den Geländern: 12,80; — Br.Kl. EC 1, DIN EN 1991-1-7 inkl. NA 2010-12, DIN EN 1991-2, Teil 2 inkl. NA 2012-08 Bemessung für Lastmodel LM 1; — Überbau = Stahlverbundkonstruktion; — Unterbauten aus Stahlbeton; — Tiefgründung. BW Nr.: 3 — Unterführung Bundesbahn/Ziegeleiweg; — Bau-Km 2+864,203, DB-Km 17+862,061; — Lichte Weite: 99,85 m; — Lichte Höhe:: ≥ 5,70/4,70; — Winkel = ca. 104,6 g; — Breite zwischen den Geländern: 12,80; — Br.Kl. EC 1, DIN EN 1991-1-7 inkl. NA 2010-12, DIN EN 1991-2, Teil 2 inkl. NA 2012-08 Bemessung für Lastmodel LM 1; — Geschlossene Brüstung H = 1,40 m über Gradiente; — Überbau = Stahlverbundkonstruktion; — Unterbauten aus Stahlbeton; — Flachgründung. BW Stützwände. — Rampe Siemensstraße rechts und links im Anschluß an BW Nr. 3; — Bau-Km von ca. 3+250 bis ca. 3+380; — Länge ca.: 124,3 m + 104,3 m; — Höhe von ca. 4,50 bis 0,80 m bis bodengleich; — Stützwände als Spundwandbauwerke. Die Grobterminplanung für die Baudurchführung der Ingenieurbauwerke ergibt sich wie folgt: Die Bauwerke werden losweise an die bauausführenden Firmen vergeben. BW Nr: 1 (Unterführung Pinnau) voraussichtlich Mai 2016-Juni 2018. BW Nr: 2 (Unterführung Wirtschaftsweg (Peiner Weg) voraussichtlich April 2016-April 2017. BW Nr: 3 (Unterführung Bundesbahn/Ziegeleiweg) voraussichtlich Juli 2016-Juni 2018. BW Nr: 4 (Überführung An den Fischteichen mit Radwegunterführung (Maulprofil) voraussichtlich Mai 2016-Dez. 2017. BW Stützwände (bei BW 3 Rampe Siemensstraße rechts und links) voraussichtlich Juli 2016-Juni 2018. Lärmschutzanlagen (Wälle, Wände und Steilwände) voraussichtlich 2016-2018.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-07-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-06-26.
Auftragsbekanntmachung (2015-06-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen für Brücken
Menge oder Umfang:
Gegenstand dieses Bewerbungsverfahrens ist, für die Brückenbauwerke BW-Nr. 1 und BW-Nr. 3 sowie für die Stützwände an BW-Nr. 3, die Genehmigungsplanung (Lph 4) in der Tragwerksplanung, die Ausführungsplanung in der Objekt- u. Tragwerksplanung (Lph 5) bei Ingenieurbauwerken (einschließlich Bewehrung, Geländer, Lager, Fahrbahnübergangskonstruktionen, Abdichtung, Beläge, Entwässerung, etc.) als Grundleistung und Besondere Leistung gem. HOAI 2013 Anlage 12, Ziffer 12.1 zu § 43 Absatz 4 und Anlage 14, Ziffer 14.1 zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2. Optional Vorbereitung der Vergabe (Lph 6) als Grundleistung und die detaillierte Planung von Bauphasen als Besondere Leistung in der Lph 6 gem. HOAI 2013 Anlage 12, Ziffer 12.1 zu § 43 Absatz 4 und Anlage 14, Ziffer 14.1 und zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2.
Gegenstand dieses Bewerbungsverfahrens ist, für die Brückenbauwerke BW-Nr. 1 und BW-Nr. 3 sowie für die Stützwände an BW-Nr. 3, die Genehmigungsplanung (Lph 4) in der Tragwerksplanung, die Ausführungsplanung in der Objekt- u. Tragwerksplanung (Lph 5) bei Ingenieurbauwerken (einschließlich Bewehrung, Geländer, Lager, Fahrbahnübergangskonstruktionen, Abdichtung, Beläge, Entwässerung, etc.) als Grundleistung und Besondere Leistung gem. HOAI 2013 Anlage 12, Ziffer 12.1 zu § 43 Absatz 4 und Anlage 14, Ziffer 14.1 zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2. Optional Vorbereitung der Vergabe (Lph 6) als Grundleistung und die detaillierte Planung von Bauphasen als Besondere Leistung in der Lph 6 gem. HOAI 2013 Anlage 12, Ziffer 12.1 zu § 43 Absatz 4 und Anlage 14, Ziffer 14.1 und zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Planungsleistungen für Brücken📦
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Pinneberg
Postanschrift: Bismarckstr. 8
Postleitzahl: 25421
Postort: Pinneberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.pinneberg.de🌏
E-Mail: info@stadtverwaltung.pinneberg.de📧
Telefon: +49 4101211260 / 4101211282📞
Fax: +49 410121177282 📠
a) Alle Bewerbungen sind unter Benutzung des vom Auftraggeber erstellten Bewerbungsbogens einzureichen. Die Bewerbungsunterlagen können unter der im „I.1) Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken“
angegebenen Adresse abgefordert werden.
b) Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen gelten auch mehrere Bewerbungen von Ingenieurbüros innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften sowie gleichzeitige Bewerbungen als Bieter und Nachunternehmer in unterschiedlichen Bewerbungen innerhalb dieses Verfahrens. Die Mehrfachbewerbung von Nachunternehmen stellt i. d. R. kein wettbewerbswidriges Verhalten dar, sofern bereits in der Bewerbungsphase schriftlich mitgeteilt wird (vom Einzelbewerber bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie vom Nachunternehmer), dass entsprechende Vorkehrungen getroffen wurden, die den Geheimwettbewerb nachhaltig sicherstellen.
c) Bewerbungen sind nur mit Bewerbungsbögen möglich, formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Alle Mitglieder von Bewerbergemeinschaften und vorgesehene Subunternehmer müssen jeweils einen seperaten Bewerbungsbogen ausfüllen und unterschreiben.
d) Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, der Bewerbung beizulegen. Unvollständig ausgefüllte und/oder nicht rechtskräftig unterschriebene Bewerbungsbögen und fehlende Nachweise können zum Ausschluss der Bewerbung führen.
e) Weitere Unterlagen über die oben verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
f) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben.
g) Die vollständigen Teilnahmeanträge müssen an dem unter IV.3.4) genannten Schlusstermin für den Eingang der Unterlagen beim Auftraggeber (siehe I.1)) vorliegen. Teilnahmeanträge, die später eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Der Teilnehmer trägt selbst die Verantwortung für den fristgerechten Eingang des Teilnahmeantrages. Dies gilt entsprechend für alle Teilnehmer bei Bietergemeinschaften.
h) Bewerbergemeinschaften müssen sich als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist nicht möglich.
a) Alle Bewerbungen sind unter Benutzung des vom Auftraggeber erstellten Bewerbungsbogens einzureichen. Die Bewerbungsunterlagen können unter der im „I.1) Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken“
angegebenen Adresse abgefordert werden.
b) Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen gelten auch mehrere Bewerbungen von Ingenieurbüros innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften sowie gleichzeitige Bewerbungen als Bieter und Nachunternehmer in unterschiedlichen Bewerbungen innerhalb dieses Verfahrens. Die Mehrfachbewerbung von Nachunternehmen stellt i. d. R. kein wettbewerbswidriges Verhalten dar, sofern bereits in der Bewerbungsphase schriftlich mitgeteilt wird (vom Einzelbewerber bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie vom Nachunternehmer), dass entsprechende Vorkehrungen getroffen wurden, die den Geheimwettbewerb nachhaltig sicherstellen.
c) Bewerbungen sind nur mit Bewerbungsbögen möglich, formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Alle Mitglieder von Bewerbergemeinschaften und vorgesehene Subunternehmer müssen jeweils einen seperaten Bewerbungsbogen ausfüllen und unterschreiben.
d) Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, der Bewerbung beizulegen. Unvollständig ausgefüllte und/oder nicht rechtskräftig unterschriebene Bewerbungsbögen und fehlende Nachweise können zum Ausschluss der Bewerbung führen.
e) Weitere Unterlagen über die oben verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
f) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben.
g) Die vollständigen Teilnahmeanträge müssen an dem unter IV.3.4) genannten Schlusstermin für den Eingang der Unterlagen beim Auftraggeber (siehe I.1)) vorliegen. Teilnahmeanträge, die später eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Der Teilnehmer trägt selbst die Verantwortung für den fristgerechten Eingang des Teilnahmeantrages. Dies gilt entsprechend für alle Teilnehmer bei Bietergemeinschaften.
