Neubau eines Forschungsgebäude der Partnerinstitute Deutsches Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen (DZNE-G) und des Institute for Biostructural Imaging of Neurodegeneration (BIN). Als Standort ist die Fläche zwischen der Hautklinik und der Psychiatrie auf dem Campus der Universitätsmedizin Göttingen zwischen der Straße „Am Vogelsang“ und der „Von-Siebold-Straße“ vorgesehen. Der Bereich wird zu einer Freifläche durch Abriss des Hausmeistergebäudes und dem Haus für Agrarwissenschaft. Die noch verbliebenen Gebäude Hausmeisterhaus und Haus für Agrarwissenschaft werden im Rahmen der bauvorbereitenden Maßnahmen entfernt. Das Gebäude ist auf einer großzügigen Baufläche in einem baulich heterogenen Umfeld zu errichten. Aufgrund der bodenhydrologischen Situation am Standort ist eine Unterkellerung (Teilunterkellerung) des Gebäudes machbar und geplant. Der Grundriss basiert auf einem einheitlichen Gebäudeachsraster für die Tragkonstruktion und Ausbau von 1,2m und wird in Stahlbeton errichtet. Der Neubau umfasst 4 Vollgeschosse, eine Teilunterkellerung und eine zurückgesetzte Technikzentrale. Die zweibündige Erschließungsstruktur reagiert auf die Gebäudelänge, in U-Form ausgebildet, und benötigt drei notwendige Treppenräume. Die zentrale Treppe zwischen den beiden Gebäudeteilen dient als Haupterschließung. Das Institutsgebäude des DZNE-G und BIN beinhaltet diverse Laborflächen z. T. schwingungsfrei, Flächen für Tierhaltung zu Forschungszwecken, administrative Flächen, Kommunikations- und Seminarflächen, Technikflächen. Die Oberkante des Erdgeschoss-Fußbodens soll eine Höhenkote von OKFFB =159,05 m ü NN (= ± 0,00 m rel.) aufweisen und wird damit etwa 50 cm über dem Straßenniveau liegen. Der Kellerfußboden ist mit einer Höhe von 3,75 Meter m rel., entsprechend 155,30 m ü NN konzipiert und bindet damit 3 bis 4 Meter in das Gelände ein. Käfigreinigungsanlage und IVC-Tierraumausstattung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-04-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-03-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Neubau eines Forschungsgebäude der Partnerinstitute Deutsches Zentrum für Neurodegenerative
Erkrankungen (DZNE-G) und des Institute for Biostructural Imaging of Neurodegeneration (BIN).
Als Standort ist die Fläche zwischen der Hautklinik und der Psychiatrie auf dem Campus der
Universitätsmedizin Göttingen zwischen der Straße „Am Vogelsang“ und der „Von-Siebold-Straße“
vorgesehen. Der Bereich wird zu einer Freifläche durch Abriss des Hausmeistergebäudes und dem Haus für
Agrarwissenschaft. Die noch verbliebenen Gebäude Hausmeisterhaus und Haus für Agrarwissenschaft werden
im Rahmen der bauvorbereitenden Maßnahmen entfernt.
Das Gebäude ist auf einer großzügigen Baufläche in einem baulich heterogenen Umfeld zu errichten. Aufgrund
der bodenhydrologischen Situation am Standort ist eine Unterkellerung (Teilunterkellerung) des Gebäudes
machbar und geplant.
Der Grundriss basiert auf einem einheitlichen Gebäudeachsraster für die Tragkonstruktion und Ausbau von
1,2m und wird in Stahlbeton errichtet.
Der Neubau umfasst 4 Vollgeschosse, eine Teilunterkellerung und eine zurückgesetzte Technikzentrale. Die
zweibündige Erschließungsstruktur reagiert auf die Gebäudelänge, in U-Form ausgebildet, und benötigt drei
notwendige Treppenräume.
Die zentrale Treppe zwischen den beiden Gebäudeteilen dient als Haupterschließung. Das Institutsgebäude
des DZNE-G und BIN beinhaltet diverse Laborflächen z. T. schwingungsfrei, Flächen für Tierhaltung zu
Forschungszwecken, administrative Flächen, Kommunikations- und Seminarflächen, Technikflächen.
