Neubau der Westumgehung in Pinneberg zwischen der L 106 und der L 76 von Bau-km 1 + 790 bis Bau-km 4 + 700 Durchgehende Strecke (Straßenbau und Straßenentwässerung) ohne Brückenbauwerke
Geplant ist der Bau einer Ortsrandstraße im Westen der Stadt Pinneberg mit 2,9 km Streckenlänge zur Entlastung der Innenstadt vom Durchgangsverkehr. Sie stellt auch einen Lückenschluss des bisher gebauten Westrings mit der BAB A 23 dar. Der Umfang der Bauleistungen beschreibt sich wie folgt: Streckenbeschreibung: Baulänge: ca. 2,910 km – Länge der Anschlüsse: ca. 0,450 km – Baubeginn: anzupassender Knoten L106 (Mühlenstraße) – Bauende: anzupassender Knoten L 76/K 21 – Kategorie B III – Regelquerschnitt: angenähert RQ 10,5 mit Radweg – Bauklasse II Anbindungen: anzupassender Knoten L106 (Mühlenstraße) – 2 Wegeeinmündungen – Einmündung Am Hafen – Knoten L 107 (Prisdorfer Str.) – Einmündung für das vorgesehene Gewerbegebiet Müßentwiete – Einmündung für das vorgesehene Gewerbegebiet Ossenpadd – anzupassender Knoten L 76/K 21 – Einschnitte/Dammlage: — ca. 0,875 km Dammlage davon 125m zwischen Stützwänden Kreuzungspunkte: 4 Wegekreuzungen. Entwässerung: — 4 Entwässerungsabschnitte – 1 Absetzbecken/ LFA – Stauraumersatz für Pinnau – 2 Einleitungen in Vorfluter – 9 Anbindungen an das Entwässerungssystem der Stadt Pinneberg.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-08-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-06-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Hauptmassen:ca. 600 m Zäune umsetzen oder abbauen,ca. 3 500 m2 Wege oder Parkplätze (unbefestigt) aufnehmen,ca. 8 000 m2 Fahrbahn- und sonstige Befestigung aufnehmen,ca. 600 m Entwässerung beseitigen,ca. 14 500 m3 Oberboden abtragen,ca. 6 700 m3 Oberboden liefern,ca. 17 000 m3 Boden lösen und abfahren,ca. 55 000 m3 Boden Liefern und einbauen,ca. 3.900 m Betonrohrleitung DN 300 bis 600,ca. 350 m Betonrohrleitung DN 700 bis 1000,ca. 110 St. Straßenabläufe mit Anschlussleitungen,ca. 5.000 m Kunststoffleitung DN 100,1 St. Öl- und Benzinabscheider,1 St. Rückhaltebecken,ca. 1 750 m2 Abdichtungsfolie in Wasserschutzgebiet,ca. 40.000 m3 Frostschutzschichten,ca. 600 m2 Bit. Tragschicht 10 cm,ca. 34 000 m2 Bit. Tragschicht 14 cm,ca. 2 800 m2 Binder 4 cm,ca. 26 000 m2 Binder 8 cm,ca. 34 000 m2 Decke Asphaltbeton 4 cm,ca. 9 700 m2 Bit. Befestigung Radweg,ca. 6 000 m2 Pflasterbefestigung,ca. 3 500 m Bordsteine,ca. 3 300 m Wildschutzzäune,ca. 2 500 m Weidezäune,1 St. Stauraumausgleich Pinnau,ca. 840 m Betonrohrleitung DN 1000 mit Schächten (Niederschlagswassersammler Nordwest Pinneberg),sowie Straßenausstattung beseitigen,Fahrzeugrückhaltesysteme (SP),Markierung,Verkehrszeichen und wegweisende Beschilderung,Abbruch Gartenlauben und Garage, kleinere Stützwände, Zäune und Treppen, vorhandene Leitungen provisorischer Befestigungen temporärer Amphibienschutzeinrichtungen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Fernstraßen und Straßen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
anzupassender Knoten L106 (Mühlenstraße) – 2 Wegeeinmündungen – Einmündung Am Hafen – Knoten L 107 (Prisdorfer Str.) – Einmündung für das vorgesehene Gewerbegebiet Müßentwiete – Einmündung für das vorgesehene Gewerbegebiet Ossenpadd – anzupassender Knoten L 76/K 21 – Einschnitte/Dammlage:
— ca. 0,875 km Dammlage davon 125m zwischen Stützwänden
Kreuzungspunkte:
4 Wegekreuzungen.
Entwässerung:
— 4 Entwässerungsabschnitte – 1 Absetzbecken/ LFA – Stauraumersatz für Pinnau – 2 Einleitungen in Vorfluter – 9 Anbindungen an das Entwässerungssystem der Stadt Pinneberg.
Menge oder Umfang:
Hauptmassen:
ca. 600 m Zäune umsetzen oder abbauen,
ca. 3 500 m
ca. 8 000 m
ca. 600 m Entwässerung beseitigen,
ca. 14 500 m
ca. 6 700 m
ca. 17 000 m
ca. 55 000 m
ca. 3.900 m Betonrohrleitung DN 300 bis 600,
ca. 350 m Betonrohrleitung DN 700 bis 1000,
ca. 110 St. Straßenabläufe mit Anschlussleitungen,
ca. 5.000 m Kunststoffleitung DN 100,
1 St. Öl- und Benzinabscheider,
1 St. Rückhaltebecken,
ca. 1 750 m
ca. 40.000 m
ca. 600 m
ca. 34 000 m
ca. 2 800 m
ca. 26 000 m
ca. 9 700 m
ca. 6 000 m
ca. 3 500 m Bordsteine,
ca. 3 300 m Wildschutzzäune,
ca. 2 500 m Weidezäune,
1 St. Stauraumausgleich Pinnau,
ca. 840 m Betonrohrleitung DN 1000 mit Schächten (Niederschlagswassersammler Nordwest Pinneberg),
sowie Straßenausstattung beseitigen,
Fahrzeugrückhaltesysteme (SP),
Markierung,
Verkehrszeichen und wegweisende Beschilderung,
Abbruch Gartenlauben und Garage, kleinere Stützwände, Zäune und Treppen, vorhandene Leitungen provisorischer Befestigungen temporärer Amphibienschutzeinrichtungen.
Referenznummer: 661214
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schleswig Holstein, Pinneberg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250 000 EUR ohne Umsatzsteuer beträgt.
Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 v. H. der Auftragssumme einschließlich erteilter Nachträge.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Abschlagszahlungen und Schlusszahlung nach VOB/B und ZVB/E-StB.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-11-05 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-08-11 📅
Öffnungsort: Rathaus Pinneberg.
Ort des Eröffnungstermins: Rathaus Pinneberg.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-10-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-11-01 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 661214
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 211-372991
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 4319884640📞
Fax: +49 4319884702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit Nr.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit Nr.
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Die Vergabestell weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Nachprüfung nach § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestell weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Nachprüfung nach § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2015/S 123-224502 (2015-06-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-11-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 9 936 242,66 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-09-25 📅
Name: Bietergemeinschaft Bickhardt Bau AG NL Lübeck, mit Bickardt Bau Thüringen
Postanschrift: Sierksdorfer Straße 29-31
Postort: Neustadt i. H.
Postleitzahl: 23730
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bichardt-bau.de📧
Internetadresse: http://www.bickhardt-bau.de/🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit Nr. 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit Nr. 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.