h) Bewerbergemeinschaften müssen sich als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist nicht möglich.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Bewerbungsverfahrens ist die Genehmigungsplanung (Lph 4) in der Tragwerksplanung, die Ausführungsplanung in der Objekt- u. Tragwerksplanung (Lph 5) bei Ingenieurbauwerken (einschließlich Bewehrung, Geländer, Lager, Fahrbahnübergangskonstruktionen, Abdichtung, Beläge, Entwässerung, etc.) als Grundleistung und Besondere Leistung gem. HOAI 2013 Anlage 12, Ziffer 12.1 zu § 43 Absatz 4 und Anlage 14, Ziffer 14.1 zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2 für die Brückenbauwerke BW-Nr. 1 und BW-Nr. 3 (inkl. anschließender Stützwand) der nachfolgend beschriebene Baumaßnahme (Laufzeit: Jul. 2015 bis vsl. Dez. 2018). Optional ist für die Brückenbauwerke BW-Nr. 1 und BW-Nr. 3 (inkl. anschließender Stützwand) vorgesehen, die Vorbereitung der Vergabe (Lph 6) als Grundleistung und die detaillierte Planung von Bauphasen als Besondere Leistung in der Lph 6 gem. HOAI 2013 Anlage 12, Ziffer 12.1 zu § 43 Absatz 4 und Anlage 14, Ziffer 14.1 und zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2 zu vergeben.
Gegenstand dieses Bewerbungsverfahrens ist die Genehmigungsplanung (Lph 4) in der Tragwerksplanung, die Ausführungsplanung in der Objekt- u. Tragwerksplanung (Lph 5) bei Ingenieurbauwerken (einschließlich Bewehrung, Geländer, Lager, Fahrbahnübergangskonstruktionen, Abdichtung, Beläge, Entwässerung, etc.) als Grundleistung und Besondere Leistung gem. HOAI 2013 Anlage 12, Ziffer 12.1 zu § 43 Absatz 4 und Anlage 14, Ziffer 14.1 zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2 für die Brückenbauwerke BW-Nr. 1 und BW-Nr. 3 (inkl. anschließender Stützwand) der nachfolgend beschriebene Baumaßnahme (Laufzeit: Jul. 2015 bis vsl. Dez. 2018). Optional ist für die Brückenbauwerke BW-Nr. 1 und BW-Nr. 3 (inkl. anschließender Stützwand) vorgesehen, die Vorbereitung der Vergabe (Lph 6) als Grundleistung und die detaillierte Planung von Bauphasen als Besondere Leistung in der Lph 6 gem. HOAI 2013 Anlage 12, Ziffer 12.1 zu § 43 Absatz 4 und Anlage 14, Ziffer 14.1 und zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2 zu vergeben.
Im Rahmen der Ausschreibung werden folgende Vorgaben für die Bauausführung definiert, die von den ausführenden Firmen zwingend einzuhalten sind:
— Mindestangaben für die Materialverteilung;
— Schussteilung und Reihenfolge der Stahlbaumontage;
— Betonierabschnitte und Reihenfolge für die Herstellung der…
… Fahrbahnplatte, Unterbauten und Gründungen;
… Unterbauten, Gründungen und Baubehelfe;
— Reihenfolge für die Herstellung der Stützwände bei BW-Nr. 3.
Um die Wettbewerbsfähigkeit, das Spezialwissen und die technischen Möglichkeiten der ausführenden Firmen nicht zu beschränken, werden insbesondere für Planung und Ausführung der Baubehelfe (z.B. Schalungen/Rüstungen etc.) die notwendigen Freiheiten eingeräumt.
Um die Wettbewerbsfähigkeit, das Spezialwissen und die technischen Möglichkeiten der ausführenden Firmen nicht zu beschränken, werden insbesondere für Planung und Ausführung der Baubehelfe (z.B. Schalungen/Rüstungen etc.) die notwendigen Freiheiten eingeräumt.