Die Oberkante des Erdgeschoss-Fußbodens soll eine Höhenkote von OKFFB =159,05 m ü NN (= ± 0,00 m rel.)
aufweisen und wird damit etwa 50 cm über dem Straßenniveau liegen. Der Kellerfußboden ist mit einer Höhe
von 3,75 Meter m rel., entsprechend 155,30 m ü NN konzipiert und bindet damit 3 bis 4 Meter in das Gelände
ein.
Käfigreinigungsanlage und IVC-Tierraumausstattung.
Menge oder Umfang:
Tierraumsystem
- 6 Stk. Gebläseeinheit
- 19 Stk. IVC-Gestelle
- 1.995 Stk. Käfigschalen
- 1.729 Stk. Gitterdeckel
- 1.729 Stk. IVC-Hauben
- 1.729 Stk. Tränkeflaschen
- 1.995 Stk. Tränkekappen mit Trinknippel
- 4 Stk. Käfigwechselstation
Transportwagen
- 10 Stk. Transport- und Autoklavierwagen
- 6 Stk. Transportwagen Flaschenkörbe
- 65 Stk. Flaschenkörbe
Käfig- und Gestellreinigungsanlage
- 1 Stk. Käfig- und Gestellreinigungsanlage
- 1 Stk. Edelstahlwanne
- 4 Stk. Transportwagen für Käfigbestückung.
Referenznummer: 15 E 00008
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Göttingen/Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignung ist durch Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Unternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) oder Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124
(Eigenerklärung zur Eignung) gemachten Angaben innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch
Vorlage entspr. Nachweise, Angaben u. evtl. Bescheinigungen nachzuweisen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige
Eintragung dieser Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind Erklärungen gem.
Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) mit dem Angebot vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere
Wahl, sind die im Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) von nicht Präqualifizierten Nachunternehmen
gemachten Angaben innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch Vorlage entsprechender Nachweise, Angaben u. evtl. Bescheinigungen nachzuweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Eignung ist durch Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Unternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) oder Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124
(Eigenerklärung zur Eignung) gemachten Angaben innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch
Vorlage entspr. Nachweise, Angaben u. evtl. Bescheinigungen nachzuweisen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige
Eintragung dieser Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind Erklärungen gem.
Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) mit dem Angebot vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere
Wahl, sind die im Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) von nicht Präqualifizierten Nachunternehmen
gemachten Angaben innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch Vorlage entsprechender Nachweise, Angaben u. evtl. Bescheinigungen nachzuweisen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Eignung ist durch Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Unternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) oder Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124
(Eigenerklärung zur Eignung) gemachten Angaben innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch
Vorlage entspr. Nachweise, Angaben u. evtl. Bescheinigungen nachzuweisen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige
Eintragung dieser Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind Erklärungen gem.
Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) mit dem Angebot vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere
Wahl, sind die im Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) von nicht Präqualifizierten Nachunternehmen
gemachten Angaben innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch Vorlage entsprechender Nachweise, Angaben u. evtl. Bescheinigungen nachzuweisen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen: Siehe Vergabeunterlagen, besondere und zusätzliche Vertragsbedingungen.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Bei Nichtteilnahme am elektronischem Vergabeverfahren erhalten Sie die Unterlagen in Papierform nach Vorliegen eines Verrechnungsschecks über den Betrag von 32 EUR.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-05-22 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-04-21 📅
Öffnungsort:
Ort des Eröffnungstermins: Universitätsmedizin Göttingen, Robert-Koch-Str. 34, 37075 Göttingen (siehe Vergabeunterlagen)
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieter und deren Bevollmächtigte.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-05-26 📅
Datum des Endes: 2016-01-18 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 15 E 00008
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131152943📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 107 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 107 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 107 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 107 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens
vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
Quelle: OJS 2015/S 047-080135 (2015-03-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-06-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 709 784,88 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-06-17 📅
Name: Tecniplast Deutschland GmbH
Postanschrift: Bahnhofstraße 69
Postort: Hohenpeißenberg
Postleitzahl: 82383
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Niedersachsen beim Niersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 107 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 107 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1)). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 107 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 107 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1)). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.