Es ist vorgesehen, die für die Kalkulation, Ausschreibung und Vergabe erforderlichen Unterlagen bereits vor der Ausschreibung in geprüfter Form vorzulegen (Standsicherheitsnachweise für den für die angenommenen Bauzustände sowie den Endzustand, Materialverteilung Stahlbau, Schal- und Bewehrungspläne wesentlicher Schlüsseldetails). Das seitens des Planungsbüros zur Verfügung stehende Zeitfenster zur Erstellung der hierfür erforderlichen geprüften und freigegebenen Planung für die Bauwerke BW-Nr. 1 und BW-Nr. 3 inkl. Stützwände beträgt ab Beauftragung 4 Monate. Für die ggf. erforderlichen optionalen Leistungen der „Vorbereitung der Vergabe“ (Lph 6) stehen im Anschluss für die Bauwerke BW-Nr. 1 und BW-Nr. 3 inkl. Stützwände 1 Monat zur Verfügung. Die Erbringung der Planungsleistungen ist ab dem 23.9.2015 vorgesehen. Unter Berücksichtigung der Erbringung der optionalen Leistungen zur „Vorbereitung der Vergabe“ ist die Leistungsphase 6 zum 26.2.2016 dem Auftraggeber zu übergeben.
Es ist vorgesehen, die für die Kalkulation, Ausschreibung und Vergabe erforderlichen Unterlagen bereits vor der Ausschreibung in geprüfter Form vorzulegen (Standsicherheitsnachweise für den für die angenommenen Bauzustände sowie den Endzustand, Materialverteilung Stahlbau, Schal- und Bewehrungspläne wesentlicher Schlüsseldetails). Das seitens des Planungsbüros zur Verfügung stehende Zeitfenster zur Erstellung der hierfür erforderlichen geprüften und freigegebenen Planung für die Bauwerke BW-Nr. 1 und BW-Nr. 3 inkl. Stützwände beträgt ab Beauftragung 4 Monate. Für die ggf. erforderlichen optionalen Leistungen der „Vorbereitung der Vergabe“ (Lph 6) stehen im Anschluss für die Bauwerke BW-Nr. 1 und BW-Nr. 3 inkl. Stützwände 1 Monat zur Verfügung. Die Erbringung der Planungsleistungen ist ab dem 23.9.2015 vorgesehen. Unter Berücksichtigung der Erbringung der optionalen Leistungen zur „Vorbereitung der Vergabe“ ist die Leistungsphase 6 zum 26.2.2016 dem Auftraggeber zu übergeben.
Die vollständigen Ausführungsunterlagen können teilweise erst nach Vorliegen der von der ausführenden Firma zu liefernden Grundlagen (wie z. B. Lagerdetailpläne, Übergangskonstruktionen, Schalungen und Rüstungen, Verbauten etc.) fertiggestellt werden.
Die vollständigen Ausführungsunterlagen können teilweise erst nach Vorliegen der von der ausführenden Firma zu liefernden Grundlagen (wie z. B. Lagerdetailpläne, Übergangskonstruktionen, Schalungen und Rüstungen, Verbauten etc.) fertiggestellt werden.
Die Standsicherheitsnachweise und insbesondere die Verformungsberechnungen sind ggf. mit den endgültigen mit der ausführenden Firma abgestimmten Bauzuständen, Schalungsgewichten zu überarbeiten bzw. zu ergänzen. Planerisch zu berücksichtigen sind Einflüsse aus parallel laufenden Baumaßnahmen, der sich aus dem Umfang der beschriebenen Bauleistungen ergibt (siehe unten).
Die Standsicherheitsnachweise und insbesondere die Verformungsberechnungen sind ggf. mit den endgültigen mit der ausführenden Firma abgestimmten Bauzuständen, Schalungsgewichten zu überarbeiten bzw. zu ergänzen. Planerisch zu berücksichtigen sind Einflüsse aus parallel laufenden Baumaßnahmen, der sich aus dem Umfang der beschriebenen Bauleistungen ergibt (siehe unten).
Die Termine sowohl für die Übergabe der Planungen an den AN-Bau als auch die von AN-Bau zu liefernden Planungen und Planungsgrundlagen werden in der Bau-Ausschreibung detailliert definiert.
Basis der Leistungen sind die zur Beginn der vorgesehenen Planungsleistungen die vorliegenden Entwurfsunterlagen für die Brückenbauwerke BW-Nr. 1 und BW-Nr. 3 (inkl. anschließender Stützwand). Im Rahmen der optional zu erbringenden Leistungen der Leistungsphase 6 werden die Ausschreibungsunterlagen der Bauwerke, welche auf Grundlage der Entwürfe erstellt wurden, übergeben.
Basis der Leistungen sind die zur Beginn der vorgesehenen Planungsleistungen die vorliegenden Entwurfsunterlagen für die Brückenbauwerke BW-Nr. 1 und BW-Nr. 3 (inkl. anschließender Stützwand). Im Rahmen der optional zu erbringenden Leistungen der Leistungsphase 6 werden die Ausschreibungsunterlagen der Bauwerke, welche auf Grundlage der Entwürfe erstellt wurden, übergeben.
Der Umfang der Bauleistungen beschreibt sich stichpunktartig wie folgt:
BW Nr: 3 (Unterführung Bundesbahn/Ziegeleiweg) voraussichtlich Juli 2016-Juni 2018.
BW Nr: 4 (Überführung An den Fischteichen mit Radwegunterführung (Maulprofil) voraussichtlich Mai 2016-Dez. 2017.
BW Stützwände (bei BW 3 Rampe Siemensstraße rechts und links) voraussichtlich Juli 2016-Juni 2018.
Lärmschutzanlagen (Wälle, Wände und Steilwände) voraussichtlich 2016-2018.
Referenznummer: 661214
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schleswig Holstein, Pinneberg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende Erklärungen und Nachweise (Punkte III.2.1) bis III.2.3) der Bekanntmachung) sind in der aufgeführten Reihenfolge vorzulegen. Die Vorlage von Eigenerklärungen ist ausreichend. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Bei Bewerbergemeinschaften oder vorgesehenem Nachunternehmereinsatz ist von jedem Beteiligten (Einzelbewerber, Nachunternehmer) ein eigener, vollständiger Abschnitt in den Bewerbungsunterlagen zu erstellen (Ausnahme: Registernummer 11). Dieser ist mit den jeweiligen Buchstaben des Bewerbers/Nachunternehmers (A, B, C etc.) zu kennzeichnen. Der bevollmächtigte Vertreter einer Bewerbergemeinschaft wählt den Buchstaben A für seinen Teilnahmeantrag. Die weiteren Partner und Nachunternehmer erhalten die nachfolgenden Buchstaben (B, C etc.).
Bei Bewerbergemeinschaften oder vorgesehenem Nachunternehmereinsatz ist von jedem Beteiligten (Einzelbewerber, Nachunternehmer) ein eigener, vollständiger Abschnitt in den Bewerbungsunterlagen zu erstellen (Ausnahme: Registernummer 11). Dieser ist mit den jeweiligen Buchstaben des Bewerbers/Nachunternehmers (A, B, C etc.) zu kennzeichnen. Der bevollmächtigte Vertreter einer Bewerbergemeinschaft wählt den Buchstaben A für seinen Teilnahmeantrag. Die weiteren Partner und Nachunternehmer erhalten die nachfolgenden Buchstaben (B, C etc.).
Erklärung über wirtschaftliche Verknüpfungen:
1. Erklärung zu Verknüpfungen mit Unternehmen (§ 4 (2) VOF).
2. Erklärung zu Zusammenarbeit mit Anderen auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise (§ 4 (2) VOF).
3. Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen (§ 2 (3) VOF).
4. Nennung von Bewerbergemeinschaften.
a) Vorgesehener Leistungsanteil;
b) Darstellung der bisherigen Zusammenarbeit mit den jeweiligen Partnern;
5. Nennung der Nachunternehmer;
b) Darstellung der bisherigen Zusammenarbeit mit den Nachunternehmern;
c) Für jeden Nachunternehmer ist eine Verpflichtungserklärung gem. (§ 5 (6) VOF) beizulegen.
Näheres regeln die Bewerbungsunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweise und Erklärungen bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens (§ 5 (4) a) VOF).
— 1 500 000 EUR für Personenschäden;
— 1 500 000 EUR für Sach- und sonstige Schäden.
Erklärung zur Bevollmächtigung und zur gesamtschuldnerischen Haftung im Falle einer späteren Bietergemeinschaft.
Erklärung über den Gesamtumsatz für vergleichbare Dienstleistungen „Genehmigungs- und Ausführungsplanung sowie optional die Vorbereitung der Vergabe bei Ingenieurbauwerken als Grundleistung und Besondere Leistung gem. HOAI 2013 Anlage 12, Ziffer 12.1 zu § 43 Absatz 4 und Anlage 14, Ziffer 14.1 zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2 in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 5 (4)c VOF).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung über den Gesamtumsatz für vergleichbare Dienstleistungen „Genehmigungs- und Ausführungsplanung sowie optional die Vorbereitung der Vergabe bei Ingenieurbauwerken als Grundleistung und Besondere Leistung gem. HOAI 2013 Anlage 12, Ziffer 12.1 zu § 43 Absatz 4 und Anlage 14, Ziffer 14.1 zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2 in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 5 (4)c VOF).
Näheres regeln die Bewerbungsunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweis der Qualitätssicherung gem. DIN EN ISO 9001:2008 oder gleichwertig (nachvollziehbare Beschreibung eigener Qualitätsstandards).
Erklärung über jährliches Mittel der Führungskräfte in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 5 (5) d) VOF).
Erklärung über jährliches Mittel der Beschäftigten (fest angestellte Mitarbeiter) in den letzten 5 Geschäftsjahren gegliedert nach den beiden Berufsgruppen.
— Dipl.-Ing. (Univ. und FH bzw. entsprechende Qualifikationen).
Darstellung der technischen Ausstattung (incl. Software) des Büros und Nachweis ausreichender Kommunikationsmöglichkeiten sowie vorgesehener Maßnahmen zur Sicherstellung des Informationsaustausches im Projekt.
Bei Bewerbergemeinschaften oder vorgesehenem Nachunternehmereinsatz sind die folgenden Kriterien (Registernummer 11) innerhalb der gesamten Bewerbung ausschließlich vom Bewerber mit dem Buchstaben A zu erstellen.
a) Anzahl und Namentliche Nennung sowie Nachweise und Bescheinigungen über die berufliche Qualifikation für die mit der Ingenieurdienstleistung vorgesehenen Ingenieure.
b) Darstellung der vorgesehenen Zusammensetzung des Projektteams mit Aufgabenverteilung und Firmenzugehörigkeit (bei Bewerbergemeinschaften oder vorgesehenem Nachunternehmereinsatz).
c) Nennung des entscheidungsbefugten Projektleiters und seiner Stellvertreter.
Bewertung der einzelnen Referenzen nach zur Verfügung stehenden und bei den Referenzobjekten beteiligten Mitarbeitern. Bei Bewerbergemeinschaften oder vorgesehenem Nachunternehmereinsatz ist von mindestens drei und maximal sechs in den letzten 5 Jahren realisierten, vergleichbaren Projekten (Genehmigungsplanung in der Tragwerksplanung, Ausführungsplanung in der Objekt- und Tragwerksplanung sowie Vorbereitung der Vergabe bei Ingenieurbauwerken“ als Grundleistung und Besondere Leistungen gem. HOAI 2013 Anlage 12, Ziffer 12.1 zu § 43 Absatz 4 und Anlage 14, Ziffer 14.1 zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2) die Registernummern 13a) und 13 b) von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer getrennt für jedes Projekt zu verwenden.
Bewertung der einzelnen Referenzen nach zur Verfügung stehenden und bei den Referenzobjekten beteiligten Mitarbeitern. Bei Bewerbergemeinschaften oder vorgesehenem Nachunternehmereinsatz ist von mindestens drei und maximal sechs in den letzten 5 Jahren realisierten, vergleichbaren Projekten (Genehmigungsplanung in der Tragwerksplanung, Ausführungsplanung in der Objekt- und Tragwerksplanung sowie Vorbereitung der Vergabe bei Ingenieurbauwerken“ als Grundleistung und Besondere Leistungen gem. HOAI 2013 Anlage 12, Ziffer 12.1 zu § 43 Absatz 4 und Anlage 14, Ziffer 14.1 zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2) die Registernummern 13a) und 13 b) von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer getrennt für jedes Projekt zu verwenden.
Bei Bewerbergemeinschaften oder vorgesehenem Nachunternehmereinsatz ist vom Bewerber mit dem Buchstaben A (vgl. „Bewertungskriterien für die Bewerberauswahl“) anzugeben, welche der insgesamt maximal sechs Referenzen in die Wertung einzubeziehen sind.
Bei Bewerbergemeinschaften oder vorgesehenem Nachunternehmereinsatz ist vom Bewerber mit dem Buchstaben A (vgl. „Bewertungskriterien für die Bewerberauswahl“) anzugeben, welche der insgesamt maximal sechs Referenzen in die Wertung einzubeziehen sind.
Es werden nur folgende Referenzprojekte bewertet:
Bei den erforderliche Referenzen muss es sich jeweils über einen Neubau mehrfeldriger Straßenbrücken, um Stahlbrücken im Verbund mit einem Stahlbetondeck; in Längsrichtung der Brücke mindestens zwei vorgefertigten Stahlträger (einzellige Hohlkastenprofile mit vollwandigen Stegen), die die Lasten im Verbund mit dem Stahlbetondeck abtragen, handeln. Es sind je Bauwerk (Brückenbauwerk über eine Wasserstraße/Brückenbauwerk über Gleisanlagen) mindestens 2 Referenzprojekte einzureichen. Es werden maximal 3 Referenzen für eine Straßenbrücke über eine Wasserstraße und maximal 3 Referenzen für eine Straßenbrücke über Gleisanlagen in der Wertung berücksichtigt. Eine Unterschreitung der Mindestanzahl von Referenzprojekten je Bauwerk (Brückenbauwerk über eine Wasserstraße/Brückenbauwerk über Gleisanlagen) führt zum Ausschluss des Bewerbers.
Bei den erforderliche Referenzen muss es sich jeweils über einen Neubau mehrfeldriger Straßenbrücken, um Stahlbrücken im Verbund mit einem Stahlbetondeck; in Längsrichtung der Brücke mindestens zwei vorgefertigten Stahlträger (einzellige Hohlkastenprofile mit vollwandigen Stegen), die die Lasten im Verbund mit dem Stahlbetondeck abtragen, handeln. Es sind je Bauwerk (Brückenbauwerk über eine Wasserstraße/Brückenbauwerk über Gleisanlagen) mindestens 2 Referenzprojekte einzureichen. Es werden maximal 3 Referenzen für eine Straßenbrücke über eine Wasserstraße und maximal 3 Referenzen für eine Straßenbrücke über Gleisanlagen in der Wertung berücksichtigt. Eine Unterschreitung der Mindestanzahl von Referenzprojekten je Bauwerk (Brückenbauwerk über eine Wasserstraße/Brückenbauwerk über Gleisanlagen) führt zum Ausschluss des Bewerbers.
Erforderliche Angaben zum Referenzprojekt und dem im Zuge der Projektbearbeitung anfallenden/ beauftragten Leistungsspektrum (Vertragsbestandteil).
Für jedes Projekt ist eine listenförmige Aufstellung mit folgendem Inhalt zu machen.
Genehmigungs- und Ausführungsplanung sowie Vorbereitung der Vergabe von vergleichbaren Ingenieurbauwerken:
— Kurze Beschreibung der Maßnahme;
— Honorarsumme Genehmigungsplanung in der Tragwerksplanung, Ausführungsplanung sowie Vorbereitung der Vergabe in der Objekt- und Tragwerksplanung bei Ingenieurbauwerken“ als Grundleistung und Besondere Leistungen gem. HOAI 2013 Anlage 12, Ziffer 12.1 zu § 43 Absatz 4 und Anlage 14, Ziffer 14.1 zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2;
— Honorarsumme Genehmigungsplanung in der Tragwerksplanung, Ausführungsplanung sowie Vorbereitung der Vergabe in der Objekt- und Tragwerksplanung bei Ingenieurbauwerken“ als Grundleistung und Besondere Leistungen gem. HOAI 2013 Anlage 12, Ziffer 12.1 zu § 43 Absatz 4 und Anlage 14, Ziffer 14.1 zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2;
— Leistungszeitraum (von-bis);
— Lage des Ortes der Dienstleistungserbringung;
— Auftraggeber der Dienstleistung;
— Aufteilung der Referenzen nach Leistungsphasen der HOAI (Brückenbauwerke) und Bewertung der einzelnen Referenzen nach Umfang der erbrachten Planungsleistungen sowie Umfang der erbrachten Planungsleistungen unter Berücksichtigung des Bauverfahrens.
Näheres regeln die Bewerbungsunterlagen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens (§ 5 (4) a) VOF).
— 1 500 000 EUR für Personenschäden;
— 1 500 000 EUR für Sach- und sonstige Schäden.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Abschlagszahlungen werden gemäß Projektfortschritt bis zu einer Höhe von 95 v. H. der Auftragssumme ausgezahlt – siehe dazu § 8 (1) AVB¬ING.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Für Bewerber-/Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Auftraggeber behält sich vor, zwischen den Leistungsbereichen der Planungen im Sinne der VOL/A und der VOF sowie Bauleistungen im Sinne der VOB (soweit Baugerät und gewerbliches Personal eingesetzt wird), zu unterscheiden. Der Zuschlag für einen Leistungsbereich schließt eine Bewerbung für weitere Leistungsbereiche grundsätzlich aus. Dies gilt auch bei Personenidentität eines Mitglieds der Geschäftsführung in verbundenen Unternehmen.
Der Auftraggeber behält sich vor, zwischen den Leistungsbereichen der Planungen im Sinne der VOL/A und der VOF sowie Bauleistungen im Sinne der VOB (soweit Baugerät und gewerbliches Personal eingesetzt wird), zu unterscheiden. Der Zuschlag für einen Leistungsbereich schließt eine Bewerbung für weitere Leistungsbereiche grundsätzlich aus. Dies gilt auch bei Personenidentität eines Mitglieds der Geschäftsführung in verbundenen Unternehmen.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die einzureichenden Unterlagen sind unter Punkt III.2) dieser Bekanntmachung dargestellt. Näheres zum Auswahlverfahren regeln die Bewerbungsunterlagen.
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-09-23 📅
Datum des Endes: 2016-01-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-11-01 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 661214
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 211-372991
Zusätzliche Informationen
a) Alle Bewerbungen sind unter Benutzung des vom Auftraggeber erstellten Bewerbungsbogens einzureichen. Die Bewerbungsunterlagen können unter der im „I.1) Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken“
angegebenen Adresse abgefordert werden.
a) Alle Bewerbungen sind unter Benutzung des vom Auftraggeber erstellten Bewerbungsbogens einzureichen. Die Bewerbungsunterlagen können unter der im „I.1) Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken“
angegebenen Adresse abgefordert werden.
b) Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen gelten auch mehrere Bewerbungen von Ingenieurbüros innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften sowie gleichzeitige Bewerbungen als Bieter und Nachunternehmer in unterschiedlichen Bewerbungen innerhalb dieses Verfahrens. Die Mehrfachbewerbung von Nachunternehmen stellt i. d. R. kein wettbewerbswidriges Verhalten dar, sofern bereits in der Bewerbungsphase schriftlich mitgeteilt wird (vom Einzelbewerber bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie vom Nachunternehmer), dass entsprechende Vorkehrungen getroffen wurden, die den Geheimwettbewerb nachhaltig sicherstellen.
b) Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen gelten auch mehrere Bewerbungen von Ingenieurbüros innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften sowie gleichzeitige Bewerbungen als Bieter und Nachunternehmer in unterschiedlichen Bewerbungen innerhalb dieses Verfahrens. Die Mehrfachbewerbung von Nachunternehmen stellt i. d. R. kein wettbewerbswidriges Verhalten dar, sofern bereits in der Bewerbungsphase schriftlich mitgeteilt wird (vom Einzelbewerber bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie vom Nachunternehmer), dass entsprechende Vorkehrungen getroffen wurden, die den Geheimwettbewerb nachhaltig sicherstellen.
c) Bewerbungen sind nur mit Bewerbungsbögen möglich, formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Alle Mitglieder von Bewerbergemeinschaften und vorgesehene Subunternehmer müssen jeweils einen seperaten Bewerbungsbogen ausfüllen und unterschreiben.
d) Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, der Bewerbung beizulegen. Unvollständig ausgefüllte und/oder nicht rechtskräftig unterschriebene Bewerbungsbögen und fehlende Nachweise können zum Ausschluss der Bewerbung führen.
d) Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, der Bewerbung beizulegen. Unvollständig ausgefüllte und/oder nicht rechtskräftig unterschriebene Bewerbungsbögen und fehlende Nachweise können zum Ausschluss der Bewerbung führen.
e) Weitere Unterlagen über die oben verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
f) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben.
g) Die vollständigen Teilnahmeanträge müssen an dem unter IV.3.4) genannten Schlusstermin für den Eingang der Unterlagen beim Auftraggeber (siehe I.1)) vorliegen. Teilnahmeanträge, die später eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Der Teilnehmer trägt selbst die Verantwortung für den fristgerechten Eingang des Teilnahmeantrages. Dies gilt entsprechend für alle Teilnehmer bei Bietergemeinschaften.
g) Die vollständigen Teilnahmeanträge müssen an dem unter IV.3.4) genannten Schlusstermin für den Eingang der Unterlagen beim Auftraggeber (siehe I.1)) vorliegen. Teilnahmeanträge, die später eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Der Teilnehmer trägt selbst die Verantwortung für den fristgerechten Eingang des Teilnahmeantrages. Dies gilt entsprechend für alle Teilnehmer bei Bietergemeinschaften.
h) Bewerbergemeinschaften müssen sich als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist nicht möglich.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 4319884702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 107 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit Nr.
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Nachprüfung nach § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Nachprüfung nach § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 124-227702 (2015-06-26)
Ergänzende Angaben (2015-12-10) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben